Rechtsprechung
| BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Beschäftigungsanspruch - Schwerbehinderung - Darlegung
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Beschäftigungsanspruch Schwerbehinderter: Arbeitnehmer muss nur Beschäftigungsmöglichkeiten vortragen, die seinem Leistungsvermögen, Fähigkeiten und Kenntnissen entsprechen - Beweislast des Arbeitgebers für Unzumutbarkeit
- betriebsrat.com (Volltext/Kurzmitteilung)
Das Bundesarbeitsgericht stärkt Rechte schwerbehinderter Menschen auf behinderungsgerechte Beschäftigung
- NWB SteuerXpert START
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung bei den US-Streitkräften - Darlegung - Bestimmheitsgebot
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschäftigungsanspruch; Schwerbehinderung; Darlegung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Beschäftigungsanspruch, Schwerbehinderung, Darlegung
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Darlegungs- und Beweislast im Rahmen des Beschäftigungsanspruchs eines Schwerbehinderten
Kurzfassungen/Presse (2)
- aok-business.de (Kurzinformation)
Schwerbehindertenrecht: Arbeitgeber muss beweisen, dass er keinen Platz hat
- rentenberater.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Wechselseitige Darlegungslast beim schwerbehindertenrechtlichen Beschäftigungsanspruch
Besprechungen u.ä.
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Das Bundesarbeitsgericht stärkt Rechte schwerbehinderter Menschen auf behinderungsgerechte Beschäftigung
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BAG vom 10.05.2005, Az.: 9 AZR 230/04 (Beschäftigungsanspruch - Schwerbehinderung - Darlegung)" von Prof. Dr. Jochem Schmitt, original erschienen in: RdA 2007, 54 - 56.
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 24.07.2003 - 2 Ca 758/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.01.2004 - 6 Sa 1207/03
- BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2006 - 6 Sa 996/05
Zeitschriftenfundstellen
- BAGE 114, 299
- NJW 2006, 1310 (Ls.)
- MDR 2006, 340
- BB 2006, 1008
- DB 2006, 55
- NZA 2006, 155
Wird zitiert von ... (57)
- BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 632/04
Vergütungsanspruch - behinderungsgerechter Arbeitsplatz
Der schwerbehinderte Arbeitnehmer kann vielmehr Anspruch auf eine anderweitige Beschäftigung haben und, soweit der bisherige Arbeitsvertrag diese Beschäftigungsmöglichkeit nicht abdeckt, auf eine entsprechende Vertragsänderung (Senat 28. April 1998 - 9 AZR 348/97 - AP SchwbG 1986 § 14 Nr. 2 = EzA SchwbG § 14 Nr. 5; Senat 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - DB 2006, 55, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).Der Arbeitgeber ist auch nicht verpflichtet, für den schwerbehinderten Menschen einen zusätzlichen Arbeitsplatz einzurichten (Senat 28. April 1998 - 9 AZR 348/97 - AP SchwbG 1986 § 14 Nr. 2 = EzA SchwbG § 14 Nr. 5; 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - aaO).
Dazu gehören insbesondere diejenigen, aus denen sich die Unzumutbarkeit der Beschäftigung des Arbeitnehmers ergeben soll (BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - DB 2006, 55, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
Diese Pflichten begründen nicht nur eine privatrechtlich gesteigerte Fürsorgepflicht gegenüber dem schwerbehinderten Arbeitnehmer (BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - DB 2006, 55, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen.).
Das setzt zwar in der Regel voraus, dass der Prozessgegner die erforderliche Kenntnis hat (BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - aaO).
- BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 229/05
Wiedereingliederung - Schwerbehinderung
Diese Anforderung ist auch erfüllt, wenn der Antrag durch Auslegung, insbesondere unter Heranziehung der Klageschrift und des sonstigen Vorbringens des Klägers, hinreichend bestimmt ist (10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - AP SGB IX § 81 Nr. 8 = EzA SGB IX § 81 Nr. 7, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).Da der schwerbehindertenrechtliche Beschäftigungsanspruch unmittelbar bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen entsteht, kann er auch ohne vorherige Vertragsänderung gerichtlich verfolgt werden (Senat 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - AP SGB IX § 81 Nr. 8 = EzA SGB IX § 81 Nr. 7, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; vgl. auch BAG 19. September 1979 - 4 AZR 887/77 - BAGE 32, 105).
Ein Anspruch auf Beschäftigung nach § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX setzt voraus, dass der nach allgemeinem Recht darlegungsbelastete Arbeitnehmer (vgl. Senat 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - AP SGB IX § 81 Nr. 8 = EzA SGB IX § 81 Nr. 7, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) spätestens bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht eine ärztliche Bescheinigung seines behandelnden Arztes vorlegt, aus der sich Art und Weise der empfohlenen Beschäftigung, Beschäftigungsbeschränkungen, Umfang der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit sowie die Dauer der Maßnahme ergeben.
- BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 104/07
Klage auf künftige Leistung - Tariflicher Bewährungsaufstieg
Daher muss die Revisionsbegründung eine Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen des angefochtenen Urteils enthalten (Senat 11. Oktober 2006 - 4 AZR 544/05 - EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 3; 30. August 2000 - 4 AZR 333/99 - BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - BAGE 114, 299).
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.06.2008 - 10 Sa 699/07
Schadensersatzanspruch wegen Nichtzuweisung eines behindertengerechten …
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 10.05.2005 (9 AZR 230/04 = NZA 2006, 155 ff.), das der Beklagten am 03.11.2005 zugestellt worden ist, den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.Soweit sich der Kläger darauf beruft, die US-Streitkräfte seien aufgrund des rechtskräftigen Urteils des LAG vom 31.08.2006 (6 Sa 996/05) im Anschluss an die Entscheidung des BAG vom 10.05.2005 (9 AZR 230/04) verpflichtet gewesen, ihm einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, geht dies über eine den Gläubigerverzug vermeidende Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers hinaus und kann einen Vergütungsanspruch nach § 615 BGB nicht begründen.
Die US-Streitkräfte waren nach dem rechtskräftigen Urteil des LAG vom 31.08.2006 (6 Sa 996/05) im Anschluss an die Entscheidung des BAG vom 10.05.2005 (9 AZR 230/04), die der Beklagten mit Gründen versehen am 03.11.2005 zugestellt worden ist, verpflichtet, den Kläger auf einem der in Ziffer 1 des Tenors genannten Arbeitsplätzen zu beschäftigen.
Ein Verschulden der Beklagten im Sinne des § 276 Abs. 1 BGB kann frühestens mit Zustellung des mit Gründen versehenen Urteils des BAG vom 10.05.2005 (9 AZR 230/04), die am 03.11.2005 erfolgt ist, angenommen werden.
Die Beklagte konnte vorliegend jedenfalls bis zur Zustellung des Urteils des BAG vom 10.05.2005 (9 AZR 230/04) am 03.11.2005 mit vertretbaren Gründen zu der Annahme gelangen, die US-Streitkräfte seien nicht verpflichtet, den Kläger in einem der mannigfachen Arbeitsbereiche zu beschäftigen, die er in seinem Klageantrag genannt hat.
- BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 411/05
Schwerbehinderter Mensch - Beschäftigungsanspruch - Darlegungs- und Beweislast
Der Arbeitnehmer kann Anspruch auf eine anderweitige Beschäftigung haben und, soweit der bisherige Arbeitsvertrag diese Beschäftigungsmöglichkeit nicht abdeckt, auf eine entsprechende Vertragsänderung (vgl. zu § 14 SchwbG: Senat 28. April 1998 - 9 AZR 348/97 - AP SchwbG 1986 § 14 Nr. 2 = EzA SchwbG § 14 Nr. 5; 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - AP SGB IX § 81 Nr. 8 = EzA SGB IX § 81 Nr. 7, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 4. Oktober 2005 - 9 AZR 632/04 - DB 2006, 902, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).Der Arbeitgeber ist jedoch dann nicht zur Beschäftigung des schwerbehinderten Menschen verpflichtet, wenn ihm die Beschäftigung unzumutbar oder eine solche nur mit unverhältnismäßig hohen Aufwendungen verbunden ist, § 81 Abs. 4 Satz 3 SGB IX. Der Arbeitgeber ist auch nicht verpflichtet, für den schwerbehinderten Menschen einen zusätzlichen Arbeitsplatz einzurichten (Senat 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - AP SGB IX § 81 Nr. 8 = EzA SGB IX § 81 Nr. 7, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 4. Oktober 2005 - 9 AZR 632/04 - DB 2006, 902, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
Nach § 81 Abs. 4 Satz 1 SGB IX kann der Arbeitnehmer Anspruch auf Versetzung oder sogar Vertragsänderungen haben, soweit sein Arbeitsvertrag eine Beschäftigungsmöglichkeit nicht abdeckt (Senat 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - AP SGB IX § 81 Nr. 8 = EzA SGB IX § 81 Nr. 7, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 4. Oktober 2005 - 9 AZR 632/04 -DB 2006, 902, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
- BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 110/07
Personalakten - Ablehnung einer Paginierungspflicht
Diese Anforderung ist auch erfüllt, wenn der Antrag durch Auslegung, insbesondere unter Heranziehung der Klageschrift und des sonstigen Vorbringens des Klägers hinreichend bestimmt ist (Senat 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - Rn. 27, BAGE 114, 299, 305 mwN). - BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 330/08
Beschäftigungsanspruch leistungsgeminderter Arbeitnehmer
cc) Aus der Rücksichtnahmepflicht des § 241 Abs. 2 BGB iVm. Ziff. 12 P-I TV AL II folgt allerdings selbst bei entsprechender Bereitschaft des feuerwehruntauglichen Arbeitnehmers keine Verpflichtung, einen neuen Arbeitsplatz zu schaffen, um diesen Arbeitnehmer beschäftigen zu können (vgl. BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - BAGE 114, 299, 307 f. für den Beschäftigungsanspruch aus § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX). - ArbG Essen, 29.08.2007 - 6 Ca 969/07 Der Arbeitnehmer kann einen Anspruch auf eine anderweitige Beschäftigung haben und, soweit der bisherige Arbeitsvertrag diese Beschäftigungsmöglichkeit nicht abdeckt, eine entsprechende Vertragsänderung verlangen (vgl. BAG vom 14.03.2006 - 9 AZR 411/05 in NZA 2006, 1214; BAG vom 04.10.2005 - 9 AZR 632/04 in NZA 2006, 442; BAG vom 10.05.2005 - 9 AZR 230/04 in NZA 2006, 155; BAG vom 28.04.1998 - 9 AZR 348/97 in NZA 1999, 152).
Der Arbeitgeber ist auch nicht verpflichtet, für den schwerbehinderten Menschen einen zusätzlichen Arbeitsplatz einzurichten (…vgl. BAG vom 14.03.2006 - 9 AZR 411/05 a.a.O.;… BAG vom 04.10.2005 - 9 AZR 632/04 a.a.O.; BAG vom 10.05.2005 - 9 AZR 230/04 a.a.O.).
Dazu gehören insbesondere diejenigen, aus denen sich die Unzumutbarkeit der Beschäftigung des Arbeitnehmers ergeben soll (vgl. BAG vom 10.05.2005 - 9 AZR 230/04 a.a.O.).
- BAG, 18.11.2008 - 9 AZR 737/07
Straßenbahnfahrer - Lenkzeitunterbrechung
Dadurch soll ua. sichergestellt werden, dass der Prozessbevollmächtigte des Revisionsklägers das angefochtene Urteil überprüft und mit Blick auf die Rechtslage genau durchdenkt (vgl. Senat 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - zu A II 1 der Gründe, BAGE 114, 299). - BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 49/04
Mitbestimmungsrecht bei Versetzung
Der Arbeitgeber muss aber keinen neuen Arbeitsplatz schaffen, um den Arbeitnehmer dort nach einer Änderung des Arbeitsvertrags behindertengerecht beschäftigen zu können (BAG 28. April 1998 - 9 AZR 348/97 - AP SchwbG 1986 § 14 Nr. 2, zu III 4 der Gründe; 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B II 1 der Gründe). - BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 839/08
Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Benachteili-gung
- BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 78/05
Anrechnung von Vordienstzeiten
- LAG Baden-Württemberg, 12.06.2006 - 4 Sa 68/05
Schmerzensgeld bzw. Geldentschädigung wegen Nichtbeschäftigung, Bestimmtheit …
- LAG München, 01.06.2006 - 4 Sa 68/06
Schwerbehinderter Mensch/Gleichgestellter
- LAG München, 05.05.2011 - 3 Sa 1241/10
Behindertengerechter Arbeitsplatz
- LAG Schleswig-Holstein, 19.06.2012 - 1 Sa 225 e/11
Beschäftigungsanspruch, Schwerbehinderte, Busfahrerin, Nichtbeschäftigung, …
- LAG Hamm, 11.06.2012 - 17 Sa 1100/11
Räumung einer kommunalen Werkdienstwohnung bei fortbestehen des …
- ArbG Düsseldorf, 23.03.2009 - 2 Ca 6681/08
Leidensgerechter Arbeitsplatz; Direktionsrecht; Schwerbehinderung
- LAG Baden-Württemberg, 20.04.2009 - 4 Sa 4/09
Reichweite des Direktionsrechts bei Veränderungen in der Firmenhierarchie - zur …
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2005 - 11 Sa 253/05
Schadenersatz bei vorgezogenem Rentenbezug
- LAG Düsseldorf, 30.08.2012 - 13 Sa 1017/12
Vorrang der Ã"nderungskündigung
- ArbG Cottbus, 27.03.2007 - 8 Ca 1410/06
Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen - Angebot eines leidensgerechten …
- LAG Köln, 07.11.2006 - 9 Sa 888/06
Annahmeverzug; Unmöglichkeit; gesundheitliche Leistungseinschränkung
- BAG, 18.11.2008 - 9 AZR 938/07
Straßenbahnfahrer; Lenkzeitunterbrechung
- BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 134/10
Wirksamkeit einer tarifvertraglichen Altersgrenze
- LAG München, 12.11.2008 - 11 Sa 978/05
Beschäftigung, Annahmeverzug
- LAG Hessen, 26.05.2009 - 13 Sa 2111/08
Betriebsbedingte Kündigung eines Zivilbeschäftigten bei den US-Streitkräften - …
- OLG Düsseldorf, 03.11.2009 - 24 U 207/08
Rechtsanwälte - Schadensersatz wegen Falschberatung
- LAG Düsseldorf, 10.05.2011 - 16 Sa 113/11
Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungsstreitkräften; unbegründete …
- OLG Düsseldorf, 26.09.2011 - 24 U 37/11
Rechtsanwälte - Anwaltsvertrag: Wer trägt die Darlegungs- und Beweislast?
