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   BAG, 25.10.1994 - 9 AZR 339/93   

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https://dejure.org/1994,1922
BAG, 25.10.1994 - 9 AZR 339/93 (https://dejure.org/1994,1922)
BAG, Entscheidung vom 25.10.1994 - 9 AZR 339/93 (https://dejure.org/1994,1922)
BAG, Entscheidung vom 25. Oktober 1994 - 9 AZR 339/93 (https://dejure.org/1994,1922)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT §§ 47, 48; BUrlG § 7; NWAWbG §§ 1, 7
    Nachträgliche Urlaubsgewährung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BUrlG § 7; BAT §§ 47, 48; AWbG NW §§ 1, 7
    Bildungsurlaub: Keine nachträgliche Gewährung von Erholungsurlaub bei pflichtwidriger Selbstbeurlaubung des Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 78, 153
  • MDR 1995, 611
  • NZA 1995, 591
  • BB 1995, 156
  • BB 1995, 258
  • DB 1995, 226
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 01.10.1991 - 9 AZR 290/90

    Bestimmungspflicht des Arbeitgebers bei Urlaubsgewährung

    Auszug aus BAG, 25.10.1994 - 9 AZR 339/93
    In diesem Fall ist es dem Arbeitgeber rechtlich nicht möglich, die Zeit der Selbstbeurlaubung nachträglich als gewährten Urlaub anzusehen (zum Komplex der nachträglichen Bestimmung einer Handlung als Urlaubsgewährung vgl. Senatsurteil vom 1. Oktober 1991, BAGE 68, 308 = AP Nr. 12 zu § 7 BUrlG).
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Urlaubsgewährung ist nach § 7 Abs. 1 BUrlG die Befreiung von der Arbeitspflicht für einen bestimmten künftigen Zeitraum (Senat 11. Juli 2006 - 9 AZR 535/05 - Rn. 20, AuA 2007, 52; 25. Oktober 1994 - 9 AZR 339/93 - zu 2 der Gründe, BAGE 78, 153).
  • BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 650/07

    Urlaubsanspruch - Erfüllung - Abgeltung

    Urlaubsgewährung ist nach § 7 Abs. 1 BUrlG die Befreiung von der Arbeitspflicht für einen bestimmten zukünftigen Zeitraum (Senat 11. Juli 2006 - 9 AZR 535/05 - Rn. 20, AuA 2007, 52; 25. Oktober 1994 - 9 AZR 339/93 - zu 2 der Gründe, BAGE 78, 153).
  • BAG, 16.02.2021 - 9 AS 1/21

    Insolvenz - geldwerte Urlaubsansprüche - Rangzuordnung

    Danach handelte es sich bei dem Urlaubsanspruch um einen durch das BUrlG begründeten Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, von den durch den Arbeitsvertrag entstehenden Arbeitspflichten befreit zu werden, ohne dass die Pflicht zur Zahlung des Arbeitsentgelts aus § 611 BGB (nunmehr § 611a Abs. 2 BGB) berührt wird (st. Rspr. vgl. BAG 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 33, BAGE 130, 119; 11. Juli 2006 - 9 AZR 535/05 - Rn. 20; 25. Oktober 1994 - 9 AZR 339/93 - zu 2 der Gründe, BAGE 78, 153) .
  • BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 934/06

    Freistellung unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch - Auslegung

    Ist der Arbeitnehmer bereits aus anderen Gründen von der Arbeitspflicht befreit, kommt eine nachträgliche Festlegung dieser Zeiten als Urlaub nicht in Betracht (für die st. Rspr. schon Senat 1. Oktober 1991 - 9 AZR 290/90 - Rn. 19, BAGE 68, 308; zu der nicht möglichen "Umwidmung" einer Selbstbeurlaubung 25. Oktober 1994 - 9 AZR 339/93 - Rn. 15, BAGE 78, 153).
  • BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 535/05

    Urlaub - Erfüllung - AZV-Tag

    Denn Urlaubsgewährung ist nach § 7 Abs. 1 BUrlG die Befreiung von der Arbeitspflicht für einen bestimmten zukünftigen Zeitraum (Senat 25. Oktober 1994 - 9 AZR 339/93 - BAGE 78, 153).
  • BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 244/94

    Berufliche Arbeitnehmerweiterbildung

    Hat er die Erfüllungshandlung erbracht, ist ihm nach dieser Rechtsprechung verwehrt, später die Anspruchsgrundlagen für die getilgte Leistung mit einem anderen vom Gläubiger nicht geforderten Anspruch auszutauschen (BAG Urteil vom 25. Oktober 1994 - 9 AZR 339/93 -, NZA 1995, 591; BAGE 68, 308, 312 = AP, aaO).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2016 - 2 Sa 29/16

    Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit - Schwerbehinderteneigenschaft

    Selbst wenn man zugunsten des Beklagten unterstellt, dass die Klägerin vier Tage unentschuldigt gefehlt hat, ändert dies nichts daran, dass der Beklagte nicht berechtigt ist, die Fehlzeit nachträglich als gewährten Erholungsurlaub zu behandeln und von der Urlaubsabgeltung abzuziehen ( vgl. BAG 25. Oktober 1994 - 9 AZR 339/93 - Rn. 15, NZA 1995, 591; vgl. hierzu auch Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht 16. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 9 ).
  • LAG München, 09.09.2009 - 10 Sa 88/99

    Urlaubsabgeltung Schwerbehindertenurlaub 1987, 1988; Berechnung eines tariflichen

    Denn unabhängig davon, ob der Kläger nicht ohnehin seinen Urlaubsanspruch der Beklagten gegenüber ausdrücklich vor dem 31.03.1988 bzw. 31.03.1989 geltend gemacht hat, was jedenfalls hinsichtlich eines an seine Stelle tretenden Schadensersatzanspruchs einem Verfall entgegengestanden hätte (vgl. BAG vom 21.02.1995 - 9 AZR 166/94; BAG vom 25.10.1994 - 9 AZR 339/93; LAG Hessen NZA-RR 1997, 247), konnte ein Verfall schon nach den dem Urlaubsanspruch zugrundeliegenden tariflichen Bestimmungen nicht eintreten.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2009 - 10 Sa 657/08

    Gewährung von Resturlaub ohne Übertragungsgrund

    Hat er die Erfüllungshandlung erbracht, ist es ihm verwehrt, später die Anspruchsgrundlagen für die getilgte Leistung mit einem anderen vom Gläubiger nicht geforderten Anspruch auszutauschen (BAG Urteil vom 25.10.1994 - 9 AZR 339/93 - AP Nr. 20 zu § 7 BUrlG).
  • LAG Köln, 15.04.1997 - 13 Sa 5/97

    Freistellung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz ; Anspruch eines

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  • LAG Köln, 15.04.1997 - 13 Sa 4/97

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Nachgewährung von Erholungsurlaub; Auslegung

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