Rechtsprechung
   BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04   

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Beschäftigungsanspruch - Schwerbehinderung - Darlegung

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Beschäftigungsanspruch Schwerbehinderter: Arbeitnehmer muss nur Beschäftigungsmöglichkeiten vortragen, die seinem Leistungsvermögen, Fähigkeiten und Kenntnissen entsprechen - Beweislast des Arbeitgebers für Unzumutbarkeit

  • betriebsrat.com (Volltext/Kurzmitteilung)

    Das Bundesarbeitsgericht stärkt Rechte schwerbehinderter Menschen auf behinderungsgerechte Beschäftigung

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  • NWB SteuerXpert START
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung bei den US-Streitkräften - Darlegung - Bestimmheitsgebot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschäftigungsanspruch; Schwerbehinderung; Darlegung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Beschäftigungsanspruch, Schwerbehinderung, Darlegung

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen des Beschäftigungsanspruchs eines Schwerbehinderten

Kurzfassungen/Presse (2)

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Schwerbehindertenrecht: Arbeitgeber muss beweisen, dass er keinen Platz hat

  • rentenberater.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Wechselseitige Darlegungslast beim schwerbehindertenrechtlichen Beschäftigungsanspruch

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Das Bundesarbeitsgericht stärkt Rechte schwerbehinderter Menschen auf behinderungsgerechte Beschäftigung

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BAG vom 10.05.2005, Az.: 9 AZR 230/04 (Beschäftigungsanspruch - Schwerbehinderung - Darlegung)" von Prof. Dr. Jochem Schmitt, original erschienen in: RdA 2007, 54 - 56.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 114, 299
  • NJW 2006, 1310 (Ls.)
  • MDR 2006, 340
  • BB 2006, 1008
  • DB 2006, 55
  • NZA 2006, 155



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Wird zitiert von ... (57)  

  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 632/04  

    Vergütungsanspruch - behinderungsgerechter Arbeitsplatz

    Der schwerbehinderte Arbeitnehmer kann vielmehr Anspruch auf eine anderweitige Beschäftigung haben und, soweit der bisherige Arbeitsvertrag diese Beschäftigungsmöglichkeit nicht abdeckt, auf eine entsprechende Vertragsänderung (Senat 28. April 1998 - 9 AZR 348/97 - AP SchwbG 1986 § 14 Nr. 2 = EzA SchwbG § 14 Nr. 5; Senat 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - DB 2006, 55, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Der Arbeitgeber ist auch nicht verpflichtet, für den schwerbehinderten Menschen einen zusätzlichen Arbeitsplatz einzurichten (Senat 28. April 1998 - 9 AZR 348/97 - AP SchwbG 1986 § 14 Nr. 2 = EzA SchwbG § 14 Nr. 5; 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - aaO).

    Dazu gehören insbesondere diejenigen, aus denen sich die Unzumutbarkeit der Beschäftigung des Arbeitnehmers ergeben soll (BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - DB 2006, 55, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Diese Pflichten begründen nicht nur eine privatrechtlich gesteigerte Fürsorgepflicht gegenüber dem schwerbehinderten Arbeitnehmer (BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - DB 2006, 55, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen.).

    Das setzt zwar in der Regel voraus, dass der Prozessgegner die erforderliche Kenntnis hat (BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - aaO).

  • BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 229/05  

    Wiedereingliederung - Schwerbehinderung

    Diese Anforderung ist auch erfüllt, wenn der Antrag durch Auslegung, insbesondere unter Heranziehung der Klageschrift und des sonstigen Vorbringens des Klägers, hinreichend bestimmt ist (10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - AP SGB IX § 81 Nr. 8 = EzA SGB IX § 81 Nr. 7, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Da der schwerbehindertenrechtliche Beschäftigungsanspruch unmittelbar bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen entsteht, kann er auch ohne vorherige Vertragsänderung gerichtlich verfolgt werden (Senat 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - AP SGB IX § 81 Nr. 8 = EzA SGB IX § 81 Nr. 7, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; vgl. auch BAG 19. September 1979 - 4 AZR 887/77 - BAGE 32, 105).

    Ein Anspruch auf Beschäftigung nach § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX setzt voraus, dass der nach allgemeinem Recht darlegungsbelastete Arbeitnehmer (vgl. Senat 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - AP SGB IX § 81 Nr. 8 = EzA SGB IX § 81 Nr. 7, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) spätestens bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht eine ärztliche Bescheinigung seines behandelnden Arztes vorlegt, aus der sich Art und Weise der empfohlenen Beschäftigung, Beschäftigungsbeschränkungen, Umfang der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit sowie die Dauer der Maßnahme ergeben.

  • BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 104/07  

    Klage auf künftige Leistung - Tariflicher Bewährungsaufstieg

    Daher muss die Revisionsbegründung eine Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen des angefochtenen Urteils enthalten (Senat 11. Oktober 2006 - 4 AZR 544/05 - EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 3; 30. August 2000 - 4 AZR 333/99 - BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - BAGE 114, 299).
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