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   BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 405/00   

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https://dejure.org/2002,424
BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 405/00 (https://dejure.org/2002,424)
BAG, Entscheidung vom 25.06.2002 - 9 AZR 405/00 (https://dejure.org/2002,424)
BAG, Entscheidung vom 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 (https://dejure.org/2002,424)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Erstreckung der tariflichen Vorschriften über die Urlaubskasse des Baugewerbes auf Arbeitgeber mit Sitz in Polen, die Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstreckung der tariflichen Vorschriften über die Urlaubskasse des Baugewerbes auf Arbeitgeber mit Sitz in Polen, die Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden; Entsenderichtlinie; Günstigkeitsvergleich mit ausländischer Tarifregelung für Urlaubsentgelte; ...

  • unalex.eu

    Art. 7 EVÜ
    Eingriffsnormen des Forumstaates - Anwendungsfälle - Arbeitnehmerschutzvorschriften

  • Judicialis

    AEntG § 1; ; TVG § ... 5; ; BRTV; ; VTV/1999 § 59; ; VTV/2000 § 5; ; VTV/2000 § 6; ; EGBGB Art. 34; ; SGB III § 285; ; BUrlG § 13 Abs. 2; ; BDSG § 4; ; BDSG § 28; ; EG Art. 49; ; EG Art. 50; ; Richtlinie 96/71/EG - Entsenderichtlinie - Art. 1 Abs. 1; ; Assoziationsabkommen zw. d. Europäischen Gemeinschaften Art. 37; ; Assoziationsabkommen zw. d. Europäischen Gemeinschaften Art. 41; ; Assoziationsabkommen zw. d. Europäischen Gemeinschaften Art. 42; ; Assoziationsabkommen zw. d. Europäischen Gemeinschaften Art. 55; ; GG Art. 9 Abs. 3; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifrecht - Erstreckung der tariflichen Vorschriften über die Urlaubskasse des Baugewerbes auf Arbeitgeber mit Sitz in Polen, die Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Urlaubskassenverfahren auch für polnische Arbeitgeber?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 101, 357
  • NZA 2003, 275
  • BB 2003, 428 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (98)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerfG, 15.07.1980 - 1 BvR 24/74

    Allgemeinverbindlicherklärung II

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 405/00
    bb) Hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Regeln über die Allgemeinverbindlicherklärung bestehen keine Bedenken (BVerfG 15. Juli 1980 - 1 BvR 439/79 - BVerfGE 55, 7 ff.; BAG 22. September 1993 - 10 AZR 371/92 - BAGE 74, 226).

    aa) Allgemeinverbindliche Tarifverträge sind am allgemeinen Gleichheitssatz zu messen (BVerfG 15. Juli 1980 - 1 BvR 439/79 - aaO); das gilt auch, soweit sie durch das AEntG allgemein erstreckt sind.

    Als individuelles Freiheitsrecht umfaßt sie auch das Recht des Einzelnen, einer Koalition fernzubleiben (BVerfG 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74 - BVerfGE 55, 7 ff.): negative Koalitionsfreiheit.

    Das gilt auch, wenn man davon ausgeht, auf die Außenseiter würde ein indirekter Druck ausgeübt, einer Koalition beizutreten (BVerfG 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74 - BVerfGE 55, 7 ff.).

  • BAG, 19.09.2000 - 9 AZR 504/99

    Berichtigung der Lohnnachweiskarte

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 405/00
    Das geschieht durch das Urlaubskassenverfahren der Bauwirtschaft (Senat 19. September 2000 - 9 AZR 504/99 - BAGE 95, 312).

    Das ist beim Urlaubskassenverfahren der Fall (vgl. Senat 19. September 2000 - 9 AZR 504/99 - aaO).

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90

    Zweitregister

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 405/00
    Eine weitergehende inhaltliche Präzisierung kann nicht verlangt werden, weil durch Art. 9 Abs. 3 GG auch der Abschluß von Tarifverträgen geschützt ist (BVerfG 10. Januar 1995 - 1 BvF 1/90 - BVerfGE 92, 26 ff.) und damit den Tarifvertragsparteien eine inhaltliche Gestaltungsfreiheit gewährleistet ist (im Ergebnis ebenso Bergmann/Möhrle/Herb Stand Februar 2002 § 4 BDSG Rn. 23; Walz in Simitis/Dammann/Geiger/Mallmann/Walz Stand Juli 1994 BDSG § 4 Rn. 11; für die Zulässigkeit der Datenübermittlung sogar auf Grund Konzernbetriebsvereinbarungen: BAG 20. Dezember 1995 - 7 ABR 8/95 - BAGE 82, 36).

