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   BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 362/06   

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BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 362/06 (https://dejure.org/2007,3011)
BAG, Entscheidung vom 13.03.2007 - 9 AZR 362/06 (https://dejure.org/2007,3011)
BAG, Entscheidung vom 13. März 2007 - 9 AZR 362/06 (https://dejure.org/2007,3011)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Stellenpool - Versetzung - Zuordnung des Arbeitnehmers zum Personalüberhang - Berliner "Verwaltungsreform- und Beschäftigungssicherungsvereinbarung 2000" - falsche Bildung von Vergleichsgruppen

  • openjur.de

    Stellenpool; Versetzung; Zuordnung des Arbeitnehmers zum Personalüberhang; Berliner "Verwaltungsreform- und Beschäftigungssicherungsvereinbarung 2000"; falsche Bildung von Vergleichsgruppen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer "Versetzung" zum Zentralen Personalüberhangmanagement einer der Senatsverwaltung für Finanzen eines Landes nachgeordneten Behörde; Beschränkung einer Feststellungsklage auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte ...

  • Judicialis

    StPG des Landes Berlin vom 9. Dezember 2003 (GVBl. S. 589) § 1 Abs. 2; ; StPG des Landes Berlin vom 9. Dezember 2003 (GVBl. S. 589) § 1 Abs. 3; ; StPG des Landes Berlin vom 9. Deze... mber 2003 (GVBl. S. 589) § 2 Abs. 1; ; StPG des Landes Berlin vom 9. Dezember 2003 (GVBl. S. 589) § 7; ; VBSV 2000 vom 30. August 1999 Abschn. I Nr. 6; ; VBSV 2000 vom 30. August 1999 Abschn. II Nr. 3; ; ZPO § 256; ; PersVG Berlin § 5; ; PersVG Berlin § 74; ; PersVG Berlin § 99c Abs. 3; ; TVG § 1 Abs. 1; ; TVG § 2 Abs. 1; ; BMT-G-O Lohngruppenverzeichnis in der Fassung vom 31. Januar 2003

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellungsinteresse; Versetzung; Stellenpool

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2007, 1016 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 15.08.2006 - 9 AZR 571/05

    Stellenpool - Versetzung - Mitwirkung des Personalrats

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 362/06
    a) Dies ist der Fall, wenn über die Wirksamkeit einer vom Arbeitgeber unter Berufung auf sein Direktionsrecht getroffenen Maßnahme, zB einer Versetzung, gestritten wird (st. Rspr. Senat 15. August 2006 - 9 AZR 571/05 - PersR 2007, 164; BAG 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 90).

    der Art, des Ortes oder des Umfangs der Tätigkeit verbunden ist (Senat 15. August 2006 - 9 AZR 571/05 - PersR 2007, 164 mwN).

    Mit der "Versetzung" eines Beschäftigten zum Stellenpool ändert sich noch nicht die Art, der Ort oder der Umfang seiner bisherigen Tätigkeit, wenn mit dieser "Versetzung" nicht gleichzeitig eine andere Tätigkeit zugewiesen wird, sondern er auf seinem bisherigen Arbeitsplatz verbleibt (Senat 15. August 2006 - 9 AZR 571/05 - aaO).

    Diese ist schon deshalb erforderlich, weil die Klägerin nicht mehr in der gleichen Interessenlage wie vorher ist, sondern unter Umständen ihre Teilnahme an Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen notwendig werden kann (Senat 15. August 2006 - 9 AZR 571/05 - PersR 2007, 164; BAG 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 90).

    Die personelle Zusammensetzung eines anderen Personalrats als desjenigen, den die Klägerin mitgewählt hat, kann zu anderen Entscheidungen führen (Senat 15. August 2006 - 9 AZR 571/05 - PersR 2007, 164; BAG 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 90).

