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   BAG, 05.07.2022 - 9 AZR 341/21   

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https://dejure.org/2022,16555
BAG, 05.07.2022 - 9 AZR 341/21 (https://dejure.org/2022,16555)
BAG, Entscheidung vom 05.07.2022 - 9 AZR 341/21 (https://dejure.org/2022,16555)
BAG, Entscheidung vom 05. Juli 2022 - 9 AZR 341/21 (https://dejure.org/2022,16555)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 7 Abs. 4 BUrlG, § ... 202 Abs. 1 BGB, § 134 BGB, § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB, § 305c BGB, §§ 1, 3 Abs. 1, § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, Art. 267 AEUV, Richtlinie 2003/88/EG, § 306 Abs. 1, Abs. 2 BGB, § 276 Abs. 3 BGB, § 306 BGB, §§ 305 ff. BGB, § 306 Abs. 1 BGB, § 139 BGB, § 306 Abs. 2 BGB, § 310 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 1 BGB, Art. 20 Abs. 3 GG, § 561 ZPO, § 7 Abs. 3 BUrlG, § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BEEG, § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG, § 7 Abs. 3 Satz 2 und 3 BUrlG, § 17 Abs. 1 BEEG, § 17 Abs. 2 BEEG, § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG, Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG, Richtlinie 2010/18/EU, § 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG, § 3 Abs. 1 BUrlG, § 13 Abs. 1 BUrlG, § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG, 3 Abs. 1 BUrlG, § 4 BUrlG, § 563 Abs. 3 ZPO, § 288 Abs. 1, § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 187 Abs. 1 BGB, § 91 Abs. 1, § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Ausschlussfrist für Urlaubsabgeltungsansprüche; Verstoß einer Ausschlussklausel gegen eine gesetzliche Vorschrift

  • rewis.io

    AGB-Kontrolle - Verfallklausel

  • Betriebs-Berater

    Urlaubsabgeltung - AGB-Verfallklausel - Quotelung des Urlaubsanspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGB-Kontrolle; Verfallklausel

  • rechtsportal.de

    AGB-Recht; Urlaubsrecht - Urlaubsabgeltung; AGB-Verfallklausel; Quotelung des Urlaubsanspruchs

  • rechtsportal.de

    Ausschlussfrist für Urlaubsabgeltungsansprüche; Verstoß einer Ausschlussklausel gegen eine gesetzliche Vorschrift

  • datenbank.nwb.de

    AGB-Kontrolle - Verfallklausel

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Die Kürzung des Urlaubs gem. § 17 Abs. 1 BEEG setzt eine rechtsgeschäftliche Erklärung des Arbeitgebers voraus

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Ausschlussfristen - Haftung wegen Vorsatzes

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Urlaubsansprüche und Ausschlussfristenklausel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    AGB-Kontrolle einer arbeitsvertraglichen Verfallklausel

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    AGB-Kontrolle einer Verfallsklausel

  • bag-urteil.com (Tenor)
  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Unwirksamkeit einer Ausschlussfrist

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 307
  • NZA 2022, 1469
  • DB 2022, 2804
  • NZA-RR 2022, 669
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (29)

  • BAG, 09.03.2021 - 9 AZR 323/20

    Urlaubsabgeltungsanspruch - vertragliche Ausschlussfristen

    Auszug aus BAG, 05.07.2022 - 9 AZR 341/21
    Infolge des gesetzlichen Verbots kann eine Haftung aus vorsätzlich begangener Vertragspflichtverletzung oder unerlaubter Handlung nicht durch vertragliche Ausschlussfristen ausgeschlossen werden (vgl. BAG 9. März 2021 - 9 AZR 323/20 - Rn. 15; 26. November 2020 - 8 AZR 58/20 - Rn. 66) .

    Soweit die Klausel nicht teilbar ist, tritt an ihre Stelle nach § 306 Abs. 2 BGB das Gesetz (vgl. BAG 9. März 2021 - 9 AZR 323/20 - Rn. 23; 26. November 2020 - 8 AZR 58/20 - Rn. 67) .

    Die angemessene Berücksichtigung der im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten verlangt einen sachgerechten Ausgleich zwischen den allgemeinen Grundsätzen des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einerseits und den im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten andererseits (vgl. BAG 9. März 2021 - 9 AZR 323/20 - Rn. 28) .

    Eine Wirksamkeitskontrolle nach den Regelungen über allgemeine Geschäftsbedingungen und die Anwendung von § 310 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 1 BGB kann deshalb nicht dazu führen, einer nach § 202 Abs. 1 BGB unwirksamen Vereinbarung Geltung zu verschaffen (vgl. BAG 9. März 2021 - 9 AZR 323/20 - Rn. 29) .

    Dies ergibt die Auslegung der Klausel (zu den für die Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltenden Grundsätzen vgl. BAG 9. März 2021 - 9 AZR 323/20 - Rn. 17) .

  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 362/18

    Elternzeit - Kürzung von Urlaubsansprüchen

    Auszug aus BAG, 05.07.2022 - 9 AZR 341/21
    Diese Grundsätze gelten auch bei einer Mehrzahl von Mutterschutzfristen und Elternzeiten (vgl. BAG 19. März 2019 - 9 AZR 362/18 - Rn. 17) .

    Die in der Vorschrift vorgesehene Kürzungsmöglichkeit verstößt weder gegen Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG noch gegen § 5 Nr. 2 der überarbeiteten Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub vom 18. Juni 2009 im Anhang der Richtlinie 2010/18/EU (vgl. ausführlich BAG 19. März 2019 - 9 AZR 362/18 - Rn. 19 ff. mwN) .

    Das Gesetz unterstellt allein den "Erholungsurlaub" der Kürzungsbefugnis des Arbeitgebers, nicht dagegen den Abgeltungsanspruch (BAG 19. März 2019 - 9 AZR 362/18 - Rn. 32) .

  • BAG, 19.05.2015 - 9 AZR 725/13

    Kürzung des Urlaubs wegen Elternzeit

    Auszug aus BAG, 05.07.2022 - 9 AZR 341/21
    Weder der zweimalige Mutterschutz noch die zwei Elternzeiten, die die Klägerin in diesen Jahren in Anspruch nahm, hinderten das Entstehen von Urlaubsansprüchen im Umfang von insgesamt 140 Arbeitstagen (vgl. BAG 19. Mai 2015 -  9 AZR 725/13  - Rn. 11, BAGE 151, 360) .

    Daran fehlt es, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist und der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaubsabgeltung hat (mit ausf. Begründung BAG 19. Mai 2015 - 9 AZR 725/13 - Rn. 10, 13 ff., BAGE 151, 360) .

    Dazu ist eine hierauf gerichtete rechtsgeschäftliche Erklärung erforderlich, die dem Arbeitnehmer zugehen muss (vgl. BAG 19. Mai 2015 - 9 AZR 725/13 - Rn. 12, BAGE 151, 360) .

  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 495/17

    Elternzeit - Kürzung des Urlaubsanspruchs

    Auszug aus BAG, 05.07.2022 - 9 AZR 341/21
    Die gesetzlichen Sonderregelungen in § 17 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BEEG gehen den allgemeinen Befristungsregelungen in § 7 Abs. 3 BUrlG vor (vgl. BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 - Rn. 12, BAGE 166, 189) .

    Die Bestimmung entkoppelt den grundsätzlich der Kürzung unterliegenden Urlaubsanspruch vom Urlaubsjahr und nimmt ihn somit von einem Verfall nach § 7 Abs. 3 BUrlG während der Elternzeit aus (vgl. BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 - Rn. 14 ff., BAGE 166, 189) .

    Es verbleibt in diesem Fall, sofern nicht anderweitige Kürzungsregelungen eingreifen, beim ungekürzten Urlaubsanspruch (BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 - Rn. 27, BAGE 166, 189) .

  • BAG, 22.10.2019 - 9 AZR 532/18

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    Auszug aus BAG, 05.07.2022 - 9 AZR 341/21
    Die Vereinbarung einer Ausschlussfrist entspricht einer weit verbreiteten Übung im Arbeitsleben (vgl. BAG 22. Oktober 2019 - 9 AZR 532/18 - Rn. 13, BAGE 168, 186) .

    Infolge dieser weitgefassten Formulierung unterfallen der Klausel alle gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Ansprüche, die Arbeitsvertragsparteien aufgrund ihrer durch den Arbeitsvertrag begründeten Rechtsstellung gegeneinander haben (vgl. BAG 22. Oktober 2019 - 9 AZR 532/18 - Rn. 13, BAGE 168, 186) .

