Rechtsprechung
   BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 417/06   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Stellenpool - Versetzung

  • openjur.de

    Stellenpool; Versetzung; ordnungsgemäße Zuordnung des Arbeitnehmers zum Personalüberhang; Berliner "Verwaltungsreform- und Beschäftigungssicherungsvereinbarung 2000"

  • Bundesarbeitsgericht

    Stellenpool - Versetzung - ordnungsgemäße Zuordnung des Arbeitnehmers zum Personalüberhang - Berliner "Verwaltungsreform- und Beschäftigungssicherungsvereinbarung 2000"

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Verfahrensgang

  • ArbG Berlin, 02.05.2005 - 60 Ca 1998/05
  • LAG Berlin, 25.01.2006 - 4 Sa 1243/05
  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 417/06

Zeitschriftenfundstellen

  • NZA-RR 2007, 549



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Wird zitiert von ... (26)  

  • LAG Düsseldorf, 23.09.2009 - 12 Sa 357/09  

    Personalgestellung zwischen öffentlichrechtlichen Körperschaften aufgrund

    Der Kläger hat ein Rechtsschutzbedürfnis an der begehrten Feststellung, denn die "Personalgestellung" berührt nachhaltig seine Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis und zieht eine wesentliche Änderung der Arbeitsumstände nach sich (vgl. BAG 13.03.2007 - 9 AZR 417/06 - Juris Rn. 24 ff.).

    Dabei sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BAG 13.03.2007 - 9 AZR 417/06 - Juris Rn. 26) die Zuordnung von Beschäftigten zu einem durch Auflösung der bisherigen Dienststelle entstehenden "Personalüberhang", ihre Überstellung an das Ministerium (hier: das MAGS) und entweder Landesamt für Personaleinsatzmanagement (PEM) oder über den ministeriellen Zuordnungsplan an andere Körperschaften und damit "Versetzung" zu einer neuen Dienststelle als einheitlicher Gesamtvorgang zu sehen.

    (11) Ausgehend davon, dass der Gesamtvorgang der Personalgestellung nach § 10 Abs. 3 ff. VersÄEinglG NRW einer Rechtskontrolle der Einzelakte unterliegt (vgl. BAG 13.03.2007 - 9 AZR 417/06 - Juris Rn. 31 ff.), ist die Gesetzgebungskompetenz des beklagten Landes hinsichtlich der Überleitung von Körperschaften grundsätzlich nicht in Frage zu stellen (BAG 19.05.2009 - 9 AZR 241/08 - Juris Rn. 50, BAG 18.12.2008 - 8 AZR 660/07 - Juris Rn. 44).

    Schließlich kommt zu Gunsten des Landes nicht die höchstrichterliche Rechtsprechung (BAG 13.03.2007 - 9 AZR 417/06 - Juris Rn. 43) zum Zuge, wonach ein öffentlicher Arbeitgeber sich etwa gegenüber der Arbeitnehmer-vertretung verpflichten kann, bestimmte Maßnahmen, die Auswirkungen die Beschäftigte haben, nur entsprechend den eingegangenen Verpflichtungen durchzuführen.

  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 722/08  

    Altersdiskriminierung - Punkteschema

    Sie kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (st. Rspr., vgl. Senat 21. Juli 2009 - 9 AZR 279/08 - Rn. 18; 13. März 2007 - 9 AZR 417/06 - Rn. 24, NZA-RR 2007, 549, jeweils mwN).

    Dies ist der Fall, wenn über die Wirksamkeit einer vom Arbeitgeber unter Berufung auf sein Direktionsrecht getroffenen Maßnahme, zB eine Versetzung oder Umsetzung, gestritten wird (st. Rspr. Senat 13. März 2007 - 9 AZR 417/06 - Rn. 25 mwN zu einer Versetzung, aaO; BAG 30. August 1995 - 1 AZR 47/95 - zu I der Gründe, AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 44 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 14 zu einer Umsetzung).

  • BAG, 14.07.2010 - 10 AZR 182/09  

    Personalgestellung durch Landesgesetz

    Dies kann nach ständiger Rechtsprechung Gegenstand einer Feststellungsklage gemäß § 256 Abs. 1 ZPO sein (vgl. zB BAG 13. März 2007 - 9 AZR 417/06 - Rn. 24, NZA-RR 2007, 549).
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