Weitere Entscheidung unten: BAG, 15.06.1993

Rechtsprechung
   BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 261/90   

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BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 261/90 (https://dejure.org/1993,669)
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BAG, Entscheidung vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 261/90 (https://dejure.org/1993,669)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitnehmerweiterbildung in Nordrhein-Westfalen - Sprachkurs: Italienisch für Anfänger

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    AWbG NW § 1 Abs. 1, § 3 Abs. 1; BGB § 284 Abs. 1, § 286 Abs. 1, § 287 Satz 2, § 280 Abs. 1, § 249 Satz 1; ZPO § 256
    Arbeitnehmerweiterbildung in Nordrhein-Westfalen - A. Freistellung zur beruflichen Bildung auch bei Verwendungsmöglichkeit des erlernten Wissens im Rahmen des Berufsbildes mit Vorteil für den Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 73, 225
  • MDR 1994, 388
  • NZA 1994, 692
  • BB 1993, 1289
  • BB 1993, 2159
  • DB 1993, 1291
  • DB 1993, 2235
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 890/84

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die durch das Gesetz des Landes Hessen

    Auszug aus BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 261/90
    Zum Hessischen Gesetz über bezahlten Sonderurlaub für Mitarbeiter in der Jugendarbeit hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG Beschluß vom 11. Februar 1992 - 1 BvR 890/84 - DB 1992, 841 [BVerfG 11.02.1992 - 1 BvR 890/84]) in Übereinstimmung damit ausgeführt, es sei aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zu beanstanden, daß den Arbeitgebern gewisse finanzielle Belastungen und formelle Entgeltfortzahlungspflichten auferlegt würden, weil es nicht an jeglicher Verantwortungsbeziehung des Arbeitgebers zu dem Zweck der Regelung fehle.

    Danach genügt eine Bildungsveranstaltung den gesetzlichen Voraussetzungen der beruflichen Weiterbildung i. S. des § 1 Abs. 2 AWbG nicht nur, wenn sie Kenntnisse zum ausgeübten Beruf vermittelt, sondern auch, wenn das erlernte Wissen im Beruf verwendet werden kann und so im weitesten Sinne für den Arbeitgeber von Vorteil ist, wie z. B. der Erfahrungsgewinn im Umgang mit Menschen und der Erwerb von Eigeninitiative und Verantwortungsbereitschaft (vgl. dazu BVerfG Beschluß vom 11. Februar 1992 - 1 BvR 890/84 - DB 1992, 841 [BVerfG 11.02.1992 - 1 BvR 890/84]).

  • BAG, 11.05.1993 - 9 AZR 231/89

    Freistellung nach dem AWbG und Lohnzahlungspflicht

    Auszug aus BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 261/90
    Dieser Anspruch war für die Dauer der Kalenderjahre gesetzlich befristet und ist mit Ablauf des Jahres 1988 untergegangen (Senatsurteil vom 11. Mai 1993, BAGE 73, 135).
  • BAG, 08.12.1992 - 9 AZR 113/92

    Freistellung am Rosenmontag - unzulässige Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 261/90
    Feststellungsanträge mit diesem Inhalt sind nur dann zulässig, wenn sich daraus Rechtsfolgen für die Gegenwart oder Zukunft ergeben (Senatsurteil vom 22. September 1992 - 9 AZR 404/92 - EzA § 256 ZPO Nr. 36 = NZA 1993, 429; Senatsurteil vom 8. Dezember 1992 - 9 AZR 113/92 - AP Nr. 19 zu § 256 ZPO 1977).
  • BAG, 09.02.1993 - 9 AZR 648/90

    Bildungsurlaub nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz

    Auszug aus BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 261/90
    Bei der Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe und der Subsumtion des Inhalts der jeweiligen Veranstaltung bedarf es ebenso wie bei der Auslegung des Hessischen Bildungsurlaubsgesetzes (vgl. dazu Senatsurteil vom 9. Februar 1993, BAGE 72, 200 [BAG 09.02.1993 - 9 AZR 648/90]) neben der Berücksichtigung von Wortlaut und Zweck des Gesetzes der Beachtung der vom Bundesverfassungsgericht im Beschluß vom 15. Dezember 1987 - 1 BvR 563/85 - (EzA § 7 AWbG NW Nr. 1) herausgestellten verfassungsrechtlichen Prüfungsmerkmale.
  • BAG, 22.09.1992 - 9 AZR 404/90