    Dazu gehört insbesondere auch der Abschluß von Tarifverträgen (BVerfG 10. Januar 1995 - 1 BvF 1/90 - BVerfGE 92, 26 ff.): Tarifautonomie.

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 405/00
    Zwar bedürfen nach dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das aus Art. 1 und 2 GG folgt, Datenerhebungen einer gesetzlichen Grundlage (BVerfG 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83 - BVerfGE 65, 1 ff.).

    Es darf nur das zum Erreichen des angegebenen Zwecks erforderliche Minimum gefordert werden (BVerfG 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83 - aaO).

  • BAG, 28.03.1990 - 4 AZR 536/89

    Allgemeinverbindlichkeit

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 405/00
    Es bedarf daher eines Parteivortrages, der geeignet ist, erhebliche Zweifel am Vorliegen der Voraussetzungen nach § 5 Abs. 1 TVG aufkommen zu lassen, damit das Gericht die mögliche Unwirksamkeit einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung überprüft (BAG 28. März 1990 - 4 AZR 536/89 - AP TVG § 5 Nr. 25 = EzA TVG § 5 Nr. 10; ArbG Kassel 18. Januar 2001 - 6 Ca 686/99 - DB 2001, 1419 ff.; Kretz Arbeitnehmer-Entsendegesetz C Rn. 32 f.).

    Daß kein öffentliches Interesse an der Allgemeinverbindlicherklärung vorliegt und das Bundesministerium für Arbeit mit der Allgemeinverbindlicherklärung seinen außerordentlich weiten Beurteilungsspielraum (dazu BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - BVerfGE 44, 322, 344; BAG 28. März 1990 - 4 AZR 536/89 - aaO; BVerwG 3. November 1988 - 7 C 115/86 - BVerwGE 80, 355) überschritten hat, wurde von der Klägerin ebenfalls nicht dargelegt.

  • BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 661/99

    Berichtigung der Lohnnachweiskarte im Baugewerbe

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 405/00
    Es kommt hinzu, daß beim Urlaubskassenverfahren die Ansprüche des Arbeitnehmers auch dann gesichert sind, wenn sich - ggf. nach Abwicklung eines Insolvenzverfahrens - herausstellt, daß sie beim Arbeitgeber uneinbringlich sind (dazu Senat 20. Februar 2001 - 9 AZR 661/99 - BAGE 97, 71).
  • BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 48/84

    Mitbestimmung bei Telefondatenerfassung

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 405/00
    Es kann dahingestellt bleiben, ob auch tarifvertragliche Vorschriften an die materiellen Voraussetzungen der Datenübermittlung gebunden sind, die das BDSG festlegt (bejahend Walz in Simitis/Dammann/Geiger/Mallmann/Walz aaO Rn. 16; ablehnend für Konzernbetriebsvereinbarungen nach früherem Datenschutzrecht BAG 27. Mai 1986 - 1 ABR 48/84 - BAGE 52, 88 ff.).
  • BAG, 26.01.1994 - 10 AZR 611/92

    Tarifpluralität - Betrieb des Baugewerbes - Landwirtschaftliches

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 405/00
    So hat das Bundesarbeitsgericht vor Inkrafttreten des AEntG entschieden, daß speziellere Tarifverträge solchen Tarifverträgen vorgehen, die für allgemeinverbindlich erklärt worden sind und eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien betreffen (26. Januar 1994 - 10 AZR 611/92 - BAGE 75, 298).
  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 405/00
    Der Gleichheitssatz verlangt, daß sich eine unterschiedliche Behandlung von Personengruppen auf einem vernünftigen oder sonstwie einleuchtenden Grund von hinreichendem Gewicht zurückführen läßt (BVerfG 4. April 2001 - 2 BvL 7/98 - BVerfGE 103, 310 ff.).
  • BAG, 20.12.1995 - 7 ABR 8/95

    Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 405/00
    Eine weitergehende inhaltliche Präzisierung kann nicht verlangt werden, weil durch Art. 9 Abs. 3 GG auch der Abschluß von Tarifverträgen geschützt ist (BVerfG 10. Januar 1995 - 1 BvF 1/90 - BVerfGE 92, 26 ff.) und damit den Tarifvertragsparteien eine inhaltliche Gestaltungsfreiheit gewährleistet ist (im Ergebnis ebenso Bergmann/Möhrle/Herb Stand Februar 2002 § 4 BDSG Rn. 23; Walz in Simitis/Dammann/Geiger/Mallmann/Walz Stand Juli 1994 BDSG § 4 Rn. 11; für die Zulässigkeit der Datenübermittlung sogar auf Grund Konzernbetriebsvereinbarungen: BAG 20. Dezember 1995 - 7 ABR 8/95 - BAGE 82, 36).
  • BAG, 02.04.1992 - 2 AZR 516/91

    Tarifliche Grundkündigungsfrist (Bauarbeiter)

  • ArbG Wiesbaden, 07.01.2002 - 3 Ca 8/00

    Arbeit & Soziales - Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88

    Fangschaltungen

  • BVerfG, 18.07.2000 - 1 BvR 948/00

    Verfassungsbeschwerde gegen Bau-Mindestlohn erfolglos

  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 352/00

    Ungleiche tarifliche Vergütung

  • EuGH, 29.01.2002 - C-162/00

    Pokrzeptowicz-Meyer

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

  • BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93

    Zwangsarbeit

  • BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 599/00

    Einbau von Türen und Fenstern als bauliche Leistung - Tarifpluralität

  • ArbG Kassel, 18.01.2001 - 6 Ca 686/99

    Streitigkeit über die Verpflichtung eines Unternehmens auf Beitragszahlung zu

  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 264/01

    Arbeit & Soziales - Urlaubskassenverfahren auch für polnische Arbeitgeber?

  • BAG, 22.09.1993 - 10 AZR 371/92

    Allgemeinverbindlicherklärung - Sozialkassen des Gerüstbaugewerbes

  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 106/01

    Beitragspflichten ausländischer Arbeitgeber zur Urlaubskasse des Baugewerbes

  • BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86

    Kontrolldichte

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

  • BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 663/95

    Bezugnahme auf Tarifvertrag; Fachlicher Geltungsbereich

  • BAG, 04.05.1977 - 4 AZR 10/76

    Tarifverträge - Bau - Internationales Privatrecht - Jugoslawische Bauarbeiter -

  • BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 255/00

    Internationales Privatrecht; Arbeitsvertragsstatut; Eingriffsnormen;

  • LAG Hessen, 10.04.2000 - 16 Sa 1858/99

    Auskunftspflichten und Beitragspflichten nach Tarifverträgen für das Baugewerbe ;

  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 322/01

    Arbeitnehmerentsenderecht - Niederlassung in Deutschland als Betrieb iSd.

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Erst mit dieser Umsetzung von Art. 3 Abs. 1, 2. Spiegelstrich der Entsende-RL sind die Bestimmungen der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge zu international zwingenden Eingriffsnormen geworden (BAG 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - zu A II 1 a der Gründe, BAGE 101, 357; vgl. auch 18. April 2012 - 10 AZR 200/11 - Rn. 22, BAGE 141, 129; Thüsing/Waas aaO) .

    Von einem solchen Verständnis ist auch bislang die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausgegangen, ohne diese Fragestellung allerdings zu vertiefen (vgl. zB BAG 22. Oktober 2003 - 10 AZR 13/03 - zu II 5 der Gründe, BAGE 108, 155; 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - zu A II 2 b aa der Gründe, BAGE 101, 357; 22. September 1993 - 10 AZR 371/92 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 74, 226; 28. März 1990 - 4 AZR 536/89 -) .

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Erst mit dieser Umsetzung von Art. 3 Abs. 1, 2. Spiegelstrich der Entsende-RL sind die Bestimmungen der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge zu international zwingenden Eingriffsnormen geworden (BAG 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - zu A II 1 a der Gründe, BAGE 101, 357; vgl. auch 18. April 2012 - 10 AZR 200/11 - Rn. 22, BAGE 141, 129; Thüsing/Waas aaO) .

