Rechtsprechung
   BAG, 13.11.2012 - 9 AZR 259/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,34291
BAG, 13.11.2012 - 9 AZR 259/11 (https://dejure.org/2012,34291)
BAG, Entscheidung vom 13.11.2012 - 9 AZR 259/11 (https://dejure.org/2012,34291)
BAG, Entscheidung vom 13. November 2012 - 9 AZR 259/11 (https://dejure.org/2012,34291)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,34291) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit

  • openjur.de

    Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit; betriebliche Gründe; organisatorische Einheit; Direktionsrecht; Darlegungslast

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit - betriebliche Gründe - organisatorische Einheit - Direktionsrecht - Darlegungslast

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 106 S 1 GewO, § 8 Abs 4 S 1 TzBfG, § 8 Abs 7 TzBfG, § 8 Abs 1 TzBfG, § 8 Abs 6 TzBfG
    Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit - betriebliche Gründe - organisatorische Einheit - Direktionsrecht - Darlegungslast

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines bereits teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers auf Verringerung seiner regelmäßigen Arbeitszeit nach § 8 TzBfG

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit - betriebliche Gründe

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit - betriebliche Gründe

  • hensche.de

    Arbeitszeit, Arbeitszeitverringerung, Leiharbeit, Zeitarbeit

  • Betriebs-Berater

    Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit - betriebliche Gründe - organisatorische Einheit - Direktionsrecht - Darlegungslast

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitszeitverringerung bei Arbeitszeitvorgaben des Entleihers

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Arbeitszeitverringerung: Entgegenstehende betrieblichen Gründe sind nicht arbeitsplatz-, sondern betriebsbezogen zu bestimmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Teilzeitarbeit in der Leiharbeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anspruch auf Arbeitszeitverringerung bei Arbeitszeitvorgaben des Entleihers

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeitvorgaben des Entleihers rechtfertigen nicht die Ablehnung einer Arbeitszeitverringerung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Arbeitszeitverringerung bei Arbeitszeitvorgaben des Entleihers

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Teilzeitanspruch von Leiharbeitnehmern unabhängig vom Überlassungsvertrag

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anspruch auf Arbeitszeitverringerung bei Arbeitszeitvorgaben des Entleihers

  • wkblog.de (Kurzinformation)

    Auch Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeitverringerung trotz Arbeitszeitvorgaben des Entleihers

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Arbeitszeitverringerung bei Arbeitszeitvorgaben des Entleihers

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Arbeitszeitverringerung bei Arbeitszeitvorgaben des Entleihers

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Anspruch auf Arbeitszeitverringerung auch für Leiharbeitnehmer?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Teilzeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Arbeitszeitverringerung bei Arbeitszeitvorgaben des Entleihers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Teilzeit

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Teilzeitanspruch - Höhere Hürden für entgegenstehende betriebliche Gründe

Besprechungen u.ä. (2)

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verlangen Leiharbeitnehmer eine Arbeitszeitreduzierung, kann die Zeitarbeitsfirma das nicht verweigern unter Berufung auf Arbeitszeitvorgaben des Entleihers

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch auf Arbeitszeitverringerung bei Arbeitszeitvorgaben eines Entleihers

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 143, 262
  • NJW 2013, 1835
  • MDR 2012, 15
  • MDR 2013, 533
  • NZA 2013, 373
  • BB 2013, 691
  • DB 2013, 760
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 910/08

    Arbeitszeit - Verringerung

    Auszug aus BAG, 13.11.2012 - 9 AZR 259/11
    Mit Rechtskraft eines obsiegenden Urteils gilt die Zustimmung der Beklagten nach § 894 Satz 1 ZPO als erteilt (BAG 13. Oktober 2009 - 9 AZR 910/08 - Rn. 12, AP TzBfG § 8 Nr. 29 = EzA TzBfG § 8 Nr. 25) .