    Feststellungsantrag auf Bestehen eines vergangenen Rechtsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 261/90
    Feststellungsanträge mit diesem Inhalt sind nur dann zulässig, wenn sich daraus Rechtsfolgen für die Gegenwart oder Zukunft ergeben (Senatsurteil vom 22. September 1992 - 9 AZR 404/92 - EzA § 256 ZPO Nr. 36 = NZA 1993, 429; Senatsurteil vom 8. Dezember 1992 - 9 AZR 113/92 - AP Nr. 19 zu § 256 ZPO 1977).
  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

    Auszug aus BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 261/90
    Bei der Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe und der Subsumtion des Inhalts der jeweiligen Veranstaltung bedarf es ebenso wie bei der Auslegung des Hessischen Bildungsurlaubsgesetzes (vgl. dazu Senatsurteil vom 9. Februar 1993, BAGE 72, 200 [BAG 09.02.1993 - 9 AZR 648/90]) neben der Berücksichtigung von Wortlaut und Zweck des Gesetzes der Beachtung der vom Bundesverfassungsgericht im Beschluß vom 15. Dezember 1987 - 1 BvR 563/85 - (EzA § 7 AWbG NW Nr. 1) herausgestellten verfassungsrechtlichen Prüfungsmerkmale.
  • BAG, 18.11.2008 - 9 AZR 815/07

    Arbeitnehmerweiterbildung - Schwerpunkt des Beschäftigungsverhältnisses iSv. § 2

    Es genügt, wenn Kenntnisse vermittelt werden, die der Arbeitnehmer zum auch nur mittelbar wirkenden Vorteil des Arbeitgebers in seinem Beruf verwenden kann (vgl. Senat 21. September 1993 - 9 AZR 258/91 - zu A II 2 c aa der Gründe, BAGE 74, 218; 15. Juni 1993 - 9 AZR 261/90 - zu II 2 der Gründe, BAGE 73, 225; siehe heute § 1 Abs. 3 Satz 3 AWbG).
  • BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 381/98

    Freistellung für Sprachkurs - Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz

    Derartige vergangenheitsbezogene Feststellungsklagen sind nur zulässig, wenn mit ihnen noch Rechtsfolgen für die Gegenwart oder Zukunft geklärt werden können (BAG 8. Dezember 1992 - 9 AZR 113/92 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 19; 15. Juni 1993 - 9 AZR 261/90 - BAGE 73, 225; 21. Oktober 1997 - 9 AZR 510/96 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 23 = EzA AWbG NW § 7 Nr. 26).

    Der Senat hat eine hinreichende Verantwortungsbeziehung des Arbeitgebers zur beruflichen Weiterbildung seiner Beschäftigten dann angenommen, wenn diese Arbeitnehmer die durch die Bildungsveranstaltung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten auch im bestehenden Arbeitsverhältnis nutzen und so dem Arbeitgeber ein Mindestmaß an greifbaren Vorteilen verschaffen können (vgl. Senatsurteil 15. Juni 1993 - 9 AZR 261/90 - BAGE 73, 225; 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 - BAGE 74, 99; 21. Oktober 1997 - 9 AZR 510/96 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 23 = EzA AWbG NW § 7 Nr. 26).

  • LAG Hamm, 19.04.1996 - 15 Sa 933/95

    Aus- und Fortbildung: Sprachkurs für Journalistin

    Feststellungsanträge mit diesem Inhalt sind nur dann zulässig, wenn sich daraus Rechtsfolgen für Gegenwart oder Zukunft ergeben können (vgl. BAG, Urt. v. 15.06.1993 - 9 AZR 261/90, NZA 1994, 692 m.w.N.).

