Rechtsprechung
   BAG, 05.06.2007 - 9 AZR 241/06   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Urlaubsgeld - Verweisung auf Tarifvertrag

  • openjur.de

    Urlaubsgeld nach TV Urlaubsgeld Ang-O; Auslegung einer Bezugnahmeklausel; Verweisung auf Tarifvertrag

  • Bundesarbeitsgericht

    Urlaubsgeld nach TV Urlaubsgeld Ang-O - Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Verweisung auf Tarifvertrag

mehr

Verfahrensgang

  • ArbG Leipzig, 15.12.2004 - 4 Ca 5575/04
  • LAG Sachsen, 18.10.2005 - 7 Sa 123/05
  • BAG, 05.06.2007 - 9 AZR 241/06

Zeitschriftenfundstellen

  • NZA 2007, 1369



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)  

  • LAG Düsseldorf, 07.11.2007 - 12 Sa 1294/07  

    Ersetzung der Nachwirkung eines allgemeinverbindlichen Tarifvrtrages durch eine

    Dieses Verständnis des arbeitsvertraglich Vereinbarten ist auch nahe liegend (vgl. BAG, Urteil vom 05.06.2007 9 AZR 241/06, n.v., Urteil vom 17.01.2006 9 AZR 41/05 AP Nr. 40 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag), selbst wenn die Möglichkeit einer die Nachwirkung ablösenden, auf den Ablösungszeitraum gerichteten Abmachung über eine niedrigere Vergütung nicht prinzipiell ausgeschlossen wäre (vgl. BAG, Urteil vom 23.02.2005, 4 AZR 186/04, AP Nr. 42 zu § 4 TVG Nachwirkung) .
  • LAG Baden-Württemberg, 20.04.2009 - 4 Sa 6/09  

    Konkurrenz zwischen arbeitsvertraglich in Bezug genommenen tariflichen Regelung

    Denn im Rahmen einer einzelvertraglichen Bezugnahme bleibt es den Parteien unbenommen, auch auf abgelaufene Tarifbestimmungen zu verweisen (vgl. nur BAG 20.09.2006 - 10 AZR 715/05 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44; BAG 05.06.2007 - 9 AZR 241/06 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 57).
  • LAG Hamm, 07.11.2007 - 18 Sa 507/07  

    Mehrarbeitsvergütung; Dauer des Jahresurlaubs; tarifliches Urlaubsgeld;

    Zur Ermittlung des wirklichen Willens der Parteien sind daneben auch die außerhalb der Vereinbarung liegenden Umstände einzubeziehen, soweit sie einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (vgl. BAG, Urteil vom 05.06.2007 - 9 AZR 241/06 - NZA 2007, 1369; BAG, Urteil vom 11.04.2006 - 9 AZR 369/05 - NZA 2006, 927).
  • LAG Hamburg, 21.05.2008 - 5 Sa 82/07  

    Einsatz innerhalb eines Konzerns - Ruhen und Wiederaufleben des Arbeitsvertrags -

    Dabei ist nach § 133 BGB der wirkliche Wille des Erklärenden zu erforschen und nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften (BAG 05. Juni 2007 - 9 AZR 241/06 - NZA 2007, 1369-1371; 11. April 2006 - 9 AZR 369/05 - EzA ATG § 2 Nr. 2).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht