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   BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 38/01   

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https://dejure.org/2002,3978
BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 38/01 (https://dejure.org/2002,3978)
BAG, Entscheidung vom 27.02.2002 - 9 AZR 38/01 (https://dejure.org/2002,3978)
BAG, Entscheidung vom 27. Februar 2002 - 9 AZR 38/01 (https://dejure.org/2002,3978)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Übergangsversorgung - Gleichbehandlung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Höhe des Anspruchs auf Zusatzrente nach dem Tarifvertrag Übergangsversorgung Cockpitpersonal der Deutschen Lufthansa AG und der Condor Flugdienst GmbH vom 1. Oktober 1989 (TV ÜV-Cockpit 1989); Anrechnung von Beschäftigungszeiten als Leiharbeitnehmer ; Rückwirkung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zusatzrente; Auslegung Tarifrecht - Übergangsversorgung; Gleichbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 1232 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Hessen, 02.08.2000 - 8 Sa 2009/98

    Streitigkeit über eine Übergangsversorgung; Arbeitsvertrag als Flugingenieur;

    Auszug aus BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 38/01
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2. August 2000 - 8 Sa 2009/98 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 17.10.1995 - 3 AZR 882/94

    Gleichbehandlung bei unterschiedlichen Tarifverträgen

    Auszug aus BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 38/01
    Der Vergleich zwischen mehreren Arbeitnehmergruppen ist auch dann anzustellen, wenn die Tarifvertragsparteien ihre Rechtsverhältnisse in verschiedenen Tarifverträgen geregelt haben (BAG 17. Oktober 1995 - 3 AZR 882/94 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 132 = EzA GG Art. 3 Nr. 49).
  • BAG, 28.01.1986 - 3 AZR 312/84

    Bevorrechtigung rückständiger Rentenansprüche im Konkurs

    Auszug aus BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 38/01
    Sie muß dazu dienen, die Versorgung des Arbeitnehmers nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbs- oder Berufsleben zu sichern (BAG 28. Januar 1986 - 3 AZR 312/84 - BAGE 51, 51).
  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 38/01
    Der allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, das sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfG 7. Oktober 1980 - 1 BvL 50/79, 1 BvL 89/79, 1 BvR 240/79 - BVerfGE 55, 72; 24. April 1991 - 1 BvR 1341/90 - BVerfGE 84, 133).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 38/01
    Der allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, das sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfG 7. Oktober 1980 - 1 BvL 50/79, 1 BvL 89/79, 1 BvR 240/79 - BVerfGE 55, 72; 24. April 1991 - 1 BvR 1341/90 - BVerfGE 84, 133).
  • BAG, 25.02.1999 - 3 AZR 213/97

    Zusatzversorgung: Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 38/01
    (2) Die erheblichen Unterschiede der tariflichen Vergütungshöhe zwischen dem Cockpitpersonal und dem Kabinenpersonal ist als Sachgrund vom Bundesarbeitsgericht bereits bei der Bemessung der betrieblichen Altersversorgung anerkannt worden (vgl. 25. Februar 1999 - 3 AZR 213/97 - und - 3 AZR 332/97 - jeweils nv.).
  • BAG, 25.02.1999 - 3 AZR 332/97

    Zusatzversorgung: Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 38/01
    (2) Die erheblichen Unterschiede der tariflichen Vergütungshöhe zwischen dem Cockpitpersonal und dem Kabinenpersonal ist als Sachgrund vom Bundesarbeitsgericht bereits bei der Bemessung der betrieblichen Altersversorgung anerkannt worden (vgl. 25. Februar 1999 - 3 AZR 213/97 - und - 3 AZR 332/97 - jeweils nv.).
  • BAG, 04.04.2000 - 3 AZR 729/98

    Zusatzversorgung für Fleischbeschautierärzte

    Auszug aus BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 38/01
    Dabei können die Unterschiede in der rechtlichen Begründung dahinstehen (vgl. dazu Dieterich RdA 2001, 112).
  • BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 172/04

    Anrechnung des Arbeitslosengeldes auf Flugdienstuntauglichkeitsrente

    Sie soll den Arbeitnehmer vom Zeitpunkt seines Ausscheidens wegen Flugdienstuntauglichkeit nach § 20 MTV Cockpit DLH bis zum Zeitpunkt, in dem ein Anspruch auf Altersrente besteht, finanziell absichern (vgl. BAG 27. Februar 2002 - 9 AZR 38/01 - EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 5, zu II 3 b bb (2) der Gründe, für die Zusatzrente).

