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   BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 291/02   

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BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 291/02 (https://dejure.org/2004,2402)
BAG, Entscheidung vom 20.01.2004 - 9 AZR 291/02 (https://dejure.org/2004,2402)
BAG, Entscheidung vom 20. Januar 2004 - 9 AZR 291/02 (https://dejure.org/2004,2402)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Arbeitnehmerähnliche Beschäftigung - Beendigungsmitteilung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist um mehr als einen Monat; Anwendbarkeit des rheinland-pfälzischen Personalvertretungsgesetzes auf arbeitnehmerähnliche Beschäftigungsverhältnisse; Ausnahme von Beschäftigten, die wesentlich an der ...

  • Judicialis

    GG Art 3; ; ArbGG § ... 74 Abs. 1 aF; ; EGZPO § 26 Ziff. 7; ; ZPO § 233; ; LPersVG § 112 Satz 1; ; LPersVG § 112 Satz 2; ; LPersVG § 82 Abs. 1; ; LPersVG § 82 Abs. 4; ; LPersVG § 39 Abs. 3; ; LPersVG § 39 Abs. 4; ; BPersVG § 108 Abs. 2; ; KSchG § 15 Abs. 2; ; BGB § 242; ; TVG § 12a; ; Staatsvertrag über die Errichtung der Anstalt des öffentlichen Rechts "Zweites Deutsches Fernsehen" vom 16. Juli 1962 § 1; ; RTV § 1; ; RTV § 2; ; RTV § 3; ; RTV § 4; ; RTV § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personalvertretungerecht; Kündigungsschutzrecht - Arbeitnehmerähnliche Beschäftigung; Beendigungsmitteilung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tarifliche Regelung über die Beendigung der Beschäftigung arbeitnehmerähnlicher Personen (hier: Mitarbeiter des ZDF) ? Regelung zulässig, die statt Kündigung eine Beendigungsmitteilung ausreichen lässt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 109, 180
  • MDR 2004, 1188
  • NZA 2004, 1058
  • BB 2004, 1748
  • DB 2004, 1995
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 563/99

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 291/02
    Es kann dahinstehen, ob die Tarifvertragsparteien unmittelbar an den Gleichheitssatz gebunden sind und welcher Prüfungsmaßstab gilt (für uneingeschränkten Prüfungsmaßstab: BAG 28. März 1996 - 6 AZR 501/95 - BAGE 82, 344; für eingeschränkten Prüfungsmaßstab: BAG 30. August 2000 - 4 AZR 563/99 - BAGE 95, 277).

    Die Grenze der Willkür ist überschritten, wenn die Differenzierung im persönlichen Geltungsbereich unter keinem Gesichtspunkt plausibel erklärbar ist (BAG 30. August 2000 - 4 AZR 563/99 - BAGE 95, 277).

    Das Studium sichere vorrangig ihre berufliche Perspektive und werde typischerweise im Wesentlichen durch staatliche, familiäre oder andere Unterhaltsleistungen finanziert (vgl. BAG 30. August 2000 - 4 AZR 563/99 - BAGE 95, 277).

  • BAG, 19.03.1996 - 9 AZR 1051/94

    Urlaubsvergütung nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag

    Auszug aus BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 291/02
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine Tarifnorm jedenfalls dann unwirksam, wenn sie für vergleichbare Sachverhalte unterschiedliche Regelungen enthält und sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender einleuchtender Differenzierungsgrund nicht finden lässt (19. März 1996 - 9 AZR 1051/94 - BAGE 82, 230).
  • BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 2/97

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters; befristetes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 291/02
    Der Kläger konnte nicht mit dauernden Einsätzen rechnen und hatte hierauf auch keinen Rechtsanspruch (vgl. BAG 22. April 1998 - 5 AZR 2/97 - AP BGB § 611 Rundfunk Nr. 24 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 71).
  • BAG, 28.03.1996 - 6 AZR 501/95

    Der Ausschluß teilzeitbeschäftigter Studenten von tariflichen Leistungen ist

    Auszug aus BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 291/02
    Es kann dahinstehen, ob die Tarifvertragsparteien unmittelbar an den Gleichheitssatz gebunden sind und welcher Prüfungsmaßstab gilt (für uneingeschränkten Prüfungsmaßstab: BAG 28. März 1996 - 6 AZR 501/95 - BAGE 82, 344; für eingeschränkten Prüfungsmaßstab: BAG 30. August 2000 - 4 AZR 563/99 - BAGE 95, 277).
  • BVerwG, 30.01.1986 - 2 C 18.83

    Anrechnung von Personalratstätigkeit - Arbeitszeit - Tatsächliche Dauer

    Auszug aus BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 291/02
    Die Regelung stellt klar, dass durch Personalratstätigkeit versäumte Arbeitszeit arbeitszeitrechtlich dem Dienst gleichzusetzen ist und verbietet deshalb eine Minderung der Dienstbezüge (vgl. zur vergleichbaren Regelung in § 46 Abs. 2 Satz 1 BPersVG, BVerwG 13. Januar 1986 - 2 C 18.83 - ZBR 1986, 307).
  • BAG, 12.02.1992 - 7 ABR 42/91

    Wahlrecht der Helfer im freiwilligen sozialen Jahr

    Auszug aus BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 291/02
    Der Gesetzgeber hat bewusst davon abgesehen, für arbeitnehmerähnliche Personen das gesamte Arbeitsrecht für anwendbar zu erklären (BAG 12. Februar 1992 - 7 ABR 42/91 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 52 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 53).
  • BAG, 03.04.1990 - 3 AZR 258/88

    Heimarbeitsverhältnisse aufgrund tatsächlicher Handhabung

    Auszug aus BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 291/02
    Auch die in Heimarbeit Beschäftigten sind regelmäßig wegen ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit vom Auftraggeber arbeitnehmerähnliche Personen (BAG 3. April 1990 - 3 AZR 258/88 - BAGE 65, 80).
  • BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 586/02

    Masseunzulänglichkeit - Insolvenz - Neumasseverbindlichkeiten

    Auszug aus BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 291/02
    Sie durften sich angesichts der besondern Umstände auf die unzutreffende Fristverlängerung verlassen, so dass ihnen kein Verschulden vorgeworfen werden kann (vgl. BAG 4. Juni 2003 - 10 AZR 586/02 - AP InsO § 209 Nr. 2 = EzA InsO § 209 Nr. 1 für die Nichteinhaltung der Berufungsbegründungsfrist und BGH 4. November 1981 - IVb ZR 625/80 - NJW 1982, 1873).
  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 625/80

    Berücksichtigung trennungsbedingten Mehrbedarfs bei der Bemessung des

    Auszug aus BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 291/02
    Sie durften sich angesichts der besondern Umstände auf die unzutreffende Fristverlängerung verlassen, so dass ihnen kein Verschulden vorgeworfen werden kann (vgl. BAG 4. Juni 2003 - 10 AZR 586/02 - AP InsO § 209 Nr. 2 = EzA InsO § 209 Nr. 1 für die Nichteinhaltung der Berufungsbegründungsfrist und BGH 4. November 1981 - IVb ZR 625/80 - NJW 1982, 1873).
  • BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 15/00

    Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

    Auszug aus BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 291/02
    Es fehlt an substantiierten Darlegungen des Klägers (vgl. BAG 21. Februar 2001 - 2 AZR 15/00 - BAGE 97, 92).
  • BAG, 14.03.1979 - 4 AZR 435/77

    Küchenbuchhalter - Überwiegende Arbeitszeit - Beschaffung von Lebensmitteln -

  • BVerwG, 05.11.1965 - VII C 119.64

    Anspruch auf Zahlung von Rundfunkgebührenanteilen - Verteilung der Einnahmen aus

  • BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 2/77

    Bayerisches Personalvertretungsgesetz

  • LAG München, 01.02.2002 - 8 Sa 316/01

    Beendigung eines arbeitnehmerähnlichen Dauerrechtsverhältnisses;

  • BAG, 08.05.2007 - 9 AZR 777/06

    Arbeitnehmerähnliche Person - Kündigungsfrist

    Dies entspricht dem Willen des Gesetzgebers, für arbeitnehmerähnliche Personen nicht das gesamte Arbeitsrecht für anwendbar zu erklären (vgl. Senat 20. Januar 2004 - 9 AZR 291/02 - BAGE 109, 180).

    Auch gegen die Nichtanwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes zu Gunsten arbeitnehmerähnlicher Personen bestehen nach der Rechtsprechung keine Bedenken (Senat 20. Januar 2004 - 9 AZR 291/02 - BAGE 109, 180), ebenso wenig gegen die ausschließliche Anwendbarkeit des § 613a BGB auf Arbeitnehmer (BAG 13. Februar 2003 - 8 AZR 59/02 - AP BGB § 613a Nr. 249 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 8).

  • BAG, 19.03.2008 - 7 AZR 1100/06

    Befristung - staatliche Forschungseinrichtung

    Die weitergehende Verlängerung ist unwirksam (vgl. etwa BAG 20. Januar 2004 - 9 AZR 291/02 - BAGE 109, 180 = AP LPVG Rheinland-Pfalz § 112 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Rundfunk Nr. 25, zu A II der Gründe; GK-ArbGG/ Mikosch Stand Dezember 2007 § 74 Rn. 34; aA Müller-Glöge in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 6. Aufl. § 74 Rn. 36).
  • BVerwG, 17.12.2012 - 6 P 6.12

    Mitarbeiter im Sinne von § 12a TVG; arbeitnehmerähnliche Personen; freie

    Das durch den TV 12a SR geregelte Rechtsverhältnis zwischen dem Beteiligten und einem Mitarbeiter im Sinne von § 12a TVG ist kein Arbeitsverhältnis (vgl. BAG, Urteil vom 20. Januar 2004 - 9 AZR 291/02 - (BAGE 109, 180 ).

    Das von der Vorinstanz erwähnte Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Januar 2004 - 9 AZR 291/02 - (BAGE 109, 180 ff.) gebietet keine andere Sichtweise.

  • OVG Saarland, 15.06.2012 - 5 A 350/11

    Mitbestimmungsrechte bei der Beschränkung des Umfangs und der Beendigung der

    BAG, Urteil vom 20.1.2004 - 9 AZR 291/02 - zitiert nach Juris, Rdnrn. 60 - 62, betreffend einen Streit um die Auflösung des arbeitnehmerähnlichen Verhältnisses eines freien Mitarbeiters des ZDF durch Beendigungsmitteilung, wonach es sich bei dieser Mitteilung um eine besondere, von der Kündigung zu unterscheidende Beendigungsmöglichkeit handelt.

    - 9 AZR 291/02 -, zitiert nach Juris, Rdnr. 60,.

    in diesem Zusammenhang auch BAG, Urteil vom 20.1.2004 - 9 AZR 291/02 - zitiert nach Juris, das trotz Anwendung des Landespersonalvertretungsgesetzes RP auch auf arbeitnehmerähnliche Personen nicht nur die unmittelbare, sondern auch die analoge Anwendung des nach § 82 Abs. 4 LPersVG RP bestehenden Mitwirkungsrechts bei Kündigungen auf Beendigungsmitteilungen abgelehnt hat.

  • BAG, 20.03.2013 - 10 AZR 690/11

    Leistungsentgelt - Berechnungsgrundlage - Tarifauslegung

    Die nach Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision zulässige Revision (§ 74 Abs. 1 ArbGG, § 233 ZPO; vgl. BAG 19. März 2008 - 7 AZR 1100/06 - Rn. 11 ff., BAGE 126, 211; 20. Januar 2004 - 9 AZR 291/02 - zu A der Gründe, BAGE 109, 180) ist begründet.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.04.2009 - 6 Sa 658/08

    Anspruch auf tarifvertragliche Leistungen gemäß Nr 5.3 des Tarifvertrags für

    Abgesehen hiervon finden auf eine Beendigungsmitteilung nach dem Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen Bestandsschutzvorschriften, die vor einer Kündigung schützen sollen, keine Anwendung und in der Folge auch nicht die hierzu entwickelten Rechtsprechungsgrundsätze (vgl. u. a. BAG, Urteil vom 20.01.2004 - 9 AZR 291/02 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.10.2020 - 5 Sa 200/19

    Arbeitnehmerstatus eines Redakteurs bei einer Fernsehanstalt - Wirksamkeit einer

    Die Beendigungsmitteilung ist weder eine Kündigung, noch steht sie ihr gleich (vgl. ausführlich BAG 20.01.2004 - 9 AZR 291/02).
  • LAG München, 20.01.2009 - 6 Sa 160/08

    "Wartezeit" für Ausschluss ordentl. Beendigung des Vertrags mit

    Die Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG findet auf ein freies Mitarbeiterverhältnis keine Anwendung (BAG v. 20.1. 2004 - 9 AZR 291/02, NZA 2004, 1058; APS/Preis, Kündigungsrecht, 3. Aufl., Grundlagen C Rz. 65).
  • ArbG München, 20.09.2011 - 17 Ca 12774/10

    Arbeitnehmerähnliche Personen; Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen des

    1. Der Kläger ist - unstreitig - als sogenannter Fester Freier (lediglich) arbeitnehmerähnlicher Mitarbeiter, nicht aber Arbeitnehmer der Beklagten, so dass die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes ausscheidet (vgl. nur BAG, Urteil vom 20.01.2004 - 9 AZR 291/02, zit. nach Juris, Rz 65).
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