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   BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 321/06   

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BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 321/06 (https://dejure.org/2007,3196)
BAG, Entscheidung vom 16.10.2007 - 9 AZR 321/06 (https://dejure.org/2007,3196)
BAG, Entscheidung vom 16. Oktober 2007 - 9 AZR 321/06 (https://dejure.org/2007,3196)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Arbeitszeitverringerung - dringende betriebliche Ablehnungsgründe - Jugendhilfeheim - Kirche

  • openjur.de

    Arbeitszeitverringerung; dringende betriebliche Ablehnungsgründe; Erzieherbezugssystem in einem Jugendhilfeheim der Kirche

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zustimmung eines Arbeitgebers zu einer unbefristeten Verringerung der bisherigen Wochenarbeitszeit von 38,5 auf 20 Stunden; Bestimmtheit eines Antrages zur Verringerung der Arbeitszeit ohne Angaben zur Verteilung der gewünschten verringerten Arbeitszeit (20 ...

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BAT-KF vom 26. Juni 1986 § 15b; ; TzBfG § 8; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 894

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitszeitverringerung; dringende betriebliche Ablehnungsgründe; Jugendhilfeheim; Kirche

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Arbeitszeitverringerung im öffentlichen / kirchlichen Dienst

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2007, 2846
  • NZA-RR 2008, 210
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 126/02

    Verringerung der Arbeitszeit - Diskriminierung - dringende betriebliche Belange

    Auszug aus BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 321/06
    § 15b BAT-KF begründet, wie der Senat bereits zu der gleichlautenden Bestimmung des § 15b BAT entschieden hat, trotz der Formulierung als "Soll-Vorschrift" unter den in der Vorschrift näher bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Änderung der vertraglich festgelegten Arbeitszeit (Senat 18. März 2003 - 9 AZR 126/02 - BAGE 105, 248).

    Sie müssen sich gleichsam als zwingende Hindernisse für die beantragte Verkürzung der Arbeitszeit darstellen (vgl. Senat 18. März 2003 - 9 AZR 126/02 - Rn. 42, BAGE 105, 248; 18. Mai 2004 - 9 AZR 319/03 - Rn. 126, BAGE 110, 356).

    Dieses "Alles-oder-nichts-Prinzip" bedingt zugleich, dass nur wirklich objektiv wichtige Gründe des kirchlichen Arbeitgebers geeignet sind, die Ablehnung des Antrags auf Verringerung der Arbeitszeit zu rechtfertigen (st. Rspr. seit Senat 18. März 2003 - 9 AZR 126/02 - BAGE 105, 248).

  • BAG, 18.05.2004 - 9 AZR 319/03

    Teilzeitanspruch - Kirche

    Auszug aus BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 321/06
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist es auch auf Verringerungsansprüche anzuwenden, die auf tariflicher oder einzelvertraglicher Grundlage erhoben werden (18. Mai 2004 - 9 AZR 319/03 -Rn. 122, BAGE 110, 356).

    Sie müssen sich gleichsam als zwingende Hindernisse für die beantragte Verkürzung der Arbeitszeit darstellen (vgl. Senat 18. März 2003 - 9 AZR 126/02 - Rn. 42, BAGE 105, 248; 18. Mai 2004 - 9 AZR 319/03 - Rn. 126, BAGE 110, 356).

  • LAG Düsseldorf, 01.02.2006 - 12 Sa 1603/05

    Arbeitszeitverringerungsanspruch, Heimerzieherin

    Auszug aus BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 321/06
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 1. Februar 2006 - 12 Sa 1603/05 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 07.10.1987 - 5 AZR 116/86

    Kontrolleinrichtung - verdeckte Kamera

    Auszug aus BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 321/06
    Es muss genau angegeben werden, auf Grund welchen Vortrags das Berufungsgericht zu welchen Tatsachenfeststellungen hätte gelangen müssen (vgl. BAG 7. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 - AP BGB § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 15 = EzA BGB § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 6).
  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 636/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit; Drei-Monats-Frist

    Auszug aus BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 321/06
    Sie hat deshalb dann keine Bedeutung, wenn der Arbeitgeber - wie hier - sich vorbehaltlos auf den Verringerungswunsch einlässt und den Antrag des Arbeitnehmers deshalb ablehnt, weil der Arbeitsplatz nicht teilbar sei (vgl. Senat 14. Oktober 2003 - 9 AZR 636/02 - BAGE 108, 103).
  • BAG, 29.01.1992 - 7 ABR 27/91