    Fehlen diese wie im Streitfall, so überlässt der Arbeitnehmer die Verteilung der Arbeitszeit dem Arbeitgeber, der sie in Ausübung seines Direktionsrechts gemäß § 106 Satz 1 GewO nach billigem Ermessen festlegen soll (BAG 13. Oktober 2009 - 9 AZR 910/08 - Rn. 15, AP TzBfG § 8 Nr. 29 = EzA TzBfG § 8 Nr. 25) .

    Das Revisionsgericht kann nur überprüfen, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt worden ist, bei der Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unter diesen Rechtsbegriff Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt worden sind, nicht alle wesentlichen Umstände berücksichtigt worden sind oder das Ergebnis widersprüchlich ist (BAG 13. Oktober 2009 - 9 AZR 910/08 - Rn. 20 mwN, AP TzBfG § 8 Nr. 29 = EzA TzBfG § 8 Nr. 25) .

    Maßgeblich für das Vorliegen der betrieblichen Gründe ist der Zeitpunkt der Ablehnung des Arbeitszeitwunschs durch den Arbeitgeber (BAG 13. Oktober 2009 - 9 AZR 910/08 - Rn. 21 mwN, AP TzBfG § 8 Nr. 29 = EzA TzBfG § 8 Nr. 25) , der die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen entgegenstehender betrieblicher Gründe trägt (BAG 8. Mai 2007 - 9 AZR 1112/06 - Rn. 36 mwN, AP TzBfG § 8 Nr. 21 = EzA TzBfG § 8 Nr. 18) .

  • BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 323/03

    Verteilung der Arbeitszeit - Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 13.11.2012 - 9 AZR 259/11
    Der Senat hat schon bisher angenommen, dass bei der Prüfung, ob die aus dem Organisationskonzept folgende Arbeitszeitregelung dem Arbeitszeitverlangen tatsächlich entgegensteht, auch der Frage nachzugehen ist, ob durch eine dem Arbeitgeber zumutbare Änderung von betrieblichen Abläufen oder des Personaleinsatzes der betrieblich als erforderlich angesehene Arbeitszeitbedarf unter Wahrung des Organisationskonzepts mit dem individuellen Arbeitszeitwunsch des Arbeitnehmers zur Deckung gebracht werden kann (BAG 16. März 2004 - 9 AZR 323/03 - zu B II 4 b der Gründe, BAGE 110, 45) .
  • BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 517/08

    Teilzeitanspruch - Neuverteilung außerhalb des vertraglichen

    Auszug aus BAG, 13.11.2012 - 9 AZR 259/11
    Der in den §§ 1 und 6 TzBfG normierte Gesetzeszweck, die Teilzeitarbeit zu fördern, verlangt eine möglichst weitgehende Flexibilisierung der Dauer der Arbeitszeit (vgl. BAG 18. August 2009 - 9 AZR 517/08 - Rn. 32, AP TzBfG § 8 Nr. 28 = EzA TzBfG § 8 Nr. 24) .
  • BAG, 08.05.2007 - 9 AZR 1112/06

    Verringerungsanspruch - Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 13.11.2012 - 9 AZR 259/11
    Maßgeblich für das Vorliegen der betrieblichen Gründe ist der Zeitpunkt der Ablehnung des Arbeitszeitwunschs durch den Arbeitgeber (BAG 13. Oktober 2009 - 9 AZR 910/08 - Rn. 21 mwN, AP TzBfG § 8 Nr. 29 = EzA TzBfG § 8 Nr. 25) , der die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen entgegenstehender betrieblicher Gründe trägt (BAG 8. Mai 2007 - 9 AZR 1112/06 - Rn. 36 mwN, AP TzBfG § 8 Nr. 21 = EzA TzBfG § 8 Nr. 18) .
  • BAG, 08.05.2007 - 9 AZR 874/06

    Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 13.11.2012 - 9 AZR 259/11
    Die Vorschrift des § 9 TzBfG, die einem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Verlängerung seiner Arbeitszeit einräumt, setzt bereits ihrem Tatbestand nach voraus, dass im Betrieb des Arbeitgebers ein freier Arbeitsplatz vorhanden ist (vgl. BAG 8. Mai 2007 - 9 AZR 874/06 - Rn. 20, BAGE 122, 235) .
  • LAG Hessen, 31.01.2011 - 17 Sa 641/10

