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   BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 263/92   

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https://dejure.org/1995,31435
BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 263/92 (https://dejure.org/1995,31435)
BAG, Entscheidung vom 17.01.1995 - 9 AZR 263/92 (https://dejure.org/1995,31435)
BAG, Entscheidung vom 17. Januar 1995 - 9 AZR 263/92 (https://dejure.org/1995,31435)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 19.01.1993 - 9 AZR 8/92

    Befristung des Urlaubsabgeltungsanspruchs

    Auszug aus BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 263/92
    Der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch entsteht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt die Senatsurteile vom 3. Mai 1994 - 9 AZR 522/92 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt , vom 7. Dezember 1993 - 9 AZR 683/92 - AP Nr. 15 zu § 7 BUrlG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, und vom 19. Januar 1993 - 9 AZR 8/92 - AP Nr. 63 zu § 7 BUrlG Abgeltung, jeweils m.w.N.) nicht als Abfindungsanspruch, für den es auf die urlaubsrechtlichen Merkmale wie Bestand und Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs nicht ankommt, sondern als Ersatz für den wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr erfüllbaren Anspruch auf Befreiung von der Arbeitspflicht, der daher - abgesehen von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses - an die gleichen Voraussetzungen gebunden ist wie der Urlaubsanspruch.
  • BAG, 07.12.1993 - 9 AZR 683/92

    Befristung des Urlaubsanspruchs - IAO-Übereinkommen Nr. 132

    Auszug aus BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 263/92
    Der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch entsteht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt die Senatsurteile vom 3. Mai 1994 - 9 AZR 522/92 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt , vom 7. Dezember 1993 - 9 AZR 683/92 - AP Nr. 15 zu § 7 BUrlG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, und vom 19. Januar 1993 - 9 AZR 8/92 - AP Nr. 63 zu § 7 BUrlG Abgeltung, jeweils m.w.N.) nicht als Abfindungsanspruch, für den es auf die urlaubsrechtlichen Merkmale wie Bestand und Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs nicht ankommt, sondern als Ersatz für den wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr erfüllbaren Anspruch auf Befreiung von der Arbeitspflicht, der daher - abgesehen von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses - an die gleichen Voraussetzungen gebunden ist wie der Urlaubsanspruch.
  • BAG, 03.05.1994 - 9 AZR 522/92

    Tarifliche Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit - Kündigung

    Auszug aus BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 263/92
    Der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch entsteht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt die Senatsurteile vom 3. Mai 1994 - 9 AZR 522/92 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt , vom 7. Dezember 1993 - 9 AZR 683/92 - AP Nr. 15 zu § 7 BUrlG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, und vom 19. Januar 1993 - 9 AZR 8/92 - AP Nr. 63 zu § 7 BUrlG Abgeltung, jeweils m.w.N.) nicht als Abfindungsanspruch, für den es auf die urlaubsrechtlichen Merkmale wie Bestand und Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs nicht ankommt, sondern als Ersatz für den wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr erfüllbaren Anspruch auf Befreiung von der Arbeitspflicht, der daher - abgesehen von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses - an die gleichen Voraussetzungen gebunden ist wie der Urlaubsanspruch.
  • LAG Hamburg, 17.02.1992 - 4 Sa 7/92
    Auszug aus BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 263/92
    Auf die Revision der Beklagten zu 1) wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 17. Februar 1992 - 4 Sa 7/92 - aufgehoben, soweit die Berufung der Beklagten zu 1) gegen die Verurteilung von 3.409,05 DM zurückgewiesen worden ist.
  • BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 652/10

    Urlaubsabgeltung - Aufgabe der Surrogatstheorie

    Er setze als Erfüllungssurrogat des Urlaubsanspruchs voraus, dass der Urlaub noch gewährt werden könne, wenn das Arbeitsverhältnis noch bestände (erstmals BAG 6. Juni 1968 - 5 AZR 410/67 - zu 4 der Gründe, AP BUrlG § 3 Rechtsmissbrauch Nr. 5 = EzA BUrlG § 1 Nr. 5: "von denselben rechtlichen Faktoren abhängig wie die des Freizeitanspruchs"; ferner 28. Juni 1984 - 6 AZR 521/81 - zu 2 der Gründe, BAGE 46, 224; 7. März 1985 - 6 AZR 334/82 - zu 3 b der Gründe, BAGE 48, 186; 7. Dezember 1993 - 9 AZR 683/92 - zu I 4 der Gründe, BAGE 75, 171; 17. Januar 1995 - 9 AZR 263/92 - zu I 1 der Gründe) .
  • LAG Bremen, 29.09.2015 - 1 Sa 120/14

    Anforderungen an die Gewährung von Erholungsurlaub während des Laufs der

    Er setze als Erfüllungssurrogat des Urlaubsanspruchs voraus, dass der Urlaub noch gewährt werden könne, wenn das Arbeitsverhältnis noch bestände (BAG v. 7. Dezember 1993, 9 AZR 683/92; BAG v. 17. Januar 1995, 9 AZR 263/92).

    Anderenfalls gehe er ebenso wie der Urlaubsanspruch ersatzlos unter (BAG v. 17. Januar 1995, a.a.O.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.12.2013 - 7 Sa 1649/13

    Urlaubsabgeltung - tarifliche Ausschlussfrist - Einzelhandel Brandenburg

    Dies entspricht der früheren Konzeption des Urlaubsabgeltungsanspruchs nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. 17. Januar 1995 - 9 AZR 263/92 - BAGE 79, 92-96) als Surrogat des Urlaubsanspruchs.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.01.2014 - 7 Sa 1649/13
    Dies entspricht der früheren Konzeption des Urlaubsabgeltungsanspruchs nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. 17. Januar 1995 - 9 AZR 263/92 - BAGE 79, 92-96) als Surrogat des Urlaubsanspruchs.
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