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   BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 236/01   

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https://dejure.org/2002,2842
BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 236/01 (https://dejure.org/2002,2842)
BAG, Entscheidung vom 05.09.2002 - 9 AZR 236/01 (https://dejure.org/2002,2842)
BAG, Entscheidung vom 05. September 2002 - 9 AZR 236/01 (https://dejure.org/2002,2842)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Lohnfortzahlung bei urlaubsbedingter Freistellung; Berücksichtigung "tariflicher Besserstellung"; Günstigere Gestaltung der sozialen Lage des Betroffenen; Berechnung der Urlaubsvergütung; Vor Urlaubsantritt wirksam gewordene tarifliche Lohnerhöhung; ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Urlaubsentgelt - Tariflohnerhöhung

  • Judicialis

    MTP § 6; ; BUrlG § 11 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsrecht; Tariflohnerhöhung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berechnung des tariflichen Urlaubsentgelts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 102, 303
  • MDR 2003, 579
  • NZA 2003, 873
  • BB 2003, 908
  • DB 2003, 776
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

    Auszug aus BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 236/01
    Den Tarifvertragsparteien kann nicht unterstellt werden, sie wollten trotz im wesentlich gleicher Sachverhalte Arbeitnehmer ungleich behandeln (vgl. BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92 - BAGE 73, 364).
  • LAG Hamm, 20.02.2001 - 11 Sa 1140/00

    Berücksichtigung einer tariflichen Besserstellung bei der Bemessung des

    Auszug aus BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 236/01
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 20. Februar 2001 - 11 Sa 1140/00 - wird zurückgewiesen.
  • ArbG Gießen, 13.12.2019 - 3 Ca 259/19

    Urlaubsanspruch bei ruhendem Arbeitsverhältnis wegen Erkrankung

    Der urlaubsabwesende Arbeitnehmer erhält den Lohn, den er ohne die urlaubsbedingte Freistellung von der Arbeitspflicht erhalten hätte (BAG, Urteil vom 05. September 2002 - 9 AZR 236/01 -, Rn. 34, juris).
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