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   BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 289/13   

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https://dejure.org/2015,10832
BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 289/13 (https://dejure.org/2015,10832)
BAG, Entscheidung vom 10.02.2015 - 9 AZR 289/13 (https://dejure.org/2015,10832)
BAG, Entscheidung vom 10. Februar 2015 - 9 AZR 289/13 (https://dejure.org/2015,10832)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin - praktische Tätigkeit - Vergütungspflicht

  • openjur.de

    Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin; praktische Tätigkeit; Vergütungspflicht

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin - praktische Tätigkeit - Vergütungspflicht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 PsychThG, § 612 Abs 1 BGB, § 26 BBiG 2005, § 17 Abs 1 S 1 BBiG 2005, § 2 Abs 3 S 1 KJPsychTh-APrV
    Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin - praktische Tätigkeit - Vergütungspflicht

  • IWW

    § 612 Abs. 1 BGB, § 7 Ps... ychThG, § 17 Abs. 1 Satz 1 BBiG, § 612 BGB, § 138 BGB, § 818 Abs. 3 BGB, § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 MiLoG, § 2 KJPsychTh-APrV, § 1 Abs. 3 Satz 1 PsychThG, § 1 Abs. 2 KJPsychTh-APrV, § 3 KJPsychTh-APrV, § 4 KJPsychTh-APrV, § 1 Abs. 3 Satz 2 KJPsychTh-APrV, § 2 Abs. 1 Satz 2 KJPsychTh-APrV, § 2 Abs. 3 Satz 1 KJPsychTh-APrV, § 97 Abs. 1, § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Vergütungspflicht von Leistungen während eines Praktikums

  • bag-urteil.com

    Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin - praktische Tätigkeit - Vergütungspflicht

  • Betriebs-Berater

    Praktikum - Vergütung für außervertragliche Tätigkeit

  • rewis.io

    Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin - praktische Tätigkeit - Vergütungspflicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütungspflicht von Leistungen während eines Praktikums

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit während des Praktikums führt zu gesonderter Vergütungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Zur Vergütungspflicht bei einem Praktikum

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Vergütungspflicht bei einem Praktikum

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vergütungspflicht fürs Praktikum - in der Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vergütungspflicht fürs Praktikum

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin - praktische Tätigkeit - Vergütungspflicht

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Vergütungspflicht trotz Vereinbarung eines unentgeltlichen Praktikums

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Unentgeltlicher Praktikantenvertrag - Wer arbeitet, hat Anspruch auf Bezahlung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Klinik muss für "unbezahltes" praktisches Jahr Entgelt zahlen

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 74 (Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Arbeits- und Sozialrecht | Bundesarbeitsgericht (BAG) | Entgeltanspruch einer Psychotherapeutin in Ausbildung (PiA)

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Vergütungspflicht von höherwertigen Leistungen während eines Praktikums

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2015, 1396
  • DB 2015, 2216
  • JR 2016, 710
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 16.02.1978 - 3 AZR 723/76

    Vergütung für höherwertige Dienstleistung

    Auszug aus BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 289/13
    Die Vorschrift kommt daher nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts etwa dann (entsprechend) zur Anwendung, wenn über den Rahmen eines Arbeitsvertrags hinaus faktisch höherwertige Dienste auf Veranlassung des Arbeitgebers oder mit seiner Billigung geleistet werden, für die eine Vergütungsregelung fehlt (BAG 21. März 2002 - 6 AZR 456/01 - Rn. 13; 7. Juli 1993 - 5 AZR 488/92 - zu II der Gründe; 16. Februar 1978 - 3 AZR 723/76 - zu I 1 a der Gründe; 4. Oktober 1972 - 4 AZR 475/71 - aaO; zum Dienstvertragsrecht BGH 11. November 1977 - I ZR 56/75 - zu III 4 der Gründe; zustimmend Palandt/Weidenkaff 74. Aufl. § 612 BGB Rn. 2; ErfK/Preis 15. Aufl. § 612 BGB Rn. 16) .

    In diesen Fällen deckt die vertragliche Vergütungsregelung nur die geschuldeten Dienstleistungen ab, die Vergütung der außervertraglichen, höherwertigen Arbeitsleistung erfolgt entsprechend § 612 Abs. 1 BGB (vgl. BAG 16. Februar 1978 - 3 AZR 723/76 - aaO; Staudinger/Richardi/Fischinger (2011) § 612 Rn. 25 ff.) .

