Rechtsprechung
BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 384/92 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Tariflicher Urlaub bei Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Urlaub - Schwangerschaft - Verbot der Beschäftigung - Pflicht zur Freistellung
- archive.org
- gaius.legal
Tariflicher Urlaub bei Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Urlaub bei Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BErzGG § 17; BGB §§ 243, 275, 276, 362; BUrlG §§ 7, 9; MuSchG § 4; Manteltarifvertrag für das Bäckereihandwerk in Nordrhein-Westfalen vom 10.3.1989 § 11 Abs. 3
Beschäftigungsverbot für Schwangere: Keine Verpflichtung zur Neufestsetzung eines einmal vereinbarten Urlaubs bei späterer Schwangerschaft und Beschäftigungsverbot während dieser Zeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hagen, 21.08.1991 - 1 Ca 267/91
- LAG Hamm, 14.01.1992 - 11 Sa 1408/91
- BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 384/92
Papierfundstellen
- BAGE 77, 296
- NJW 1995, 1774
- MDR 1995, 936
- NZA 1995, 174
- FamRZ 1995, 425 (Ls.)
- BB 1995, 103
- DB 1995, 1035
Wird zitiert von ... (55) Neu Zitiert selbst (12)
- BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 140/87
Urlaubsanspruch generell auf das nächste Kalenderjahr übertragbar
Auszug aus BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 384/92
Rechtfertigen in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Übertragung des Urlaubs, vollzieht sich die Übertragung von selbst, so daß kraft Gesetzes der Urlaub des Vorjahres dem Urlaub des nachfolgenden Jahres hinzugerechnet wird (BAGE 56, 53 = AP Nr. 15 zu § 7 BUrlG Übertragung; BAGE 56, 340 [BAG 24.11.1987 - 8 AZR 140/87] = AP Nr. 41 zu § 7 BUrlG Abgeltung).Dies wäre nur dann möglich gewesen, wenn die Klägerin vertraglich verpflichtet und tatsächlich in der Lage gewesen wäre, andere nicht vom mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot erfaßte Tätigkeiten auszuüben (vgl. BAGE 56, 340, 345 [BAG 24.11.1987 - 8 AZR 140/87] = AP Nr. 41 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu 4 b der Gründe; BAGE 64, 88, 90 = AP Nr. 15 zu § 47 BAT, zu I 1 der Gründe).
- BAG, 19.04.1994 - 9 AZR 478/92
Treueurlaub; Umrechnung von Werk- auf Arbeitstage
Auszug aus BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 384/92
Aus denselben Erwägungen hat der Senat die Anwendung der Rundungsregel auf Bruchteile von Zusatzurlaub abgelehnt (Senatsurteil vom 19. April 1994 - 9 AZR 478/92 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen). - BAG, 01.10.1991 - 9 AZR 365/90
Urlaubsabgeltung nach Mutterschutz und Erziehungsurlaub
Auszug aus BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 384/92
So wird der Urlaub vor dem ansonsten drohenden Verfall geschützt (BAGE 68, 304 = AP Nr. 2 zu § 17 BErzGG).
