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   BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 353/02   

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https://dejure.org/2003,1545
BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 353/02 (https://dejure.org/2003,1545)
BAG, Entscheidung vom 24.06.2003 - 9 AZR 353/02 (https://dejure.org/2003,1545)
BAG, Entscheidung vom 24. Juni 2003 - 9 AZR 353/02 (https://dejure.org/2003,1545)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vorhandwerkerzulage - Weiterzahlung - Altersteilzeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Lohnberechnung für die Altersteilzeitvergütung; Zahlung von tariflicher Vorhandwerkerzulage; Zahlung der hälftigen Vorhandwerkerzulage in der Freistellungsphase

  • Judicialis

    Altersteilzeitgesetz § 3; ; Altersteilzeitgesetz § 5; ; Altersteilzeitgesetz § 6; ; Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit (TV ATZ) § 4; ; Tarifvertrag zur Regelung der Alter... steilzeit (TV ATZ) § 5; ; Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit (TV ATZ) § 9; ; Manteltarifvertrag für die Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder (MTArb) § 21; ; Manteltarifvertrag für die Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder (MTArb) § 30; ; Manteltarifvertrag für die Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder (MTArb) § 48; ; Tarifvertrag über das Lohngruppenverzeichnis des Bundes zum MTArb (TV LohngrV) § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung der Altersteilzeitvergütung im Öffentlichen Dienst - Vorhandwerkerzulage; Weiterzahlung; Altersteilzeit

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zulage in der Freistellungsphase der Altersteilzeit: Weiterzahlung in spiegelbildlicher Höhe trotz Widerrufs in der Arbeitsphase

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 106, 353
  • BB 2004, 500
  • DB 2004, 258
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Hessen, 28.02.2002 - 3 Sa 1633/00

    Voraussetzungen, unter denen der Widerruf der Vorhandwerkerzulage wirksam ist.

    Auszug aus BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 353/02
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. Februar 2002 - 3 Sa 1633/00 - im Zinsausspruch aufgehoben.
  • BAG, 22.02.1978 - 4 AZR 553/76

    Tarifliche Tätigkeitsmerkmale - Tarifliche Mindestvergütung - Überwiegend

    Auszug aus BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 353/02
    Mit der tariflichen Vorhandwerkerzulage wird die Leitungs- und Überwachungsfunktion des Vorarbeiters abgegolten (vgl. BAG 22. Februar 1978 - 4 AZR 553/76 - AP MTB II § 21 Nr. 3).
  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 449/04

    Vergütungsberechnung - Altersteilzeit - Blockmodell

    Nach der Rechtsprechung des Senats orientiert sich die Höhe der anteiligen Vergütung während der Freistellungsphase des Blockmodells spiegelbildlich an der dem Arbeitnehmer zustehenden erarbeiteten Vergütung in der Arbeitsphase (24. Juni 2003 - 9 AZR 353/02 - BAGE 106, 353).

    Im Blockmodell der Altersteilzeit tritt der Arbeitnehmer in diesem Sinne während der Arbeitsphase mit seinen vollen Arbeitsleistungen im Hinblick auf die anschließende Freistellungsphase in Vorleistung (Senat 24. Juni 2003 - 9 AZR 353/02 - BAGE 106, 353; 14. Oktober 2003 - 9 AZR 146/03 - BAGE 108, 95; 19. Oktober 2004 - 9 AZR 647/03 -AP InsO § 55 Nr. 5 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 29, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 19. Oktober 2004 - 9 AZR 645/03 - NZA 2005, 527).

    Dabei wird die in der Freistellungsphase gezahlte Vergütung jeweils "spiegelbildlich" für die entsprechenden Monate der Arbeitsphase gezahlt (Senat 24. Juni 2003 - 9 AZR 353/02 - aaO; 19. Oktober 2004 - 9 AZR 647/03 - aaO; Hock/Klapproth ZTR 2000, 97, 98 f.).

    Bei der Bemessung der Grundvergütung wird an die Lohngruppe und Lohnstufe angeknüpft, die der Arbeitnehmer zur Zeit der Arbeitsphase hatte (vgl. Senat 24. Juni 2003 - 9 AZR 353/02 -aaO; Hock/Klapproth ZTR 2000, 97, 98).

    Das sind im Blockmodell typischerweise die durch Vorarbeit erworbenen, jedoch nicht ausgezahlten Vergütungen (Senat 24. Juni 2003 - 9 AZR 353/02 -BAGE 106, 353).

    Dieses Entgelt, welches der Arbeitnehmer als Altersteilzeitvergütung zu erhalten hat, wird allein von § 4 TV ATZ bestimmt (vgl. Senat 24. Juni 2003 - 9 AZR 353/02 - BAGE 106, 353).

  • BAG, 19.01.2016 - 9 AZR 564/14

    Altersteilzeit im Blockmodell - keine Anpassung des Arbeitsentgelts bei

    Der Arbeitnehmer erarbeitet sich damit im Umfang seiner Vorleistungen zum einen Ansprüche auf die spätere Zahlung der Bezüge und zum anderen einen entsprechenden Anspruch auf Freistellung von der Pflicht zur Arbeitsleistung (vgl. BAG 22. Mai 2012 - 9 AZR 423/10 - Rn. 26; 24. Juni 2003 - 9 AZR 353/02 - zu A II 1 b bb (2) der Gründe, BAGE 106, 353) .

    Er baut ein Wertguthaben für die Zeit der Freistellungsphase auf (vgl. BAG 24. Juni 2003 - 9 AZR 353/02 - aaO) .

  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 146/03

    Altersteilzeit - "Störfall" - Blockmodell

    (1) Nach den Bestimmungen des TVBA ATZ werden alle Arbeitnehmer in Altersteilzeit grundsätzlich gleich behandelt (vgl. Senat 24. Juni 2003 - 9 AZR 353/02 - AP ATG § 4 Nr. 1).
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