    Teilzeitverlangen - entgegenstehende betriebliche Gründe bei

    Auszug aus BAG, 13.11.2012 - 9 AZR 259/11
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 31. Januar 2011 - 17 Sa 641/10 - aufgehoben.
  • BAG, 18.07.2017 - 9 AZR 259/16

    Aufstockungsverlangen eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers

    Die Vorschrift des § 9 TzBfG setzt ihrem Tatbestand nach "Beschäftigungskapazitäten" (BAG 2. September 2009 - 7 AZR 233/08 - Rn. 38, BAGE 132, 59) voraus, die nur vorhanden sind, wenn im Betrieb, in dem der Arbeitnehmer beschäftigt wird, nach dem Willen des Arbeitgebers ein freier Arbeitsplatz zu besetzen ist (vgl. BAG 8. Mai 2007 - 9 AZR 874/06 - Rn. 20, BAGE 122, 235; vgl. aus neuerer Zeit auch BAG 13. November 2012 - 9 AZR 259/11 - Rn. 29, BAGE 143, 262) .
  • BAG, 20.01.2015 - 9 AZR 735/13

    Anspruch auf Begründung eines Teilzeitarbeitsverhältnisses

    Unschädlich ist, dass der Kläger die Verringerung der Arbeitszeit zum Zeitpunkt des Antrags auf der Basis von Tagen, im Klageverfahren aber auf Basis einer relativen Verringerung der Vollarbeitszeit berechnet hat (vgl. BAG 13. November 2012 - 9 AZR 259/11 - Rn. 15, BAGE 143, 262) .

    Insoweit genügt es, wenn der Arbeitgeber rational nachvollziehbare, hinreichend gewichtige Gründe hat, der Verringerung der Arbeitszeit nicht zuzustimmen (BAG 13. November 2012 - 9 AZR 259/11 - Rn. 21, BAGE 143, 262) .

    Maßgeblich für das Vorliegen der betrieblichen Gründe ist der Zeitpunkt der Ablehnung des Arbeitszeitwunschs durch den Arbeitgeber, der die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen entgegenstehender betrieblicher Gründe trägt (BAG 13. November 2012 - 9 AZR 259/11 - Rn. 23, BAGE 143, 262) .

    Die unter dem Regime des § 8 TzBfG eröffneten Reduzierungsmöglichkeiten werden jeweils nur durch die vom Arbeitgeber darzulegenden entgegenstehenden betrieblichen Gründe iSd. § 8 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 TzBfG beschränkt (vgl. BAG 13. November 2012 - 9 AZR 259/11 - Rn. 17, BAGE 143, 262) , die allerdings in einer Betriebsvereinbarung dokumentiert sein können (vgl. BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 313/07 - Rn. 37) .

  • BAG, 24.02.2021 - 7 AZR 108/20

    Sachgrundlose Befristung - Verlängerung - Arbeitszeitreduzierung

    § 8 TzBfG gilt auch für befristet beschäftigte Arbeitnehmer (ErfK/Preis 21. Aufl. TzBfG § 9 Rn. 3; vgl. zur Anwendbarkeit von § 9 TzBfG BAG 16. Januar 2008 - 7 AZR 603/06 - Rn. 18, BAGE 125, 248) und für Teilzeitbeschäftigte (BAG 13. November 2012 - 9 AZR 259/11 - Rn. 17, BAGE 143, 262) .
  • LAG Köln, 04.06.2021 - 5 Ta 71/21

    Durchsetzung des Teilzeitanspruchs während der Elternzeit im Wege der

    Zu beachten ist, dass § 15 BEEG nur einen Anspruch auf Verringerung der vereinbarten Arbeitszeit gewährt, aber keinen Anspruch auf die Änderung anderer Vertragsinhalte begründet (BAG 13.11.2012 - 9 AZR 259/11).
  • ArbG Düsseldorf, 30.06.2020 - 5 Ca 1315/20

    Zum Anspruch auf zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit nach § 9a Abs. 1

