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   BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 226/10   

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BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 226/10 (https://dejure.org/2011,18035)
BAG, Entscheidung vom 21.06.2011 - 9 AZR 226/10 (https://dejure.org/2011,18035)
BAG, Entscheidung vom 21. Juni 2011 - 9 AZR 226/10 (https://dejure.org/2011,18035)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Vergütungsabrede - Benachteiligung wegen der Behinderung

  • openjur.de

    Vergütungsabrede; Kürzung der Vergütung auf 80 % der AVR-Vergütung bei schwerbehinderten Arbeitnehmern; Benachteiligung wegen der Behinderung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Vergütungsabrede - Kürzung der Vergütung auf 80 % der AVR-Vergütung bei schwerbehinderten Arbeitnehmern - Benachteiligung wegen der Behinderung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 611 Abs 1 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB, § 305 Abs 1 BGB, § 1 AGG
    Vergütungsabrede - Kürzung der Vergütung auf 80 % der AVR-Vergütung bei schwerbehinderten Arbeitnehmern - Benachteiligung wegen der Behinderung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Integrationsbetrieb - Vergütungsabrede - Generelle Kürzung der AVR-Vergütung bei schwerbehinderten Arbeitnehmern - Unmittelbare Benachteiligung wegen der Behinderung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer behinderungsbedingten Benachteiligung nach § 3 Abs. 1 S. 1 AGG

  • rewis.io

    Vergütungsabrede - Kürzung der Vergütung auf 80 % der AVR-Vergütung bei schwerbehinderten Arbeitnehmern - Benachteiligung wegen der Behinderung

  • ra.de
  • rewis.io

    Vergütungsabrede - Kürzung der Vergütung auf 80 % der AVR-Vergütung bei schwerbehinderten Arbeitnehmern - Benachteiligung wegen der Behinderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsentgelt; Benachteiligung behinderter Arbeitnehmer wegen ihrer Behinderung bei deren Einstellung zu einer gegenüber nicht behinderten Arbeitnehmern um 20 % reduzierten Vergütung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 77/09

    Geschlechtsbezogene Benachteiligung - Gleichstellungsbeauftragte - männlicher

    Auszug aus BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 226/10
    Eine Benachteiligung iSd. § 3 Abs. 1 AGG ist unmittelbar, wenn die sich nachteilig auswirkende Maßnahme direkt an das verbotene Merkmal anknüpft (vgl. BAG 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - Rn. 19, AP AGG § 8 Nr. 2 = EzA AGG § 8 Nr. 2) .

    Das Merkmal kann nur dann eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung iSd. § 8 Abs. 1 AGG bilden, wenn die Tätigkeit ohne das Merkmal jedenfalls nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann (vgl. BAG 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - Rn. 26, AP AGG § 8 Nr. 2 = EzA AGG § 8 Nr. 2) .

  • BAG, 23.02.2010 - 9 AZR 3/09

    Redakteurin - Versetzung - Direktionsrecht

    Auszug aus BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 226/10
    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (BAG 12. Oktober 2010 - 9 AZR 522/09 - Rn. 21, NZA 2011, 695 ; 4. Mai 2010 - 9 AZR 155/09 - Rn. 32, AP ATG § 3 Nr. 21 = EzA ZPO 2002 § 894 Nr. 2; 23. Februar 2010 - 9 AZR 3/09 - Rn. 21, AP GewO § 106 Nr. 9 = EzA GewO § 106 Nr. 6) .
  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 431/08

    Schwerbehinderung - öffentlicher Dienst

    Auszug aus BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 226/10
    Der Kausalzusammenhang zwischen nachteiliger Behandlung und Behinderung ist bereits dann gegeben, wenn die Benachteiligung an die Behinderung anknüpft oder durch sie motiviert ist (vgl. BT-Drucks. 16/1780 S. 32) .Dazu reicht es aus, wenn im behaupteten Motivbündel des Beklagten aus Sparplänen und Minderleistungserwägungen auch die Behinderung eine Rolle gespielt hat (vgl. BAG 17. August 2010 - 9 AZR 839/08 - Rn. 31, EzA SGB IX § 81 Nr. 21; 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - Rn. 40, BAGE 131, 232) .
  • BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 522/09

    Urlaubsgeld" als saisonale Sonderleistung - Stundungsvereinbarung - MTV Pro

    Auszug aus BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 226/10
    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (BAG 12. Oktober 2010 - 9 AZR 522/09 - Rn. 21, NZA 2011, 695 ; 4. Mai 2010 - 9 AZR 155/09 - Rn. 32, AP ATG § 3 Nr. 21 = EzA ZPO 2002 § 894 Nr. 2; 23. Februar 2010 - 9 AZR 3/09 - Rn. 21, AP GewO § 106 Nr. 9 = EzA GewO § 106 Nr. 6) .
  • BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 642/08

    Entschädigung - Benachteiligung wegen Behinderung - krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 226/10
    Damit ist erforderlich, dass die betreffende Person einer weniger günstigen Behandlung ausgesetzt ist als eine in einer vergleichbaren Situation befindliche Person, bei der das Merkmal nicht vorliegt (BAG 22. Oktober 2009 - 8 AZR 642/08 - Rn. 23, AP AGG § 15 Nr. 2 = EzA AGG § 15 Nr. 4) .
  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 839/08

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Benachteili-gung

    Auszug aus BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 226/10
    Der Kausalzusammenhang zwischen nachteiliger Behandlung und Behinderung ist bereits dann gegeben, wenn die Benachteiligung an die Behinderung anknüpft oder durch sie motiviert ist (vgl. BT-Drucks. 16/1780 S. 32) .Dazu reicht es aus, wenn im behaupteten Motivbündel des Beklagten aus Sparplänen und Minderleistungserwägungen auch die Behinderung eine Rolle gespielt hat (vgl. BAG 17. August 2010 - 9 AZR 839/08 - Rn. 31, EzA SGB IX § 81 Nr. 21; 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - Rn. 40, BAGE 131, 232) .
  • BAG, 09.11.2005 - 4 AZR 437/04

    Eingruppierung Pflegehelferin

    Auszug aus BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 226/10
    Die Bezeichnung der Vergütungsgruppe im Dienstvertrag oder in einer Eingruppierungsmitteilung gibt nur wieder, welche Einreihung der Arbeitgeber in Anwendung der maßgeblichen Eingruppierungsbestimmungen als zutreffend ansieht (so für die Verweisung auf den BAT-LWL durch regionale Caritasverbände zuletzt BAG 9. November 2005 - 4 AZR 437/04 - Rn. 15, ZTR 2006, 654) .
  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 155/09

    Altersteilzeit - Vertragsänderung mit Rückwirkung

    Auszug aus BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 226/10
    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (BAG 12. Oktober 2010 - 9 AZR 522/09 - Rn. 21, NZA 2011, 695 ; 4. Mai 2010 - 9 AZR 155/09 - Rn. 32, AP ATG § 3 Nr. 21 = EzA ZPO 2002 § 894 Nr. 2; 23. Februar 2010 - 9 AZR 3/09 - Rn. 21, AP GewO § 106 Nr. 9 = EzA GewO § 106 Nr. 6) .
  • BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 250/94

    Eingruppierung eines Arbeitserziehers (Hinweise des Senats: Rechtskraft bei

    Auszug aus BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 226/10
    a) Üblicherweise sind generelle dienstvertragliche Verweisungen auf die AVR im Hinblick auf eine ggf. maßgebliche Vergütungsgruppe nur deklaratorisch (vgl. BAG 14. Juni 1995 - 4 AZR 250/94 - zu II 1 c der Gründe, AP AVR Caritasverband § 12 Nr. 7) .
  • LAG Nürnberg, 24.02.2010 - 3 Sa 273/09

    Schwerbehinderter Arbeitnehmer - Integrationsprojekt - Benachteiligung durch

    Auszug aus BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 226/10
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 24. Februar 2010 - 3 Sa 273/09 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Köln, 19.11.2013 - 12 Sa 692/13

    Pauschale Abfindung für Schwerbehinderte in Sozialplan

    Nach der Gesetzesbegründung entspricht der Begriff der Behinderung des AGG den sozialrechtlichen Definitionen in § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX und § 3 BGG (BT-Drucks. 16/1780, S. 31; BAG, Urteil vom 21. Juni 2011 - 9 AZR 226/10, Behindertenrecht 2012, 65, Rz. 29).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2012 - 16 Sa 1760/11

    Unmittelbare Benachteiligung schwerbehinderter Altersteilzeitarbeitnehmer durch §

    Nach der Gesetzesbegründung entspricht der Begriff der Behinderung des AGG sozialrechtlich entwickelten Definitionen in § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX und § 3 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen - BGG - (BT-Drucks. 16/1780 S. 31; vgl. BAG, Urteil vom 21. Juni 2011 - 9 AZR 226/10 - zitiert nach juris, dort Rz. 29).

    Damit ist erforderlich, dass die betreffende Person einer weniger günstigen Behandlung ausgesetzt ist, als ein in einer vergleichbaren Situation befindliche Person, bei der das Merkmal nicht vorliegt (vgl. BAG, Urteil vom 21. Juni 2011 - 9 AZR 226/10 - zitiert nach juris, dort Rz. 30; BAG, Urteil vom 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - zitiert nach juris, dort Rz. 19).

    Der Kausalzusammenhang zwischen nachteiliger Behandlung und Behinderung ist bereits dann gegeben, wenn die Benachteiligung an die Behinderung anknüpft oder durch sie motiviert ist (vgl. BAG, Urteil vom 21. Juni 2011 - 9 AZR 226/10 - zitiert nach juris, dort Rz. 32 m.w.N.).

  • BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 484/12

    Altersteilzeitarbeitsverhältnis - Beendigung bei Anspruch auf abschlagsfreie

    Eine Benachteiligung ist unmittelbar, wenn die sich nachteilig auswirkende Maßnahme direkt an das verbotene Merkmal anknüpft (vgl. BAG 21. Juni 2011 -  9 AZR 226/10  - Rn. 30 mwN) .
  • LAG Hessen, 04.09.2015 - 14 Sa 1288/14

    Die Regelung in einer Dienstvereinbarung und einem auf ihr beruhenden

    (a) Eine Benachteiligung ist dann unmittelbar, wenn die sich nachteilig auswirkende Maßnahme direkt an das verbotene Merkmal anknüpft ( vgl. BAG 21. Juni 2011 - 9 AZR 226/10 - Juris; BAG 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 - EzTöD 702 TV Flex AZ Nr. 5) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.01.2017 - 26 Sa 1565/15

    Benachteiligung in einer Vorruhestandsvereinbarung wegen der Behinderung -

    Eine Benachteiligung ist unmittelbar, wenn die sich nachteilig auswirkende Maßnahme direkt an das verbotene Merkmal anknüpft (vgl. BAG 21. Juni 2011 - 9 AZR 226/10, Rn. 30 mwN).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.02.2013 - 6 Sa 441/12

    Feststellungsinteresse - Eingliederungsmanagement - Direktionsrecht

    Weiter sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (BAG 19.6.2011 - 9 AZR 226/10 - Rn. 17, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2013 - 6 Sa 441/12

    Zuweisung eines Bürozimmers auf demselben Betriebsgelände zur innerbetrieblichen

    Weiter sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (BAG 19.6.2011 - 9 AZR 226/10 - Rn. 17, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.03.2017 - 6 Sa 409/16

    Eingruppierung einer Diplom-Psychologin

    a) Üblicherweise gibt die Bezeichnung der Vergütungsgruppe im Dienstvertrag oder in einer Eingruppierungsmitteilung nur wieder, welche Einreihung der Arbeitgeber in Anwendung der maßgeblichen Eingruppierungsbestimmungen als zutreffend ansieht (vgl. für dienstvertragliche Weisung auf AVR: BAG 21. Juni 2011 - 9 AZR 226/10 - Rn. 18, mwN, zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2013 - 11 Sa 548/12

    Auslegung einer Mitteilung im Zusammenhang mit einer Eingruppierung

    Bei der Auslegung einer Willenserklärung sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 12.03.2008 - 10 AZR 256/07 - zitiert nach juris; BAG, Urteil vom 21.06.2011 - 9 AZR 226/10 - zitiert nach juris) alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war.
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