- LAG München, 03.08.2006 - 3 Sa 459/06
Außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist, schwerbehindertes …
- LAG Köln, 19.06.2008 - 13 Sa 1540/07
tariflich unkündbar: außerordentliche Kündigung; schwerbehindert; …
- LAG Hessen, 17.03.2009 - 13 Sa 1471/08
Abfindung gemäß § 1a KSchG - tarifliche Abfindung nach § 7 Ziff 2 SchutzTV
- LAG Hessen, 12.12.2011 - 17 Sa 496/11
Annahmeverzugslohn - Zuweisung einer leidensgerechten und vertragsgemäßen …
- LAG Hamm, 20.12.2005 - 19 Sa 1375/05
Ablehnung der Beschäftigung bei objektiver Arbeitsunfähigkeit ohne …
- LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2006 - 6 Sa 996/05
Beschäftigungsanspruch des schwerbehinderten Menschen
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2006 - 6 Sa 853/05
Beschäftigungsanspruch des schwerbehinderten Menschen
- LAG Düsseldorf, 10.05.2011 - 16 Sa 242/11
Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungsstreitkräften; unwirksame …
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.08.2006 - 6 Sa 218/06
Schwerbehinderung und Nichtbeschäftigung
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.07.2007 - 11 Sa 235/07
Annahmeverzug und Schadensersatz wegen Verletzung eines SchwGrechts
- LAG Niedersachsen, 06.12.2010 - 12 Sa 860/10
Telearbeitsplatz für querschnittsgelähmten Arbeitnehmer
- LAG Düsseldorf, 10.06.2011 - 13 Ta 203/11
Zwangsvollstreckung; Zeugnis
- BAG, 24.08.2011 - 4 AZR 717/10
Normative oder schuldrechtliche Tarifregelung?
- LAG Düsseldorf, 12.07.2011 - 16 Sa 243/11
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung; Sonderkündigungsschutz nach § 8 …
- BAG, 24.08.2011 - 4 AZR 718/10
Normative oder schuldrechtliche Tarifregelung?
- LAG Schleswig-Holstein, 04.10.2007 - 5 Sa 184/07
Schwerbehinderter, Krankenpfleger, Arbeitsplatz, leidensgerechter Arbeitsplatz, …
- VG Ansbach, 21.01.2010 - AN 14 K 09.00480
Nachträgliche Anhörung eines nach Erlass des Ausgangsbescheides konstituierten …
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2010 - 7 Sa 258/10
Unzulässiger Feststellungsantrag auf Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge; …
- LAG Hessen, 17.03.2009 - 13 Sa 1473/08
Anrechnung einer nach § 1a KSchG gezahlten Abfindung auf eine tarifliche …
- LAG Hessen, 17.03.2009 - 13 Sa 1472/08
Anrechnung einer nach § 1a KSchG gezahlten Abfindung auf eine tarifliche …
- VG Wiesbaden, 15.09.2008 - 8 L 904/08
Beschäftigungsanspruch nach Wiedereingliederung bei anderer Dienststelle
- VG Ansbach, 06.10.2009 - AN 14 K 09.00912
Teilweise Betriebsstilllegung als besonderer Fall i. S. d. § 9 Abs. 3 …
- LAG Hessen, 19.01.2010 - 13 Sa 1599/09
Schwerbehinderter Arbeitnehmer - kein Anspruch auf leidensgerechteren …
- ArbG Düsseldorf, 17.03.2010 - 4 Ca 6437/09
Allein die arbeitsvertragliche Möglichkeit, Rufbereitschaften anzuordnen, …
- ArbG Düsseldorf, 17.03.2010 - 4 Ca 6436/09
Allein die arbeitsvertragliche Möglichkeit, Rufbereitschaften anzuordnen, …
- VG Ansbach, 04.06.2009 - AN 14 K 08.01069
Versagung der Zustimmung zur ordentlichen Kündigung
- ArbG Düsseldorf, 29.11.2011 - 2 Ca 963/11
Leidensgerechte Beschäftigung, Klageantrag
Für Blogger: