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   BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 423/02   

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https://dejure.org/2003,2810
BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 423/02 (https://dejure.org/2003,2810)
BAG, Entscheidung vom 24.06.2003 - 9 AZR 423/02 (https://dejure.org/2003,2810)
BAG, Entscheidung vom 24. Juni 2003 - 9 AZR 423/02 (https://dejure.org/2003,2810)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BUrlG § 7 Abs. 4; ; Seemannsgesetz § 53 A... bs. 2; ; Seemannsgesetz § 60; ; Seemannsgesetz § 78; ; Tarifvertrag zur Vereinbarung über Anstellungsbedingungen für Kapitäne in der deutschen Seeschiffahrt vom 17. April 1986 idF vom 18. August 1996 (Kapitäns-MTV)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsrecht - Erfüllung des Urlaubsanspruchs; Seedienstuntauglichkeit eines Kapitäns

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Urlaubsanspruch eines Kapitäns bei Seedienstuntauglichkeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Urlaubsanspruch eines Kapitäns bei Seedienstuntauglichkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 106, 361
  • BB 2004, 276
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 18.12.1986 - 2 AZR 34/86

    Vergütungsansprüche aus Annahmeverzug wegen unwirksamer fristloser Kündigung -

    Auszug aus BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 423/02
    Deren Erfüllung wird aber unmöglich, wenn der Arbeitnehmer aus Gründen in seiner Person nicht mehr alle Arbeiten verrichten kann, die zum Spektrum der vertraglich vereinbarten Tätigkeiten zählen (BAG 18. Dezember 1986 - 2 AZR 34/86 - AP BGB § 297 Nr. 2 = EzA BGB § 615 Nr. 53) und es dem Arbeitgeber nicht gemäß § 106 GewO möglich und zumutbar ist, dem nur eingeschränkt leistungsfähigen Arbeitnehmer eine leidensgerechte Arbeit zuzuweisen (BAG 11. März 1999 - 2 AZR 538/98 -).
  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 538/98
    Auszug aus BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 423/02
    Deren Erfüllung wird aber unmöglich, wenn der Arbeitnehmer aus Gründen in seiner Person nicht mehr alle Arbeiten verrichten kann, die zum Spektrum der vertraglich vereinbarten Tätigkeiten zählen (BAG 18. Dezember 1986 - 2 AZR 34/86 - AP BGB § 297 Nr. 2 = EzA BGB § 615 Nr. 53) und es dem Arbeitgeber nicht gemäß § 106 GewO möglich und zumutbar ist, dem nur eingeschränkt leistungsfähigen Arbeitnehmer eine leidensgerechte Arbeit zuzuweisen (BAG 11. März 1999 - 2 AZR 538/98 -).
  • LAG Bremen, 06.02.2002 - 2 Sa 3/01
    Auszug aus BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 423/02
    Auf die Revision der Beklagten werden das Urteil vom 6. Februar 2002 sowie das Versäumnisurteil vom 4. Juli 2001 - 2 Sa 3/01 - des Landesarbeitsgerichts Bremen aufgehoben.
  • BAG, 25.09.2002 - 10 AZR 7/02

    Rückforderung einer Zuwendung

    Auszug aus BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 423/02
    Es ist nicht unüblich, daß bei festgeschriebenen Kündigungsterminen in einer auf die fristgerechte Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichteten Kündigung nicht der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses sondern der erste Tag nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses benannt wird (BAG 25. September 2002 - 10 AZR 7/02 - AP BAT §§ 22, 23 Zuwendungs-TV Nr. 27 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 168).
  • BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 140/87

    Urlaubsanspruch generell auf das nächste Kalenderjahr übertragbar

    Auszug aus BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 423/02
    Der Urlaubsanspruch ist auch dann erfüllbar, wenn der Arbeitnehmer andere Arbeitsleistungen hätte erbringen können, welche der Arbeitgeber nach dem Arbeitsvertrag als vertragsgemäß hätte annehmen müssen (BAG 24. November 1987 - 8 AZR 140/87 - BAGE 56, 340; Senat 20. Januar 1998 - 9 AZR 812/96 - AP BUrlG § 13 Nr. 45 = EzA BUrlG § 13 Nr. 57).
  • BAG, 19.01.1993 - 9 AZR 79/92

    Urlaub für Seeleute

    Auszug aus BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 423/02
    Diese Auslegung folgt weiter aus der reflexiv gebrauchten Verbform in § 25 Abs. 3 Kapitäns-MTV: "... Jahresurlaub, um den sich sein Anstellungsverhältnis ... verlängert hat ..." (Senat 19. Januar 1993 - 9 AZR 79/92 - BAGE 72, 153 zum gleichlautenden § 65 des Manteltarifvertrages für die deutsche Seeschiffahrt vom 17. April 1986).
  • BAG, 27.05.1997 - 9 AZR 337/95

    Urlaubsabgeltung bei Erwerbsunfähigkeit - Metallindustrie NRW

    Auszug aus BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 423/02
    Die Befreiung von der vertraglich geschuldeten Arbeitspflicht zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs ist nur möglich, wenn der Arbeitnehmer zumindest für die Dauer des Urlaubs noch eine ihm aus dem Arbeitsverhältnis obliegende Arbeitsleistung erbringen kann (Senat 27. Mai 1997 - 9 AZR 337/95 - BAGE 86, 30).
  • BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 43/97

    Freistellung zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs?

