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   BAG, 08.03.1994 - 9 AZR 368/92   

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https://dejure.org/1994,13450
BAG, 08.03.1994 - 9 AZR 368/92 (https://dejure.org/1994,13450)
BAG, Entscheidung vom 08.03.1994 - 9 AZR 368/92 (https://dejure.org/1994,13450)
BAG, Entscheidung vom 08. März 1994 - 9 AZR 368/92 (https://dejure.org/1994,13450)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 266/84

    Schwerbehinderte: Anspruch auf Zusatzurlaub

    Auszug aus BAG, 08.03.1994 - 9 AZR 368/92
    Für eine den Verzug begründende Mahnung hätte es eines Urlaubsverlangens mit dem Inhalt bedurft, den Urlaub für 1989 zeitlich festzulegen (vgl. BAGE 52, 258, 262 = AP Nr. 6 zu § 44 SchwbG, zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 08.12.1992 - 9 AZR 113/92

    Freistellung am Rosenmontag - unzulässige Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 08.03.1994 - 9 AZR 368/92
    Wird die Klage auf Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses gerichtet, so ist sie nur dann zulässig, wenn sich aus der Feststellung noch Rechtsfolgen für die Gegenwart oder Zukunft ergeben (Senatsurteile vom 22. September 1992 - 9 AZR 404/90 - AP Nr. 17 zu § 256 ZPO 1977; vom 8. Dezember 1992 - 9 AZR 113/92 - NZA 1993, 475; vom 21. September 1993 - 9 AZR 580/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 22.09.1992 - 9 AZR 404/90

    Feststellungsantrag auf Bestehen eines vergangenen Rechtsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 08.03.1994 - 9 AZR 368/92
    Wird die Klage auf Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses gerichtet, so ist sie nur dann zulässig, wenn sich aus der Feststellung noch Rechtsfolgen für die Gegenwart oder Zukunft ergeben (Senatsurteile vom 22. September 1992 - 9 AZR 404/90 - AP Nr. 17 zu § 256 ZPO 1977; vom 8. Dezember 1992 - 9 AZR 113/92 - NZA 1993, 475; vom 21. September 1993 - 9 AZR 580/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 580/90

    Unzulässigkeit einer vergangenheitsbezogenen Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 08.03.1994 - 9 AZR 368/92
    Wird die Klage auf Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses gerichtet, so ist sie nur dann zulässig, wenn sich aus der Feststellung noch Rechtsfolgen für die Gegenwart oder Zukunft ergeben (Senatsurteile vom 22. September 1992 - 9 AZR 404/90 - AP Nr. 17 zu § 256 ZPO 1977; vom 8. Dezember 1992 - 9 AZR 113/92 - NZA 1993, 475; vom 21. September 1993 - 9 AZR 580/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 03.04.1958 - 3 AZR 20/55

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Unwirksamkeit einer Herabgruppierung -

    Auszug aus BAG, 08.03.1994 - 9 AZR 368/92
    Wird die Klage auf Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses gerichtet, so ist sie nur dann zulässig, wenn sich aus der Feststellung noch Rechtsfolgen für die Gegenwart oder Zukunft ergeben (Senatsurteile vom 22. September 1992 - 9 AZR 404/90 - AP Nr. 17 zu § 256 ZPO 1977; vom 8. Dezember 1992 - 9 AZR 113/92 - NZA 1993, 475; vom 21. September 1993 - 9 AZR 580/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 54/19

    Urlaub - Elementenfeststellungsklage mit Vergangenheitsbezug

    Eine solche Klage ist nur zulässig, wenn sich aus der Feststellung noch Rechtsfolgen für die Gegenwart oder Zukunft ergeben (BAG 16. Januar 2018 - 7 AZR 312/16 - Rn. 28, BAGE 161, 283; 15. Dezember 1999 - 5 AZR 457/98 - zu I 2 der Gründe; 8. März 1994 - 9 AZR 368/92 - zu I 1 der Gründe mwN) .

    a) Der von dem Kläger verfolgte Feststellungsantrag ist auf die Entscheidung über eine - vorgreifliche - Rechtsfrage mit Vergangenheitsbezug gerichtet, deren alleinige Klärung weder zum Rechtsfrieden zwischen den Parteien führte noch ein sonstiges schutzwertes Interesse erkennen lässt (so bereits zu einem in der Sache identischen Antrag BAG 8. März 1994 -  9 AZR 368/92  - zu I 2 b aa der Gründe) .

  • LAG Sachsen-Anhalt, 26.05.2020 - 8 Sa 254/17

    Vergütung - Anspruch auf Zulage - ständige Vertretung Schulleitung

    Eine solche Klage ist nur zulässig, wenn sich aus der Feststellung noch Rechtsfolgen für die Gegenwart oder Zukunft ergeben (BAG, Urteil vom 16.01.2018 - 7 AZR 312/16 - Rn. 28; Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 457/98 - zu I 2 der Gründe; Urteil vom 8.03.1994 - 9 AZR 368/92 - zu I 1 der Gründe m.w.N., juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.02.2015 - 5 Sa 168/14

    Wirksamkeit - Klausel Haustarifvertrag - unterschiedliche Urlaubsdauer bei

    Denn problematisch war hier gegebenenfalls das Bestehen eines Feststellungsinteresses, da die Klägerin die Feststellung von Mehrurlaub für die Vergangenheit begehrte, eine Klage jedoch unzulässig ist, wenn sie quasi nur der Erstellung eines Rechtsgutachtens dient, ohne dass die Entscheidung unmittelbar Einfluss auf das Rechtsverhältnis der Partei haben kann (vgl. BAG, 08.03.1994, 9 AZR 368/92).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 19.10.2021 - 8 Sa 516/18

    Eingruppierungsgerechte Vergütung - Schadensersatz - Rückkehrrecht - schädigendes

    Eine solche Klage ist nur zulässig, wenn sich aus der Feststellung noch Rechtsfolgen für die Gegenwart oder Zukunft ergeben (BAG, Urteil vom 16.01.2018 - 7 AZR 312/16 - Rn. 28; Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 457/98 - zu I 2 der Gründe; Urteil vom 8.03.1994 - 9 AZR 368/92 - zu I 1 der Gründe m.w.N., juris).
  • LAG Düsseldorf, 26.11.2008 - 12 Sa 193/07

    Schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts wegen Nichtzulassung zu einem

    (33)In diesem Zusammenhang ist - was vom Kläger mit seinem Prozessverhalten nicht erkennbar berücksichtigt wird - anzumerken, dass nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung es nicht Aufgabe der Gerichte ist, quasi ein Rechtsgutachten für einen in der Vergangenheit abgeschlossenen Sachverhalt zu erstatten oder vergangene Sachverhalte aufzuklären (BAG, Urteil vom 08.03.1994, 9 AZR 368/92, Juris Rz. 14, Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., § 256 Rz. 3 f. m.w.N.) und einer Partei zu bescheinigen, dass sie im Recht sei bzw. Darstellungen der anderen Partei unwahr seien.
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