Rechtsprechung
   BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 353/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,626
BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 353/01 (https://dejure.org/2002,626)
BAG, Entscheidung vom 20.08.2002 - 9 AZR 353/01 (https://dejure.org/2002,626)
BAG, Entscheidung vom 20. August 2002 - 9 AZR 353/01 (https://dejure.org/2002,626)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,626) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit von § 1 TV Urlaubsgeld Ang-O mit Verfassungsrecht - Tarifliches Urlaubsgeld - Mutterschutz - Inanspruchnahme der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2 MuSchG durch die werdende Mutter - Jahressonderleistung nach Tarifvertrag für Schwangere - Elternzeit

  • Judicialis

    GG Art. 6 Abs. 4; ; MuSchG § 3 Abs. 2; ; TV Urlaubsgeld Ang-O v. 10. Dezember 1990

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gratifikationen; Mutterschutz - Tarifliches Urlaubsgeld und Mutterschutz

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungswidriger Ausschluss des tariflichen Urlaubsgelds bei Inanspruchnahme der Schutzfrist nach dem MuSchG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Urlaubsgeld im öffentlichen Dienst und Mutterschutz

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Urlaubsgeld im öffentlichen Dienst und Mutterschutz

  • RA Kotz (Kurzinformation)

    Trotz Mutterschutz ein Anrecht auf Urlaubsgeld!

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 102, 218
  • MDR 2003, 337
  • NZA 2003, 177
  • NZA 2003, 333
  • FamRZ 2003, 525 (Ls.)
  • BB 2003, 428
  • DB 2003, 342
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 21.10.1999 - C-333/97

    Lewen

    Auszug aus BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 353/01
    Das Landesarbeitsgericht hat seine Entscheidung darauf gestützt, daß nach der Entscheidung des EuGH in Sachen "Lewen" (21. Oktober 1999 - C-333/97 - EuGHE I 1999, 7243) Zeiten der Inanspruchnahme von Schutzfristen nach dem Mutterschutzrecht den Zeiten tatsächlicher Arbeitsleistung gleichgestellt sind (aA noch BAG 14. Dezember 1995 - 6 AZR 297/95 - AP TV Arb Bundespost § 11 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Bundespost Nr. 5).

    Allerdings hat der EuGH in Sachen "Lewen" (21. Oktober 1999 - C-333/97 - aaO) lediglich entschieden, daß bei arbeitsleistungsbezogenen Gratifikationen Zeiten tatsächlicher Tätigkeit und solche, während derer Mutterschutzfristen in Anspruch genommen werden, gleich zu behandeln sind (EuGH 21. Oktober 1999 - C-333/97 - aaO, Rn. 39 ff.).

  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 563/99

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 353/01
    bb) Umstritten ist, inwieweit auch die Tarifvertragsparteien an die Grundrechte gebunden sind Aber selbst wenn man nicht annimmt, daß die Tarifvertragsparteien direkt an die Grundrechte gebunden sind (dazu im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz BAG 30. August 2000 - 4 AZR 563/99 - BAGE 95, 277 mit ausführlichen Nachweisen, Senat 11. Dezember 2001 - 9 AZR 464/00 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 8) hat der Staat jedenfalls auf Grund der Schutzfunktion der Grundrechte die Verpflichtung, einzelne Grundrechtstrager vor einer unverhältnismäßigen Beschränkung ihrer Grundrechte durch privatautonome Regelungen zu bewahren.
  • LAG Berlin, 06.03.2001 - 3 Sa 2255/00

    Voraussetzungen für das Entstehen eines Anspruches auf Zahlung eines tariflichen

    Auszug aus BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 353/01
    Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 6. März 2001 - 3 Sa 2255/00 - wird zurückgewiesen.
  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvL 24/77

    Mutterschutz

    Auszug aus BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 353/01
    Sie kann sich dabei - soweit keine übermäßige Beeinträchtigung der Interessen der Arbeitgeber vorliegt - auch zu Lasten des Arbeitgebers auswirken (BVerfG 13 November 1979 - 1 BvL 24/77, 19/78, 38/79 - BVerfGE 52, 357).
  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 464/00

    Abmahnung - Nebentätigkeit - Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 353/01
    bb) Umstritten ist, inwieweit auch die Tarifvertragsparteien an die Grundrechte gebunden sind Aber selbst wenn man nicht annimmt, daß die Tarifvertragsparteien direkt an die Grundrechte gebunden sind (dazu im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz BAG 30. August 2000 - 4 AZR 563/99 - BAGE 95, 277 mit ausführlichen Nachweisen, Senat 11. Dezember 2001 - 9 AZR 464/00 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 8) hat der Staat jedenfalls auf Grund der Schutzfunktion der Grundrechte die Verpflichtung, einzelne Grundrechtstrager vor einer unverhältnismäßigen Beschränkung ihrer Grundrechte durch privatautonome Regelungen zu bewahren.
  • BAG, 14.12.1995 - 6 AZR 297/95