- BAG, 11.01.1966 - 5 AZR 383/65
Nachurlaub - Urlaubszeit
Auszug aus BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 384/92
An dieser Auffassung ist aber später zu Recht nicht wieder angeknüpft worden (vgl. BAG Urteil vom 11. Januar 1966 - 5 AZR 383/65 - AP Nr. 1 zu § 1 BUrlG Nachurlaub). - BAG, 27.01.1987 - 8 AZR 579/84
Berechnung der Urlaubsdauer für Arbeitnehmer
Auszug aus BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 384/92
bb) Da die Klägerin in der Fünf-Tage-Woche von montags bis freitags beschäftigt worden ist, muß der nach Werktagen bemessene tarifliche Urlaubsanspruch in Arbeitstage umgerechnet werden (vgl. BAGE 54, 141 = AP Nr. 30 zu § 13 BUrlG). - BAG, 09.06.1988 - 8 AZR 755/85
Voraussetzungen der Übernahme des Resturlaubs in das nächste Jahr - Bestimmung …
Auszug aus BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 384/92
Nur soweit der Gesetzgeber oder die Tarifvertragsparteien besondere urlaubsrechtliche Normen wie § 9 BUrlG setzen, kommt die Anwendung der allgemeinen Gefahrtragungsvorschrift des § 275 BGB nicht in Betracht (vgl. BAG Urteil vom 9. Juni 1988 - 8 AZR 755/85 - AP Nr. 10 zu § 9 BUrlG). - BAG, 01.08.1963 - 5 AZR 59/63
Musterungstag - Urlaubszeit - Urlaubszweck
Auszug aus BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 384/92
Zwar hat das Bundesarbeitsgericht in seiner älteren Rechtsprechung es als angemessen angesehen, neben der Krankheit auch in sonstigen Fällen urlaubsstörender Ereignisse dem Arbeitgeber die Verpflichtung zur Gewährung von Nachurlaub aufzuerlegen, wenn in diesen Fällen der Lohn für den Arbeitsausfall kraft Gesetzes unabdingbar weiterzuzahlen sei (BAG Urteil vom 1. August 1963 - 5 AZR 59/63 - AP Nr. 1 zu § 12 ArbPlatzSchutzG und - 5 AZR 74/63 - AP Nr. 91 zu § 611 BGB Urlaubsrecht). - BAG, 25.08.1987 - 8 AZR 118/86
Urlaubsanspruch - Übertragungsregelung
Auszug aus BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 384/92
Rechtfertigen in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Übertragung des Urlaubs, vollzieht sich die Übertragung von selbst, so daß kraft Gesetzes der Urlaub des Vorjahres dem Urlaub des nachfolgenden Jahres hinzugerechnet wird (BAGE 56, 53 = AP Nr. 15 zu § 7 BUrlG Übertragung; BAGE 56, 340 [BAG 24.11.1987 - 8 AZR 140/87] = AP Nr. 41 zu § 7 BUrlG Abgeltung). - BAG, 01.08.1963 - 5 AZR 74/63
Zustzurlaub - Urlaubszeit
Auszug aus BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 384/92
Zwar hat das Bundesarbeitsgericht in seiner älteren Rechtsprechung es als angemessen angesehen, neben der Krankheit auch in sonstigen Fällen urlaubsstörender Ereignisse dem Arbeitgeber die Verpflichtung zur Gewährung von Nachurlaub aufzuerlegen, wenn in diesen Fällen der Lohn für den Arbeitsausfall kraft Gesetzes unabdingbar weiterzuzahlen sei (BAG Urteil vom 1. August 1963 - 5 AZR 59/63 - AP Nr. 1 zu § 12 ArbPlatzSchutzG und - 5 AZR 74/63 - AP Nr. 91 zu § 611 BGB Urlaubsrecht). - BAG, 28.07.1992 - 9 AZR 340/91
Kürzung des Erholungsurlaubs nach Ablauf des Erziehungsurlaubs
Auszug aus BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 384/92