    Auszug aus BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 423/02
    aa) Inhalt des Urlaubsanspruchs ist die Verpflichtung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer von den vertraglichen Arbeitspflichten zu befreien, ohne daß die Pflicht zur Zahlung des Arbeitsentgelts berührt wird (Senat 9. Juni 1998 - 9 AZR 43/97 - BAGE 89, 91).
  • BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 812/96

    Erlaßvertrag - Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 423/02
    Der Urlaubsanspruch ist auch dann erfüllbar, wenn der Arbeitnehmer andere Arbeitsleistungen hätte erbringen können, welche der Arbeitgeber nach dem Arbeitsvertrag als vertragsgemäß hätte annehmen müssen (BAG 24. November 1987 - 8 AZR 140/87 - BAGE 56, 340; Senat 20. Januar 1998 - 9 AZR 812/96 - AP BUrlG § 13 Nr. 45 = EzA BUrlG § 13 Nr. 57).
  • BSG, 22.11.1994 - 10 RAr 3/92

    Heuerverhältnis - Krankheit - Urlaubsabgeltung

    Auszug aus BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 423/02
    Steht bei Beendigung des Heuerverhältnisses fest, daß dem Arbeitnehmer für den gesamten Verlängerungszeitraum die Erbringung der Arbeitsleistung unmöglich ist, scheidet eine Verlängerung des Heuerverhältnisses um den noch nicht gewährten Urlaub aus (BSG 22. November 1994 - 10 RAr 3/92 - AP AFG § 141b Nr. 18 = EzA AFG § 141b Nr. 2).
  • BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 669/12

    Urlaubsgewährung - Unmöglichkeit der Arbeitsleistung

    Der Urlaubsanspruch ist auch dann erfüllbar, wenn der Arbeitnehmer andere Arbeitsleistungen hätte erbringen können, welche der Arbeitgeber nach dem Arbeitsvertrag als vertragsgemäß hätte annehmen müssen (BAG 24. Juni 2003 - 9 AZR 423/02 - zu A II 2 b bb der Gründe, BAGE 106, 361) .
  • BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 877/13

    Urlaubsgewährung - Unmöglichkeit der Arbeitsleistung

    Der Urlaubsanspruch ist auch dann erfüllbar, wenn der Arbeitnehmer andere Arbeitsleistungen hätte erbringen können, welche der Arbeitgeber nach dem Arbeitsvertrag als vertragsgemäß hätte annehmen müssen (BAG 24. Juni 2003 - 9 AZR 423/02 - zu A II 2 b bb der Gründe, BAGE 106, 361) .
  • LAG Köln, 30.08.2013 - 4 Sa 427/13

    Unerfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs bei Arbeitsunfähigkeit

    Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung, auch nach der EuGH-Entscheidung in der Sache Schultz-Hoff vom 20.01.2009 (C-350/06 und C-520/06) erkannt, dass Urlaubsansprüche und zwar sowohl die aus dem gesetzlichen Mindesturlaub als auch darüber hinaus gehende vertragliche oder tarifvertragliche Ansprüche während einer Zeit krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht erfüllbar sind (vgl. z. B. BAG 04.05.2010 - 9 AZR 183/09 Rn. 12; BAG 24.06.2003 - 9 AZR 423/02).

    Zum Parallelfall der Seedienstuntauglichkeit eines Kapitäns hat das BAG dieses bereits entschieden (vgl. BAG 24.06.2003 - 9 AZR 423/02).

  • LAG Baden-Württemberg, 27.07.2018 - 9 Sa 22/18

    Urlaubsansprüche während Freistellungsphase - Wertguthabenkonto -

    (BAG 24. Juni 2003 - 9 AZR 423/02) .
  • LAG Hessen, 12.12.2011 - 17 Sa 496/11

    Annahmeverzugslohn - Zuweisung einer leidensgerechten und vertragsgemäßen

    Das Arbeitsgericht hat in diesem Zusammenhang auch zutreffend darauf abgestellt, dass Urlaubserteilung dann als möglich angesehen wird, wenn es dem Arbeitgeber im Rahmen seines Weisungsrechts nach § 106 GewO möglich und zumutbar ist, dem Arbeitnehmer eine leidensgerechte Arbeit zuzuweisen (BAG 24. Juni 2003 - 9 AZR 423/02 - AP SeemG § 60 Nr. 5) .
  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 253/04

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsminderung - Arbeitsunfähigkeit

    Könnte ein Arbeitnehmer trotz seiner Arbeitsunfähigkeit bis zum Ablauf des Übertragungszeitraumes andere Arbeiten als bisher verrichten, muss der Arbeitgeber einen offenen Urlaubsanspruch nur dann abgelten, wenn er bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses verpflichtet gewesen wäre, die dem Arbeitnehmer möglichen Tätigkeiten als vertragsgemäß anzunehmen (Senat 24. Juni 2003 - 9 AZR 423/02 - BAGE 106, 361; BAG 24. November 1987 - 8 AZR 140/87 - BAGE 56, 340).
  • ArbG Bamberg, 17.06.2020 - 4 Ca 300/19

    Arbeitnehmer, Arbeitszeit, Betriebsrat, Leistungen, Arbeitgeber, Sonderzahlung,

    Lassen diese eine vertragsgerechte Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht zu, bleibt es bei der Unerfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs (BAG, Urteil vom 24. Juni 2003 - 9 AZR 423/02 -, BAGE 106, 361-367, Rn. 41).
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