    Fehlen solche Angaben wie im Streitfall, so überlässt der Arbeitnehmer die Verteilung der Arbeitszeit dem Arbeitgeber, der sie in Ausübung seines Weisungsrechts nach § 106 Satz 1 GewO nach billigem Ermessen festlegen soll (BAG 13. Dezember 2012 - 9 AZR 259/11 - Rn. 12, BAGE 143, 262) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2020 - 7 Sa 79/19

    Verteilung der auf Antrag des Klägers reduzierten Arbeitszeit

    Insoweit genügt es, wenn der Arbeitgeber rational nachvollziehbare, hinreichend gewichtige Gründe hat, der Verringerung der Arbeitszeit nicht zuzustimmen (st. Rspr., vgl. nur BAG 13. November 2012 - 9 AZR 259/11 - Rn.21 mwN.).

    Maßgeblich für das Vorliegen der betrieblichen Gründe ist der Zeitpunkt der Ablehnung des Arbeitszeitwunschs durch den Arbeitgeber, der die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen entgegenstehender betrieblicher Gründe trägt (BAG 13. November 2012 - 9 AZR 259/11 - Rn.23; 13. November 2012 - 9 AZR 259/11 - Rn. 23 ff. mwN.).

    Die betrieblichen Gründe i. S. des § 8 Abs. 4 S. 1 TzBfG sind nicht arbeitsplatz-, sondern betriebsbezogen zu bestimmen (BAG 13. November 2012 - 9 AZR 259/11 - Rn. 24).

  • LAG Nürnberg, 27.08.2019 - 6 Sa 110/19

    Arbeitszeitreduzierung - Blockmodell

    Insoweit genügt es, wenn der Arbeitgeber rational nachvollziehbare, hinreichend gewichtige Gründe hat, der Verringerung der Arbeitszeit nicht zuzustimmen (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 20.01.2015, 9 AZR 735/13; BAG, Urteil vom 13.11.2012, 9 AZR 259/11).
  • LAG Hessen, 04.12.2023 - 17 Sa 450/23
    Insoweit genügt es, wenn der Arbeitgeber rational nachvollziehbare, hinreichend gewichtige Gründe hat, der Verringerung der Arbeitszeit nicht zuzustimmen (BAG 20. Januar 2015 - 9 AZR 735/13 - Rn. 17; 13. November 2012 - 9 AZR 259/11 - Rn. 21, BAGE 143, 262).

    Maßgeblich für das Vorliegen der betrieblichen Gründe ist der Zeitpunkt der Ablehnung des Arbeitszeitwunschs durch den Arbeitgeber, der die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen entgegenstehender betrieblicher Gründe trägt (ständ. Rspr. des BAG vgl. bspw. 20. Januar 2015 - 9 AZR 735/13 - Rn. 18; 13. November 2012 - 9 AZR 259/11 - Rn. 23, BAGE 143, 262).

    Die unter dem Regime des § 8 TzBfG eröffneten Reduzierungsmöglichkeiten werden jeweils nur durch die vom Arbeitgeber darzulegenden entgegenstehenden betrieblichen Gründe iSd. § 8 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 TzBfG beschränkt (vgl. BAG 13. November 2012 - 9 AZR 259/11 - Rn. 17, BAGE 143, 262), die allerdings in einer Betriebsvereinbarung oder in einer Richtlinie dokumentiert sein können (zur Betriebsvereinbarung vgl. BAG 20. Januar 2015 - 9 AZR 735/13 - Rn. 26; 24. Juni 2008 - 9 AZR 313/07 - Rn. 37).

  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 115/14

    Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags

    Maßgeblich für das Vorliegen entgegenstehender dienstlicher oder betrieblicher Gründe ist der Zeitpunkt der Ablehnung des Altersteilzeitwunsches durch den Arbeitgeber (vgl. zu § 8 Abs. 4 TzBfG BAG 13. November 2012 - 9 AZR 259/11 - Rn. 21 und 23, BAGE 143, 262) .