    Dieser Anspruch war für die Dauer des Kalenderjahres befristet und ist mit Ablauf des Jahres 1994 erloschen (ständige Rechtsprechung; vgl. BAG Urt. v. 15.06.1993 a.a.O.).

    Der Begriff der beruflichen Weiterbildung ist nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen und unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Wertungsmaßstäbe zu bestimmen (BVerfGE 77, 308 = NZA 88, 355; BAG, Urt. v. 15.06.1993 - 9 AZR 261/90, NZA 49, 692, 693; Urt. v. 24.08.1993 - 9 AZR 473/90, NZA 94, 451, 452).

    Deshalb sind die gesetzlichen Voraussetzungen auch dann erfüllt, wenn Kenntnisse vermittelt werden, die zwar zunächst dem Bereich der personenbezogenen Bildung im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 7 Weiterbildungsgesetz NRW (i. F. WbG) zuzuordnen und von der Arbeitnehmerweiterbildung ausgeschlossen sind, die der Arbeitnehmer aber zum auch nur mittelbar wirkenden Vorteil des Arbeitgebers in seinem Beruf verwenden kann (vgl. BAG, Urt. v. 15.06.1993-9 AZR 261/90, NZA 1994, 692, 693).

    Es mag dahinstehen, ob die Teilnahme an einem Sprachgrundkurs für eine Krankenschwester als ausreichend anzusehen ist, um die Chance für einen vertrauensvollen Umgang zwischen Patient und Pflegepersonal mit ihren möglichen positiven Folgen für den Genesungsprozeß zu vergrößern (vgl. BAG Urt. v. 15.06.1993 a.a.O.).

  • BAG, 21.10.1997 - 9 AZR 510/96

    Arbeitnehmerweiterbildung - Sprachkurs

    Feststellungsanträge mit diesem Inhalt sind jedoch zulässig, wenn sich daraus Rechtsfolgen für die Gegenwart oder Zukunft ergeben (ständige Rechtsprechung des Senats, BAG Urteil vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 261/90 - BAGE 73, 225 = AP Nr. 4 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, m.w.N., vgl. außerdem Urteil des Fünften Senats vom 23. April 1997 - 5 AZR 727/95 - EzA § 256 ZPO Nr. 47 und Urteil des Vierten Senats vom 24. September 1997 - 4 AZR 429/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Die gesetzlichen Voraussetzungen werden deshalb auch dann erfüllt, wenn Kenntnisse vermittelt werden, die zwar zunächst dem Bereich der personenbezogenen Bildung im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 7 Weiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen zuzuordnen und von der Arbeitnehmerweiterbildung ausgeschlossen sind, die der Arbeitnehmer aber zum auch nur mittelbar wirkenden Vorteil des Arbeitgebers in seinem Beruf verwenden kann (BAG Urteil vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 261/90 - BAGE 73, 225 = AP Nr. 4 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; BAG Urteil vom 24. August 1993 - 9 AZR 473/90 - AP Nr. 11 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW).

    Er erhält das "bessere" Arbeitsergebnis (vgl. Urteil des Senats vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 261/90 - BAGE 73, 225 = AP Nr. 4 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW).

  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 104/04

    Bildungsurlaub - Allgemeine Bildung

    Sie betrifft die Anforderungen, die an eine Maßnahme der beruflichen Weiterbildung nach nordrhein-westfälischem, hessischem und Hamburger Landesrecht (vgl. Senat 15. Juni 1993 - 9 AZR 261/90 - BAGE 73, 225; 21. Oktober 1997 - 9 AZR 510/96 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 23 = EzA AWbG NW § 7 Nr. 26; 17. Februar 1998 - 9 AZR 100/97 - AP BildungsurlaubsG Hamburg § 1 Nr. 1 = EzA BildUG-Hamburg § 1 Nr. 1; 18. Mai 1999 - 9 AZR 381/98 - BAGE 91, 336) zu stellen sind.
  • BAG, 05.12.1995 - 9 AZR 666/94

    Arbeitnehmerweiterbildung in Nordrhein-Westfalen - Bildungsveranstaltung "Nordsee