Zu dem abzugeltenden Urlaub gehört nach § 17 Abs. 2 BErzGG der dem Arbeitnehmer zustehende Urlaub, den dieser vor Beginn des Erziehungsurlaubs nicht oder nicht vollständig erhalten hat; denn die Inanspruchnahme des Erziehungsurlaubs soll nicht zum Verfall des Erholungsurlaubs führen (Senatsurteil vom 28. Juli 1992, BAGE 71, 50 = AP Nr. 3 zu § 17 BErzGG, zu I b der Gründe). - BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 65/90
Nachträgliche Unmöglichkeit einer Freistellung nach dem AWbG NW
- BAG, 25.01.1990 - 8 AZR 12/89
Urlaub während Erkrankung
- BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 405/99
Urlaubserteilung - Rückrufrecht des Arbeitgebers
Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer freigestellt, also die Leistungszeit bestimmt, in der der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers iSv. § 362 Abs. 1 BGB erfüllt werden soll, und das dem Arbeitnehmer mitgeteilt, hat der Arbeitgeber als Schuldner des Urlaubs die für die Erfüllung dieses Anspruchs erforderliche Leistungs/Erfüllungshandlung iSv. § 7 Abs. 1 BUrlG vorgenommen (BAG 9. August 1994 - 9 AZR 384/92 - AP BUrlG § 7 Nr. 19 = EzA BUrlG § 7 Nr. 97). - LAG Hamm, 27.01.2022 - 5 Sa 1030/21
Kein Verfall von Urlaubstagen wegen Quarantäne; Nachgewährung von Urlaub bei …
Dieses Risiko werde regelmäßig durch innere und äußere Umstände beeinflusst, die dem persönlichen Lebensbereich des Arbeitnehmers zuzuordnen seien (BAG…, Urteil vom 25.08.2020, 9 AZR 612/19, Rn. 28 - 33, juris unter Hinweis auf BAG 18. März 2014, 9 AZR 669/12, Rn. 23;… 10. Mai 2005, 9 AZR 251/04, Rn. 30, BAGE 114, 313; 9. August 1994, 9 AZR 384/92 zu 2 c der Gründe, BAGE 77, 296).Mit dieser Begründung wurde die Verpflichtung zur Nachgewährung von Urlaub bei vorliegenden Handlungsobliegenheiten des Arbeitnehmers gegenüber der Agentur für Arbeit, die den Bezug von Arbeitslosengeld gewährleisten sollten während des Urlaubszeitraumes (BAG…, Urteil vom 25.08.2020, 9 AZR 612/19, a.a.O.) oder aufgrund eines erteilten Beschäftigungsverbotes aufgrund Schwangerschaft vor deren ausdrücklicher gesetzlicher Regelung (9 AZR 384/92, a.a.O.) abgelehnt.
b) Mit der Entscheidung vom 09. August 1994 (9 AZR 384/92, BAGE 77, 296) ist es von der eigenen früheren Rechtsprechung (BAG, Urteil vom 01. August 1963, 5 AZR 59/63, juris; BAG Urteil vom 01. August 1963, 5 AZR 74/63, juris ) abgerückt, die jedenfalls in den Fällen, in denen für den Arbeitgeber für den Verhinderungsfall (hier die Musterung) eine unabdingbare Entgeltzahlungspflicht vorgesehen ist (hier § 12 ArbPlSchG), eine Anrechnung als gegeben ansah.
c) In der Begründung hatte das BAG in der Entscheidung vom 09.08.1994 (9 AZR 384/92, a.a.O.) darauf verwiesen, dass es bereits in einer weiteren Entscheidung (BAG, Urteil vom 11. Januar 1966, 5 AZR 383/65, juris) hieran nicht mehr angeknüpft habe.
Dieser Annahme steht im Übrigen insoweit auch nicht die Entscheidung des BAG vom 09.08.1994 (9 AZR 384/92, a.a.O.) entgegen, da dort ausdrücklich die analoge Anwendbarkeit des § 9 BUrlG lediglich mangels typischer Vergleichbarkeit mit der Beeinträchtigung im Fall einer Arbeitsunfähigkeit bei Vorliegen eines Beschäftigungsverbotes aufgrund der ansonsten gegebenen Erforderlichkeit einer Einzelfallbetrachtung verneint wurde.
Vielmehr steht eine Quarantäne-Anordnung immer einem wesentlichen Aspekt der Urlaubsgewährung entgegen, die darin besteht, die Urlaubsgestaltung frei zu bestimmen bzw. selbstbestimmt zu gestalten (BAG 9 AZR 384/92, a.a.O., Rz. 34).
