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   BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04   

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https://dejure.org/2005,225
BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04 (https://dejure.org/2005,225)
BAG, Entscheidung vom 10.05.2005 - 9 AZR 230/04 (https://dejure.org/2005,225)
BAG, Entscheidung vom 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 (https://dejure.org/2005,225)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Schwerbehinderte: Darlegung zum Beschäftigungsanspruch; Anspruch eines schwer behinderten Menschen auf behinderungsgerechte Beschäftigung gemäß § 81 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX); Begründung des Anspruchs durch Aufzeigen von möglichen ...

  • Judicialis

    SGB IX § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1; ; SGB IX § 84; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 551; ; Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut Art. 56 Abs. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschäftigungsanspruch; Schwerbehinderung; Darlegung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschäftigungsanspruch Schwerbehinderter: Arbeitnehmer muss nur Beschäftigungsmöglichkeiten vortragen, die seinem Leistungsvermögen, Fähigkeiten und Kenntnissen entsprechen ? Beweislast des Arbeitgebers für Unzumutbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schwerbehindertenrechtlicher Beschäftigungsanspruch

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Das Bundesarbeitsgericht stärkt Rechte schwerbehinderter Menschen auf behinderungsgerechte Beschäftigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 114, 299
  • NJW 2006, 1310 (Ls.)
  • MDR 2006, 340
  • NZA 2006, 155
  • BB 2006, 1008
  • DB 2006, 55
 
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Wird zitiert von ... (117)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 28.04.1998 - 9 AZR 348/97

    Anspruch eines Schwerbehinderten auf Vertragsänderung

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04
    dd) Aus der Nennung der unterschiedlichen Tätigkeiten ergibt sich zugleich, dass der Kläger die Auswahl den US-Streitkräften überlässt, mit welcher dieser Arbeitsaufgaben sie ihn beschäftigten wollen (vgl. Senat 28. April 1998 - 9 AZR 348/97 - AP SchwbG 1986 § 14 Nr. 2 = EzA SchwbG § 14 Nr. 5).

    Der schwerbehinderte Arbeitnehmer kann dann vielmehr Anspruch auf eine anderweitige Beschäftigung haben und, soweit der bisherige Arbeitsvertrag diese Beschäftigungsmöglichkeit nicht abdeckt, auf eine entsprechende Vertragsänderung (Senat 28. April 1998 - 9 AZR 348/97 - AP SchwbG 1986 § 14 Nr. 2 = EzA SchwbG § 14 Nr. 5).

    Er ist nicht verpflichtet, für den schwerbehinderten Menschen einen zusätzlichen Arbeitsplatz einzurichten (vgl. Senat 28. April 1998 - 9 AZR 348/97 - AP SchwbG 1986 § 14 Nr. 2 = EzA SchwbG § 14 Nr. 5).

  • BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 580/02

    Schadensersatz wegen Betruges

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04
    Das Gericht muss lediglich in die Lage versetzt werden, auf Grund des tatsächlichen Vorbringens zu entscheiden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für das Bestehen des geltend gemachten Anspruchs vorliegen (vgl. BAG 20. November 2003 - 8 AZR 580/02 - NZA 2004, 489).

    Danach wird dem Gegner der primär behauptungsbelasteten Partei eine sekundäre Behauptungslast auferlegt, wenn die darlegungspflichtige Partei keine nähere Kenntnis der maßgebenden Tatsachen besitzt, während der Prozessgegner sie hat und ihm nähere Angaben zumutbar sind (BGH 3. Mai 2002 - V ZR 115/01 - NJW-RR 2002, 1280; BAG 20. November 2003 - 8 AZR 580/02 - NZA 2004, 489).

  • BAG, 10.07.1991 - 5 AZR 383/90

    Vergütungsansprüche eines Schwerbehinderten

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04
    Die dort dem Arbeitgeber zugewiesene aktive Rolle für Eingliederung und gegen Ausgliederung war aber schon im früheren Recht anerkannt (vgl. BAG 10. Juli 1991 - 5 AZR 383/90 - BAGE 68, 141).