    Einmalzahlung - Verminderung für Zeiten ohne Bezüge

    Auszug aus BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 353/01
    Das Landesarbeitsgericht hat seine Entscheidung darauf gestützt, daß nach der Entscheidung des EuGH in Sachen "Lewen" (21. Oktober 1999 - C-333/97 - EuGHE I 1999, 7243) Zeiten der Inanspruchnahme von Schutzfristen nach dem Mutterschutzrecht den Zeiten tatsächlicher Arbeitsleistung gleichgestellt sind (aA noch BAG 14. Dezember 1995 - 6 AZR 297/95 - AP TV Arb Bundespost § 11 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Bundespost Nr. 5).
  • BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 545/00

    Tarifliche Ausschlußfristen

    Auszug aus BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 353/01
    Aus DM-Titeln kann ohne weiteres in Euro vollstreckt werden (Senat 27. Februar 2002 - 9 AZR 545/00 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 180 = EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 125).
  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvL 19/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 1 MuSchG

    Auszug aus BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 353/01
    Denn den Tarifvertragsparteien, die sich auf das Grundrecht des Art. 9 Abs. 3 GG stützen können (BVerfG 3. April 2001 - 1 BvL 32/97 - BVerfGE 103, 293), steht ebenso wie dem Gesetzgeber (dazu BVerfG 23. April 1974 - 1 BvL 19/73 - AP MuSchG 1968 § 14 Nr. 1) ein Gestaltungsspielraum dafür zu, wie sie das notwendige Mindestmaß an Schutz und Fürsorge sicherstellen.
  • BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 700/96

    Tarifliche Altersgrenze von 55 Jahren

    Auszug aus BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 353/01
    Dabei geht es um einen Mindestschutz (BAG 11. März 1998 - 7 AZR 700/96 - BAGE 88, 162, zu Art. 12 GG).
  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvL 32/97

    Urlaubsanrechnung

    Auszug aus BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 353/01
    Denn den Tarifvertragsparteien, die sich auf das Grundrecht des Art. 9 Abs. 3 GG stützen können (BVerfG 3. April 2001 - 1 BvL 32/97 - BVerfGE 103, 293), steht ebenso wie dem Gesetzgeber (dazu BVerfG 23. April 1974 - 1 BvL 19/73 - AP MuSchG 1968 § 14 Nr. 1) ein Gestaltungsspielraum dafür zu, wie sie das notwendige Mindestmaß an Schutz und Fürsorge sicherstellen.
  • BAG, 09.06.1988 - 8 AZR 55/86
  • BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 3/70

    Mutterschutz

  • BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 58/02

    Erziehungsurlaub und Höhe der Sozialplanabfindung

    Diese Ausstrahlungswirkung ist insbesondere dann bedeutsam, wenn das Grundrecht selbst einen ausdrücklichen Schutzauftrag enthält (BAG 20. August 2002 - 9 AZR 353/01 - NZA 2003, 177).
  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvL 10/01

    Zeiten des Mutterschutzes sind bei der Berechnung der Anwartschaftszeit in der

    Der Ausnahmeregelung liegt die Erfahrung zu Grunde, dass es für die Schwangere psychisch günstiger sein kann, sich durch die bisherige, gewohnte Arbeit, solange wie gesundheitlich möglich abzulenken (vgl. BAGE 102, 218 ).
  • BAG, 25.02.2004 - 5 AZR 160/03

    Zuschuss zum Mutterschaftsgeld - unbezahlter Sonderurlaub

    Das gesetzliche Verbot entfaltet seine Wirkung und verhindert entsprechend seiner eindeutigen Zielrichtung, dass die Arbeitnehmerin die Arbeitstätigkeit wieder aufnimmt (vgl. BSG 17. April 1991 - 1/3 RK 26/89 - SozR 3-2200 RVO § 200 Nr. 1; BAG 20. August 2002 - 9 AZR 353/01 - AP GG Art. 6 Abs. 4 Mutterschutz Nr. 10 = EzA MuSchG § 3 Nr. 9, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu I 3 b der Gründe; 11. Oktober 2000 - 5 AZR 240/99 - BAGE 96, 34, 41 f.); hierdurch entgeht der Arbeitnehmerin ihr vertraglicher Vergütungsanspruch.
  • BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 425/05

