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   BAG, 08.11.1994 - 9 AZR 4/93   

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https://dejure.org/1994,3096
BAG, 08.11.1994 - 9 AZR 4/93 (https://dejure.org/1994,3096)
BAG, Entscheidung vom 08.11.1994 - 9 AZR 4/93 (https://dejure.org/1994,3096)
BAG, Entscheidung vom 08. November 1994 - 9 AZR 4/93 (https://dejure.org/1994,3096)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 74c Abs. 1
    Karenzentschädigung nach Ortswechsel

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 74c Abs. 1
    Wohnsitzwechsel wegen Wettbewerbsverbots: Ursächlichkeit für den Abschluß eines neuen Arbeitsvertrags mit branchenfremdem Arbeitgeber unter Vorbehalt späterer mit Ortswechsel verbundener Versetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Wohnsitzwechsel, Wettbewerbsverbot, Ursächlichkeit des Wettbewerbs-verbotes für einen Wohnungswechsels zum Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 631
  • BB 1995, 884
  • DB 1995, 1569
  • JR 1995, 352
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 10.09.1985 - 3 AZR 31/84

    Geltung der erhöhten Anrechnungsgrenze bei Ursächlichkeit eines

    Auszug aus BAG, 08.11.1994 - 9 AZR 4/93
    Ein Zwang zur Wohnsitzverlegung ist bereits dann anzuerkennen, wenn der durch das Wettbewerbsverbot eingeschränkte Arbeitnehmer nur außerhalb seines bisherigen Wohnorts eine Tätigkeit ausüben kann, die nach Art, Vergütung und beruflichen Chancen seiner bisherigen Tätigkeit nahekommt und wenn dies eine Wohnsitzverlegung erfordert (BAGE 25, 444, 449 = AP Nr. 2 zu § 74 c HGB, zu II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 10. September 1985 - 3 AZR 31/84 - AP Nr. 12 zu § 74 c HGB).
  • BAG, 17.12.1973 - 3 AZR 283/73

    Wohnsitzverlegung - Zwang

    Auszug aus BAG, 08.11.1994 - 9 AZR 4/93
    Ein Zwang zur Wohnsitzverlegung ist bereits dann anzuerkennen, wenn der durch das Wettbewerbsverbot eingeschränkte Arbeitnehmer nur außerhalb seines bisherigen Wohnorts eine Tätigkeit ausüben kann, die nach Art, Vergütung und beruflichen Chancen seiner bisherigen Tätigkeit nahekommt und wenn dies eine Wohnsitzverlegung erfordert (BAGE 25, 444, 449 = AP Nr. 2 zu § 74 c HGB, zu II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 10. September 1985 - 3 AZR 31/84 - AP Nr. 12 zu § 74 c HGB).
  • BAG, 23.02.1999 - 9 AZR 739/97

    Karenzentschädigung bei nachvertraglichem Wettbewerbsverbot

    Ist am bisherigen Wohnsitz ein Unternehmen ansässig, bei dem die Aufnahme einer Tätigkeit dem Arbeitnehmer verboten ist, so muß der Arbeitnehmer nicht nachweisen, daß er - das nachvertragliche Wettbewerbsverbot hinweggedacht - bei diesem auch tatsächlich eine Anstellung gefunden hätte (Fortführung des Senatsurteils vom 8. November 1994 - 9 AZR 4/93 - AP Nr. 17 zu § 74 c HGB).

    a) Ein Zwang zur Wohnsitzverlegung i.S.d. § 74 c Abs. 1 Satz 2 HGB besteht, wenn der durch ein Wettbewerbsverbot behinderte Arbeitnehmer eine neue Arbeitsstelle außerhalb seines bisherigen Wohnortes antritt, weil er nur dort eine Tätigkeit ausüben kann, die nach Art, Vergütung und Aufstiegschancen seiner bisherigen Tätigkeit nahekommt, und dies eine Wohnsitzverlegung erfordert (BAG Urteile vom 17. Dezember 1973 - 3 AZR 283/73 - BAGE 25, 444, 448 = AP Nr. 2 zu § 74 c HGB, zu II 2 der Gründe; vom 23. Februar 1982 - 3 AZR 676/79 - AP Nr. 9 zu § 74 c HGB; vom 10. September 1985 - 3 AZR 31/84 - AP Nr. 12 zu § 74 c HGB; Senatsurteil vom 8. November 1994 - 9 AZR 4/93 - AP Nr. 17 zu § 74 c HGB).

    Der Senat hat bereits ausgeführt, daß es abwegig ist, vom Arbeitnehmer einen Bewerbungsversuch zu verlangen, solange er bei positiven Ausgang des Bewerbungsverfahrens nicht von einem Anstellungsangebot des gesperrten Wettbewerbers Gebrauch machen darf (Senatsurteil vom 8. November 1994 - 9 AZR 4/93 - AP Nr. 17 zu § 74 c HGB).

    Im Schrifttum ist daraus geschlossen worden, daß ein Zwang zur Wohnsitzverlegung i.S.d. § 74 c Abs. 1 HGB nicht voraussetze, daß der Arbeitnehmer bei einem ortsansässigen Wettbewerber eine Anstellung hätte finden können (GK-HGB/Etzel, 5. Aufl., §§ 74 bis 75 d Rz 95; ebenso Krauß, Anm. zum Urteil vom 8. November 1994 - 9 AZR 4/93 - in WiB 1995, 634).

  • LAG Köln, 29.10.1997 - 2 Sa 794/97

    Einbeziehung einer Aufwandsentschädigung bei Berechnung einer Karenzentschädigung

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