    Wahlberechtigung von Zeitungszustellern

    Auszug aus BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 321/06
    Das gilt auch für eine auf § 286 ZPO gestützte Rüge, das Tatsachengericht habe bei seiner Tatsachenfeststellung einen bestimmten Sachvortrag übersehen oder ihn nicht hinreichend berücksichtigt (vgl. BAG 29. Januar 1991 - 7 ABR 27/91 - BAGE 69, 286).
  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 164/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 321/06
    Können die beiderseitigen Interessen nicht in Einklang gebracht werden, so ist zuletzt das objektive Gewicht der vom Arbeitgeber vorgetragenen Beeinträchtigung zu prüfen (vgl. Senat seit 18. Februar 2003 - 9 AZR 164/02 - Rn. 68 ff., BAGE 105, 107).
  • BAG, 15.09.2016 - 8 AZR 351/15

    "Mobbing" - Auslegung von Klageanträgen - Ersatz des materiellen Schadens -

    Außerdem ist darzulegen, dass das Urteil auf dem Verfahrensfehler beruht, das Berufungsgericht also bei richtigem Verfahren möglicherweise anders entschieden hätte, sofern sich dies nicht aus der Art des gerügten Verfahrensfehlers von selbst ergibt (vgl. BAG 7. Juni 2011 - 1 AZR 807/09 - Rn. 17; 16. Oktober 2007 - 9 AZR 321/06 - Rn. 37) .
  • BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 323/12

    Pfändungsfreies Einkommen - Berechnung - Unterhaltszahlungen

    Es muss genau angegeben werden, aufgrund welchen Vortrags das Berufungsgericht zu welchen Tatsachenfeststellungen hätte gelangen müssen und dass das Urteil auf dem Verfahrensfehler beruht, also bei richtigem Verfahren möglicherweise anders entschieden worden wäre (BAG 18. Januar 2007 - 8 AZR 250/06 - Rn. 27; 16. Oktober 2007 - 9 AZR 321/06 - Rn. 37; 15. September 2009 - 3 AZN 404/09 - Rn. 14; zurückhaltender BAG 22. Mai 2012 - 1 AZR 94/11 - Rn. 23 unter Hinweis auf BGH 16. Dezember 2010 - I ZR 161/08 - Rn. 12; GMP/Müller-Glöge 8. Aufl. § 74 Rn. 59; GK-ArbGG/Mikosch Stand Juli 2013 § 73 Rn. 74, § 74 Rn. 68) .
  • ArbG Berlin, 20.04.2012 - 28 Ca 17989/11

    Teilzeitantrag eines Arbeitnehmers in leitender Position - zulässige

    BAG 16.10.2007 - 9 AZR 321/06 - AP § 8 TzBfG Nr. 22 = NZA-RR 2008, 210 = ZTR 2008, 166.S. BAG 16.10.2007 - 9 AZR 321/06 - AP § 8 TzBfG Nr. 22 = NZA-RR 2008, 210 = ZTR 2008, 166.

    80) S. BAG 16.10.2007 - 9 AZR 321/06 - AP § 8 TzBfG Nr. 22 = NZA-RR 2008, 210 = ZTR 2008, 166.

  • BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 636/10

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

    Weiter ist darzulegen, dass das Urteil auf dem Verfahrensfehler beruht, also bei richtigem Verfahren das Berufungsgericht möglicherweise anders entschieden hätte, sofern sich dies nicht aus der Art des gerügten Verfahrensfehlers von selbst ergibt (vgl. BAG 16. Oktober 2007 - 9 AZR 321/06 - Rn. 37, AP TzBfG § 8 Nr. 22) .
  • BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 105/09

    Tarifliche Öffnungsklausel - Zustimmungsvorbehalt zu einer abweichenden

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht für zahlreiche Fälle derartiger Klauseln in Tarifverträgen entschieden (zB 24. Juni 2010 - 6 AZR 1037/08 - Rn. 33, ZTR 2010, 525 (zu § 50 BAT); 16. Oktober 2007 - 9 AZR 321/06 - Rn. 21, AP TzBfG § 8 Nr. 22 (zu § 15b BAT-KF); 5. Juli 2006 - 4 AZR 381/05 - Rn. 92, BAGE 119, 1 (zu § 47 Abs. 8 BMT-AW O); 23. Februar 2000 - 7 AZR 891/98 - zu B II 1 b bb der Gründe, AP MTL II § 62 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 1 (zu § 62 Abs. 5 MTL II); 24. Januar 1996 - 7 AZR 602/95 - zu B II 3 a der Gründe, AP BAT § 59 Nr. 7 = EzA BAT § 59 Nr. 4 (zu § 59 Abs. 5 BAT); 4. November 1970 - 4 AZR 121/70 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 119 = EzA ArbPlSchG § 6 Nr. 2 (zu § 4 Abs. 1 GTV Metallindustrie Niedersachsen); ebenso aus der Literatur Jacobs in Jacobs/Krause/Oetker Tarifvertragsrecht § 7 Rn. 88) .
  • LAG Düsseldorf, 06.05.2013 - 14 Sa 5/13

    Bezugspflegemodell in der Altenpflege

    Organisationsentscheidungen des Arbeitgebers sind zu respektieren, beispielsweise ein pädagogisches Konzept dahingehend, den Kreis von Erziehern im Rahmen einer Kindertagesstätte möglichst klein zu halten (BAG vom 16.10.2007, 9 AZR 321/06, Fundstelle juris).

    In diesem Zusammenhang ist auch der Frage nachzugehen, ob dem Arbeitgeber zumutbare Änderungen von betrieblichen Abläufen -unter Wahrung des Organisationskonzeptesden Arbeitszeitwunsch des Arbeitnehmers ermöglicht (BAG vom 16.10.2007 a.a.O. Rdz. 26).

  • BAG, 14.12.2011 - 10 AZR 517/10

    Baugewerbe - Beiträge zur Urlaubskasse

    Weiter ist darzulegen, dass das Urteil auf dem Verfahrensfehler beruht, also bei richtigem Verfahren das Berufungsgericht möglicherweise anders entschieden hätte, sofern sich dies nicht aus der Art des gerügten Verfahrensfehlers von selbst ergibt (BAG 16. Oktober 2007 - 9 AZR 321/06 - Rn. 37, AP TzBfG § 8 Nr. 22) .
  • LAG Düsseldorf, 14.05.2008 - 12 Sa 256/08

    Entschädigung wegen Verstoßes gegen das Verbot der Benachteiligung wegen einer

    c) Die mit dem Behinderungsbegriff einhergehende "Unklarheit" (Düwell, BB 2006, 1741) bzw. "Ambiguität" (zu dieser Wortbildung zutr. BAG, Urteil vom 16.10.2007, 9 AZR 321/06, Juris Rz. 32, vgl. Kammerurteil vom 01.02.2006, 12 Sa 1603/05, Juris Rz. 29) braucht vorliegend nicht aufgearbeitet zu werden.
  • LAG Köln, 14.03.2018 - 5 Sa 240/17

    Zulässigkeit einer Klage auf Bewilligung von Teilzeit während der Elternzeit nach

                  Seit Inkrafttreten des § 311a Abs. 1 BGB i. d. F. des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001  (BGBl. I S. 3138)  kommt die Verurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung in Betracht, mit der rückwirkend ein Arbeitsverhältnis begründet werden soll, auch wenn dieses in der Vergangenheit liegt und daher tatsächlich nicht durchgeführt werden kann. Die erstrebte Fiktion der Abgabe der Annahmeerklärung nach § 894 Satz 1 ZPO soll zum Abschluss eines Vertrags führen, der rückwirkend Rechte und Pflichten begründet (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. nur 16.  Dezember 2014 - 9 AZR  915/13 - NZA 2015, 825; 19.  August 2015 - 5 AZR 975/13 - NZA 2015, 1460;  16.  Dezember 2008 - 9 AZR 893/07 - NJW 2009, 1527; 15.  April 2008 - 9 AZR 380/07 - DB 2008, 1753; 16.  Oktober 2007 - 9 AZR 321/06 -  AP § 8 TzBfG Nr. 22) .
  • BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 915/11

    Eingruppierung eines Schmelzmeisters nach dem Entgeltrahmenabkommen NRW -

    Sie ist nicht iSd. § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO (zu den Anforderungen vgl. zB BAG 14. Dezember 2011 - 10 AZR 517/10  - Rn. 18; 16. Oktober 2007 - 9 AZR 321/06 - Rn. 37) begründet worden.
  • LAG München, 28.04.2009 - 7 Sa 1093/08

    Nur dringende betriebliche oder dienstliche Ablehnungsgründe gegen Teilzeitwunsch

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