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   BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 435/00   

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https://dejure.org/2001,1359
BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 435/00 (https://dejure.org/2001,1359)
BAG, Entscheidung vom 11.12.2001 - 9 AZR 435/00 (https://dejure.org/2001,1359)
BAG, Entscheidung vom 11. Dezember 2001 - 9 AZR 435/00 (https://dejure.org/2001,1359)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 464 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 435/00
    Der grundsätzlich geltende Vorrang der Leistungsklage (Senat 18. März 1997 - 9 AZR 84/96 - BAGE 85, 306; BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236) steht dem Feststellungsinteresse nicht entgegen.

    Dementsprechend ist eine Feststellungsklage zulässig, wenn auf diesem Weg eine sachgemäße, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen ist und prozeßwirtschaftliche Erwägungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (Senat aaO; BAG 7. März 1995 aaO).

  • BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 18/98

    Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung für ältere Lehrer; Zulässigkeit der

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 435/00
    Schließt eine Regelung Teilzeitbeschäftigte von Vergünstigungen aus und ist sie deswegen unwirksam, so kann der Teilzeitbeschäftigte anteilig die für Vollzeitbeschäftigte vorgesehenen Vergünstigungen verlangen (vgl. für das bis zum 31. Dezember 2000 geltende Recht: BAG 30. September 1998 - 5 AZR 18/98 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 70 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 58; für das seit dem 1. Januar 2001 geltende Recht: § 4 Abs. 1 Satz 1, 2 TzBfG; LAG Sachsen-Anhalt 6. März 2001 - 11 Sa 684/00 -).
  • BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 580/90

    Unzulässigkeit einer vergangenheitsbezogenen Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 435/00
    Das von Amts wegen auch noch in der Revisionsinstanz zu berücksichtigende Feststellungsinteresse (Senat 21. September 1993 - 9 AZR 580/90 - BAGE 74, 201, 203) liegt vor.
  • BAG, 18.03.1997 - 9 AZR 84/96

    Urlaubsgeld während des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 435/00
    Der grundsätzlich geltende Vorrang der Leistungsklage (Senat 18. März 1997 - 9 AZR 84/96 - BAGE 85, 306; BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236) steht dem Feststellungsinteresse nicht entgegen.
  • BGH, 21.07.1998 - VI ZR 276/97

    Aufteilung des Schmerzensgeldes in Kapital- und Rentenbeträge in der

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 435/00
    Die beklagte Partei darf nicht zu etwas anderem (aliud) verurteilt werden, als zu dem, worauf sie ihre Verteidigung einrichten mußte (§ 308 Abs. 1 ZPO, vgl. BGH 21. Juli 1998 - VI ZR 276/97 - NJW 1998, 3411; MünchKommZPO-Musielak 2. Aufl. § 308 Rn. 9 ff. mwN).
  • BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 141/00

    Berichtigung des Rubrums - Kündigungsschutzklage

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 435/00
    b) Aus dem Antrag der Klägerin und ihrem sonstigen Prozeßvorbringen (vgl. BAG 15. März 2001 - 2 AZR 141/00 - DB 2001, 1680) folgt, daß es ihr ausschließlich um die Gewährung freier Tage geht.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 06.03.2001 - 11 Sa 684/00

    Gleichbehandlung von teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern bei Gewährung von

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 435/00
    Schließt eine Regelung Teilzeitbeschäftigte von Vergünstigungen aus und ist sie deswegen unwirksam, so kann der Teilzeitbeschäftigte anteilig die für Vollzeitbeschäftigte vorgesehenen Vergünstigungen verlangen (vgl. für das bis zum 31. Dezember 2000 geltende Recht: BAG 30. September 1998 - 5 AZR 18/98 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 70 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 58; für das seit dem 1. Januar 2001 geltende Recht: § 4 Abs. 1 Satz 1, 2 TzBfG; LAG Sachsen-Anhalt 6. März 2001 - 11 Sa 684/00 -).
  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 189/10

    Urlaubsgewährung, Freistellungserklärung des Arbeitgebers

    bb) Der grundsätzlich geltende Vorrang der Leistungsklage (vgl. BAG 11. Dezember 2001 - 9 AZR 435/00 - zu I der Gründe, EzA ZPO § 256 Nr. 59) steht der Zulässigkeit des Feststellungsantrags nicht entgegen.
  • BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 348/10

    Pflegezeit - einmalige oder mehrmalige Inanspruchnahme

    c) Der grundsätzlich geltende Vorrang der Leistungsklage (vgl. BAG 11. Dezember 2001 - 9 AZR 435/00  - zu I der Gründe, EzA ZPO § 256 Nr. 59) steht der Zulässigkeit des Feststellungsantrags nicht entgegen.
  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 14/10

    Ersatz von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Lehrers

    b) Der grundsätzlich geltende Vorrang der Leistungsklage (vgl. BAG 11. Dezember 2001 - 9 AZR 435/00 - zu I der Gründe, EzA ZPO § 256 Nr. 59) steht der Zulässigkeit des Feststellungsantrags nicht entgegen.
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