    (a) Es besteht weitgehend Einigkeit, dass auch die Tarifvertragsparteien den allgemeinen Gleichheitssatz gem. Art. 3 Abs. 1 GG zu beachten haben (BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 5 = EzA GG Art. 3 Nr. 101, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II der Gründe; Senat 29. August 2001 - 4 AZR 352/00 - BAGE 99, 31, zu I 4 a der Gründe; BAG 27. Februar 2002 - 9 AZR 38/01 - EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 5, zu II 3 b bb (1) der Gründe).

    Dies rechtfertigt eine Differenzierung bei der Anrechnung (so bereits BAG 27. Februar 2002 - 9 AZR 38/01 - EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 5, zu II 4 a der Gründe, hinsichtlich der Arbeitgeberbeiträge zu Renten).

  • BAG, 18.05.2004 - 9 AZR 250/03

    Übergangsversorgung

    In den dort genannten Fällen ist eine Kontrollrechnung vorzunehmen, auf Grund derer die Übergangsversorgung höher sein kann, als die "an sich" anwendbare Berechnungsmethode vorsieht (vgl. Senat 27. Februar 2002 - 9 AZR 38/01 - EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 5).
  • BAG, 16.08.2005 - 9 AZR 378/04

    Übergangsversorgung - Gleichheitssatz

    Die tarifliche Übergangsversorgung dient der finanziellen Sicherstellung des Arbeitnehmers zwischen dem (vorzeitigen) Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis und dem Eintritt in das gesetzliche Rentenalter (Senat 27. Februar 2002 - 9 AZR 38/01 - EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 5).
  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 235/01

    Tarifvertragliche Übergangsversorgung

    Die Arbeitnehmer sollen sozial abgesichert werden, weil ihnen durch die Einführung einer Altersgrenze nach § 19 des Manteltarifvertrages für das Bordpersonal die Weiterarbeit versagt (Senat 27. Februar 2002 - 9 AZR 38/01 - EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 5).
  • LAG Hessen, 19.02.2007 - 17 Sa 902/06

    Rückzahlung von überzahlter Zusatzrente - Tarifvertrag Übergangsversorgung für

    Die Parteien führten in der Folgezeit einen Rechtsstreit wegen vom Beklagten für die Zeit vom 01. März 1993 bis 31. Dezember 1997 geltend gemachter Ansprüche auf Übergangsversorgung (Arbeitsgericht Darmstadt, 4 Ca 660/96; Hessisches Landesarbeitsgericht, 8 Sa 2009/98; Bundesarbeitsgericht, 9 AZR 38/01).

    Die hiergegen vom Beklagten eingelegte Revision wurde durch Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Februar 2002 (9 AZR 38/01, Bl. 47 f d.A. = EzA § 4 TVG Luftfahrt Nr. 5) zurückgewiesen.

  • BAG, 18.05.2004 - 9 AZR 681/02

    Übergangsversorgung

    In den dort genannten Fällen ist eine Kontrollrechnung vorzunehmen, auf Grund derer die Übergangsversorgung höher sein kann, als die "an sich" anwendbare Berechnungsmethode vorsieht (vgl. Senat 27. Februar 2002 - 9 AZR 38/01 - EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 5).
  • LAG Hessen, 09.11.2005 - 8 Sa 329/05

    Anrechung - Arbeitslosengeld - Übergangsversorgung

    Die Übergangsversorgung nach dem TV ÜV-FB ist keine Altersversorgung, sondern dient der Überbrückung der Zeit zwischen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Erreichen der tarifvertraglichen Altersgrenze und dem Eintritt der Altersversorgung (vgl. BAG vom 27.02.2002 - 9 AZR 38/01 zu II. 2. b) bb); HessLAG v. 21.08.2002 - 8 Sa 1588/01 zu II. d.).
  • LAG Hessen, 21.08.2002 - 8 Sa 1588/01

    Gleichbehandlung; Übergangsversorgung in Abgrenzung zu betrieblicher

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  • BAG, 18.05.2004 - 9 AZR 685/02

    Übergangsversorgung

    In den dort genannten Fällen ist eine Kontrollrechnung vorzunehmen, auf Grund derer die Übergangsversorgung höher sein kann, als die "an sich" anwendbare Berechnungsmethode vorsieht (vgl. Senat 27. Februar 2002 - 9 AZR 38/01 - EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 5).
  • BAG, 18.05.2004 - 9 AZR 683/02

    Übergangsversorgung

    In den dort genannten Fällen ist eine Kontrollrechnung vorzunehmen, auf Grund derer die Übergangsversorgung höher sein kann, als die "an sich" anwendbare Berechnungsmethode vorsieht (vgl. Senat 27. Februar 2002 - 9 AZR 38/01 - EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 5).
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