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   BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 241/99   

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https://dejure.org/2000,1676
BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 241/99 (https://dejure.org/2000,1676)
BAG, Entscheidung vom 16.05.2000 - 9 AZR 241/99 (https://dejure.org/2000,1676)
BAG, Entscheidung vom 16. Mai 2000 - 9 AZR 241/99 (https://dejure.org/2000,1676)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung - Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) - vom 6. November 1984 (GVBl. NW S 678)... § 1 Abs. 2; ; Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung - Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) - vom 6. November 1984 (GVBl. NW S 678) § 9 Satz 1; ; Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes vom 28. März 2000 (GVBl. NW S 361) § 1 Abs. 4; ; Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes vom 28. März 2000 (GVBl. NW S 361) § 9 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Politische Arbeitnehmerweiterbildung im Ausland

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung AWbG - vom 6. 11. 1984 (GVBl. NW S. 678) § 1 Abs. 2, § 9 Satz 1; Gesetz zur Änder... ung des AWbG vom 28. 3. 2000 (GVBl. NW S. 361) § 1 Abs. 4, § 9 Abs. 3
    Politische Weiterbildung im Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 94, 329
  • MDR 2001, 159
  • NZA 2001, 148
  • BB 2000, 2640
  • DB 2001, 337
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

    Auszug aus BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 241/99
    Zu Abgrenzungszwecken hat der Senat deshalb auf das vom Bundesverfassungsgericht im Interesse des Gemeinwohls liegende Ziel abgestellt, "das Verständnis der Arbeitnehmer für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge zu verbessern, um damit die in einem demokratischen Gemeinwesen anzustrebende Mitsprache und Mitverantwortung in Staat, Gesellschaft und Beruf zu fördern" (BVerfG 15. Dezember 1987 - 1 BvR 563/85 - AP GG zu Art. 12 Nr. 62 Entscheidungsgründe C II 2 a).

    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts obliegt den Fachgerichten "bei thematisch umstrittenen Bildungsveranstaltungen zu erkennen, ob diese inhaltlich den gesetzlichen Zielvorgaben entsprechen" (BVerfG 15. Dezember 1987 - 1 BvR 563/85 - aaO Entscheidungsgründe C II 2 b am Ende).

  • BAG, 16.03.1999 - 9 AZR 166/98

    Arbeitnehmerweiterbildung - Studienseminar in Kuba

    Auszug aus BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 241/99
    Nach der Rechtsprechung des Senats dient eine Bildungsveranstaltung der politischen Arbeitnehmerweiterbildung, wenn nach dem didaktischen Konzept sowie der zeitlichen und sachlichen Ausrichtung der einzelnen Lerneinheiten das Erreichen dieses Ziels in einem pädagogisch organisierten Lernprozeß ermöglicht werden soll (BAG 15. Juni 1993 - 9 AZR 411/89 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 5 = EzA AWbG NW § 7 Nr. 12; 24. August 1993 - 9 AZR 473/90 - NZA 1994, 451; 9. Mai 1995 - 9 AZR 185/94 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 14 = EzA AWbG § 7 Nr. 21; 5. Dezember 1995 - 9 AZR 666/94 - BAGE 81, 328; 17. November 1998 - 9 AZR 503/97 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 26 = EzA AWbG § 7 Nr. 29; 16. März 1999 - 9 AZR 166/98 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 27 = EzA AWbG NW § 7 Nr. 30).

    c) Damit weicht das Landesarbeitsgericht von der Auffassung des Senats ab (vgl. das nach Verkündung des Berufungsurteils ergangene Senatsurteil 16. März 1999 - 9 AZR 166/98 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 27 = EzA AWbG NW § 7 Nr. 30).

  • LAG Hamm, 04.12.1998 - 15 Sa 1528/98

    Klage einer Arbeitnehmerin (Arbeiterin) gegen den Arbeitgeber auf Vergütung der

    Auszug aus BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 241/99
    9 AZR 241/99 15 Sa 1528/98.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 4. Dezember 1998 - 15 Sa 1528/98 - aufgehoben.

  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 297/01

    Verjährung; Unterbrechung; Hemmung; "Höhere Gewalt" bei Aufhebung einer

    Das Revisionsgericht kann die Anwendung derartiger unbestimmter Rechtsbegriffe durch das Berufungsgericht nur daraufhin überprüfen, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Subsumtion des Sachverhalts Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. vgl. BAG 11. September 2001 - 1 ABR 2/01 - EzA BetrVG 1972 § 95 Nr. 34; 16. Mai 2000 - 9 AZR 241/99 - BAGE 94, 329, 334).
  • LAG Düsseldorf, 11.02.2004 - 12 Sa 1603/03

    Politische Arbeitnehmerweiterbildung - von der Gewerkschaft veranstaltetes

    Die gesetzliche Zielsetzung entspricht den vom Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 05.12.1987, AP Nr. 62 zu Art. 12 GG) und Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 16.03.1999, 9 AZR 166/98, AP Nr. 27 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, Urteil vom 16.05.2000, 9 AZR 241/99, AP Nr. 28 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; vgl. Hauck, HzA, Gruppe 4/2, Rz. 124, b, mwN) entwickelten Auslegungsmaximen.
  • ArbG Hamm, 30.04.2013 - 3 Ca 2238/12

    Arbeitnehmerweiterbildung, Seminar "Weimarer Demokratie und faschistische

    Insoweit dient eine Bildungsveranstaltung der politischen Arbeitnehmerweiterbildung, wenn nach dem didaktischen Konzept sowie der zeitlichen und sachlichen Ausrichtung der einzelnen Lerneinheiten das Erreichen dieses Ziels in einem pädagogisch organisierten Lernprozess ermöglicht werden soll (BAG Urteil vom 16.05.2000 - 9 AZR 241/99, juris, Rdnr. 16).
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