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   BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 270/03   

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https://dejure.org/2003,2555
BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 270/03 (https://dejure.org/2003,2555)
BAG, Entscheidung vom 18.11.2003 - 9 AZR 270/03 (https://dejure.org/2003,2555)
BAG, Entscheidung vom 18. November 2003 - 9 AZR 270/03 (https://dejure.org/2003,2555)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Altersteilzeitarbeitsverhältnis im Blockmodell; Vorzeitiges Ende des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses; Verteilung der Beitragslast für zusätzliche Beiträge zur Rentenversicherung; Rentenversicherungspflichtiger Unterschiedsbetrag zwischen Teilzeitbezügen und ...

  • Judicialis

    ATG § 12 Abs. 3; ; ATG § 10 Abs. 5; ; ATG § 3 Abs. 1; ; SGB IV § 28g; ; SGB VI ... § 163 Abs. 5; ; SGB VI § 168 Abs. 1; ; SGB VI § 173; ; Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit (TVATZ) § 9 Abs. 3; ; Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit (TVATZ) § 4; ; Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit (TVATZ) § 5 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersteilzeitarbeitsverhältnisse - Altersteilzeit; vorzeitige Beendigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Berechnung der Ausgleichsbeträge im "Störfall"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 108, 345
  • MDR 2004, 888
  • NZA 2004, 1223
  • DB 2004, 1322
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 146/03

    Altersteilzeit - "Störfall" - Blockmodell

    Auszug aus BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 270/03
    Von den Bezügen, die der Arbeitnehmer ohne Vertragsänderung erzielt hätte, sind die Aufstockungsleistungen nach §§ 4 und 5 TVATZ in Abzug zu bringen (Anrechnung, vgl. dazu Senat 14. Oktober 2003 - 9 AZR 146/03 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    wie hier vor Erreichen des im Altersteilzeitvertrag bestimmten Datums, so handelt es sich um einen sogenannten "Störfall" (vgl. Senat 14. Oktober 2003 - 9 AZR 146/03 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 15.12.1976 - 4 AZR 531/75

    Arbeitsentgelt: Zulässigkeit bargeldloser Auszahlung

    Auszug aus BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 270/03
    Es ist nicht Sache der Gerichte für Arbeitssachen, anstelle der Tarifvertragsparteien eine neue, dem Tarifzweck möglicherweise eher entsprechende Regelung einzuführen (vgl. BAG 15. Dezember 1976 - 4 AZR 531/75 - BAGE 28, 260).
  • LAG Baden-Württemberg, 13.03.2003 - 3 Sa 30/02

    Altersteilzeit im Blockmodell - Nachzahlungsanspruch des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 270/03
    Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 13. März 2003 - 3 Sa 30/02 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

    Auszug aus BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 270/03
    Nur diesen hat der Arbeitnehmer im Innenverhältnis zu tragen (BAG GS 7. März 2001 - GS 1/00 - BAGE 97, 150).
  • BAG, 18.10.2011 - 9 AZR 303/10

    Arbeitsvertragliche Regelung der Abgeltung von Urlaub

    Obwohl nach § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG Urlaubsansprüche aus dem Vorjahr, soweit keine Ausnahme gilt (vgl. hierzu: BAG 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 - Rn. 70, AP SGB IX § 125 Nr. 3 = EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 16; 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 47 ff. mwN, BAGE 130, 119) , spätestens am 31. März der Folgejahres verfallen (vgl. BAG 29. Juli 2003 - 9 AZR 270/03 - zu B I 2 b bb (1) der Gründe, BAGE 107, 124) , wird die Gesamtzahl der angesammelten Urlaubstage als bei Beendigung vorhandener Resturlaub "mit 50 % vergütet".
  • BAG, 12.05.2005 - 6 AZR 311/04

    Tarifliches Sterbegeld nach Tod in Altersteilzeit

    § 9 Abs. 3 TV ATZ regelt abschließend die arbeitsrechtlichen Folgen der vorzeitigen Beendigung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses im Blockmodell (BAG 18. November 2003 - 9 AZR 270/03 - BAGE 108, 345, zu A I 1 der Gründe).

    Es sollen dem Arbeitnehmer die Bezüge seiner tatsächlichen Beschäftigung, "die er ohne Eintritt in die Altersteilzeit erzielt hätte" erhalten bleiben (BAG 18. November 2003 - 9 AZR 270/03 -aaO, zu A I 2 c der Gründe).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2015 - 1 A 557/13

    Berechnung des Ausgleichsbetrags bei einem in Altersteilzeit befindlichen

    vgl. BAG, Urteile vom 18. November 2003 - 9 AZR 270/03 -, BAGE 108, 345 = DB 2004, 1322 = juris, Rn. 22, und vom 14. Oktober 2003 - 9 AZR 146/03 -, BAGE 108, 94 = DB 2004, 1320 = juris, Rn. 21 f.

    Unter Berufung auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18. November 2003 - 9 AZR 270/03 -, BAGE 108, 345 = DB 2004, 1322 = juris, Rn. 27, führt er aus, § 9 TV ATZ solle den Arbeitnehmer im Störfall möglichst so stellen, als sei das Altersteilzeitarbeitsverhältnis nie begründet worden.

  • LAG Düsseldorf, 08.04.2014 - 16 Sa 118/14

    Anrechnung von Aufstockungsbeträgen

    Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, die von ihm allein zu tragenden zusätzlichen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bei der Differenzberechnung als erhaltene Aufstockungsleistung zu Lasten des Arbeitnehmers anzurechnen (BAG v. 18.11.2003, 9 AZR 270/03, BAGE 108, 345-350).
  • LAG Hamm, 07.01.2014 - 9 Sa 1393/13

    Zur Zulässigkeit einer Klage auf Abführung des Aufstockungsbeitrags

    cc) Letztlich wird die Ansicht, dass der Arbeitnehmer keinen eigenen Anspruch auf Abführung des Aufstockungsbeitrages zur gesetzlichen Rentenversicherung hat, durch das Urteil des BAG vom 18. November 2003 - 9 AZR 270/03 - AP ATG § 12 Nr. 1 gestützt.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2018 - 8 Sa 452/17

    Altersteilzeit - "Störfall" im Blockmodell - Negativsaldo

    Es sollen dem Mitarbeiter die Bezüge seiner tatsächlichen Beschäftigung, die er ohne Eintritt in die Altersteilzeit erzielt hätte, gerade erhalten bleiben (vgl. BAG 18.11.2003 - 9 AZR 270/03 zu A I 2 c der Gründe, NZA 2004, 1223, 1225).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.06.2016 - 2 Sa 40/16

    Altersteilzeit - vorzeitige Beendigung - vorzeitige Altersrente -

    Einzubeziehen sind daher die für die Dauer des rechtlichen Bestandes des Altersteilzeitvertrages geleisteten Bezüge und Aufstockungsleistungen ( vgl. BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 146/03 - Rn. 21, NZA 2004, 860; BAG 18. November 2003 - 9 AZR 270/03 - Rn. 22, NZA 2004, 1223 ).
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