    Dem steht weder der unabdingbare Schutz des gesetzlichen Mindesturlaubs nach §§ 1, 3 Abs. 1, § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG noch die vom Gerichtshof der Europäischen Union vorgenommene und für den Senat nach Art. 267 AEUV verbindliche Auslegung der Richtlinie 2003/88/EG entgegen (vgl. BAG 22. Oktober 2019 - 9 AZR 532/18 - Rn. 10, BAGE 168, 186; 24. Mai 2022 - 9 AZR 461/21 - Rn. 9) .

  • BAG, 26.11.2020 - 8 AZR 58/20

    Verfallklausel - Haftung wegen Vorsatzes

    Auszug aus BAG, 05.07.2022 - 9 AZR 341/21
    bb) Zwar hat das Landesarbeitsgericht im Ausgangspunkt ohne Rechtsfehler erkannt, die weite Formulierung in § 10 Nr. 1 des Arbeitsvertrags erfasse auch Ansprüche wegen vorsätzlicher Vertragsverletzung und vorsätzlicher unerlaubter Handlung (ausführlich zur Auslegung einer ähnlichen Klausel BAG 26. November 2020 - 8 AZR 58/20 - Rn. 55 ff., BAGE 173, 67) .

    Infolge des gesetzlichen Verbots kann eine Haftung aus vorsätzlich begangener Vertragspflichtverletzung oder unerlaubter Handlung nicht durch vertragliche Ausschlussfristen ausgeschlossen werden (vgl. BAG 9. März 2021 - 9 AZR 323/20 - Rn. 15; 26. November 2020 - 8 AZR 58/20 - Rn. 66) .

    Soweit die Klausel nicht teilbar ist, tritt an ihre Stelle nach § 306 Abs. 2 BGB das Gesetz (vgl. BAG 9. März 2021 - 9 AZR 323/20 - Rn. 23; 26. November 2020 - 8 AZR 58/20 - Rn. 67) .

  • BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 579/16

    Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten - Kürzung des Urlaubsanspruchs

    Auszug aus BAG, 05.07.2022 - 9 AZR 341/21
    Die grundrechtlich geschützte Vertragsfreiheit (vgl. dazu BAG 8. Mai 2018 - 9 AZR 531/17 - Rn. 58) schließt das Recht ein, das teilweise oder vollständige Erlöschen des arbeitsvertraglichen Mehrurlaubs für den Fall vorzusehen, dass der Arbeitnehmer in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet (vgl. BAG 21. Mai 2019 - 9 AZR 579/16 - Rn. 63) .

    (3) Die Anwendung der Zwölftelungsregelung auf den Gesamturlaubsanspruch (siehe hierzu BAG 21. Mai 2019 - 9 AZR 579/16 - Rn. 64) , der für Arbeitnehmer, die ihre Arbeitsleistung an fünf Tagen in der Woche erbringen, 28 Arbeitstage beträgt (§ 4 Satz 1 Arbeitsvertrag) , führt dazu, dass Arbeitnehmern, die nach Erfüllung der Wartezeit (§ 4 BUrlG) im Juli oder August eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, ein geringerer Urlaubsanspruch zusteht, als ihn § 3 Abs. 1 BUrlG als Mindesturlaub garantiert.

  • BAG, 09.08.2016 - 9 AZR 51/16

    Teilurlaub nach § 26 Abs. 2 Buchst. b TV-L

    Auszug aus BAG, 05.07.2022 - 9 AZR 341/21
    bb) Endet das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte, folgt im Umkehrschluss aus § 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG, dass die Regelung über den Teilurlaub keine Anwendung findet (vgl. BAG 9. August 2016 -  9 AZR 51/16  - Rn. 16) .

    So fehlt eine - in anderen Verträgen anzutreffende - Klausel, die die gesetzlichen Urlaubsansprüche aus dem Anwendungsbereich der Quotelungsregelung ausnimmt (vgl. zu einer solchen Vertragsgestaltung im Tarifrecht BAG 9. August 2016 - 9 AZR 51/16 - Rn. 14) .

  • BAG, 24.05.2022 - 9 AZR 461/21

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 05.07.2022 - 9 AZR 341/21
    c) Die Ausschlussfristenregelung bezieht sich ihrem Wortlaut nach auf "alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen", ohne bestimmte Ansprüche aus ihrem Anwendungsbereich auszunehmen (vgl. zu einem solchen Fall BAG 24. Mai 2022 - 9 AZR 461/21 -) .

