Rechtsprechung
BAG, 01.10.2002 - 9 AZR 278/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Arbeitszeit während der Altersteilzeit
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berechnung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit während des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses; Übergang in die Altersteilzeitarbeit; Berücksichtigung der Zeiten des unbezahlten Sonderurlaubs mit der arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit; Arbeitszeit im ...
- Judicialis
ATG § 6 Abs. 2 Unterabs. 2; ; TzBfG § 4 Abs. 1 Satz 1; ; Tarifvertrag zu... r Regelung der Altersteilzeitarbeit idF vom 30. Juni 2000 (TV ATZ) § 3 Abs. 1; ; Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) § 50 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Altersteilzeitrecht - Begriff der vereinbarten Arbeitszeit nach § 3 Abs. 1 Unterabs. 2 des Tarifvertrages zur Regelung der Altersteilzeitarbeit ( TV ATZ ); Auswirkungen des unbezahlten Sonderurlaubs nach § 50 Abs. 2 BAT auf die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit des ...
- datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Arbeitszeit während der Altersteilzeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 08.01.2002 - 86 Ca 20760/01
- BAG, 01.10.2002 - 9 AZR 278/02
Papierfundstellen
- BAGE 103, 54
- NZA 2003, 1341
- BB 2003, 1123
- DB 2003, 1683
Wird zitiert von ... (19) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 08.09.1983 - 6 AZR 198/80
Zulage zum Urlaubsentgelt - Berechnungszeitraum - Sonderurlaub
Auszug aus BAG, 01.10.2002 - 9 AZR 278/02
Der Sonderurlaub hat nach § 50 Abs. 2 BAT zur Folge, daß bei rechtlichem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses die Pflicht des Angestellten zur Arbeitsleistung und die Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung des Arbeitsentgelts ruhen (BAG 8. September 1983 - 6 AZR 198/80 - AP BAT § 47 Nr. 4; 25. Mai 1983 - 5 AZR 236/80 - BAGE 43, 1; 27. November 1986 - 8 AZR 163/84 - AP BAT § 50 Nr. 13). - BAG, 25.05.1983 - 5 AZR 236/80
Sonderurlaub - Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Auszug aus BAG, 01.10.2002 - 9 AZR 278/02
Der Sonderurlaub hat nach § 50 Abs. 2 BAT zur Folge, daß bei rechtlichem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses die Pflicht des Angestellten zur Arbeitsleistung und die Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung des Arbeitsentgelts ruhen (BAG 8. September 1983 - 6 AZR 198/80 - AP BAT § 47 Nr. 4; 25. Mai 1983 - 5 AZR 236/80 - BAGE 43, 1; 27. November 1986 - 8 AZR 163/84 - AP BAT § 50 Nr. 13). - BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92
Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung
Auszug aus BAG, 01.10.2002 - 9 AZR 278/02
Im Zweifel ist davon auszugehen, daß die Tarifvertragsparteien keine gegen zwingendes höherrangiges Recht verstoßende Regelung treffen wollten (BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92 - BAGE 73, 364). - BAG, 27.11.1986 - 8 AZR 163/84
Urlaub: Sonderurlaub eines türkischen Lehrers zur Ableitung des Wehrdienstes in …
Auszug aus BAG, 01.10.2002 - 9 AZR 278/02
Der Sonderurlaub hat nach § 50 Abs. 2 BAT zur Folge, daß bei rechtlichem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses die Pflicht des Angestellten zur Arbeitsleistung und die Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung des Arbeitsentgelts ruhen (BAG 8. September 1983 - 6 AZR 198/80 - AP BAT § 47 Nr. 4; 25. Mai 1983 - 5 AZR 236/80 - BAGE 43, 1; 27. November 1986 - 8 AZR 163/84 - AP BAT § 50 Nr. 13).
- BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 678/12
Erholungsurlaub bei unbezahltem Sonderurlaub
Das ist etwas anderes, als die Freistellung von einer grundsätzlich weiter bestehenden vertraglichen Arbeitspflicht (BAG 1. Oktober 2002 - 9 AZR 278/02 - zu II 1 b der Gründe, BAGE 103, 54; vgl. zur Elternzeit auch: BAG 19. April 2005 - 9 AZR 233/04 - zu II 3 b hh der Gründe, BAGE 114, 206) . - BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 233/04
Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit
Die arbeitsvertragliche Vereinbarung über die Arbeitspflicht und deren Umfang wird durch die Inanspruchnahme der Elternzeit daher nicht aufgehoben (so zum Sonderurlaub: BAG 1. Oktober 2002 - 9 AZR 278/02 - BAGE 103, 54). - BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 401/02
Schadenersatz bei "Altersteilzeitvereinbarung
Sie braucht vom Arbeitnehmer nur wegen der ihm gewährten Befreiung nicht mehr erfüllt zu werden (Senat 1. Oktober 2002 - 9 AZR 278/02 - AP ATG § 6 Nr. 1 = EzA ATG § 6 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).Dass der Kläger bereits noch vor Beginn der Altersteilzeit völlig von der Arbeit freigestellt war, ist bei der Ermittlung der maßgeblichen Arbeitszeit nicht zu berücksichtigen (BAG 1. Oktober 2002 - 9 AZR 278/02 - AP ATG § 6 Nr. 1 = EzA ATG § 6 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
- BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 145/08
Altersteilzeit - Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung
Die im Rahmen des Gesetzes zur Fortentwicklung der Altersteilzeit vom 20. Dezember 1999 geschaffene Vorschrift des § 6 Abs. 2 Satz 2 AltTZG soll Missbräuche durch eine vorübergehende Anhebung der Arbeitszeit vor Beginn der Altersteilzeitarbeit ausschließen (BT-Drucks. 14/3392 S. 7; vgl. auch Senat 1. Oktober 2002 - 9 AZR 278/02 - zu II 2 a aa der Gründe, BAGE 103, 54). - BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 18/07
Altersteilzeit - erweitertes Direktionsrecht
Sie soll Missbräuche durch eine vorübergehende Anhebung der Arbeitszeit vor Beginn der Altersteilzeitarbeit ausschließen (BT-Drucks. 14/3392 S. 7; vgl. auch Senat 1. Oktober 2002 - 9 AZR 278/02 - Rn. 30, BAGE 103, 54). - BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 209/05
Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung - Auslandsschuldienst
die Verpflichtung des Angestellten zur Dienstleistung und die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung der Arbeitsvergütung (§ 611 BGB) (Senat 1. Oktober 2002 - 9 AZR 278/02 - BAGE 103, 54 mwN). - BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 1113/06
Altersteilzeit - Beschäftigungsumfang - keine Durchschnittsberechnung bei …
Sie soll Missbräuche durch eine vorübergehende Anhebung der Arbeitszeit vor Beginn der Altersteilzeitarbeit ausschließen (BT-Drucks. 14/3392 S. 7; vgl. auch Senat 1. Oktober 2002 - 9 AZR 278/02 - Rn. 30, BAGE 103, 54). - BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 59/07
Altersteilzeit - erweitertes Direktionsrecht
Die im Rahmen des Gesetzes zur Fortentwicklung der Altersteilzeit vom 20. Dezember 1999 geschaffene Vorschrift des § 6 Abs. 2 Satz 2 AltTZG soll Missbräuche durch eine vorübergehende Anhebung der Arbeitszeit vor Beginn der Altersteilzeitarbeit ausschließen (BT-Drucks. 14/3392 S. 7; vgl. auch Senat 1. Oktober 2002 - 9 AZR 278/02 - Rn. 30, BAGE 103, 54). - BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 58/07
Altersteilzeit - erweitertes Direktionsrecht
Sie soll Missbräuche durch eine vorübergehende Anhebung der Arbeitszeit vor Beginn der Altersteilzeitarbeit ausschließen (BT-Drucks. 14/3392 S. 7; vgl. auch Senat 1. Oktober 2002 - 9 AZR 278/02 - Rn. 30, BAGE 103, 54). - BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 149/08
Altersteilzeit - Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung
Die im Rahmen des Gesetzes zur Fortentwicklung der Altersteilzeit vom 20. Dezember 1999 geschaffene Vorschrift des § 6 Abs. 2 Satz 2 AltTZG soll Missbräuche durch eine vorübergehende Anhebung der Arbeitszeit vor Beginn der Altersteilzeitarbeit ausschließen (BT-Drucks. 14/3392 S. 7; vgl. auch Senat 1. Oktober 2002 - 9 AZR 278/02 - zu II 2 a aa der Gründe, BAGE 103, 54). - BAG, 18.03.2008 - 9 AZR 72/07
Altersteilzeit - erweitertes Direktionsrecht
- BAG, 18.03.2008 - 9 AZR 394/07
Altersteilzeit - erweitertes Direktionsrecht
- BAG, 18.03.2008 - 9 AZR 400/07
Altersteilzeit - erweitertes Direktionsrecht
- LAG Sachsen-Anhalt, 14.09.2006 - 9 Sa 784/05
Eigenständige Regelung der wöchentlichen Arbeitszeit während des …
- BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 1114/06
Altersteilzeit - Beschäftigungsumfang
- BAG, 18.03.2008 - 9 AZR 468/07
Altersteilzeit - erweitertes Direktionsrecht
- LAG Sachsen-Anhalt, 14.09.2006 - 9 Sa 685/05
Eigenständige Regelung der wöchentlichen Arbeitszeit während des …
- LAG Hamm, 13.04.2005 - 18 Sa 1925/04
Betriebsübergang, Inhaberwechsel, Übernahme der eigenverantwortlichen …
- ArbG Herne, 10.10.2018 - 5 Ca 2105/17
Jubiläumsgeld