    Allein durch diese Maßnahme ändern sich noch nicht die Art, der Ort oder der Umfang der bisherigen Tätigkeit (vgl. Senat 15. August 2006 - 9 AZR 571/05 - PersR 2007, 164).

  • BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 123/05

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 362/06
    a) Dies ist der Fall, wenn über die Wirksamkeit einer vom Arbeitgeber unter Berufung auf sein Direktionsrecht getroffenen Maßnahme, zB einer Versetzung, gestritten wird (st. Rspr. Senat 15. August 2006 - 9 AZR 571/05 - PersR 2007, 164; BAG 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 90).

    Diese ist schon deshalb erforderlich, weil die Klägerin nicht mehr in der gleichen Interessenlage wie vorher ist, sondern unter Umständen ihre Teilnahme an Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen notwendig werden kann (Senat 15. August 2006 - 9 AZR 571/05 - PersR 2007, 164; BAG 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 90).

    Die personelle Zusammensetzung eines anderen Personalrats als desjenigen, den die Klägerin mitgewählt hat, kann zu anderen Entscheidungen führen (Senat 15. August 2006 - 9 AZR 571/05 - PersR 2007, 164; BAG 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 90).

    Es handelt sich nur um eine innerbehördliche organisatorische Entscheidung, die das Arbeitsverhältnis unberührt lässt (BAG 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 90).

  • BAG, 14.04.2004 - 4 AZR 232/03

    Auslegung eines Koalitionsvertrages

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 362/06
    Dort heißt es: "Die Unterzeichner dieser Vereinbarung sind sich darüber einig, dass es sich bei den Verabredungen um rechtlich relevante Regelungen handelt, nicht jedoch um einen Tarifvertrag." Es ist grundsätzlich Sache der Vertragsparteien, zu vereinbaren, um welche Art eines Vertrags es sich handeln soll (BAG 14. April 2004 - 4 AZR 232/03 - BAGE 110, 164).
  • BAG, 19.02.2003 - 7 AZR 67/02

    Befristeter Arbeitsvertrag - Einstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 362/06
    Auch für öffentliche Arbeitgeber kann eine solche Selbstbindung eintreten (allgemeine Meinung; vgl. BAG 19. Februar 2003 - 7 AZR 67/02 - BAGE 105, 161; 12. April 1984 - 2 AZR 348/82 -).
  • BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 68/91

    Geltung einer Betriebsvereinbarung in den neuen Bundesländern

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 362/06
    Eine solche Selbstbindung hat der Erste Senat in seiner Entscheidung vom 28. April 1992 (- 1 ABR 68/91 - AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 50 Nr. 10) für den Fall bejaht, dass ein Arbeitgeber in einer Gesamtbetriebsvereinbarung Arbeitsbedingungen auch für Arbeitnehmer geregelt hatte, die nicht dem Geltungsbereich dieser Gesamtbetriebsvereinbarung unterfielen.
  • BAG, 12.04.1984 - 2 AZR 348/82
    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 362/06
    Auch für öffentliche Arbeitgeber kann eine solche Selbstbindung eintreten (allgemeine Meinung; vgl. BAG 19. Februar 2003 - 7 AZR 67/02 - BAGE 105, 161; 12. April 1984 - 2 AZR 348/82 -).
  • BVerwG, 02.08.2005 - 6 P 11.04

    Zentrales Personalüberhangmanagement (Stellenpool); Versetzung von

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 362/06
    Die Zuordnung des Beschäftigten zum Personalüberhang, die "Versetzung" von der bisherigen Dienststelle zum Stellenpool sowie seine Versetzung zur neuen Dienststelle sind deshalb als einheitlicher Gesamtvorgang zu werten (BVerwG 2. August 2005 - 6 P 11.04 - ZBR 2006, 49).
  • LAG Berlin, 24.02.2006 - 13 Sa 2186/05
    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 362/06
    Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 24. Februar 2006 - 13 Sa 2186/05 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 417/06

    Stellenpool - Versetzung

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 362/06
    Hinweise des Senats: teilweise Parallelsache zu Senat 13. März 2007 - 9 AZR 417/06 -.
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 566/04

    Teilzeitbeschäftigte Lehrerin - Ganztägige Klassenfahrt

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 362/06
    Sie kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche und Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 566/04 - BAGE 115, 12).
  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 906/07

    Altersdiskriminierung - Entschädigung - Versetzung

    Es handelt sich nur um eine innerbehördliche organisatorische Entscheidung, die als solche keine Rechtswirkungen für das Arbeitsverhältnis entfaltet und das Arbeitsverhältnis unberührt lässt (vgl. BAG 13. März 2007 - 9 AZR 362/06 - NZA 2007, 1016; 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - BAGE 116, 160 = AP ZPO 1977 § 256 Nr. 90).

    Da die Zuordnung zum Personalüberhang nach der Konzeption und Zielsetzung des StPG ein Teilelement eines einheitlichen Vorgangs ist, ist die Wirksamkeit des Teilelementes nur im Rahmen der Maßnahme zu überprüfen, die sich auf die Rechtsstellung des Arbeitnehmers auswirkt, hier also der "Versetzung" zum Zentralen Personalüberhangmanagement (vgl. auch BAG 13. März 2007 - 9 AZR 362/06 - aaO.).

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 404/08

    Fluggesellschaft - Bordpersonal - Einsatzort

    der Art, des Orts oder des Umfangs der Tätigkeit verbunden ist (Senat 13. März 2007 - 9 AZR 362/06 - Rn. 15, EzTöD 100 TVöD-AT § 4 Abs. 1 Versetzung Nr. 2).
  • LAG Düsseldorf, 22.10.2013 - 16 Sa 622/13

    Versetzung in Vermittlungs- und Qualifizierungsbetrieb

    Die Zuordnung des Beschäftigten zu einer bestimmten Arbeitnehmergruppe, die "Versetzung von der bisherigen Tätigkeit zur neu geschaffenen Organisationseinheit und die daraus etwaige weitere resultierende Versetzung zu einer neuen Tätigkeit sind regelmäßig als einheitlicher Gesamtvorgang zu werten (BAG v. 13.03.2007, 9 AZR 362/06, juris; BVerwG v. 02.08.2005, 6 P 11.04, ZBR 2006, 49).

    Eine bloße Zuordnungsentscheidung wäre gerichtlich nicht isoliert anfechtbar (BAG v. 13.03.2007, 9 AZR 362/06, juris; BAG v. 27.10.2005, 6 AZR 123/05, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 90).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.11.2012 - 25 Sa 1257/12

    Auslegung einer einzelvertraglichen Zusage - Rückkehrrecht zum Land Berlin nach

    Die Beschäftigungssicherungsvereinbarung hatte nicht nur unverbindlichen Charakter (vgl. für die Verwaltungsreform- und Beschäftigungssicherungsvereinbarung vom 30. August 1999: BAG 13. März 2007 - 9 AZR 362/06 - EzTöD 100 § 4 Abs. 1 TVöD-AT Versetzung Nr. 2).

    Zwar kam dieser Vereinbarung angesichts der Beteiligung des Hauptpersonalrats und einiger Gewerkschaften weder die Rechtsnatur eines Tarifvertrags iSd. § 1 Abs. 1 TVG, noch die einer Dienstvereinbarung iSd. § 74 PersVG Berlin zu (vgl. BAG 13. März 2007 - 9 AZR 362/06 - EzTöD 100 § 4 Abs. 1 TVöD-AT Versetzung Nr. 2).

    Dennoch lag infolge des Abschlusses der Vereinbarung zumindest eine Eigenbindung des beklagten Landes dahin vor, bei den anstehenden Umstrukturierungen keine betriebsbedingten Kündigungen auszusprechen (vgl. auch BAG 13. März 2007 - 9 AZR 362/06 - EzTöD 100 § 4 Abs. 1 TVöD-AT Versetzung Nr. 2).

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 377/08

    Fluggesellschaft - Bordpersonal - Einsatzort

    der Art, des Orts oder des Umfangs der Tätigkeit verbunden ist (Senat 13. März 2007 - 9 AZR 362/06 - Rn. 15, EzTöD 100 TVöD-AT § 4 Abs. 1 Versetzung Nr. 2).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.11.2012 - 25 Sa 1258/12

    Auslegung einer einzelvertraglichen Zusage - Rückkehrrecht zum Land Berlin nach

    Die Beschäftigungssicherungsvereinbarung hatte nicht nur unverbindlichen Charakter ( vgl. für die Verwaltungsreform- und Beschäftigungssicherungsvereinbarung vom 30. August 1999: BAG 13. März 2007 - 9 AZR 362/06 - EzTöD 100 § 4 Abs. 1 TVöD-AT Versetzung Nr. 2) .

    Zwar kam dieser Vereinbarung angesichts der Beteiligung des Hauptpersonalrats und einiger Gewerkschaften weder die Rechtsnatur eines Tarifvertrags iSd. § 1 Abs. 1 TVG, noch die einer Dienstvereinbarung iSd. § 74 PersVG Berlin zu ( vgl. BAG 13. März 2007 - 9 AZR 362/06 - EzTöD 100 § 4 Abs. 1 TVöD-AT Versetzung Nr. 2).

    Dennoch lag infolge des Abschlusses der Vereinbarung zumindest eine Eigenbindung des beklagten Landes dahin vor, bei den anstehenden Umstrukturierungen keine betriebsbedingten Kündigungen auszusprechen ( vgl. auch BAG 13. März 2007 - 9 AZR 362/06 - EzTöD 100 § 4 Abs. 1 TVöD-AT Versetzung Nr. 2).

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 73/08

    Altersdiskriminierung; Entschädigung; Versetzung

    Es handelt sich nur um eine innerbehördliche organisatorische Entscheidung, die als solche keine Rechtswirkungen für das Arbeitsverhältnis entfaltet und das Arbeitsverhältnis unberührt lässt (vgl. BAG 13. März 2007 - 9 AZR 362/06 - NZA 2007, 1016; 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - BAGE 116, 160 = AP ZPO 1977 § 256 Nr. 90).

    Da die Zuordnung zum Personalüberhang nach der Konzeption und Zielsetzung des StPG ein Teilelement eines einheitlichen Vorgangs ist, ist die Wirksamkeit des Teilelementes nur im Rahmen der Maßnahme zu überprüfen, die sich auf die Rechtsstellung des Arbeitnehmers auswirkt, hier also der "Versetzung" zum Zentralen Personalüberhangmanagement (vgl. auch BAG 13. März 2007 - 9 AZR 362/06 - aaO.).

  • BAG, 01.06.2011 - 7 AZR 117/10

    Versetzung zum Stellenpool - Zuordnung zum Personalüberhang - Mitwirkung der

    Dorthin dürfen nach § 1 Abs. 2 Satz 3 StPG nur Dienstkräfte nach § 1 Abs. 2 Satz 1 StPG versetzt werden, die dem Personalüberhang zuvor wirksam zugeordnet worden sind (vgl. zur Vorgängerregelung der VV-Auswahl, der Gesamt-Vereinbarung zur Verwaltungsreform und Beschäftigungssicherung, BAG 13. März 2007 - 9 AZR 362/06 - Rn. 26 mwN, EzTöD 100 TVöD-AT § 4 Abs. 1 Versetzung Nr. 2) .

    Dies sind nach § 1 Abs. 2 Satz 1 StPG Dienstkräfte, die dem Personalüberhang (wirksam) zugeordnet worden sind (zur Vorgängerregelung der VV-Auswahl, der Gesamt-Vereinbarung zur Verwaltungsreform und Beschäftigungssicherung, BAG 13. März 2007 - 9 AZR 362/06 - Rn. 26 mwN, EzTöD 100 TVöD-AT § 4 Abs. 1 Versetzung Nr. 2) .

  • LAG Hamm, 28.02.2014 - 10 Sa 1394/13

    Mitwirkung an Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Sie kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche und Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (BAG 15.05.2012 - 3 AZR 11/10 - DB 2012, 1756 ff; BAG 13.03.2007 - 9 AZR 417/06 - NZA 2007, 1016).

    Auch die Wirksamkeit der Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einer neuen Organisationseinheit kann unabhängig davon, ob es sich bei der Zuordnung um eine Versetzung im arbeitsrechtlichen Sinne handelt, im Wege der Feststellungsklage überprüft werden, wenn diese Zuordnung die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers aus seinem Arbeitsverhältnis berührt und nicht nur eine unwesentliche Änderung der Arbeitsumstände beinhaltet (BAG 01.06.2011 - 7 AZR 117/10 - NZA-RR 2011, 668 ff; BAG 13.03.2007 - 9 AZR 362/06 - NZA 2007, 1016; BAG 15.08.2006 - 9 AZR 571/05 - NZA 2007, 1310 ff.).

  • ArbG Bonn, 15.11.2016 - 7 Ca 1812/16

    Weisungsrecht des Arbeitgebers bzgl. Versetzung eines als Projektmanager tätigen

    Sie kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche und Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (BAG 13.03.2007, 9 AZR 362/06 juris Rz. 12).

    Dies ist der Fall, wenn über die Wirksamkeit einer vom Arbeitgeber unter Berufung auf sein Direktionsrecht getroffenen Maßnahme, z. B. einer Versetzung, gestritten wird (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, BAG, 13.03.2007, 9 AZR 362/06 juris Rz. 13) .

  • LAG Hamm, 22.08.2014 - 10 Sa 229/14

    Pflicht eines Arbeitnehmers zur Mitwirkung an der Beendigung des

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 378/08

    Fluggesellschaft - Bordpersonal - Einsatzort

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 471/08

    Fluggesellschaft - Bordpersonal - Einsatzort

  • LAG Düsseldorf, 13.11.2012 - 16 Sa 1329/12

    Interessanabwägung bei Schließung von Stationen eines Flugbetriebs

  • LAG Hamm, 28.02.2014 - 10 Sa 1403/13
  • LAG Hamm, 28.02.2014 - 10 Sa 1402/13
  • LAG Hamm, 28.02.2014 - 10 Sa 1401/13
  • LAG Hamm, 28.02.2014 - 10 Sa 1395/13

    Unwirksame Versetzung in Mitarbeiterentwicklungszentrum

  • LAG Hamm, 28.02.2014 - 10 Sa 1404/13
  • LAG Hamm, 20.02.2009 - 10 Sa 1624/08

    Versetzung eines Arbeitnehmers vom Außen- in den Innendienst; Direktionsrecht;

  • VG Berlin, 27.05.2009 - 5 A 50.07

    Normenkontrolle - Versetzung zum Stellenpool

  • ArbG Düsseldorf, 26.08.2011 - 9 Ca 2123/11

    Änderung des dienstlichen Einsatzortes einer Flugbegleiterin; Prüfung der

  • LAG Hessen, 02.01.2019 - 14 Ta 418/18

    Dem Kläger im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 91a ZPO die Kosten des

  • ArbG Düsseldorf, 10.08.2011 - 8 Ca 2119/11

    Änderung des dienstlichen Einsatzortes eines Flugbegleiters durch Versetzung

  • ArbG Düsseldorf, 26.09.2011 - 2 Ca 2329/11

    Wirksame Änderung des dienstlichen Einsatzortes (Versetzung) einer

  • ArbG Düsseldorf, 10.08.2011 - 8 Ca 2121/11
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