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   BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06   

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https://dejure.org/2007,270
BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06 (https://dejure.org/2007,270)
BAG, Entscheidung vom 13.03.2007 - 9 AZR 433/06 (https://dejure.org/2007,270)
BAG, Entscheidung vom 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 (https://dejure.org/2007,270)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit von Versetzungen bei Verlagerung einer Betriebsabteilung aufgrund der Zentralisierung des Rechnungswesens; Entfaltung einer präjudiziellen Wirkung der Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu den Versetzungen der Kläger zu Lasten der von den personellen ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Versetzung und Interessensausgleich

  • Judicialis

    BGB § 307; ; BGB § 308; ; BGB § 310; ; EGBGB Art. 229 § 5; ; GewO § 106; ; BetrVG § 99; ; ZPO § 139

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versetzung - Verlagerung einer Betriebsabteilung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Versetzungsklausel: Keine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers ? Auch kein Verstoß gegen das Transparenzgebot ? Fehlender Hinweis auf eine Versetzungsmöglichkeit begründet keine Vertrauensposition des Arbeitnehmers ? Berücksichtigung eines in einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Versetzung von Personal in eine Filiale?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Einsatz an einem Ort - zulässig oder nicht?

Besprechungen u.ä.

  • arbrb.de PDF, S. 7 (Entscheidungsbesprechung)

    § 307 BGB; § 106 Satz 1 GewO
    Wirksamkeit einer Versetzungsklausel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2007, 1985
  • NZA-RR 2008, 504 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (266)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 557/05

    AGB-Kontrolle - Versetzungsklausel

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06
    Sie ist damit nicht auf das Leistungsbestimmungsrecht des Arbeitgebers als Verwender im Hinblick auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers anzuwenden (Senat 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - AP BGB § 307 Nr. 17 = EZA BGB 2002 § 308 Nr. 5).

    Zu prüfen ist, ob der Klauselinhalt bei der in Rede stehenden Art des Rechtsgeschäftes generell unter Berücksichtigung der typischen Interessen der beteiligten Verkehrskreise eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners ergibt (Senat 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - AP BGB § 307 Nr. 17 = EzA BGB 2002 § 308 Nr. 5).

    Gefordert ist die Beachtung aller dem Arbeitsverhältnis innewohnenden Besonderheiten (Senat 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - aaO).

    Diese Kompensation beruht auf den Besonderheiten des Kündigungsschutzrechtes und ist daher eine Besonderheit des Arbeitsrechtes, die einer weitergehenden AGB-Kontrolle entgegensteht (Senat 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - AP BGB § 307 Nr. 17 = EzA BGB 2002 § 308 Nr. 5).

    Offen bliebe immer noch, welche konkreten wirtschaftlichen, betrieblichen und persönlichen Gründe eine Änderung des Arbeitsortes rechtfertigen (Senat 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 -AP BGB § 307 Nr. 17 = EzA BGB 2002 § 308 Nr. 5).

    Vielmehr müssen besondere Umstände hinzutreten, auf Grund derer der Arbeitnehmer erkennen kann und vertrauen darf, dass er nicht in anderer Weise eingesetzt werden soll (vgl. Senat 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - AP BGB § 307 Nr. 17 = EzA BGB 2002 § 308 Nr. 5).

  • BAG, 16.01.2007 - 1 ABR 16/06

    Versetzung - Gegenstand des Zustimmungsersetzungsverfahrens

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06
    Dort heißt es unter der Überschrift "Verlagerung der Abteilung FRA RE": "Im Rahmen des o.g. Projektes werden die Aufgaben und Arbeitsplätze der Abteilung FRA RE zum 01.04.2004 von Frankfurt nach Köln verlagert." (so im Ergebnis auch: BAG 16. Januar 2007 - 1 ABR 16/06 -).

    Dies stellt § 2 Abs. 1 Satz 2 KBV-Sozialplan ausdrücklich klar, indem er bestimmt: "Dieser Sozialplan gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Lufthansa-Bodenpersonals, deren Arbeitsplatz bzw. Stelle/Funktion infolge des Personalabbaus entfallen wird ..." (vgl. BAG 16. Januar 2007 - 1 ABR 16/06 -).

  • BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 226/05

    Beschäftigungsanspruch - Schulleitung - vorübergehende Übertragung -

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06
    Dazu gehört nicht nur, dass er darlegt und ggf. beweist, dass seine Entscheidung billigem Ermessen entspricht (Senat 17. Januar 2006 - 9 AZR 226/05 - AP BAT-O § 24 Nr. 6), sondern auch, dass die Versetzung im Rahmen der gesetzlichen, arbeitsvertraglichen und kollektivrechtlichen Grenzen erfolgt ist (vgl. HWK/Lembke 2. Aufl. § 106 GewO Rn. 132 mwN).
  • BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 577/03

    Anhörung des Betriebsrats des Hauptbetriebs zur Kündigung eines Arbeitnehmers der

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06
    Arbeitspflichten können sich nach längerer Zeit auf bestimmte Arbeitsbedingungen konkretisieren (vgl. BAG 3. Juni 2004 - 2 AZR 577/03 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 141 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 55).
  • BGH, 30.06.2006 - V ZR 148/05

    Beurkundungsbedürftigkeit mündlich besprochener Umstände; Berücksichtigung neuer

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06
    Da nach § 139 Abs. 2 Satz 1 ZPO die Beklagte auf diesen erkennbar übersehenen Gesichtspunkt hätte hingewiesen werden müssen (vgl. BGH 30. Juni 2006 - V ZR 148/05 - BB 2006, 1707), war das angefochtene Urteil aufzuheben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückzuverweisen, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO.
  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 58/93

    Mitbestimmung bei Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06
    Die rechtskräftige Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats nach § 99 Abs. 4 BetrVG zu den Versetzungen der Kläger entfaltet keine präjudizielle Wirkung zu Lasten der von den personellen Maßnahmen iSd. § 99 Abs. 1 BetrVG betroffenen Arbeitnehmer (BAG 3. Mai 1994 - 1 ABR 58/93 - BAGE 77, 1; 22. März 1983 - 1 ABR 49/81 - BAGE 42, 121; für den Fall der Versetzung ausdrücklich: Sächs. LAG 17. Januar 2001 - 2 Sa 408/00 - NZA-RR 2001, 641).
  • LAG Sachsen, 17.01.2001 - 2 Sa 408/00

    Versetzung eines Lokführers der DB AG von Dresden nach München

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06
    Die rechtskräftige Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats nach § 99 Abs. 4 BetrVG zu den Versetzungen der Kläger entfaltet keine präjudizielle Wirkung zu Lasten der von den personellen Maßnahmen iSd. § 99 Abs. 1 BetrVG betroffenen Arbeitnehmer (BAG 3. Mai 1994 - 1 ABR 58/93 - BAGE 77, 1; 22. März 1983 - 1 ABR 49/81 - BAGE 42, 121; für den Fall der Versetzung ausdrücklich: Sächs. LAG 17. Januar 2001 - 2 Sa 408/00 - NZA-RR 2001, 641).
  • BGH, 19.10.1999 - XI ZR 8/99

    Unwirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung eines Entgelts für die Bearbeitung

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06
    Auch einseitige Bestimmungsvorbehalte können nur hingenommen werden, soweit sie bei unsicherer Entwicklung der Verhältnisse als Instrument der Anpassung notwendig sind und den Anlass, aus dem das Bestimmungsrecht entsteht, sowie die Richtlinien und Grenzen seiner Ausübung möglichst konkret angeben (BGH 19. Oktober 1999 - XI ZR 8/99 - NJW 2000, 651).
  • BVerfG, 23.11.2006 - 1 BvR 1909/06

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen durch die

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06
    Seit dem 1. Januar 2003 sind die von der Beklagten vorformulierten Klauseln (auch bei nur einmaliger Verwendung) am Maßstab der §§ 305 ff. BGB zu überprüfen, § 310 Abs. 3 Nr. 2 iVm. § 13 BGB (BVerfG 23. November 2006 - 1 BvR 1909/06 - NZA 2007, 85).
  • BAG, 22.03.1983 - 1 ABR 49/81

    Mitbestimmungssicherungsverfahren bei Eingruppierungen

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06
    Die rechtskräftige Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats nach § 99 Abs. 4 BetrVG zu den Versetzungen der Kläger entfaltet keine präjudizielle Wirkung zu Lasten der von den personellen Maßnahmen iSd. § 99 Abs. 1 BetrVG betroffenen Arbeitnehmer (BAG 3. Mai 1994 - 1 ABR 58/93 - BAGE 77, 1; 22. März 1983 - 1 ABR 49/81 - BAGE 42, 121; für den Fall der Versetzung ausdrücklich: Sächs. LAG 17. Januar 2001 - 2 Sa 408/00 - NZA-RR 2001, 641).
  • LAG Hessen, 13.01.2006 - 13 Sa 220/05
  • BAG, 14.06.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Anfrage nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG

    b) Auf die Wirksamkeit des Versetzungsvorbehalts kommt es daher nicht an, auch wenn vieles dafür spricht, dass die Annahme des Landesarbeitsgerichts zutrifft, die Klausel halte einer Kontrolle am Maßstab der §§ 305 ff. BGB stand (vgl. zu einer ähnlichen Klausel BAG 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - Rn. 41) .
  • BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 596/15

    Weisungsrecht - Personalgespräch

    (3) Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Weisung im Rahmen der gesetzlichen, arbeitsvertraglichen und kollektiv-rechtlichen Grenzen erfolgt ist, trägt der Arbeitgeber (vgl. BAG 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - Rn. 81) .
  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    b) Auf die Wirksamkeit des Versetzungsvorbehalts kommt es daher nicht an, auch wenn vieles dafür spricht, dass die Annahme des Landesarbeitsgerichts zutrifft, die Klausel halte einer Kontrolle am Maßstab der §§ 305 ff. BGB stand (vgl. zu einer ähnlichen Klausel BAG 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - Rn. 41) .
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