    Nach der ständigen Rechtsprechung waren § 14 Abs. 2 Satz 1 SchwbG und die Vorgängervorschrift § 12 SchwBeschG nicht nur Schutzgesetze iSv. § 823 Abs. 2 BGB, deren Verletzung Schadensersatzansprüche auslösen konnten, sondern begründeten "auch und vor allem eine privatrechtlich gesteigerte Fürsorgepflicht gegenüber dem Schwerbehinderten" (vgl. BAG 10. Juli 1991 - 5 AZR 383/90 - aaO mwN).

  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 100/03

    Schwerbehinderte - Beschäftigungsanspruch - Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04
    Der besondere Beschäftigungsanspruch entsteht unmittelbar kraft Gesetzes und kann daher ohne vorherige Vertragsänderung geltend gemacht werden (vgl. zum Verringerungsanspruch nach § 81 Abs. 5 Satz 3 SGB IX Senat 14. Oktober 2003 - 9 AZR 100/03 - BAGE 108, 77).

    Im Übrigen können die Tarifvertragsparteien die sich aus dem Behindertenrecht ergebenden gesetzlichen Schutzvorschriften nicht unterschreiten (vgl. Senat 14. Oktober 2003 - 9 AZR 100/03 - BAGE 108, 77).

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 479/84

    Zeugnis - Stationierungsstreitkräfte - Prozeßstandschaft - Bundesrepublik

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04
    Klagen der zivilen Arbeitskräfte sind gegen die Bundesrepublik zu richten, die für den Entsendestaat in Prozessstandschaft auftritt (BAG 29. Januar 1986 - 4 AZR 479/84 - BAGE 51, 104; 21. Januar 1993 - 2 AZR 309/92 - AP BGB § 615 Nr. 53 = EzA BGB § 615 Nr. 78).

    Mögliche Schwierigkeiten bei der Vollstreckung eines Beschäftigungsurteils ändern nichts daran, dass auch andere Ansprüche als Geldforderungen gegen die Bundesrepublik als Prozessstandschafterin zu verfolgen sind (vgl. BAG 29. Januar 1986 - 4 AZR 479/84 -BAGE 51, 104).

  • BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02

    Anforderungen an Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04
    Wird gerügt, das Landesarbeitsgericht habe die ihm obliegende Aufklärungspflicht (§ 139 ZPO) verletzt, ist im Einzelnen vorzutragen, welchen konkreten Hinweis das Landesarbeitsgericht dem Revisionskläger auf Grund welcher Tatsachen hätte erteilen müssen (Senat 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - BAGE 109, 145).

    Außerdem soll die Revisionsbegründung durch ihre Kritik des angefochtenen Urteils zur richtigen Rechtsfindung durch das Revisionsgericht beitragen (Senat 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - BAGE 109, 145).

  • BGH, 03.05.2002 - V ZR 115/01

    Darlegungs- und Beweislast im Bereich der Vorteilsausgleichung

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04
    Danach wird dem Gegner der primär behauptungsbelasteten Partei eine sekundäre Behauptungslast auferlegt, wenn die darlegungspflichtige Partei keine nähere Kenntnis der maßgebenden Tatsachen besitzt, während der Prozessgegner sie hat und ihm nähere Angaben zumutbar sind (BGH 3. Mai 2002 - V ZR 115/01 - NJW-RR 2002, 1280; BAG 20. November 2003 - 8 AZR 580/02 - NZA 2004, 489).
  • BAG, 19.09.1979 - 4 AZR 887/77

    Kündigungsregelung und Höchstprobezeit für Schwerbehinderte

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04
    Es schließt eine Beförderung aber auch nicht aus (vgl. BAG 19. September 1979 - 4 AZR 887/77 -BAGE 32, 105).
  • BAG, 01.12.2004 - 7 AZR 135/04

    Auflösende Bedingung - Rente wegen Erwerbsminderung

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04
    Wird dem nur teilweise erwerbsgeminderten Arbeitnehmer eine Rente bewilligt, so endet oder ruht das Arbeitsverhältnis dann nicht, wenn er unter den in § 46 Abs. 2 Buchst. c TV AL II näher bestimmten Voraussetzungen innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Rentenbescheides schriftlich seine Weiterbeschäftigung beantragt (zu den Anforderungen vgl. BAG 1. Dezember 2004 - 7 AZR 135/04 - EzA BGB 2002 § 620 Bedingung Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 07.11.1984 - 4 AZR 609/82

    Förderung von Schwerbehinderten

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04
    Das verdeutlicht auch § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 SGB IX, der den Arbeitgeber zu einer besonderen Förderung des beruflichen Weiterkommens des schwerbehinderten Menschen verpflichtet (vgl. dazu die schon ältere Rechtsprechung BAG 7. November 1984 - 4 AZR 609/82 -).
  • BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 160/01

    Bestimmtheit von Gegenstand und Grund des Anspruchs

  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 394/03

    Betriebsübergang - Übergang eines Gefahrstofflagers

  • BAG, 01.10.2002 - 9 AZR 215/01

    Bestimmtheit des Klageantrages; Tarifliche Ausschlußfrist

  • BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 624/96

    Freier Mitarbeiter oder Arbeitnehmer im Außendienst Anforderung an

  • BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 271/02

    Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch - Klageantrag

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.01.2004 - 6 Sa 1207/03

    Beschäftigungsanspruch - behindertengerechter Arbeitsplatz - Darlegungslast

  • BAG, 21.01.1993 - 2 AZR 309/92

    Annahmeverzug und Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 636/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit; Drei-Monats-Frist

  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 481/01

    Beschäftigungsanspruch nach SGB IX und Rechte des Betriebsrats

  • BAG, 23.01.1964 - 2 AZR 289/63

    Beschäftigung der schwerbeschädigten Arbeitnehmer nach Fähigkeiten und

  • BAG, 23.01.2002 - 4 AZR 461/99

    Anwendbarkeit von Tarifverträgen - Feststellungsantrag

  • BAG, 16.05.2019 - 6 AZR 329/18

    Verhältnis des Beschäftigungsanspruchs schwerbehinderter Menschen zur

    Der Anspruch auf eine den Kenntnissen und Fähigkeiten des schwerbehinderten Menschen angepasste Beschäftigung (Neumann in Neumann/Pahlen/Winkler/Jabben SGB IX 13. Aufl. § 164 Rn. 25) besteht vielmehr unmittelbar kraft Gesetzes (BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 114, 299; insoweit kritisch Boecken RdA 2012, 210, 213) .

    Ist eine Beschäftigung auf dem bisherigen oder einem anderen freien Arbeitsplatz nicht möglich, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, für den schwerbehinderten Menschen einen zusätzlichen Arbeitsplatz einzurichten (vgl. BAG 14. März 2006 - 9 AZR 411/05 - Rn. 19; 22. November 2005 - 1 ABR 49/04 - Rn. 33, BAGE 116, 223; 4. Oktober 2005 - 9 AZR 632/04 - Rn. 23, BAGE 116, 121; 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 114, 299; Neumann in Neumann/Pahlen/Winkler/Jabben SGB IX 13. Aufl. § 164 Rn. 25; MHdB ArbR/Zimmermann 4. Aufl. Bd. 2 § 198 Rn. 61) .

  • BAG, 16.05.2019 - 8 AZR 530/17

    Schadensersatz eines/einer schwerbehinderten Beschäftigten wegen Ablehnung einer

    bb) Dass die Beschäftigung des Klägers im Rahmen einer stufenweisen Wiedereingliederung entsprechend dem Wiedereingliederungsplan vom 28. Oktober 2015 für sie unzumutbar iSv. § 81 Abs. 4 Satz 3 SGB IX aF gewesen wäre, hat die insoweit grundsätzlich darlegungs- und beweispflichtige Beklagte (vgl. etwa BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - Rn. 40 ff. mwN, BAGE 114, 299) nicht geltend gemacht.
  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 221/15

    Erwerbsminderungsrente - Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    a) Die Tarifvertragsparteien können durch tarifliche Bestimmungen die sich aus dem Schwerbehindertenrecht ergebenden gesetzlichen Schutzvorschriften nicht unterschreiten (BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - zu B III 2 der Gründe, BAGE 114, 299) .

    bb) Aus vorstehend dargelegten Gründen ist § 33 Abs. 2 Satz 5 und Satz 6 iVm. Abs. 3 TVöD-AT auch nichtig, soweit dadurch der in § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX normierte Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung (vgl. dazu BAG 14. März 2006 - 9 AZR 411/05 - Rn. 18 f.; 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 114, 299) vereitelt wird (Düwell in LPK-SGB IX 4. Aufl. § 92 Rn. 23; offengelassen von BAG 21. Januar 2009 - 7 AZR 843/07 - Rn. 27) .

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