- ArbG Bonn, 07.07.2021 - 2 Ca 504/21
Keine Nachgewährung von Urlaubstagen bei Quarantäne wegen Coronainfektion
Nach der Konzeption des Bundesurlaubsgesetzes fallen urlaubsstörende Ereignisse grundsätzlich als Teil des persönlichen Lebensschicksals in den Risikobereich des einzelnen Arbeitnehmers (BAG, Urteil vom 09.08.1994 - 9 AZR 384/92, juris, Rn. 33).Nur für den Fall der Erkrankung, welche zu einer Arbeitsunfähigkeit führt, hat der Gesetzgeber mit § 9 BUrlG eine Änderung der Risikoverteilung vorgesehen (BAG, Urteil vom 09.08.1994 - 9 AZR 384/92, juris, Rn. 33).
Eine analoge Anwendung von § 9 BUrlG auf andere urlaubsstörende Ereignisse kommt nur dann in Betracht, wenn typischerweise mit jeder Erkrankung mit SARS-CoV-2 eine mit einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit vergleichbare Beeinträchtigung vorliegt (vgl. BAG, Urteil vom 09.08.1994 - 9 AZR 384/92, juris, Rn. 34).
- BAG, 09.08.2016 - 9 AZR 575/15
Beschäftigungsverbot nach Urlaubsfestlegung
Der nach § 362 Abs. 1 BGB erforderliche Leistungserfolg konnte mithin nicht eintreten (vgl. BAG 9. August 1994 - 9 AZR 384/92 - zu 2 a der Gründe, BAGE 77, 296) .Damit die Verpflichtung zur Urlaubserteilung nach § 362 Abs. 1 BGB erlischt, genügt nicht allein die Vornahme der erforderlichen Leistungshandlung, sondern es muss auch der Leistungserfolg eintreten (BAG 9. August 1994 - 9 AZR 384/92 - zu 2 a der Gründe, BAGE 77, 296) .
Würde die Freistellung durch den späteren Eintritt der mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote nachträglich unmöglich, ohne dass der Arbeitgeber diese Unmöglichkeit zu vertreten hätte, würde er nach § 275 Abs. 1 BGB von der Verpflichtung zur Freistellung frei (so ausdrücklich zur Rechtslage vor Inkrafttreten des § 17 Satz 2 MuSchG BAG 9. August 1994 - 9 AZR 384/92 - zu 2 b der Gründe, aaO) .
- BAG, 25.08.2020 - 9 AZR 612/19
Urlaubsgewährung bei fristloser Kündigung
Nur soweit der Gesetzgeber oder die Tarifvertragsparteien - wie in §§ 9, 10 BUrlG - besondere Regelungen zur Nichtanrechnung von Urlaub treffen, findet eine Umverteilung des Risikos zugunsten des Arbeitnehmers statt (vgl. BAG 18. März 2014 - 9 AZR 669/12 - Rn. 23; 10. Mai 2005 - 9 AZR 251/04 - Rn. 30, BAGE 114, 313; 9. August 1994 - 9 AZR 384/92 - zu 2 c der Gründe, BAGE 77, 296) .Ihre entsprechende Anwendung auf andere urlaubsstörende Ereignisse oder Tatbestände, aus denen sich eine Beseitigung der Arbeitspflicht des Arbeitnehmers ergibt, kommt grundsätzlich nicht in Betracht (BAG 9. August 1994 - 9 AZR 384/92 - zu 2 c der Gründe, aaO) .
- LAG Düsseldorf, 15.10.2021 - 7 Sa 857/21
COVID-19-Quarantäne: Nichtanrechnung auf den Urlaub nur mit ärztlicher …
Alle danach eintretenden urlaubsstörenden Ereignisse fallen entsprechend § 275 Abs. 1 BGB als Teil des persönlichen Lebensschicksals grundsätzlich in den Risikobereich des einzelnen Arbeitnehmers (BAG 25.08.2020 - 9 AZR 612/19, NZA 2020, 1633; 18.03.2014 - 9 AZR 669/12, AP Nr. 72 zu § 7 BUrlG; 09.08.1994 - 9 AZR 384/92, BAGE 77, 296).Nur soweit der Gesetzgeber oder die Tarifvertragsparteien besondere Regelungen zur Nichtanrechnung von Urlaub treffen, findet eine Umverteilung des Risikos zugunsten des Arbeitnehmers statt (…vgl. BAG 18.03.2014 - 9 AZR 669/12, aaO.; 10.05.2005 - 9 AZR 251/04, BAGE 114, 313; 09.08.1994 - 9 AZR 384/92, aaO.).
Die Bestimmungen der §§ 9, 10 BUrlG sind daher nicht verallgemeinerungsfähige Ausnahmevorschriften (…BAG 25.08.2020 - 9 AZR 612/19, aaO.;… 10.05.2005 - 9 AZR 251/04, aaO.; 09.08.1994 - 9 AZR 384/92, aaO.;… ErfK/Gallner aaO. Rn. 2;… Schinz in HWK, 9. Aufl., § 9 BUrlG, Rn. 9).
Ihre entsprechende Anwendung auf andere urlaubsstörende Ereignisse oder Tatbestände, aus denen sich eine Beseitigung der Arbeitspflicht des Arbeitnehmers ergibt, kommt grundsätzlich nicht in Betracht (…BAG 25.08.2020 - 9 AZR 612/19, aaO.; 09.08.1994 - 9 AZR 384/92, aaO.).
Die Erkrankung an COVID-19 müsste also typischerweise mit einer vergleichbaren Beeinträchtigung einhergehen, wie eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit (vgl. BAG 09.08.1994 - 9 AZR 384/92, aaO.).
- BAG, 16.08.2022 - 9 AZR 76/22
Erfüllung von Urlaub - häusliche Quarantäne
Damit die Verpflichtung zur Urlaubserteilung nach § 362 Abs. 1 BGB erlischt, genügt jedoch nicht die Vornahme der erforderlichen Leistungshandlung (st. Rspr., zB BAG 9. August 2016 - 9 AZR 575/15 - Rn. 11, BAGE 156, 65; 18. März 2014 - 9 AZR 669/12 - Rn. 16; 9. August 1994 - 9 AZR 384/92 - zu 2 a der Gründe, BAGE 77, 296) .Bei den geltenden Bestimmungen über die Nichtanrechnung von Urlaub handelt es sich um Ausnahmevorschriften, die sich nach nationalem Recht nicht ohne weiteres auf andere urlaubsstörende Ereignisse, aus denen sich eine Beseitigung der Arbeitspflicht des Arbeitnehmers ergibt, übertragen lassen (vgl. BAG 18. März 2014 - 9 AZR 669/12 - Rn. 23; 10. Mai 2005 - 9 AZR 251/04 - Rn. 30, BAGE 114, 313; 9. August 1994 - 9 AZR 384/92 - zu 2 c der Gründe, BAGE 77, 296; NK-ArbR/Düwell BUrlG § 9 Rn. 2; ErfK/Gallner 22. Aufl. BUrlG § 9 Rn. 2) .
- ArbG Berlin, 17.06.2010 - 2 Ca 1648/10
Pflege eines erkrankten Kindes im Urlaubszeitraum; Erlöschen des …
§ 9 BUrlG stellt insoweit eine Ausnahmevorschrift dar, die selbst dann nicht analog angewendet werden kann, wenn beim Arbeitnehmer tatsächliche Beeinträchtigungen wie bei einer Krankheit vorliegen (BAG v. 9.8.1994, 9 AZR 384/92, NZA 1995, 174).Das Risiko urlaubsstörender Ereignisse hat der Arbeitnehmer zu tragen (BAG v. 9.8.1994 a.a.O.).