    Da an diesen Tagen ansonsten Arbeitspflicht bestand und der Urlaubsanspruch im übrigen erfüllbar war, ist als objektive Folge der Freistellungserklärung der Beklagten die Erfüllungswirkung eingetreten und insoweit der Urlaubsanspruch der Klägerin erloschen (BAGE 74, 99, 104 = AP Nr. 9 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, zu I 1 der Gründe; Senatsurteile vom 7. Dezember 1993 - 9 AZR 251/92 - n.v.; vom 24. August 1993 - 9 AZR 409/90 - n.v.; vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 261/90 - AP Nr. 4 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, zu III der Gründe; vom 8. Dezember 1992 - 9 AZR 81/92 - n.v.).

    Es besteht ein Ersatzanspruch auf Freistellung zur Arbeitnehmerweiterbildung, wenn der Arbeitgeber sich mit seiner Verpflichtung zur Freistellung für eine anerkannte Bildungsveranstaltung i.S.v. § 9 AWbG in Verzug befand und der nach § 3 Abs. 1 Satz 1 AWbG auf das Kalenderjahr befristete Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung infolge Zeitablaufs untergegangen ist (BAGE 73, 225, 227 = AP Nr. 4 zu § 1 BildungsUrlaubsG NRW, zu I der Gründe; BAGE 74, 99, 110 = AP Nr. 9 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, zu II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 9. Mai 1995 - 9 AZR 185/94 - EzA § 7 AWbG NW Nr. 21, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 258/91

    Weiterbildung: Vorrang bundesrechtlichen Satzungsrechts vor landesrechtlicher

    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats genügt eine Bildungsveranstaltung nicht nur dann den gesetzlichen Voraussetzungen der beruflichen Weiterbildung, wenn sie Kenntnisse zum ausgeübten Beruf vermittelt, sondern auch, wenn das erlernte Wissen im Beruf verwendet werden kann und so im weitesten Sinne für den Arbeitgeber von Vorteil ist (BAG Urteil vom 15. Juni 1993, 9 AZR 261/90 = DB 1993, 2235, 2236).

    Es genügt nicht, daß Sprachkenntnisse schlechthin als "Schlüsselqualifikation" angesehen werden (vgl. Senatsurteile vom 15. Juni 1993, BAGE 73, 225 und 24. August 1993 - 9 AZR 473/90 - BB 1994, 1292).

  • BAG, 17.02.1998 - 9 AZR 100/97

    Bildungsurlaub - berufliche Weiterbildung

    Feststellungsanträge mit diesem Inhalt sind jedoch zulässig, wenn sich daraus Rechtsfolgen für die Gegenwart oder Zukunft ergeben (ständige Rechtsprechung des Senats, BAG Urteil vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 261/90 - BAGE 73, 225 = AP Nr. 4 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, m.w.N.; Urteil vom 21. Oktober 1997 - 9 AZR 510/96 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; vgl. außerdem Urteil des Fünften Senats vom 23. April 1997 - 5 AZR 727/95 - EzA § 256 ZPO Nr. 47 und Urteil des Vierten Senats vom 24. September 1997 - 4 AZR 429/95 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Reichsbund).

    Die gesetzlichen Vorgaben werden deshalb auch dann erfüllt, wenn Kenntnisse vermittelt werden, die zwar zunächst der allgemeinen Weiterbildung zuzuordnen sind, die der Arbeitnehmer aber zum auch nur mittelbar wirkenden Vorteil des Arbeitgebers in seinem Beruf verwenden kann (BAG Urteil vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 261/90 - AP Nr. 4 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; Urteil vom 24. August 1993 - 9 AZR 473/90 - AP Nr. 11 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW).

  • BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 473/90

    Sprachkurs als politische Weiterbildung

    Unter Berücksichtigung dessen muß eine Veranstaltung zur beruflichen Bildung den Arbeitnehmer in die Lage versetzen, die Möglichkeiten einer Mitsprache und Mitverantwortung in seinem Beruf zu fördern, oder Fähigkeiten des Arbeitnehmers entwickeln oder fördern, die für den Arbeitgeber ein auch nur gering einzuschätzendes Mindestmaß von greifbaren Vorteilen mit sich bringen(Senatsurteil vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 261/90 -, BB 1993, 2159).