    Von einem solchen Verständnis ist auch bislang die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausgegangen, ohne diese Fragestellung allerdings zu vertiefen (vgl. zB BAG 22. Oktober 2003 - 10 AZR 13/03 - zu II 5 der Gründe, BAGE 108, 155; 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - zu A II 2 b aa der Gründe, BAGE 101, 357; 22. September 1993 - 10 AZR 371/92 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 74, 226; 28. März 1990 - 4 AZR 536/89 -) .

  • LAG Hessen, 14.07.2003 - 16 Sa 512/00

    Arbeitnehmerentsendung; Betriebsabteilung

    Um eine solche international zwingende Bestimmung handelt es sich bei § 1 Abs. 1 und 3 AEntG (vgl. BAG 25.06.2002 - 9 AZR 405/00 - AP Nr. 12 zu § 1 AEntG; BAG 25.06.2002 - 322/01 - NZA 2003, 519; BAG 25.06.2002 - 9 AZR 439/01 -AP Nr. 15 zu § 1 AEntG; BAG 25.06.2002 - 9 AZR 9 AZR 406/00; 9 AZR 106/01; 9 AZR 264/01; 9 AZR 440/01).

    Der Regelungsgehalt dieser Bestimmung und der des § 1 AEntG sind nicht vergleichbar (vgl. BAG 25.06.2002 aaO).

    Auch aus anderen Bestimmungen des Assoziationsabkommens lässt sich ein Verstoß des AEntG gegen dieses Abkommen nicht herleiten (vgl. BAG 25.06.2002 aaO.).

    Wenn sich bei dieser Sachlage der Gesetzgeber entschloss, im Baugewerbe tarifliche Normen, die kraft AVE ohnehin für alle inländischen Betriebe gelten, auf ausländische Arbeitgeber und ihre nach Deutschland entsandten Arbeitnehmer zu erstrecken, ist sie, im Lichte von Art. 3 GG gesehen, nicht zu beanstanden, weil durch Sachgründe gerechtfertigt (vgl. BAG 25.06.2002 aaO.).

    Vielmehr ist es sowohl Arbeitgebern des Baugewerbes mit Sitz im Ausland, die Bauarbeiter nach Deutschland entsenden, wie auch vergleichbaren deutschen Arbeitgebern nicht möglich, die Erstreckung von Tarifverträgen durch das AEntG dadurch auszuschließen, dass sie speziellere Tarifverträge schließen (vgl. BAG 25.06.2002 aaO.).

    § 5 TVG bezieht sich nur auf Arbeitsverhältnisse, die deutschem Recht unterliegen, so dass auch das Quorum des § 5 TVG nur danach berechnet werden kann und muss (vgl. BAG 25.06.2002 aaO.).

    Dadurch, dass sich die Regelung des § 8 BRTV/Bau nur auf Arbeiter, nicht aber auf Angestellte erstreckt, wird nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen (vgl. BAG 25.06.2002 aaO.; Kammerurteil v. 13.01.2003 - 16 Sa 142/02).

    Das ist beim Urlaubskassenverfahren der Fall (vgl. BAG 25.06.2002 - 9 AZR 405/00 AP Nr. 12 zu § 1 AEntG).

    Urlaubsabgeltung kann vom Arbeitnehmer nämlich nur einmal und zwar in Höhe des sich aus deutschem oder polnischen Rechts ergebenden Maximalbetrages verlangt werden (ähnlich BAG 25.06.2002 aaO.).

    Geht man davon aus, dass die in diesem Kalenderjahr einen Direktanspruch der Arbeitnehmer auf Urlaubsvergütung gegen den Beklagten normierenden tariflichen Bestimmungen wirksam waren (so: BAG 25.06.2002 aaO.), so gilt das für die Urlaubsabgeltung Gesagte entsprechend.

    Nach der Rspr. des BAG (v. 25.06.2002 aaO.) ergibt sich die Auskunftsverpflichtung der Klägerin aus § 59 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 3 VTV, wobei datenschutzrechtliche Bedenken nicht bestehen.

    Angemessen ist auch die mindestens begehrte Entschädigung für die Auskunft zu 2.1 (vgl. BAG 25.06.2002 aaO.).

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