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BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 236/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Urlaubsentgelt - Tariflohnerhöhung
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Lohnfortzahlung bei urlaubsbedingter Freistellung; Berücksichtigung "tariflicher Besserstellung"; Günstigere Gestaltung der sozialen Lage des Betroffenen; Berechnung der Urlaubsvergütung; Vor Urlaubsantritt wirksam gewordene tarifliche Lohnerhöhung; ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Urlaubsentgelt - Tariflohnerhöhung
- Judicialis
MTP § 6; ; BUrlG § 11 Abs. 1 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Urlaubsrecht; Tariflohnerhöhung
- datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Berechnung des tariflichen Urlaubsentgelts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bielefeld, 30.05.2000 - 5 Ca 245/00
- LAG Hamm, 20.02.2001 - 11 Sa 1 1 40/00
- LAG Hamm, 20.02.2001 - 11 Sa 1140/00
- BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 236/01
Papierfundstellen
- BAGE 102, 303
- MDR 2003, 579
- NZA 2003, 873
- BB 2003, 908
- DB 2003, 776
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92
Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung
Auszug aus BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 236/01
Den Tarifvertragsparteien kann nicht unterstellt werden, sie wollten trotz im wesentlich gleicher Sachverhalte Arbeitnehmer ungleich behandeln (vgl. BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92 - BAGE 73, 364). - LAG Hamm, 20.02.2001 - 11 Sa 1140/00
Berücksichtigung einer tariflichen Besserstellung bei der Bemessung des …
Auszug aus BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 236/01
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 20. Februar 2001 - 11 Sa 1140/00 - wird zurückgewiesen.
- ArbG Gießen, 13.12.2019 - 3 Ca 259/19
Urlaubsanspruch bei ruhendem Arbeitsverhältnis wegen Erkrankung
Der urlaubsabwesende Arbeitnehmer erhält den Lohn, den er ohne die urlaubsbedingte Freistellung von der Arbeitspflicht erhalten hätte (BAG, Urteil vom 05. September 2002 - 9 AZR 236/01 -, Rn. 34, juris).