    Denn ein hinreichender Bezug zur beruflichen Tätigkeit erfordert eine Kontinuität in der Verwendung der Sprache in der beruflichen Tätigkeit, wie dies bei einem berufsbedingten Umgang mit Ausländern der Fall ist(Senatsurteil vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 261/90 -, aaO).

  • BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 244/94

    Berufliche Arbeitnehmerweiterbildung

    Deshalb liegt nach der Rechtsprechung des Senats berufliche Arbeitnehmerweiterbildung auch dann vor, wenn Kenntnisse vermittelt werden, die zwar zunächst den Bereich der personenbezogenen Bildung im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 7 WbG NRW zuzuordnen sind, der Arbeitnehmer sie aber mindestens mittelbar zum Nutzen des Arbeitgebers bei seiner beruflichen Tätigkeit verwenden kann (BAGE 73, 225, 228 = AP Nr. 4 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, zu II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 9. Mai 1995 - 9 AZR 185/94 - DB 1995, 2072, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LAG Hessen, 18.03.1997 - 15 Sa 1445/96

    Bildungsurlaub für berufliche Weiterbildung

  • LAG Niedersachsen, 20.01.2004 - 13 Sa 1042/03

    Anspruch auf Freistellung für die Teilnahme an Sprachkursen für Schwedisch nach

  • BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 466/97

    Bildungsfreistellung - gesellschaftspolitische Weiterbildung

  • LAG Hamm, 13.09.1996 - 15 Sa 2186/94

    Aus- und Weiterbildung: Rhetorik-Kurs für CNC-Maschinenführer

  • LAG Düsseldorf, 19.05.1995 - 9 Sa 258/95

    Persönlichkeitstraining und Bildungsurlaub für einen Verkäufer in der

  • LAG Hamm, 18.04.1997 - 15 Sa 2008/96

    Anspruch auf Anerkennung einer Veranstaltung mit dem Titel "Selbsthilfeprojekt,

  • LAG Hamm, 04.12.1998 - 15 Sa 1528/98

    Klage einer Arbeitnehmerin (Arbeiterin) gegen den Arbeitgeber auf Vergütung der

  • LAG Schleswig-Holstein, 28.07.1994 - 4 Sa 196/94

    Anspruch eines Repronik-Operators und Betriebsratsmitglieds auf Freistellung zu

  • LAG Hamburg, 16.04.1998 - 1 Sa 48/97

    Spanisch-Sprachkurs ohne irgendeinen beruflichen Bezug kein Bildungsurlaub zur

  • LAG Hamm, 07.11.1997 - 15 Sa 1126/97

    Vergütung eines Arbeitnehmers für die Zeit der Teilnahme an einer

  • LAG Hessen, 29.02.2000 - 15 Sa 1219/99

    Konkretes Bildungsbedürfnis eines Arbeitnehmers; Anspruch auf Vergütung von

  • BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 315/90

    Arbeitsgerichtsverfahren: Feststellungsklage - Unzulässigkeit bei abgeschlossenem

  • ArbG Dortmund, 31.08.2006 - 6 Ca 4876/05

    Arbeitnehmerweiterbildung

  • BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 470/97
  • BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 469/97
  • BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 467/97
  • BAG, 18.03.1997 - 9 AZR 794/95

    Rechtmäßigkeit eines Urlaubsantrages unter Vorbehalt - Anspruch eines

  • LAG Hessen, 03.09.1996 - 15 Sa 1727/95

    Aus- und Weiterbildung: Wartezeit bei Neubegründung des Arbeitsverhältnisses

  • LAG Hessen, 19.03.1996 - 15 Sa 1220/95

    Aus- und Weiterbildung: Begriff der politischen Bildung - Darlegungslast -

  • BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 468/97
  • LAG Hamm, 19.12.1997 - 15 Sa 1362/97