    Das Revisionsgericht kann nur überprüfen, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt worden ist, bei der Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unter diesen Rechtsbegriff Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt worden sind, nicht alle wesentlichen Umstände berücksichtigt worden sind oder das Ergebnis widersprüchlich ist (vgl. zu § 8 Abs. 4 TzBfG BAG 13. November 2012 - 9 AZR 259/11 - Rn. 22, BAGE 143, 262) .

  • LAG Hamm, 29.01.2020 - 6 Sa 1081/19

    Teilzeitanspruch, "Blockteilzeit"

    Insoweit genügt es, wenn der Arbeitgeber rational nachvollziehbare, hinreichend gewichtige Gründe hat, der Verringerung der Arbeitszeit nicht zuzustimmen (BAG 20. Januar 2015 - 9 AZR 735/13; BAG 13. November 2012 - 9 AZR 259/11).

    Maßgeblich für das Vorliegen der betrieblichen Gründe ist der Zeitpunkt der Ablehnung des Arbeitszeitwunschs durch den Arbeitgeber, der die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen entgegenstehender betrieblicher Gründe trägt (BAG 20. Januar 2015 - 9 AZR 735/13; BAG 13. November 2012 - 9 AZR 259/11).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2016 - 2 Sa 558/15

    Verringerung der Arbeitszeit - betriebliche Gründe - betriebsbezogener

  • LAG Hessen, 06.03.2023 - 17 Sa 833/22

    Teilzeitverlangen und entgegenstehender betrieblicher Grund i.S.d. § 8 Abs. 4

  • LAG Hessen, 11.09.2023 - 17 Sa 1628/22
  • LAG Hessen, 08.05.2023 - 17 Sa 1165/22

    Arbeitszeitreduzierung - Verteilungswunsch der Arbeitszeit - Wünsche des

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.02.2017 - 5 Sa 1745/16

    Teilzeitarbeit - Freistellung während der Schulferien - Pilot

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.03.2017 - 6 Sa 1746/16

    Teilzeitarbeit - Co-Pilot - Freistellungsmonat - Bindung der

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.09.2023 - 2 Sa 29/23

    Arbeitszeitreduzierung - entgegenstehende betriebliche Gründe

  • ArbG Köln, 13.12.2018 - 10 Ca 5194/18

    Anspruch auf Verringerung und Neuverteilung der Arbeitszeit

  • ArbG Köln, 13.12.2018 - 10 Ca 5196/18
  • ArbG Köln, 13.12.2018 - 10 Ca 5195/18
  • LAG Hessen, 20.10.2014 - 17 Sa 199/14

    Begründetheit eines Teilzeitbegehrens

  • ArbG Nürnberg, 09.01.2019 - 12 Ca 2177/18

    Kein Anspruch auf verblockte Teilzeit für den Ferienmonat August

  • LAG Hessen, 13.12.2018 - 9 Sa 822/17
  • LAG München, 30.12.2013 - 4 SaGa 33/13

    Einstweilige Verfügung, Teilzeitreduzierung/-verteilung

  • ArbG Cottbus, 07.12.2023 - 2 Ca 62/23

    Unbefristete Verringerung der Arbeitszeit

  • ArbG Köln, 31.10.2013 - 6 Ca 6643/12
  • LAG Hessen, 09.09.2016 - 14 Sa 579/15

    Verringerung der Arbeitszeit; Dienstwagen; Außendienst; unverhältnismäßige

  • LAG Köln, 24.05.2017 - 3 Sa 830/16

    Begründetheit eines Teilzeitverlangens

  • ArbG München, 22.04.2015 - 9 Ga 61/15

    Teilzeitantrag einer Flugbegleiterin

  • LAG Köln, 15.10.2013 - 12 SaGa 3/13

    Antrag auf Teilzeit einer Flugbegleiterin

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2020 - 12 Sa 1656/19

    Berufung gegen zweites Versäumnisurteil - keine amtswegige Prüfung der

  • LAG Hamm, 01.08.2013 - 17 Sa 185/13

    Zustimmung zur Reduzierung der Arbeitszeit

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht