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   BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 317/95   

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https://dejure.org/1996,1313
BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 317/95 (https://dejure.org/1996,1313)
BAG, Entscheidung vom 23.04.1996 - 9 AZR 317/95 (https://dejure.org/1996,1313)
BAG, Entscheidung vom 23. April 1996 - 9 AZR 317/95 (https://dejure.org/1996,1313)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsentgelt bei nachträglich gekürztem Urlaub

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Manteltarifvertrag für die Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden in der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie Nordrhein-Westfalens vom 29.2.1988 (MTV) §§ 11 bi... s 14; BUrlG § 1, § 3 Abs. 1, § 5 Abs. 1c, § 5 Abs. 3; BGB § 812
    Urlaubsentgelt bei nachträglich vermindertem Urlaubsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Urlaubsentgelt bei nachträglich gekürztem Urlaub

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 83, 36
  • NZA 1997, 265
  • BB 1996, 1010
  • BB 1996, 1890
  • DB 1996, 2391
  • DB 1996, 989
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 11.05.1993 - 9 AZR 231/89

    Freistellung nach dem AWbG und Lohnzahlungspflicht

    Auszug aus BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 317/95
    Dem steht die Rechtsprechung des Senats zum hessischen Bildungsurlaubsgesetz und zum Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BAG Urteil vom 9. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 - BAGE 72, 200 = AP Nr. 1 zu § 9 BildungsurlaubsG Hessen; Urteil vom 11. Mai 1993 - 9 AZR 231/89 - BAGE 73, 135 = AP Nr. 2 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW) nicht entgegen.
  • BAG, 09.02.1993 - 9 AZR 648/90

    Bildungsurlaub nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz

    Auszug aus BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 317/95
    Dem steht die Rechtsprechung des Senats zum hessischen Bildungsurlaubsgesetz und zum Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BAG Urteil vom 9. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 - BAGE 72, 200 = AP Nr. 1 zu § 9 BildungsurlaubsG Hessen; Urteil vom 11. Mai 1993 - 9 AZR 231/89 - BAGE 73, 135 = AP Nr. 2 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW) nicht entgegen.
  • BAG, 24.10.2000 - 9 AZR 610/99

    Rückzahlung von Urlaubsgeld

    Beide Vorschriften sind Sondervorschriften zum Bereicherungsrecht (vgl. BAG 23. April 1996 - 9 AZR 317/95 - BAGE 83, 36 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 140 = EzA BUrlG § 5 Nr. 17).
  • BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 244/01

    Arbeitszeitkonto - Urlaub - Ausschlußfristen

    Es handelt sich insoweit um eine bereicherungsrechtliche Sondervorschrift, die nicht zu verallgemeinern ist (vgl. BAG 23. April 1996 - 9 AZR 317/95 - BAGE 83, 36).
  • LAG Hamm, 14.04.2011 - 16 Sa 488/10

    Kürzung des Urlaubs bei vorzeitigem Ausscheiden; Vergütungsklage des

    Die Anordnung in § 1 und § 3 Abs. 1 BUrlG auf Gewährung bezahlten Erholungsurlaubs setzt voraus, dass eine urlaubsrechtliche Freistellung rechtmäßig erfolgt ist (vgl. BAG vom 23.04.1996, 9 AZR 317/95, NZA 1997, 265).

    Dem Arbeitnehmer bleibt es erspart, der Forderung des Arbeitgebers mit dem Einwand der Entreicherung begegnen zu müssen (s. BAG vom 23.04.1996, aaO.).

  • LAG Hamm, 13.09.2022 - 6 Sa 87/22

    Kondiktion der Urlaubsgewährung; Entfernung Abmahnung aus Personalakte nach

    Die Anordnung in § 1 und § 3 Abs. 1 BUrlG sowie in § 7 Abs. 1 S. 1, S. 2 TV-Ärzte/VKA auf Gewährung bezahlten Erholungsurlaubs setzt voraus, dass eine urlaubsrechtliche Freistellung rechtmäßig erfolgt ist (so zu § 11 MTV Metallindustrie BAG, Urteil vom 23.4.1996 - 9 AZR 317/95 -, BAGE 83, 36-39, Rn. 12 - 15).

    Dem Arbeitnehmer bleibt es erspart, der Forderung des Arbeitgebers mit dem Einwand der Entreicherung begegnen zu müssen (so zu § 11 MTV Metallindustrie BAG, Urteil vom 23.4.1996 - 9 AZR 317/95 -, BAGE 83, 36-39, Rn. 12 - 15).

    Entsteht der Kürzungstatbestand vor Antritt des Urlaubs, so kann der Arbeitgeber die nicht mehr durch den Urlaubsanspruch gedeckte Freistellungserklärung mit der Folge kondizieren, dass der Arbeitnehmer entgegen seinen ursprünglichen Wünschen zur Arbeit verpflichtet ist und dafür das geschuldete Entgelt erhält (vgl. BAG, Urteil vom 23.4.1996 - 9 AZR 317/95 -, BAGE 83, 36-39, Rn. 12 - 15).

  • LAG Hamm, 26.05.2004 - 18 Sa 964/04

    Einstweilige Verfügung, Urlaubsgewährung, Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Entsteht der Kürzungstatbestand vor Antritt des erteilten Urlaubs, so kann der Arbeitgeber die nicht mehr durch den Urlaubsanspruch gedeckte Freistellungserklärung mit der Folge kondizieren , dass der Arbeitnehmer entgegen seinen ursprünglichen Wünschen zur Arbeit verpflichtet ist (vgl. BAG, Urteil vom 23.04.1996 - 9 AZR 317/95 - AP Nr. 140 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie = NZA 1997, 265; Leinemann/Linck, a.a.O., § 5 Rz. 54).
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