    Streit über die Vergütung eines Arbeitnehmers für die Zeit der Teilnahme an einem

  • BAG, 09.11.1993 - 9 AZR 484/91

    Anspruch auf Fortzahlung des Lohnes für den Besuch einer Veranstaltung nach dem

  • LAG Hamm, 03.09.1999 - 15 Sa 2495/98

    Freistellungsanspruch für Veranstaltung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz

  • ArbG Herford, 09.10.2015 - 1 Ca 645/15

    1) Ein Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung besteht auch dann, wenn

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Rechtsprechung
   BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 411/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1778
BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 411/89 (https://dejure.org/1993,1778)
BAG, Entscheidung vom 15.06.1993 - 9 AZR 411/89 (https://dejure.org/1993,1778)
BAG, Entscheidung vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 411/89 (https://dejure.org/1993,1778)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Freistellung auf Grund der Teilnahme an einem Fortbildungsseminar aus geleisteten Überstunden - Zweck der Weiterbildung - Zusammenhang der Fortbildung mit Tätigkeit des Arbeitnehmers

  • rechtsportal.de

    Arbeitnehmerweiterbildung im Nordrhein-Westfalen - Kurs: "Rund um den ökologischen Alltag"

  • Der Betrieb

    Arbeitnehmerweiterbildung in Nordrhein-Westfalen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 454
  • BB 1993, 1289
  • BB 1993, 2160
  • DB 1993, 1291
  • DB 1993, 2236
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 09.02.1993 - 9 AZR 648/90

    Bildungsurlaub nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz

    Auszug aus BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 411/89
    Bei der Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe und der Subsumtion des Inhalts der jeweiligen Veranstaltung bedarf es ebenso wie bei der Auslegung des Hessischen Bildungsurlaubsgesetzes (vgl. dazu Senatsurteil vom 9. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 - zur Veröffentlichung bestimmt) neben der Berücksichtigung von Wortlaut und Zweck des Gesetzes der Beachtung der vom Bundesverfassungsgericht im Beschluß vom 15. Dezember 1987 - 1 BvR 563/85 - (EzA § 7 AWbG NW Nr. 1) herausgestellten verfassungsrechtlichen Prüfungsmerkmale.
  • BAG, 11.05.1993 - 9 AZR 231/89

    Freistellung nach dem AWbG und Lohnzahlungspflicht

    Auszug aus BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 411/89
    Der Anspruch nach diesem Gesetz ist auf das jeweilige Kalenderjahr befristet (Senatsurteil vom 11. Mai 1993 - 9 AZR 231/89 - zur Veröffentlichung bestimmt) und mit Ablauf des Kalenderjahres 1987 erloschen.
  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

    Auszug aus BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 411/89
    Bei der Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe und der Subsumtion des Inhalts der jeweiligen Veranstaltung bedarf es ebenso wie bei der Auslegung des Hessischen Bildungsurlaubsgesetzes (vgl. dazu Senatsurteil vom 9. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 - zur Veröffentlichung bestimmt) neben der Berücksichtigung von Wortlaut und Zweck des Gesetzes der Beachtung der vom Bundesverfassungsgericht im Beschluß vom 15. Dezember 1987 - 1 BvR 563/85 - (EzA § 7 AWbG NW Nr. 1) herausgestellten verfassungsrechtlichen Prüfungsmerkmale.
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 890/84

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die durch das Gesetz des Landes Hessen

    Auszug aus BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 411/89
    Zum Hessischen Gesetz über bezahlten Sonderurlaub für Mitarbeit in der Jugendarbeit hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG Beschluß vom 11. Februar 1992 - 1 BvR 890/84 - DB 1992, 841 [BVerfG 11.02.1992 - 1 BvR 890/84]) in Übereinstimmung damit ausgeführt, es sei aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zu beanstanden, daß den Arbeitgebern gewisse finanzielle Belastungen und formelle Entgeltfortzahlungspflichten auferlegt würden, weil es nicht an jeglicher Verantwortungsbeziehung des Arbeitgebers zu dem Zwecke der Regelung fehle.
  • BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 381/98