    Dem steht weder der unabdingbare Schutz des gesetzlichen Mindesturlaubs nach §§ 1, 3 Abs. 1, § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG noch die vom Gerichtshof der Europäischen Union vorgenommene und für den Senat nach Art. 267 AEUV verbindliche Auslegung der Richtlinie 2003/88/EG entgegen (vgl. BAG 22. Oktober 2019 - 9 AZR 532/18 - Rn. 10, BAGE 168, 186; 24. Mai 2022 - 9 AZR 461/21 - Rn. 9) .

  • BAG, 19.01.2016 - 9 AZR 507/14

    Anspruch auf tariflichen Mehrurlaub - Verfall trotz krankheitsbedingter

    Auszug aus BAG, 05.07.2022 - 9 AZR 341/21
    a) Die 140 Arbeitstage umfassenden Urlaubsansprüche, die die Klägerin in den Jahren 2013 bis 2017 erwarb, sind infolge der Gewährung von Urlaub im Zeitraum vom 18. bis zum 31. August 2017 im Umfang von zehn Arbeitstagen erloschen (zur Tilgungsreihenfolge vgl. BAG 19. Januar 2016 - 9 AZR 507/14 - Rn. 10) .
  • BAG, 16.12.2014 - 9 AZR 295/13

    Urlaub - Ausschluss von Doppelansprüchen

  • BAG, 06.08.2013 - 9 AZR 956/11

    Ersatzurlaub - Verzug des Arbeitgebers mit der Urlaubsgewährung

  • BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 174/09

    Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten im TV-L - Ermessen bei der

  • LAG Hamm, 09.09.2014 - 14 Sa 389/13

    AGB; Auslegung; Ausschlussfrist; Schadensersatz; unerlaubte Handlung;

  • BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 652/10

    Urlaubsabgeltung - Aufgabe der Surrogatstheorie

  • BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 273/18

    Ausschlussklausel - "Altvertrag" - ergänzende Vertragsauslegung

  • BAG, 15.12.2015 - 9 AZR 52/15

    Urlaub - Verfall - Beschäftigungsverbot - Elternzeit

  • BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 280/12

    Ausschlussfrist - Anspruch wegen behaupteter vorsätzlicher Schädigung (Mobbing) -

  • BAG, 30.11.2021 - 9 AZR 225/21

    Weniger Urlaub bei Geschäftsschließung wegen Corona

  • BAG, 13.12.2011 - 3 AZR 791/09

    Weiterbildungskosten - Rückzahlungsklausel - Rückzahlungsverpflichtung bei

  • BGH, 22.09.2015 - II ZR 341/14

    Treuhandvermittelte Kommanditbeteiligung an einer Kapitalanlagegesellschaft:

  • BAG, 08.05.2018 - 9 AZR 531/17

    Status einer Lehrbeauftragten - Begründung eines öffentlich-rechtlichen

  • BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 650/07

    Urlaubsanspruch - Erfüllung - Abgeltung

  • BAG, 28.07.1992 - 9 AZR 340/91

    Kürzung des Erholungsurlaubs nach Ablauf des Erziehungsurlaubs

  • LAG Hamm, 21.04.2010 - 18 Sa 1198/09

    Einzelvertragliche Verfallfrist, Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher

  • LAG München, 26.02.2021 - 7 Sa 940/20

    Urlaubsabgeltung für Zeiten einer Elternzeit

  • ArbG München, 19.08.2020 - 34 Ca 745/18

    Anspruch auf Erholungsurlaub während der Mutterschutzfrist und Elternzeit

  • BAG, 23.03.2021 - 3 AZR 99/20

    Betriebliche Altersversorgung - Invaliditätsrente - Auslegung einer

  • BAG, 27.07.2021 - 9 AZR 376/20

    Berechnung des Urlaubsentgelts - variable erfolgsabhängige Vergütung

  • BAG, 20.12.2022 - 9 AZR 266/20

    Verjährung von Urlaubsansprüchen nur nach Belehrung

    Ihre Zuvielforderung war damit verhältnismäßig geringfügig iSd. § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO (vgl. BAG 5. Juli 2022 - 9 AZR 341/21 - Rn. 55) .
  • BAG, 31.01.2023 - 9 AZR 456/20

    Urlaubsabgeltung - Verjährung

    Die §§ 194 ff. BGB sind Ausdruck des vom Gesetz verfolgten Ziels, Rechtsfrieden und Rechtssicherheit herzustellen (vgl. BAG 5. Juli 2022 - 9 AZR 341/21 - Rn. 23) .

    (bb) Trotz des gemeinsamen Ursprungs besteht jedoch zwischen dem Urlaubs- und dem Urlaubsabgeltungsanspruch keine Zweckidentität, die es erforderte, den Urlaubsanspruch, der eine bezahlte Freistellung zum Inhalt hat, und den Abgeltungsanspruch, der einen reinen Geldanspruch darstellt (vgl. BAG 5. Juli 2022 - 9 AZR 341/21 - Rn. 15) , gleich zu behandeln.

  • BAG, 31.01.2023 - 9 AZR 244/20

    Urlaubsabgeltung - tarifvertragliche Ausschlussfrist

    Die §§ 194 ff. BGB sind Ausdruck des vom Gesetz verfolgten Ziels, Rechtsfrieden und Rechtssicherheit herzustellen (vgl. BAG 5. Juli 2022 - 9 AZR 341/21 - Rn. 23) .

    (bbb) Trotz des gemeinsamen Ursprungs besteht jedoch zwischen dem Urlaubs- und dem Urlaubsabgeltungsanspruch keine Zweckidentität, die es erforderte, den Urlaubsanspruch, der eine bezahlte Freistellung zum Inhalt hat, und den Abgeltungsanspruch, der einen reinen Geldanspruch darstellt (vgl. BAG 5. Juli 2022 - 9 AZR 341/21 - Rn. 15) , gleich zu behandeln.

    (2) Die in § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG angeordnete Unabdingbarkeit des gesetzlichen Mindesturlaubs erstreckt sich auf den - vom Kläger im Streitfall geltend gemachten - Urlaubsabgeltungsanspruch iSv. § 7 Abs. 4 BUrlG (vgl. BAG 5. Juli 2022 - 9 AZR 341/21 - Rn. 50) .

  • BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 109/22

    Urlaubs- und Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - vertraglicher

    (c) Soweit die Revision einwendet, einer Beurteilung der Klausel als unwirksam stünden Vertrauensschutzgesichtspunkte (vgl. dazu im Rahmen der AGB-Kontrolle zuletzt BAG 5. Juli 2022 - 9 AZR 341/21 - Rn. 25) entgegen, überzeugt dies nicht.

    Eine geltungserhaltende Reduktion wäre mit dem Zweck der §§ 305 ff. BGB, den Rechtsverkehr von unwirksamen Klauseln freizuhalten und auf einen angemessenen Inhalt der in der Praxis anzuwendenden Geschäftsbedingungen hinzuwirken, nicht vereinbar (st. Rspr., zuletzt zB BAG 5. Juli 2022 - 9 AZR 341/21 - Rn. 22 mwN) .

  • BAG, 12.10.2022 - 5 AZR 30/22

    Böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes

    Eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist grundsätzlich unbedenklich, wenn sie hinreichend begründet ist und sich im Rahmen einer vorhersehbaren Entwicklung hält (BAG 5. Juli 2022 - 9 AZR 341/21 - Rn. 25; BVerfG 25. März 2021 - 2 BvL 1/11 - Rn. 72, BVerfGE 157, 177; 5. November 2015 - 1 BvR 1667/15 - Rn. 12) .
  • BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 116/22

    Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - Auslegung von Allgemeinen

    Verzugszinsen stehen dem Kläger gemäß § 187 Abs. 1 BGB ab dem Tag nach Eintritt der Fälligkeit zu (vgl. BAG 5. Juli 2022 - 9 AZR 341/21 - Rn. 53) .
  • LAG Hessen, 18.10.2023 - 19 Sa 940/22
    Die Vereinbarung einer Ausschlussfrist entspricht einer weit verbreiteten Übung im Arbeitsleben (vgl. dazu nur BAG 5. Juli 2022 - 9 AZR 341/21 - Rn. 13 mwN.).

    Damit ist sowohl den Vorgaben des § 276 Abs. 3 BGB - wonach die Haftung wegen Vorsatzes dem Schuldner nicht im Voraus erlassen werden darf -, als auch denen des § 202 Abs. 1 BGB - wonach die Verjährung bei Haftung wegen Vorsatzes nicht im Voraus durch Rechtsgeschäft erleichtert werden kann - genügt (vgl. dazu nur BAG 5. Juli 2022 - 9 AZR 341/21 - Rn. 14 mwN.).

    Unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Besonderheiten der Haftung im Arbeitsverhältnis führt es auch nicht zur Unwirksamkeit, dass die Ausschlussfristenregelung in § 15 Abs. 1 Satz 2 des Arbeitsvertrags nur die Haftung wegen Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit ausnimmt, nach ihrem Wortlaut aber entgegen § 309 Nr. 7 Buchst. a BGB Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, verfallen können (vgl. dazu nur BAG 5. Juli 2022 - 9 AZR 341/21 - Rn. 15 mwN.).

    Soweit Ziffer II 2. die "gerichtliche Geltendmachung" regelt, ist diese nicht für den Fristbeginn der ersten, sondern allein der zweiten Stufe der Ausschlussfrist maßgeblich (vgl. dazu nur BAG 5. Juli 2022 - 9 AZR 341/21 - Rn. 23 mwN.).

    Eine arbeitsvertragliche Ausschlussfristenregelung, die eine Geltendmachung innerhalb einer Frist von nicht weniger als drei Monaten ab Fälligkeit verlangt, benachteiligt den Arbeitnehmer nicht unangemessen entgegen den Geboten von Treu und Glauben (vgl. dazu nur BAG 5. Juli 2022 - 9 AZR 341/21 - Rn. 24 mwN.).

  • BAG, 21.12.2022 - 7 AZR 489/21

    Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils - Regelaltersgrenze - Transparenzgebot

    Eine geltungserhaltende Reduktion von einheitlichen Klauseln auf den zulässigen Inhalt durch die Gerichte findet grundsätzlich nicht statt (vgl. BAG 5. Juli 2022 - 9 AZR 341/21 - Rn. 22) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2023 - 5 Sa 62/23

    AGB-Kontrolle - Treueprämie - Verfallfristen

    Infolge des gesetzlichen Verbots kann eine Haftung aus vorsätzlich begangener Vertragspflichtverletzung oder vorsätzlicher unerlaubter Handlung nicht durch vertragliche Ausschlussfristen ausgeschlossen werden (vgl. BAG 05.07.2022 - 9 AZR 341/21 - Rn. 17 mwN).

    Es genügt, dass die Ausschlussfrist keine Anwendung auf die Haftung einer Partei "wegen Vorsatzes" findet (vgl. BAG 05.07.2022 - 9 AZR 341/21 - Rn. 19-21; 09.03.2021 - 9 AZR 323/20 - Rn. 21 mwN, für den umgekehrten Fall).

  • LAG Baden-Württemberg, 20.09.2022 - 11 Sa 12/22

    Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach der zweiten

    Das Gesetz unterstellt hier allein den "Erholungsurlaub" der Kürzungsbefugnis des Arbeitgebers, nicht dagegen den Abgeltungsanspruch (BAG 5. Juli 2022 - 9 AZR 341/21 - Rn. 38; 19. März 2019 - 9 AZR 362/18 - Rn. 32).
  • BAG, 28.03.2023 - 9 AZR 219/22

    Urlaubsabgeltung - zusätzliche Urlaubsvergütung - Tarifvertragsauslegung

  • BAG, 14.12.2022 - 10 AZR 538/20

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Zeitungszusteller -

  • BAG, 14.12.2022 - 10 AZR 535/20

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Zeitungszusteller -

  • BAG, 14.12.2022 - 10 AZR 532/20

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Zeitungszusteller -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.12.2022 - 5 Sa 486/21

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussfrist

  • BAG, 14.12.2022 - 10 AZR 533/20

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Zeitungszusteller -

  • BAG, 14.12.2022 - 10 AZR 531/20

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Zeitungszusteller -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.07.2023 - 7 Sa 334/22

    Urlaubsabgeltungsanspruch eines sog. Systemfahrers

  • BAG, 14.12.2022 - 10 AZR 534/20

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Zeitungszusteller -

  • BAG, 14.12.2022 - 10 AZR 102/21

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Zeitungszusteller -

  • BAG, 14.12.2022 - 10 AZR 537/20

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Zeitungszusteller -

  • BAG, 14.12.2022 - 10 AZR 542/20

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Zeitungszusteller -

  • LAG München, 12.01.2023 - 3 Sa 358/22

    Urlaubsabgeltung trotz Abgeltungsklausel in Aufhebungsvertrag

  • LAG Köln, 28.02.2023 - 4 Sa 320/21

    Darlegungslast des Leiharbeitnehmers für seinen Anspruch auf Equal pay; Freie

  • LAG Köln, 11.01.2023 - 11 Sa 550/22

    Ausländische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - beweiswert

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