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   BAG, 25.10.1994 - 9 AZR 265/93   

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BAG, 25.10.1994 - 9 AZR 265/93 (https://dejure.org/1994,6183)
BAG, Entscheidung vom 25.10.1994 - 9 AZR 265/93 (https://dejure.org/1994,6183)
BAG, Entscheidung vom 25. Oktober 1994 - 9 AZR 265/93 (https://dejure.org/1994,6183)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 26.01.1973 - 3 AZR 233/72

    Kündigung - Aufhebung des Arbeitsverhältnisses - Wettbewerbsverbot -

    Auszug aus BAG, 25.10.1994 - 9 AZR 265/93
    Die Entscheidung des Berufungsgerichts über die Herabsetzung einer Vertragsstrafe nach § 343 BGB ist vom Revisionsgericht lediglich daraufhin zu überprüfen, ob das Berufungsgericht von falschen Rechtssätzen ausgegangen ist oder die Umstände des Falles unrichtig, unvollständig oder widerspruchsvoll gewürdigt hat (BAG Urteil vom 26. Januar 1973 - 3 AZR 233/72 - AP Nr. 4 zu § 75 HGB; BAGE 23, 330 = AP Nr. 2 zu § 340 BGB; BAGE 19, 164, 181 = AP Nr. 1 zu § 75 b HGB, zu V 4 der Gründe und BAGE 15, 11, 15 = AP Nr. 2 zu § 67 HGB, zu IV der Gründe).
  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86

    Gewichtung einer Pflichtverletzung eines Betriebsratsmitglieds im Vergleich mit

    Auszug aus BAG, 25.10.1994 - 9 AZR 265/93
    Hält sich die Bewertung im Rahmen des Beurteilungsspielraums, kann das Revisionsgericht die angegriffene Würdigung nicht durch eine eigene ersetzen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Urteil vom 20. Januar 1994 - 2 AZR 521/93 - NZA 1994, 548; Urteil vom 2. April 1987 - 2 AZR 418/86 - AP Nr. 96 zu § 626 BGB).
  • BAG, 24.09.1965 - 3 AZR 223/65

    Kündigungsgrund - Wettbewerbsverbot

    Auszug aus BAG, 25.10.1994 - 9 AZR 265/93
    Da die Beklagte jedoch spätestens mit der Erhebung der Widerklage deutlich gemacht hat, daß sie die Kündigung des Klägers nicht akzeptieren wolle, aber am Wettbewerbsverbot festhalten wolle, ist das Wettbewerbsverbot in Kraft getreten, unabhängig davon, ob in der Erklärung der Beklagten eine außerordentliche Kündigung oder eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch die Parteien zu sehen ist (BAG Urteil vom 24. September 1965 - 3 AZR 223/65 - AP Nr. 3 zu § 75 HGB).
  • BAG, 01.10.1963 - 5 AZR 24/63

    Hochbesoldeter Handlungsgehilfe - Gewerblicher Arbeitnehmer - Beginn des

    Auszug aus BAG, 25.10.1994 - 9 AZR 265/93
    Die Entscheidung des Berufungsgerichts über die Herabsetzung einer Vertragsstrafe nach § 343 BGB ist vom Revisionsgericht lediglich daraufhin zu überprüfen, ob das Berufungsgericht von falschen Rechtssätzen ausgegangen ist oder die Umstände des Falles unrichtig, unvollständig oder widerspruchsvoll gewürdigt hat (BAG Urteil vom 26. Januar 1973 - 3 AZR 233/72 - AP Nr. 4 zu § 75 HGB; BAGE 23, 330 = AP Nr. 2 zu § 340 BGB; BAGE 19, 164, 181 = AP Nr. 1 zu § 75 b HGB, zu V 4 der Gründe und BAGE 15, 11, 15 = AP Nr. 2 zu § 67 HGB, zu IV der Gründe).
  • BGH, 01.06.1983 - I ZR 78/81

    Vertragsstrafe für versuchte Vertreterabwerbung - Verwirkung und Herabsetzung von

    Auszug aus BAG, 25.10.1994 - 9 AZR 265/93
    Die Vertragsstrafe bezweckt in erster Linie, einen wirkungsvollen Druck auf den Schuldner zur Einhaltung seiner Verpflichtung auszuüben (BGH aaO; BGH Urteil vom 1. Juni 1983 - I ZR 78/81 - NJW 1984, 919, 920).
  • BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 498/91

    Vorruhestandsgeld im Baugewerbe - Masseschulden im Konkurs des persönlich

    Auszug aus BAG, 25.10.1994 - 9 AZR 265/93
    Erst dann ist dem Revisionsgericht die Beurteilung möglich, ob die Ausübung des Fragerechts zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (Senatsurteil vom 24. August 1993 - 9 AZR 498/91 - AP Nr. 36 zu § 59 KO).
  • BGH, 07.10.1982 - I ZR 120/80

    Rechtschutzbedürfnis für Unterlassungsklage bei einstweiliger Verfügung ohne

    Auszug aus BAG, 25.10.1994 - 9 AZR 265/93
    Die angemessene Höhe einer Vertragsstrafe kann nicht allgemein, sondern nur unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles bestimmt werden (BGH Urteil vom 7. Oktober 1982 - I ZR 120/80 - NJW 1983, 941, 943).
  • BAG, 20.01.1994 - 2 AZR 521/93

    Fristlose Kündigung; Selbstbeurlaubung

    Auszug aus BAG, 25.10.1994 - 9 AZR 265/93
    Hält sich die Bewertung im Rahmen des Beurteilungsspielraums, kann das Revisionsgericht die angegriffene Würdigung nicht durch eine eigene ersetzen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Urteil vom 20. Januar 1994 - 2 AZR 521/93 - NZA 1994, 548; Urteil vom 2. April 1987 - 2 AZR 418/86 - AP Nr. 96 zu § 626 BGB).
  • BAG, 30.04.1971 - 3 AZR 259/70

    Wettbewerbsverbot - Karenzzeit - Vertragsauslegung - Konkurrenzklausel

    Auszug aus BAG, 25.10.1994 - 9 AZR 265/93
    Die Entscheidung des Berufungsgerichts über die Herabsetzung einer Vertragsstrafe nach § 343 BGB ist vom Revisionsgericht lediglich daraufhin zu überprüfen, ob das Berufungsgericht von falschen Rechtssätzen ausgegangen ist oder die Umstände des Falles unrichtig, unvollständig oder widerspruchsvoll gewürdigt hat (BAG Urteil vom 26. Januar 1973 - 3 AZR 233/72 - AP Nr. 4 zu § 75 HGB; BAGE 23, 330 = AP Nr. 2 zu § 340 BGB; BAGE 19, 164, 181 = AP Nr. 1 zu § 75 b HGB, zu V 4 der Gründe und BAGE 15, 11, 15 = AP Nr. 2 zu § 67 HGB, zu IV der Gründe).
  • BAG, 05.12.1966 - 3 AZR 207/66

    Deutsche Handlungsgehilfe - Ausländischer Arbeitgeber - Anwendung deutschen

    Auszug aus BAG, 25.10.1994 - 9 AZR 265/93
    Die Entscheidung des Berufungsgerichts über die Herabsetzung einer Vertragsstrafe nach § 343 BGB ist vom Revisionsgericht lediglich daraufhin zu überprüfen, ob das Berufungsgericht von falschen Rechtssätzen ausgegangen ist oder die Umstände des Falles unrichtig, unvollständig oder widerspruchsvoll gewürdigt hat (BAG Urteil vom 26. Januar 1973 - 3 AZR 233/72 - AP Nr. 4 zu § 75 HGB; BAGE 23, 330 = AP Nr. 2 zu § 340 BGB; BAGE 19, 164, 181 = AP Nr. 1 zu § 75 b HGB, zu V 4 der Gründe und BAGE 15, 11, 15 = AP Nr. 2 zu § 67 HGB, zu IV der Gründe).
  • BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 196/03

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

    Das Fehlen eines Schadens führt noch nicht zur Unwirksamkeit, denn die Vertragsstrafe bezweckt in erster Linie, einen wirkungsvollen Druck auf den Schuldner zur Einhaltung seiner Verpflichtung auszuüben (BAG 25. Oktober 1994 - 9 AZR 265/93 -).
  • BAG, 25.09.2008 - 8 AZR 717/07

    Vertragsstrafenabrede - AGB-Kontrolle

    Der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat - allerdings vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 - in der Entscheidung vom 25. Oktober 1994 (- 9 AZR 265/93 -) ausgeführt, es gebe keinen Rechtssatz, dass eine Vertragsstrafe die Höhe des für die Kündigungsfrist zu zahlenden Gehalts nicht übersteigen dürfe, die angemessene Höhe einer Vertragsstrafe könne nicht allgemein, sondern nur unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles bestimmt werden.
  • BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 344/03

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

    Das Fehlen eines Schadens führt noch nicht zur Unwirksamkeit, denn die Vertragsstrafe bezweckt in erster Linie, einen wirkungsvollen Druck auf den Schuldner zur Einhaltung seiner Verpflichtung auszuüben (BAG 25. Oktober 1994 - 9 AZR 265/93 -).
  • BAG, 18.12.2008 - 8 AZR 81/08

    Vertragsstrafe - AGB-Kontrolle

    Soweit der Kläger auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Oktober 1994 (- 9 AZR 265/93 -) verweist, geht dies ins Leere.
  • LAG Düsseldorf, 08.01.2003 - 12 Sa 1301/02

    Vertragsstrafenklausel im Formulararbeitsvertrag, Herabsetzung der Strafe wegen

    Eine entscheidende Rolle für den Anspruch aus dem Strafversprechen spiele es jedoch nicht, ob die trotz des Versprechens begangene Handlung zu einer Schädigung oder nur zu einer Gefährdung von Interessen des Gläubigers geführt habe (BAG, Urteil vom 25.10.1994, 9 AZR 265/93, n.v., zu IM 1 b; BGH, Urteil vom 01.06.1983, NJW 1984, 919, zu M 1, BGH, Urteil vom 24.05.1992, NJW 92, 2625, zu II 1a; vgl. BGH, Urteil vom 31.05.2001, NJW-RR 02, 608, zu IM 2 a).
  • BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 328/03

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

    Das Fehlen eines Schadens führt noch nicht zur Unwirksamkeit, denn die Vertragsstrafe bezweckt in erster Linie, einen wirkungsvollen Druck auf den Schuldner zur Einhaltung seiner Verpflichtung auszuüben (BAG 25. Oktober 1994 - 9 AZR 265/93 -).
  • ArbG Iserlohn, 12.08.2022 - 4 Ca 630/22
    Richtig ist, dass das Fehlen eines Schadens noch nicht zur Unwirksamkeit der Vertragsstrafe führt, denn die Vertragsstrafe bezweckt in erster Linie einen wirkungsvollen Druck auf den Schuldner zur Einhaltung seiner Verpflichtung auszuüben (BAG v. 25.10.94 - 9 AZR 265/93 -).
  • LAG Hamm, 10.01.2002 - 16 Sa 1217/01

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Vertragsstrafe

    Im übrigen hat auch das Bundesarbeitsgericht bei der Zusage einer monatlichen Entschädigung von 50 % der letzten Bezüge keinen Grund für Beanstandungen gesehen (Urteil vom 25.10.1994 - 9 AZR 265/93 - zit. nach JURIS).
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