    Freistellung für Sprachkurs - Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz

    Die Korrektur einer fehlerhaften Rechtsauffassung kann nicht als Diskriminierung angesehen werden (vgl. Senatsurteil vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 411/89 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 5 = EzA AWbG NW § 7 Nr. 12).
  • BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 258/91

    Weiterbildung: Vorrang bundesrechtlichen Satzungsrechts vor landesrechtlicher

    Der gesetzlich bedingte Anspruch auf Freistellung eines Arbeitnehmers von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen und der politischen Weiterbildung (§ 1 Abs. 1 AWbG) ist auf das laufende Kalenderjahr befristet (vgl. Senatsurteile vom 11. Mai 1993, BAGE 73, 135 = EzA § 7 AWbG NW Nr. 9, und 15. Juni 1993 - 9 AZR 411/89 - DB 1993, 2236).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsurteile vom 15. Juni 1993, BAGE 73, 221 = BB 1993, 2158, und - 9 AZR 411/89 -, aaO; sowie vom 24. August 1993, BAGE 73, 99 [BAG 21.04.1993 - 7 ABR 44/92]) setzt ein Schadenersatzanspruch voraus, daß der Arbeitgeber sich zu Unrecht geweigert hatte, die Freistellung nach dem AWbG zu gewähren, und so vor Untergang des darauf gerichteten Anspruchs in Verzug geraten war (§ 284 Abs. 1, § 286 Abs. 1, § 287 Satz 2 BGB).

  • BAG, 05.12.1995 - 9 AZR 666/94

    Arbeitnehmerweiterbildung in Nordrhein-Westfalen - Bildungsveranstaltung "Nordsee

    Das hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 15. Juni 1993 (- 9 AZR 411/89 "Rund um den ökologischen Alltag", AP Nr. 5 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW) erkannt und in dem hier vergleichbaren Fall am 24. August 1993 (- 9 AZR 240/90 - BAGE 74, 99, 109 = AP, aaO, zu I 2 b cc der Gründe, "Ökologische Wattenmeerexkursion") bestätigt.
  • BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 240/90

    AWbG NW - politische Weiterbildung

    Insoweit unterscheidet sich dieser Fall von dem Kurs "Rund um den ökologischen Alltag", über den der Senat in seinem Urteil vom 15. Juni 1993 (9 AZR 411/89 - DB 1993, 2236) erkannt hat.
  • BAG, 09.05.1995 - 9 AZR 185/94

    AWbG - Mit dem Fahrrad auf Gesundheitskurs

    Davon kann ausgegangen werden, wenn dieses Ziel nach dem didaktischen Konzept sowie der zeitlichen und sachlichen Ausrichtung der einzelnen Lerneinheiten erreicht werden soll und kann (BAG Urteil vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 411/89 - AP Nr. 5 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW = EzA § 7 AWbG NW Nr. 12; Urteil vom 24. August 1993, BAGE 74, 99 = AP Nr. 9 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW = EzA § 7 AWbG NRW Nr. 16).
  • BAG, 24.10.2000 - 9 AZR 645/99

    Politische Arbeitnehmerweiterbildung

    Dazu ist erforderlich, daß nach dem didaktischen Konzept der Veranstaltung sowie der zeitlichen und sachlichen Ausrichtung der einzelnen Lerneinheiten das Erreichen dieses Ziels uneingeschränkt ermöglicht wird (Senat 15. Juni 1993 - 9 AZR 411/89 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 5 = EzA AWbG NW § 7 Nr. 12, zu 3 a der Gründe; 24. August 1993 - 9 AZR 473/90 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 11 = EzA AWbG NW § 7 Nr. 18; 9. Mai 1995 - 9 AZR 185/94 - BAGE 80, 94, 101 f., zu III 1 der Gründe; 24. Oktober 1995 - 9 AZR 433/94 - BAGE 81, 185, 189, zu III 1 der Gründe; 5. Dezember 1995 - 9 AZR 666/94 - BAGE 81, 328, zu II 2 a aa der Gründe; 19. Mai 1998 - 9 AZR 395/97 und 396/97 - nv., jeweils zu I 1 der Gründe; 16. März 1999 - 9 AZR 166/98 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 27 = EzA AWbG NW § 7 Nr. 30, zu II 2 a der Gründe; mit zustimmender Anmerkung Dauner-Lieb SAE 2000, 354 ff.).
  • BAG, 17.11.1998 - 9 AZR 503/97

    Politische Weiterbildung

    Dazu ist erforderlich, daß nach dem didaktischen Konzept der Veranstaltung sowie der zeitlichen und sachlichen Ausrichtung der einzelnen Lerneinheiten das Erreichen dieses Ziels uneingeschränkt ermöglicht wird (BAG Urteile vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 411/89 - AP Nr. 5 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; vom 9. Mai 1995 - 9 AZR 185/94 - BAGE 80, 94 = AP Nr. 14 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 433/94 - BAGE 81, 185 = AP Nr. 16 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; vom 19. Mai 1998 - 9 AZR 395/97 - n.v.).
  • BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 241/99

    Politische Arbeitnehmerweiterbildung im Ausland

    Nach der Rechtsprechung des Senats dient eine Bildungsveranstaltung der politischen Arbeitnehmerweiterbildung, wenn nach dem didaktischen Konzept sowie der zeitlichen und sachlichen Ausrichtung der einzelnen Lerneinheiten das Erreichen dieses Ziels in einem pädagogisch organisierten Lernprozeß ermöglicht werden soll (BAG 15. Juni 1993 - 9 AZR 411/89 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 5 = EzA AWbG NW § 7 Nr. 12; 24. August 1993 - 9 AZR 473/90 - NZA 1994, 451; 9. Mai 1995 - 9 AZR 185/94 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 14 = EzA AWbG § 7 Nr. 21; 5. Dezember 1995 - 9 AZR 666/94 - BAGE 81, 328; 17. November 1998 - 9 AZR 503/97 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 26 = EzA AWbG § 7 Nr. 29; 16. März 1999 - 9 AZR 166/98 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 27 = EzA AWbG NW § 7 Nr. 30).
  • BAG, 21.07.2015 - 9 AZR 418/14

    Arbeitnehmerweiterbildung - Jedermannzugänglichkeit

    Dazu ist erforderlich, dass nach dem didaktischen Konzept der Veranstaltung sowie der zeitlichen und sachlichen Ausrichtung der einzelnen Lerneinheiten das Erreichen dieses Ziels uneingeschränkt ermöglicht wird (BAG 19. Mai 1998 - 9 AZR 395/97 - zu I 1 der Gründe; 9. Mai 1995 - 9 AZR 185/94 - zu III 1 der Gründe, BAGE 80, 94; 15. Juni 1993 - 9 AZR 411/89 - zu 3 a der Gründe) .
  • BAG, 16.03.1999 - 9 AZR 166/98

    Arbeitnehmerweiterbildung - Studienseminar in Kuba

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Begriff "politische Weiterbildung" nach den vom Bundesverfassungsgericht hervorgehobenen Zielen der Arbeitnehmerweiterbildung auszulegen (BAG 15. Juni 1993 - 9 AZR 411/89 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 5 = EzA AWbG NW § 7 Nr. 12; 9. Mai 1995 - 9 AZR 185/94 - BAGE 80, 94 und 5. Dezember 1995 - 9 AZR 666/94 - BAGE 81, 328).
  • LAG Hamburg, 16.04.1998 - 1 Sa 48/97

    Spanisch-Sprachkurs ohne irgendeinen beruflichen Bezug kein Bildungsurlaub zur

  • BAG, 19.10.1993 - 9 AZR 472/91

    Freistellung eines Dienstordnungs-Angestellten zur Weiterbildung - Konkurrierende

  • BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 395/97

    Arbeitnehmerweiterbildung; politische Bildung

  • BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 396/97
  • LAG Hessen, 25.02.1997 - 15 Sa 2153/96

    Aus- und Weiterbildung: Kriterien nach dem HBUG

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