- LAG Düsseldorf, 20.06.2002 - 11 Sa 378/02
Einführung von Betriebsferien durch den Arbeitgeber; Die Urlaubswünsche der …
Die Erfüllungshandlung besteht also darin, dass der Arbeitgeber eine Freistellungserklärung abgibt (BAG 09.08.1994 - 9 AZR 384/92 - AP Nr. 19 zu § 7 BUrlG), während der Erfolg eintritt, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub antritt-, also seine Arbeitsleistung nicht erbringt. - BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 251/04
Tätigkeit für das THW während des Erholungsurlaubs
Nur soweit der Gesetzgeber oder die Tarifvertragsparteien besondere urlaubsrechtliche Nichtanrechnungsregeln, wie zB § 9 BUrlG, setzen, sind die allgemeinen Gefahrtragungsregelungen des BGB nicht anzuwenden (BAG 9. August 1994 - 9 AZR 384/92 - BAGE 77, 296).Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 9. August 1994 (- 9 AZR 384/92 - BAGE 77, 296) auch eine entsprechende Anwendung des § 9 BUrlG auf andere Fälle, wie zB den eines Beschäftigungsverbots für Schwangere, abgelehnt.
- LAG Schleswig-Holstein, 15.02.2022 - 1 Sa 208/21
Urlaub, Covid 19, Ansteckungsverdacht, Absonderungsanordnung, Urlaubbstage, …
- ArbG Neumünster, 03.08.2021 - 3 Ca 362b/21
Arbeitsverhältnis, Urlaub, Quarantäne, häusliche Absonderung, Analogie, …
- LAG Berlin-Brandenburg, 10.11.2010 - 11 Sa 1475/10
Nachgewährung von Urlaub bei Erkrankung des Kindes; mangels Rechtsgrundlage …
- LAG Schleswig-Holstein, 17.02.2022 - 5 Sa 241/21
Urlaub, Covid 19, Ansteckungsverdacht, Absonderungsanordnung, Urlaubbstage, …
- LAG Bremen, 31.05.2022 - 1 Sa 169/21
Erfüllung der Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers mit der Festlegung und …
- BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 865/08
Auslegung einer Kündigungserklärung des Arbeitnehmers - Vertragsstrafe - …
- LAG Baden-Württemberg, 16.02.2022 - 10 Sa 62/21
Urlaub - COVID-19 - Quarantäne - Nichtanrechnung auf den Urlaub - Schadensersatz …
- ArbG Bremen-Bremerhaven, 08.06.2021 - 6 Ca 6035/21
Jahresurlaub - Nichtanrechnung behördlich angeordnete Corona-Quarantäne
- BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 261/01
Urlaub für freigestellte Betriebsratsmitglieder - Umrechnung tarifvertraglich …
- BAG, 15.06.2004 - 9 AZR 431/03
Weitere Masseunzulänglichkeit - Urlaubsentgelt
- ArbG Ulm, 09.07.2021 - 6 Ca 597/20
- BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 192/11
Zusatzurlaub für Nachtarbeit - nächtlicher Bereitschaftsdienst
- LAG Köln, 21.03.2018 - 3 Sa 164/17
Berechnung des Urlaubsanspruch nach dem MTV Aviation
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2009 - 11 Sa 547/08
Übertragung von Urlaubsansprüchen nach § 17 S 2 MuSchG - Beschäftigungsverbot - …
- VG Augsburg, 17.01.2022 - Au 9 K 21.1925
Keine infektionsschutzrechtliche Verdienstausfallentschädigung für die Dauer …
- ArbG Halle, 23.06.2021 - 4 Ca 285/21
Nachgewährung von Urlaubstagen - Quarantäne
- LAG Niedersachsen, 08.03.2004 - 5 Sa 1312/03
Nachgewährung von Urlaub wegen Teilnahme an einem Einsatz des THW
- BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 193/11
Zusatzurlaub für Nachtarbeit - Nächtlicher Bereitschaftsdienst - TVöD-K
- LAG Köln, 24.05.2017 - 3 Sa 826/16
Zulässigkeit der Auf- und Abrundung von Urlaubstagen im Geltungsbereich des …
- BAG, 21.01.1997 - 9 AZR 791/95
Erkrankung nach Urlaubsantritt
- ArbG Köln, 25.01.2017 - 20 Ca 1196/16
Gewährung eines über die tarifliche Regelung hinausgehenden Urlaubsanspruchs …
- ArbG Köln, 11.01.2017 - 20 Ca 2193/16
Gewährung eines über die tarifliche Regelung hinausgehenden Urlaubsanspruchs …
- ArbG Köln, 25.01.2017 - 20 Ca 2195/16
Gewährung eines über die tarifliche Regelung hinausgehenden Urlaubsanspruchs …
- LAG Köln, 07.02.2011 - 5 Sa 891/10
Urlaubsgewährung bei Arbeitsunfähigkeit; unbegründete Schadensersatzklage wegen …
- BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 194/11
Zusatzurlaub für Nachtarbeit - Nächtlicher Bereitschaftsdienst - TVöD-K
- ArbG Bielefeld, 07.05.2020 - 1 Ca 2331/19
Kollision von Freistellungstagen nach § 25 MTV Metall NRW mit krankheitsbedingter …
- BAG, 21.01.1997 - 9 AZR 792/95
Urlaub: Nachgewährung infolge Arbeitsunfähigkeit
- LAG Köln, 08.03.2018 - 4 Sa 171/17
Voraussetzungen eines Anspruchs des Arbeitnehmers auf Gewährung zusätzlichen …
- LAG Hessen, 09.12.2009 - 4 Ta 598/09
Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung
- LAG Bremen, 10.02.2022 - 2 Sa 137/21
Folgen einer Quarantäneanordnung für bewilligten Urlaub
- LAG Köln, 08.03.2018 - 4 Sa 170/17
Parallelentscheidung zu 4 Sa 171/17
- LAG Köln, 08.03.2018 - 4 Sa 147/17
- LAG Köln, 08.03.2018 - 4 Sa 261/17
- LAG Köln, 08.03.2018 - 4 Sa 146/17
Parallelentscheidung zu 4 Sa 171/17
- VG Würzburg, 17.01.2022 - W 8 K 21.532
Keine Verdienstausfallentschädigung (Kostenerstattung der …
- ArbG Oberhausen, 28.07.2021 - 3 Ca 321/21
Nachgewährung von Urlaub bei Corona-Quarantäne während des Urlaubs?
- OLG Schleswig, 07.12.2001 - 14 U 122/01
Haftung des GmbH-Geschäftsführer für Nichtabführung von Arbeitgeberanteilen
- LAG Baden-Württemberg, 13.10.2021 - 21 Sa 13/21
Rückwandlung von krankheitsbedingt nicht realisierbaren Freistellungstagen in …
- ArbG Oberhausen, 29.06.2009 - 2 Ca 1999/08
Verfall von Urlaubsansprüchen
- LAG Berlin, 05.12.2000 - 3 Sa 1073/00
Urlaub: Urlaubsanspruch - Erfüllung - Geltendmachung - tarifliche Ausschlussfrist
- ArbG Köln, 11.01.2012 - 9 Ca 7302/11
Urlaub während Erkrankung, Fluguntauglichkeit, Urlaubsgeld ohne Urlaubsgewährung
- LAG Nürnberg, 25.01.1995 - 4 Sa 1118/93
Klage eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Zahlung von Urlaubsabgeltung …
- LAG Niedersachsen, 23.11.2022 - 2 Sa 93/22
Risikoverteilung bei der Urlaubnahme Grundsätze zur analogen Gesetzesanwendung …
- ArbG Gera, 02.06.2022 - 2 Ca 338/22
Behördliche Quarantäneanordnung - Anwendung von § 9 BUrlG - ärztliche …
- ArbG Frankfurt/Main, 30.07.1998 - 2 Ga 169/98
Einsweilige Verfügung auf Freistellung von der Arbeit; Nachträglicher Widerruf …