    Ob und wie lange danach die Dienstleistungen ohne das ihnen entsprechende Entgelt zu erbringen sind, hängt von dem vom Tatsachengericht zu bewertenden Einzelfall ab (vgl. BAG 16. Februar 1978 - 3 AZR 723/76 - zu I 1 a der Gründe) .

  • BAG, 15.03.1960 - 5 AZR 409/58

    Vollberufliche Arbeit - Betrieb von Angehörigen - Unentgeltlich Leistung -

    Auszug aus BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 289/13
    a) Die Vorschrift ist Ausdruck des althergebrachten Satzes, dass "jede Arbeit ihres Lohnes wert ist" (BAG 15. März 1960 - 5 AZR 409/58 - zu 2 a der Gründe; vgl. auch Hilger in BGB-RGRK Bd. II Teil 3/1 12. Aufl. § 612 Rn. 4: "Insgesamt bewirkt das Gesetz, dass jede geldwerte Dienstleistung zu einem entsprechenden Entgeltanspruch führt.") .

    Damit soll insbesondere die Anwendung von § 818 Abs. 3 BGB verhindert werden (vgl. BAG 15. März 1960 - 5 AZR 409/58 - zu 2 a der Gründe) .

  • BAG, 07.07.1993 - 5 AZR 488/92

    Höherwertige Dienstleistung einer Auszubildenden zur Begründung eines Anspruchs

    Auszug aus BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 289/13
    Die Vorschrift kommt daher nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts etwa dann (entsprechend) zur Anwendung, wenn über den Rahmen eines Arbeitsvertrags hinaus faktisch höherwertige Dienste auf Veranlassung des Arbeitgebers oder mit seiner Billigung geleistet werden, für die eine Vergütungsregelung fehlt (BAG 21. März 2002 - 6 AZR 456/01 - Rn. 13; 7. Juli 1993 - 5 AZR 488/92 - zu II der Gründe; 16. Februar 1978 - 3 AZR 723/76 - zu I 1 a der Gründe; 4. Oktober 1972 - 4 AZR 475/71 - aaO; zum Dienstvertragsrecht BGH 11. November 1977 - I ZR 56/75 - zu III 4 der Gründe; zustimmend Palandt/Weidenkaff 74. Aufl. § 612 BGB Rn. 2; ErfK/Preis 15. Aufl. § 612 BGB Rn. 16) .

    b) Das gleiche gilt, wenn ein Praktikant höherwertige Dienste verrichtet als die, die er während des Praktikums zu erbringen hat (vgl. BAG 7. Juli 1993 - 5 AZR 488/92 - zu II der Gründe) .

  • BAG, 04.10.1972 - 4 AZR 475/71

    Höherwertige Tätigkeit - Vorübergehende Ausübung - Persönliche Zulage -

    Auszug aus BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 289/13
    Mit ihr hat der Gesetzgeber ein bereicherungsrechtliches Element in das Dienstvertragsrecht eingeführt, das zu einem gerechten Ausgleich zugunsten des Dienstverpflichteten führen soll, wenn für das an diesen zu zahlende Entgelt eine sonstige Rechtsgrundlage fehlt (BAG 4. Oktober 1972 - 4 AZR 475/71 - BAGE 24, 452) .

    Die Vorschrift kommt daher nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts etwa dann (entsprechend) zur Anwendung, wenn über den Rahmen eines Arbeitsvertrags hinaus faktisch höherwertige Dienste auf Veranlassung des Arbeitgebers oder mit seiner Billigung geleistet werden, für die eine Vergütungsregelung fehlt (BAG 21. März 2002 - 6 AZR 456/01 - Rn. 13; 7. Juli 1993 - 5 AZR 488/92 - zu II der Gründe; 16. Februar 1978 - 3 AZR 723/76 - zu I 1 a der Gründe; 4. Oktober 1972 - 4 AZR 475/71 - aaO; zum Dienstvertragsrecht BGH 11. November 1977 - I ZR 56/75 - zu III 4 der Gründe; zustimmend Palandt/Weidenkaff 74. Aufl. § 612 BGB Rn. 2; ErfK/Preis 15. Aufl. § 612 BGB Rn. 16) .

  • BAG, 21.03.2002 - 6 AZR 456/01

    Trompeter - Pflicht zum Spielen der Jazztrompete

    Auszug aus BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 289/13
    Die Vorschrift kommt daher nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts etwa dann (entsprechend) zur Anwendung, wenn über den Rahmen eines Arbeitsvertrags hinaus faktisch höherwertige Dienste auf Veranlassung des Arbeitgebers oder mit seiner Billigung geleistet werden, für die eine Vergütungsregelung fehlt (BAG 21. März 2002 - 6 AZR 456/01 - Rn. 13; 7. Juli 1993 - 5 AZR 488/92 - zu II der Gründe; 16. Februar 1978 - 3 AZR 723/76 - zu I 1 a der Gründe; 4. Oktober 1972 - 4 AZR 475/71 - aaO; zum Dienstvertragsrecht BGH 11. November 1977 - I ZR 56/75 - zu III 4 der Gründe; zustimmend Palandt/Weidenkaff 74. Aufl. § 612 BGB Rn. 2; ErfK/Preis 15. Aufl. § 612 BGB Rn. 16) .
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 268/11

    Ein-Tages-Arbeitsverhältnis - Betriebsübergang - Lohnwucher - verwerfliche

    Auszug aus BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 289/13
    Voraussetzung für die Anwendung des § 612 BGB ist grundsätzlich, dass eine Vereinbarung über die Vergütung der versprochenen Dienste fehlt (HWK/Thüsing 6. Aufl. § 612 BGB Rn. 8; AR/Kamanabrou 7. Aufl. § 612 BGB Rn. 1) oder die Vereinbarung über die Unentgeltlichkeit der zu erbringenden Dienste wegen Sittenwidrigkeit gemäß § 138 BGB nichtig ist (BAG 18. März 2014 - 9 AZR 694/12 - Rn. 26 ff.; vgl. zu den Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit auch BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 268/11 - Rn. 29 ff. mwN, BAGE 141, 348) .
  • BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 694/12

    Abgrenzung zwischen Arbeits- und Praktikantenverhältnis - Schlechterstellung von

    Auszug aus BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 289/13
    Voraussetzung für die Anwendung des § 612 BGB ist grundsätzlich, dass eine Vereinbarung über die Vergütung der versprochenen Dienste fehlt (HWK/Thüsing 6. Aufl. § 612 BGB Rn. 8; AR/Kamanabrou 7. Aufl. § 612 BGB Rn. 1) oder die Vereinbarung über die Unentgeltlichkeit der zu erbringenden Dienste wegen Sittenwidrigkeit gemäß § 138 BGB nichtig ist (BAG 18. März 2014 - 9 AZR 694/12 - Rn. 26 ff.; vgl. zu den Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit auch BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 268/11 - Rn. 29 ff. mwN, BAGE 141, 348) .
  • BGH, 11.11.1977 - I ZR 56/75

    Entstehung eines Miturheberrechtes bei der Bearbeitung eines Manuskriptes -

    Auszug aus BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 289/13
    Die Vorschrift kommt daher nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts etwa dann (entsprechend) zur Anwendung, wenn über den Rahmen eines Arbeitsvertrags hinaus faktisch höherwertige Dienste auf Veranlassung des Arbeitgebers oder mit seiner Billigung geleistet werden, für die eine Vergütungsregelung fehlt (BAG 21. März 2002 - 6 AZR 456/01 - Rn. 13; 7. Juli 1993 - 5 AZR 488/92 - zu II der Gründe; 16. Februar 1978 - 3 AZR 723/76 - zu I 1 a der Gründe; 4. Oktober 1972 - 4 AZR 475/71 - aaO; zum Dienstvertragsrecht BGH 11. November 1977 - I ZR 56/75 - zu III 4 der Gründe; zustimmend Palandt/Weidenkaff 74. Aufl. § 612 BGB Rn. 2; ErfK/Preis 15. Aufl. § 612 BGB Rn. 16) .
  • LAG Hamm, 29.11.2012 - 11 Sa 74/12

    Entgeltanspruch einer Psychotherapeutin in Ausbildung (PiA) für ihre Tätigkeit im

    Auszug aus BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 289/13
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 29. November 2012 - 11 Sa 74/12 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 874/12

    Vergütung für höherwertige Vertretungstätigkeit

    § 612 Abs. 1 BGB umfasst neben der quantitativen Mehrarbeit auch die qualitative Mehrleistung, also das Erbringen höherwertiger Leistungen als die vertraglich geschuldeten (st. Rspr., vgl. nur BAG 3. September 1997 - 5 AZR 428/96 - zu III 1 a der Gründe, BAGE 86, 261; 10. Februar 2015 - 9 AZR 289/13 - Rn. 14, jeweils mwN) .
  • ArbG Bonn, 08.07.2021 - 1 Ca 308/21

    Anspruch auf Tarifentgelt eines Auszubildenden bei fehlender Ausbildung durch den

    a) Voraussetzung für die Anwendung des § 612 Abs. 1 BGB ist grundsätzlich, dass eine Vereinbarung über die Vergütung der versprochenen Dienste fehlt, die Vereinbarung über die Unentgeltlichkeit der zu erbringenden Dienste wegen Sittenwidrigkeit gemäß § 138 BGB nichtig ist (BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 289/13 - juris) oder der Arbeitnehmer auf Veranlassung des Arbeitgebers oder mit dessen Billigung höherwertige Dienste verrichtet als dies dem Rahmen seines Arbeitsvertrages entspricht.

    Gleiches gilt, wenn der an sich unentgeltlich ein Praktikum Ableistende höherwertige Dienste verrichtet als die, die er nach dem vereinbarten Inhalt des Praktikums zu erbringen hat (BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 289/13 - juris).

    d) Die vorstehend wiedergegebenen Erwägungen des LAG Rheinland-Pfalz stehen aus Sicht der erkennenden Kammer einer analogen Heranziehung der Vorschrift des § 612 BGB - wie sie durch das BAG bereits im Jahr 1981 (BAG 5. März 1981 - 3 AZR 335/78 - juris) vertreten und in einer jüngeren Entscheidung zum Praktikumsverhältnis (BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 289/13 - juris) bestätigt wurde - im Streitfall nicht entgegen.

    Damit soll insbesondere die Anwendung von § 818 Abs. 3 BGB verhindert werden (BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 289/13 - juris).

  • BAG, 04.08.2016 - 6 AZR 237/15

    Vergütung einer stellv. Schulleiterin in Thüringen

    Die Vorschrift ist Ausdruck des althergebrachten Satzes, dass "jede Arbeit ihres Lohnes wert ist" (BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 289/13 - Rn. 14) .
  • LAG Köln, 13.10.2017 - 4 Sa 930/16

    Ausbildung zur psychologischen Psychotherapeutin; Vergütungspflicht praktische

    Einzelfallentscheidung im Anschluss an BAG, Urteil vom 10.02.2015 - 9 AZR 289/13 (Erbringung nicht geschuldeter Dienste im vorliegenden Fall verneint).

    Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts kommt eine entsprechende Anwendung der Vorschrift in Betracht, wenn ein unentgeltliches Praktikums zwar vereinbart wurde, während des Praktikums aber - wie vorliegend von der Klägerin geltend gemacht - höherwertigere Dienste verrichtet wurden, als an sich während des Praktikums zu erbringen waren (BAG, Urteil vom 10.02.2015 - 9 AZR 289/13 -, Rn.15, juris; BAG, Urteil vom 07.07.1993 - 5 AZR 488/92 -, zu II. der Gründe, juris).

    2.              Für den Fall einer praktischen Tätigkeit im Rahmen einer Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichentherapeutin hat das Bundesarbeitsgericht die höherwertigeren Dienste konkretisiert und festgehalten, dass diese solche sind, die erheblich über das hinausgehen, was der Praktikant im Rahmen der vorgeschriebenen Ausbildungsordnung zum Zwecke der Ausbildung zu erbringen hat (BAG, Urteil vom 10.02.2015 - 9 AZR 289/13 -, Rn.16, juris).

    Der Praktikant nimmt an Behandlung und Diagnostik teil, eigene Patientenbehandlungen führt er noch nicht durch; diese sind erst im Rahmen der späteren praktischen Ausbildung nach § 4 KJPsychTH-APrV vorgesehen (BAG, Urteil vom 10.02.2015 - 9 AZR 289/13 -, Rn.17, juris).

                  Sowohl das unstreitige als auch das streitige Vorbringen der Klägerin zeigen nach Auffassung der Kammer, dass der vorliegende Sachverhalt - anders als die Klägerin meint - nicht mit demjenigen vergleichbar ist, der der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10.02.2015 (9 AZR 289/13) zugrunde lag.

  • BAG, 29.04.2015 - 9 AZR 78/14

    Praktische Tätigkeit iSd. § 7 Rettungsassistentengesetz (RettAssG) - Anspruch auf

    Das RettAssG schloss die Anwendung des BBiG weder aus (anders zB § 7 PsychThG, vgl. dazu jüngst BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 289/13 - Rn. 12) , noch enthielt es eine speziellere Regelung über die Vergütung der praktischen Tätigkeit (anders nun § 15 Abs. 1 NotSanG, wonach der Ausbildungsträger der Schülerin oder dem Schüler eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren hat).
  • LAG München, 13.06.2016 - 3 Sa 23/16

    Arbeitsverhältnis, Praktikum, Berufspraxis, Fachberater für

    Eine Arbeitstä tigkeit der Klägerin bestätigt auch § 4 Abs. 5 Praktikumsvertrag, der die Klägerin verpflichtet, die Betriebsmittel nur zur den ihr "übertragenen Arbeiten zu verwenden." Demgegenüber wird einem Praktikanten ermöglicht, Arbeitsvorgänge kennenzulernen und unter Kontrolle und gemeinsamer nachfolgender Analyse übungsweise zu verrichten (siehe BAG, Urteil vom 10.02.2015 - 9 AZR 289/13 - NJOZ 2015, 1226, Rn. 18).
  • LAG Köln, 25.05.2016 - 11 Sa 936/15

    Vergütung; Ausbildung PiA; Einzelfall

    a) Auch dann, wenn ein unentgeltliches Praktikum vereinbart ist, kann eine Vergütungspflicht entsprechend § 612 Abs. 1 BGB bestehen, wenn der Praktikant höherwertige Dienste verrichtet (BAG, Urteil vom 07.07.1993- 5 AZR 488/92 - BAG, Urteil vom 10.02.2015 - 9 AZR 289/13 - m.w.N.).

    Mit der Annahme einer Praktikumstätigkeit ist es grundsätzlich nicht zu vereinbaren, wenn die Tätigkeiten ohne Aufsicht, ohne Kontrolle und ohne gemeinsame nachfolgende Analyse zu verrichten sind (vgl.: BAG, Urt. v. 10.02.2015 - 9 AZR 289/13 - m.w.N.).

  • LAG Köln, 09.09.2015 - 11 Sa 264/15

    Ausbildungsvergütung; Psychologischer Psychotherapeut

    a) Auch dann, wenn ein unentgeltliches Praktikum vereinbart ist, kann eine Vergütungspflicht entsprechend § 612 Abs. 1 BGB bestehen, wenn der Praktikant höherwertige Dienste verrichtet (BAG, Urt. v. 07.07.1993 - 5 AZR 488/92 - BAG, Urt. v. 10.02.2015 - 9 AZR 289/13 - m.w.N.).

    Mit der Annahme einer Praktikumstätigkeit ist es grundsätzlich nicht zu vereinbaren, wenn die Tätigkeiten ohne Aufsicht, ohne Kontrolle und ohne gemeinsame nachfolgende Analyse zu verrichten sind (vgl.: BAG, Urt. v. 10.02.2015 - 9 AZR 289/13 - m.w.N.).

  • LSG Saarland, 30.03.2017 - L 1 R 66/15

    Anrechnungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung - Ausbildung zum

    Diese praktische Tätigkeit erfolgt üblicherweise in Form eines Praktikums (vgl hierzu BAG vom 10.2.2015 - 9 AZR 289/13 und vom 13.3.2003 - 6 AZR 564/01 = juris RdNr 35).

    Bei der praktischen Tätigkeit i.S. des § 2 PsychTh-APrV handelt es sich daher insgesamt um eine Tätigkeit, die als Teil der Gesamtausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten anzusehen ist (vgl. § 1 Abs. 3 PsychTh-APrV) und mit der die hierfür notwendigen praktischen Kenntnisse und Erfahrungen vermittelt werden sollen, was üblicherweise in Form eines Praktikums erfolgt (vgl. hierzu BAG, Urteile vom 10.02.2015 - 9 AZR 289/13 und vom 13.03.2003 - 6 AZR 564/01 - juris Rn. 35).

  • ArbG Köln, 20.05.2021 - 8 Ca 970/21

    Berechnung des Mindestlohns für Psychotherapeuten in Ausbildung nach § 27 Abs. 4

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der beklagtenseitig zitierten Entscheidung des LAG Hamm vom 29.11.2012, 11 Sa 74/12, später bestätigt durch BAG, Urteil vom 10.02.2015, 9 AZR 289/13.
  • OLG München, 13.06.2016 - 3 Sa 23/16

    Rechtliche Einordnung eines Praktikums als Arbeitsverhältnis; Sittenwidrigkeit

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