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   BAG, 05.11.2002 - 9 AZR 373/01   

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https://dejure.org/2002,3642
BAG, 05.11.2002 - 9 AZR 373/01 (https://dejure.org/2002,3642)
BAG, Entscheidung vom 05.11.2002 - 9 AZR 373/01 (https://dejure.org/2002,3642)
BAG, Entscheidung vom 05. November 2002 - 9 AZR 373/01 (https://dejure.org/2002,3642)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsansprüche des Arbeitgebers gegenüber der Sozialkasse ; Anwendbarkeit der Ausschlussfrist nach § 9 Abs. 3 S. 1 Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Gerüstbaugewerbe (VTV); Erstmalige Heranziehung des Arbeitgebers zur Meldung und Beitragszahlung ; ...

  • Judicialis

    TVG § 5 Abs. 4; ; TVG § 4 Abs. 2; ; BGB § 387; ; VTV § 9 Abs. 3; ; VTV § 14 Abs. 4; ; VTV § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialkassenverfahren; Ausschlußfrist - Erstattungsansprüche des Arbeitgebers für Urlaubsgeld und Lohnausgleich nach dem Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Gerüstbaugewerbe; Tarifliche Ausschlußfrist

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 982
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 09.07.1987 - 6 AZR 542/84

    Verfall von Übergangsgeldansprüchen - Beachtung des Ablaufs tariflicher

    Auszug aus BAG, 05.11.2002 - 9 AZR 373/01
    Darin liegt kein Verzicht auf die Einhaltung der tarifvertraglichen Verfallsfristen, deren Ablauf von Amts wegen zu beachten ist, ohne daß sich eine Partei auf sie zu berufen braucht (BAG 9. Juli 1987 - 6 AZR 542/84 - nv.).
  • BAG, 03.11.1998 - 3 AZR 432/97

    Versorgungsansprüche bei Wechsel der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 05.11.2002 - 9 AZR 373/01
    Dies setzt aber voraus, daß entweder eine unbewußte Regelungslücke vorliegt (BAG 20. Mai 1999 - 6 AZR 451/97 - BAGE 91, 358) oder nachträglich eine Regelung lückenhaft geworden ist (BAG 3. November 1998 - 3 AZR 432/97 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 41 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 31).
  • BAG, 20.05.1999 - 6 AZR 451/97

    Tarifliche Überbrückungsbeihilfe und Einkommenssteuer

    Auszug aus BAG, 05.11.2002 - 9 AZR 373/01
    Dies setzt aber voraus, daß entweder eine unbewußte Regelungslücke vorliegt (BAG 20. Mai 1999 - 6 AZR 451/97 - BAGE 91, 358) oder nachträglich eine Regelung lückenhaft geworden ist (BAG 3. November 1998 - 3 AZR 432/97 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 41 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 31).
  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 405/97

    Rückgewähr nachvertraglich erbrachter Leistung - Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 05.11.2002 - 9 AZR 373/01
    Mit der Erhebung einer Klage können die Ausschlußfristen nur für solche Ansprüche gewahrt werden, die vom Ausgang des Rechtsstreits abhängen (BAG 19. Januar 1999 - 9 AZR 405/97 - AP BAT-O § 70 Nr. 1).
  • LAG Hessen, 26.03.2001 - 10 Sa 327/00

    Tarifvertragliche Ansprüche auf Erstattung von Urlaubsgeld und Lohnausgleich

    Auszug aus BAG, 05.11.2002 - 9 AZR 373/01
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 26. März 2001 - 10 Sa 327/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 21.10.1997 - 1 AZR 138/97

    Regelungsabrede: Begriff - Voraussetzungen - Gleichbehandlungsgrundsatz -

    Auszug aus BAG, 05.11.2002 - 9 AZR 373/01
    Wird die Beitragspflicht gerichtlich rechtskräftig abgelehnt, fehlt es zwar an einer anspruchsbegründenden Voraussetzung des Erstattungsanspruchs, der Beginn der Ausschlußfrist hängt hiervon jedoch nicht ab (vgl. BAG 21. Oktober 1997 - 1 AZR 138/97 - nv.).
  • BAG, 01.04.2009 - 10 AZR 134/08

    Sozialkassenverfahren - Erstattung von Urlaubsvergütungen

    Eine ergänzende Tarifauslegung ist nicht geboten, da ausgeschlossen ist, dass die Tarifvertragsparteien gerade den häufigen Fall des beitragssäumigen Arbeitgebers, der die Tarifgeltung bestreitet, übersehen haben (vgl. zu § 9 Abs. 3 VTV-Gerüstbaugewerbe vom 21. September 1987: BAG 5. November 2002 - 9 AZR 373/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 256 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 160).

    Eine Verfügung über Erstattungsforderungen setzt deren Entstehung und Fälligkeit voraus (vgl. zum Auszahlungshindernis "Debetsaldo" nach § 14 Abs. 4 VTV-Gerüstbaugewerbe vom 21. September 1987: BAG 5. November 2002 - 9 AZR 373/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 256 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 160).

    Die Ausschlussfristen des § 25 Abs. 2 Buchst. a VTV beginnen nicht erst zu laufen, wenn die Beitragspflicht des Arbeitgebers gerichtlich rechtskräftig festgestellt wurde (vgl. zu § 9 Abs. 3 VTV-Gerüstbaugewerbe vom 21. September 1987: BAG 5. November 2002 - 9 AZR 373/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 256 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 160; vgl. ferner 21. Oktober 1997 - 1 AZR 138/97 -).

    In der die Beitragspflicht betreffenden negativen Feststellungsklage der Beklagten und den Anträgen, die Widerklage bzw. die weitere Klage abzuweisen, liegt keine Geltendmachung von Erstattungsforderungen (vgl. BAG 5. November 2002 - 9 AZR 373/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 256 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 160).

    In der Erhebung der negativen Feststellungsklage und den Anträgen, die Widerklage der ULAK auf Auskunftserteilung abzuweisen, liegt keine Geltendmachung von Erstattungsforderungen (vgl. BAG 5. November 2002 - 9 AZR 373/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 56 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 160).

  • BAG, 19.02.2008 - 9 AZR 1091/06

    Ausbildungsvergütung - Angemessenheit - Krankenpflege

    Das Gericht hat eine ihm bekannte Ausschlussfrist in jedem Stadium des Rechtsstreits anzuwenden (vgl. Senat 5. November 2002 - 9 AZR 373/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 256 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 160, zu A I 2 d der Gründe; BAG 9. Juli 1987 - 6 AZR 542/84 -, zu 3 b der Gründe).
  • BAG, 21.11.2007 - 10 AZR 481/06

    Erstattung für Lohnausgleich und Urlaubsvergütung

    Ein ausgeglichenes Beitragskonto im Sinne der tariflichen Regelung kann nur festgestellt werden, wenn der Arbeitgeber vollständig seiner Meldepflicht nachgekommen ist (vgl. zum Sozialkassenverfahren im Gerüstbaugewerbe: BAG 5. November 2002 - 9 AZR 373/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 256 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 160).

    Der Arbeitgeber hat damit so lange keinen Erstattungsanspruch, bis er die tariflich vorgesehenen und von ihm geschuldeten Beiträge entrichtet hat (vgl. BAG 14. Dezember 1977 - 5 AZR 326/76 - AP TVG § 4 Gemeinsame Einrichtungen Nr. 1; vgl. zum Sozialkassenverfahren im Gerüstbaugewerbe: 5. November 2002 - 9 AZR 373/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 256 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 160).

    Diesem Regelungsziel würde es zuwiderlaufen, wenn das Beitragskonto des Arbeitgebers nur deshalb ausgeglichen ist, weil der Arbeitgeber seiner Meldepflicht nicht oder nicht rechtzeitig vor dem Verfall der Beitragsansprüche der Einzugsstelle des Sozialkassenbeitrags nachgekommen ist (vgl. BAG 5. November 2002 - 9 AZR 373/01 - aaO).

  • BAG, 21.11.2007 - 10 AZR 782/06

    Arbeitnehmerentsendung - selbständige Betriebsabteilung

    Die Tarifvertragsparteien wollten mit der Regelung verhindern, dass der Arbeitgeber einen Anspruch auf Erstattung hat, obwohl noch Beitragsforderungen gegen ihn bestehen (vgl. zum Sozialkassenverfahren im Gerüstbaugewerbe: BAG 5. November 2002 - 9 AZR 373/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 256 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 160).
  • BAG, 03.05.2006 - 10 AZR 344/05

    Urlaubskassenverfahren für Arbeitgeber aus der Schweiz

    Bedenken gegen die Wirksamkeit des tariflichen Aufrechnungsverbotes bestehen nicht (vgl. BAG 5. November 2002 - 9 AZR 373/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 256 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 160 zum inhaltsgleichen § 14 Abs. 4 des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Gerüstbaugewerbe).
  • LAG Hessen, 22.10.2007 - 16 Sa 1194/06

    Urlaubskasse - Baugewerbe - Beitragszahlung - Urlaubsvergütung - Erstattung -

    Das Beitragskonto ist kein Kontokorrentkonto, auf dem sämtliche gegenseitigen Forderungen zu führen sind (vgl. BAG 05. November 2002 AP Nr. 256 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
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