    Mutterschutzfristen - Entgeltkürzung

    Dieses Ergebnis entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (24. Februar 1999 - 10 AZR 258/98 -AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 213 = EZA TVG § 4 Verkehrsgewerbe Nr. 4; 20. August 2002 - 9 AZR 353/01 - BAGE 102, 218; vgl. auch ErfK/Preis § 612 BGB Rn. 65; Zmarzlik/Zipperer/Viethen Mutterschutzgesetz Mutterschaftsleistungen Bundeserziehungsgeldgesetz 8. Aufl. vor § 3 MuSchG Rn. 10).
  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 370/08

    Betriebliche Altersversorgung - Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten -

    Zu weiteren Entgeltleistungen ist der Arbeitgeber, der während der Ruhenszeiten keine Gegenleistung erhält (vgl. BAG 20. August 2002 - 9 AZR 353/01 - zu I 3 b der Gründe, BAGE 102, 218), noch weniger verpflichtet als der Staat, der - anders als bei Wehr- und Zivildienst - in dieser Zeit ebenfalls keine unmittelbare Leistung erhält.
  • BSG, 09.03.2023 - B 10 EG 1/22 R

    Elterngeld - Ausklammerung von Bemessungsmonaten - schwangerschaftsbedingte

    Verfassungsrechtlich zwingend geboten ist lediglich ein Mindestschutz (vgl BAG Urteil vom 20.8.2002 - 9 AZR 353/01 - BAGE 102, 218 - juris RdNr 39; Uhle in Epping/Hillgruber, BeckOK GG, Art. 6 RdNr 71, Stand Februar 2023; Seiler in Bonner Kommentar zum GG, Art. 6 Abs. 4 RdNr 83, Stand September 2021; Badura in Dürig/Herzog/Scholz, GG, Art. 6 RdNr 162, Stand Januar 2019) , den die beschriebenen Regelungen des Elterngelds zur Verhinderung von Elterngeldeinbußen wegen Einkommensverlusten durch die Schwangerschaft erkennbar gewährleisten .
  • BAG, 15.04.2003 - 9 AZR 548/01

    Urlaubsgeld im Öffentlichen Dienst - Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten

    Der Bestimmung des § 1 TV Urlaubsgeld Ang-O liegt damit der Gedanke zugrunde, daß der Angestellte zumindest in einem bestimmten Umfang auf Grund seiner geleisteten Tätigkeit Entgelt beziehen soll, um die tarifliche Sonderzahlung zu erhalten (Senat 20. August 2002 - 9 AZR 353/01 - AP GG Art. 6 Abs. 4 Mutterschutz Nr. 10 = EzA MuSchG § 3 Nr. 9).
  • BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 597/09

    Altersteilzeit - Blockmodell - Urlaubsgeld

    Dem liegt, ebenso wie bei anderen Jahressonderleistungen, die allein auf geleistete Arbeit im Rahmen des Jahres abstellen, der Gedanke zugrunde, dass der Angestellte zumindest in einem bestimmten Umfang aufgrund seiner geleisteten Tätigkeit Entgelt beziehen soll, um die Jahressonderleistung zu erhalten (Senat 20. August 2002 - 9 AZR 353/01 - zu I 2 der Gründe, BAGE 102, 218) .
  • LAG Düsseldorf, 23.01.2003 - 11 Sa 1247/02

    Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach § 14 Abs. 1 Satz 1 MuSchG bei Beginn des

    Denn die Beschäftigungsverbote der §§ 3 Abs. 2, 6 Abs. 1 MuSchG sollen verhindern, dass die Arbeitstätigkeit in den Schutzfristen fortgesetzt oder, wie beim ruhenden Arbeitsverhältnis, wieder aufgenommen wird (vgl. BAG 11.10.2000 - 5 AZR 240/99 - a. a. O.; LSG Niedersachsen 28.08.1996 - L 4 Kr 56/96 - unveröff.; vgl. auch BAG 20.08.2002 - 9 AZR 353/01 - EzA Art. 6 GG Nr. 5)).
  • LAG München, 24.07.2007 - 6 Sa 1366/06

    Gratifikation

    Dieses Ergebnis entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (24. Februar 1999 - 10 AZR 258/98 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 213 = EZA TVG § 4 Verkehrsgewerbe Nr. 4; 20. August 2002 - 9 AZR 353/01 - BA-GE 102, 218).
  • ArbG Ludwigshafen, 18.03.2004 - 4 Ca 3679/03
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht