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   BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 435/18   

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BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 435/18 (https://dejure.org/2019,30705)
BAG, Entscheidung vom 24.09.2019 - 9 AZR 435/18 (https://dejure.org/2019,30705)
BAG, Entscheidung vom 24. September 2019 - 9 AZR 435/18 (https://dejure.org/2019,30705)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 563 Abs. 3 ZPO, § ... 15 Abs. 6 BEEG, § 15 Abs. 6, Abs. 7 BEEG, § 15 Abs. 7 Satz 7 BEEG, § 894 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 145 BGB, § 894 Satz 1 ZPO, § 611 Abs. 1 BGB, § 611a Abs. 1 Satz 1 BGB, § 612 Abs. 2 BGB, § 15 BEEG, § 15 Abs. 7 Satz 4 BEEG, § 15 Abs. 7 BEEG, § 561 ZPO, § 311a BGB, § 15 Abs. 5 BEEG, § 15 Abs. 7 Satz 4 und Satz 5 BEEG, § 15 Abs. 5, Abs. 6, § 15 Abs. 5 Satz 1 BEEG, § 8 Abs. 6 TzBfG, § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 BEEG, § 15 Abs. 7 Satz 3 BEEG, § 8 TzBfG, § 150 Abs. 2 BGB, § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1, 2, 3 und Nr. 5, Abs. 2 Satz 1 BEEG, § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 BEEG, § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 BEEG, § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5 BEEG, § 15 Abs. 7 Satz 5 oder 6 BEEG

  • Wolters Kluwer

    Ablehnungsgründe gegen Teilzeitwunsch während der Elternzeit und Präklusion späterer anderer Ablehnungsgründe; Letztmöglicher Zeitpunkt der Änderung eines Arbeitszeitverteilungswunsches des Arbeitnehmers während der Elternzeit; Strenge Anforderungen an die Darlegungslast ...

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Elternzeit - Ablehnungsschreiben des Arbeitgebers - Präklusion

  • Betriebs-Berater

    Präklusion von Gründen bezüglich der Ablehnung von Elternzeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Elternzeit; Teilzeitrecht - Elternteilzeit; Ablehnungsschreiben des Arbeitgebers; Präklusion

  • rechtsportal.de

    Elternzeit - Ablehnungsschreiben des Arbeitgebers - Präklusion

  • rechtsportal.de

    Ablehnungsgründe gegen Teilzeitwunsch während der Elternzeit und Präklusion späterer anderer Ablehnungsgründe

  • datenbank.nwb.de

    Elternzeit - Ablehnungsschreiben des Arbeitgebers - Präklusion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Elternteilzeit - und das Änderungsangebot der Arbeitnehmerin

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Elternteilzeit - und das Ablehnungsschreiben des Arbeitgebers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Klage auf Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Elternteilzeit - Ablehnungsschreiben des Arbeitgebers - Präklusion

Besprechungen u.ä.

  • hoganlovells-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Elternteilzeit: Vorgerichtliche Erklärungen sind bindend

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 1014
  • NZA 2020, 340
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 461/11

    Zweimalige Inanspruchnahme von Elternteilzeit

    Auszug aus BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 435/18
    Selbst die - vollständige - Beendigung der Elternzeit lässt das Rechtsschutzbedürfnis für eine elternzeitbedingte Klage auf Verringerung der Arbeitszeit nicht entfallen (vgl. BAG 19. Februar 2013 - 9 AZR 461/11 - Rn. 10, BAGE 144, 253).

    Dieses Verfahren leitet der Arbeitnehmer dadurch ein, dass er dem Arbeitgeber ein annahmefähiges Angebot iSv. § 145 BGB auf Verringerung und gegebenenfalls auf Verteilung der verringerten Arbeitszeit unterbreitet und deutlich macht, hierdurch die Verringerung der Arbeitszeit iSv. § 15 Abs. 6 BEEG aF zu beanspruchen (vgl. BAG 19. Februar 2013 - 9 AZR 461/11 - Rn. 15, BAGE 144, 253) .

    Will der Arbeitnehmer das Risiko ausschließen, dass der beantragten Verteilung der verringerten Arbeitszeit und damit auch der Elternteilzeit dringende betriebliche Gründe entgegenstehen, obliegt es ihm, die Verringerung und bestimmte Verteilung der verringerten Arbeitszeit so anzubieten, dass der Arbeitgeber zweifelsfrei erkennen kann, dass der Arbeitnehmer beide Ziele getrennt voneinander verfolgt (vgl. BAG 19. Februar 2013 - 9 AZR 461/11 - Rn. 34, BAGE 144, 253) .

  • BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 298/18

    Elternteilzeit - Präklusionswirkung der Ablehnung

    Auszug aus BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 435/18
    Aus diesem Grunde ist der Arbeitgeber im gerichtlichen Verfahren mit anderen als den im Ablehnungsschreiben genannten Gründen präkludiert (siehe im Einzelnen BAG 11. Dezember 2018 - 9 AZR 298/18 - Rn. 31 ff. mwN, BAGE 164, 307) .

    Die erstrebte Fiktion der Abgabe der Annahmeerklärung nach § 894 Satz 1 ZPO soll zum Abschluss eines Vertrags führen, der rückwirkend Rechte und Pflichten begründet (BAG 11. Dezember 2018 - 9 AZR 298/18 - Rn. 24, BAGE 164, 307) .

  • BAG, 23.11.2004 - 9 AZR 644/03

    Teilzeitanspruch - Verteilung der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 435/18
    Maßgeblich für das Vorliegen dringender betrieblicher Gründe ist der Zeitpunkt, zu dem dem Arbeitnehmer die Ablehnungserklärung des Arbeitgebers zugegangen ist (vgl. BAG 23. November 2004 - 9 AZR 644/03 - zu B I 3 c aa der Gründe, BAGE 113, 11 zu § 8 TzBfG) .
  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 72/09

    Elternteilzeit - Leitungsposition - entgegenstehende dringende betriebliche

    Auszug aus BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 435/18
    Die entgegenstehenden betrieblichen Interessen müssen deshalb geradezu zwingende Hindernisse für die beantragte Verkürzung der Arbeitszeit sein (vgl. BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 72/09 - Rn. 45) .
  • BAG, 24.06.2008 - 9 AZR 514/07

    Arbeitszeit - Verringerung - Verteilungswunsch

    Auszug aus BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 435/18
    Damit er hierdurch nicht unzumutbar belastet wird, soll er nur zweimal damit rechnen müssen, seine Personalplanung gegen seinen Willen dem Teilzeitwunsch des Arbeitnehmers anpassen zu müssen (vgl. BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 514/07 - Rn. 23, BAGE 127, 95 zur gleichgelagerten Problematik bei § 8 Abs. 6 TzBfG) .
  • BAG, 11.06.2013 - 9 AZR 786/11

    Anspruch auf Teilzeit - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 435/18
    (1) Gemäß § 15 Abs. 7 Satz 3 BEEG aF kann der Arbeitnehmer sein Verringerungsverlangen mit einem konkreten Verteilungswunsch verbinden und sein Änderungsangebot damit von der gewünschten Arbeitszeitverteilung abhängig machen (vgl. zu § 8 TzBfG BAG 11. Juni 2013 - 9 AZR 786/11 - Rn. 9) .
  • BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 626/03

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 435/18
    Macht der Arbeitgeber geltend, es sei ihm nicht möglich, die infolge der Teilzeit ausfallende Arbeitszeit durch die Einstellung einer Ersatzkraft auszugleichen, obliegt es ihm, im Einzelnen darzulegen, welche Anstrengungen er unternommen hat, eine Ersatzkraft zu finden (vgl. BAG 20. Juli 2004 - 9 AZR 626/03 - zu B III 2 der Gründe, BAGE 111, 260 zu § 8 TzBfG) .
  • BAG, 27.04.2004 - 9 AZR 522/03

    Anspruch auf Teilzeitarbeit - Orchestermusikerin

    Auszug aus BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 435/18
    Nur aufgrund besonderer Umstände darf der Arbeitgeber davon ausgehen, dass sein Bemühen um eine Ersatzkraft ohnehin erfolglos geblieben und damit nicht erforderlich war (vgl. BAG 27. April 2004 - 9 AZR 522/03 - zu A II 4 e der Gründe, BAGE 110, 232 zu § 8 TzBfG) .
  • BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 517/08

    Teilzeitanspruch - Neuverteilung außerhalb des vertraglichen

    Auszug aus BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 435/18
    In einem solchen Fall kann der Arbeitgeber das ihm angetragene Änderungsangebot wegen § 150 Abs. 2 BGB nur einheitlich annehmen oder ablehnen (so zu § 8 TzBfG BAG 18. August 2009 - 9 AZR 517/08 - Rn. 19) .
  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 164/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 435/18
    Macht ein Arbeitnehmer - wie im Streitfall die Klägerin - sowohl einen Verringerungs- als auch einen Verteilungswunsch geltend, hängen beide Begehren regelmäßig voneinander ab (vgl. BAG 18. Februar 2003 - 9 AZR 164/02 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 105, 107 zu § 8 TzBfG) .
  • BAG, 02.10.2018 - 5 AZR 376/17

    Fortbildungskosten eines Flugzeugführers für die Schulung auf anderen Flugmustern

  • LAG Hamburg, 24.05.2018 - 1 Sa 2/18

    Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit - Ablehnungsschreiben des

  • BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 20/18

    Einstellungsanspruch - Auswahlentscheidung

  • BAG, 05.06.2007 - 9 AZR 82/07

    Elternteilzeit

  • BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 145/15

    Elternzeitverlangen - Schriftform

  • BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 535/11

    Elternteilzeit - Bestimmtheit des Verringerungsangebots

  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 380/07

    Elternteilzeit - dringende betriebliche Gründe

  • BAG, 18.07.2017 - 9 AZR 259/16

    Aufstockungsverlangen eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers

  • BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 233/04

    Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit

  • BAG, 09.03.2021 - 9 AZR 312/20

    Widerruf eines Teilzeitverlangens nach § 8 TzBfG - abändernde Annahme iSv. § 150

    Der Streitgegenstand kann durch den Arbeitnehmer nicht mehr einseitig verändert werden, ohne das in § 8 Abs. 2 bis 5 TzBfG aF vorgeschriebene Verfahren erneut zu durchlaufen (vgl. BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 514/07 - Rn. 21 ff., BAGE 127, 95; vgl. zu § 15 BEEG aF BAG 24. September 2019 - 9 AZR 435/18 - Rn. 25) .

    Für den Zeitraum von zwei Jahren nach einer Zustimmung oder berechtigten Ablehnung des Verringerungsverlangens muss sich der Arbeitgeber nicht mit einem weiteren Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit auseinandersetzen (vgl. BAG 24. September 2019 - 9 AZR 435/18 - Rn. 27; 24. Juni 2008 - 9 AZR 514/07 - Rn. 23, aaO) .

  • LAG Köln, 04.06.2021 - 5 Ta 71/21

    Durchsetzung des Teilzeitanspruchs während der Elternzeit im Wege der

    Dies bedeutet, dass die angestrebte Vertragsänderung erst mit Rechtskraft des der Klage stattgebenden Urteils erfolgt (BAG 24.09.2019 - 9 AZR 435/18).

    Vielmehr sind die zugrunde liegenden Tatsachen zu bezeichnen (BAG 24.09.2019 - 9 AZR 435/18; 15.12.2009 - 9 AZR 72/09).

  • ArbG Düsseldorf, 30.06.2020 - 5 Ca 1315/20

    Zum Anspruch auf zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit nach § 9a Abs. 1

    Zur Ermittlung des Inhalts einer mit der Klage erstrebten Willenserklärung kann - wie bei anderen auslegungsbedürftigen Klageanträgen - die Klagebegründung herangezogen werden (vgl. BAG 24. September 2019 - 9 AZR 435/18 - Rn. 14) .

    Die erstrebte Fiktion der Abgabe der Annahmeerklärung nach § 894 Satz 1 ZPO soll zum Abschluss eines Vertrags führen, der rückwirkend Rechte und Pflichten begründet (st. Rspr., zB BAG 24. September 2019 - 9 AZR 435/18 - Rn. 24) .

  • LAG Düsseldorf, 28.04.2020 - 8 Sa 403/19

    Rücknahme eines arbeitnehmerischen Teilzeitverlangens

    Zudem hätte es der Arbeitnehmer durch eine berechtigte Rücknahme seines Teilzeitverlangens in der Hand, die zweijährige Sperrwirkung des § 8 Abs. 6 TzBfG zu unterlaufen (vgl. BAG, Urteil vom 24.06.2008 - aaO, Rdz. 23, zum Teilzeitanspruch des § 15 Abs. 6, 7 BEEG aF jetzt auch BAG, Urteil vom 24.09.2019 - 9 AZR 435/18, NZA 2020, 340).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2020 - 7 Sa 79/19

    Verteilung der auf Antrag des Klägers reduzierten Arbeitszeit

    Dem Arbeitnehmer verbleibt alternativ dazu nur die Möglichkeit, seinen bisherigen vom Arbeitgeber abgelehnten Antrag gerichtlich durchzusetzen (BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 514/07 - Rn. 23; vgl. auch BAG 24. September 2019 - 9 AZR 435/18 - Rn. 27 zur insoweit gleichgelagerten Problematik bei § 15 Abs. 6 BEEG aF.).
  • LAG Düsseldorf, 28.10.2020 - 12 Sa 450/20

    Anspruch auf Brückenteilzeit gemäß § 9a TzBfG

    Dies folgt aus § 311a Abs. 1 BGB (BAG 24.09.2019 - 9 AZR 435/18, juris Rn. 24).
  • LAG Düsseldorf, 04.01.2022 - 14 Sa 822/21

    Festlegung des Bewerberkreises für Vertretungsunterricht; Anforderungen an

    Hierzu gehören nach § 611?a Abs. 1 Satz 1 BGB die Arbeitsleistung, zu der der Arbeitnehmer verpflichtet ist, und damit Art und Beginn der Arbeitsleistung (BAG v. 24.9.2019 - 9 AZR 435/18; BAG v. 15.10.2013 - 9 AZR 572/12).

    Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, ist gem. § 612 II BGB die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen (BAG v. 24.9.2019 - 9 AZR 435/18; BAG v. 15.10.2013 - 9 AZR 572/12).

  • BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 343/20

    Pkw-Fahrer-TV-L - Anspruch auf Beschäftigung als ständiger persönlicher Fahrer

    aa) Unabhängig von der Frage, welchen inhaltlichen Anforderungen ein Angebot zum Abschluss eines Arbeitsvertrags hinsichtlich der Vertragsbedingungen im Übrigen unterliegt, muss zumindest im Weg der Auslegung zu ermitteln sein, zu welchem Zeitpunkt die Einstellung erfolgen soll, denn zum notwendigen Mindestinhalt einer auf Abschluss eines Arbeitsvertrags gerichteten Willenserklärung (essentialia negotii) gehören nach § 611 Abs. 1 BGB die "versprochenen Dienste" bzw. seit 1. April 2017 nach § 611a Abs. 1 Satz 1 BGB die Arbeitsleistung, zu der der Arbeitnehmer verpflichtet ist, und damit Art und Beginn der Arbeitsleistung (st. Rspr., vgl. BAG 24. September 2019 - 9 AZR 435/18 - Rn. 14; 18. September 2018 - 9 AZR 20/18 - Rn. 18) .
  • BAG, 05.09.2023 - 9 AZR 329/22

    Elternzeit - Teilzeit - entgegenstehende betriebliche Gründe - analoge Anwendung

    Es ist von einem einheitlichen Antrag auszugehen, der auf einem Formular zusammengefasst war, und von der Beklagten wegen § 150 Abs. 2 BGB nur einheitlich angenommen oder abgelehnt werden konnte (vgl. BAG 24. September 2019 - 9 AZR 435/18 - Rn. 29) .
  • BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 340/19

    Pkw-Fahrer-TV-L - Anspruch auf Zahlung des Pauschalentgelts für ständige

    Unabhängig von der Frage, welchen inhaltlichen Anforderungen ein Angebot zum Abschluss eines Arbeitsvertrags hinsichtlich der Vertragsbedingungen im Übrigen unterliegt, muss zumindest im Weg der Auslegung zu ermitteln sein, zu welchem Zeitpunkt die Einstellung erfolgen soll, denn zum notwendigen Mindestinhalt einer auf Abschluss eines Arbeitsvertrags gerichteten Willenserklärung (essentialia negotii) gehören seit 1. April 2017 nach § 611a Abs. 1 Satz 1 BGB die Arbeitsleistung, zu der der Arbeitnehmer verpflichtet ist (bis 31. März 2021 nach § 611 Abs. 1 BGB die "versprochenen Dienste"), und damit Art und Beginn der Arbeitsleistung (st. Rspr., vgl. BAG 24. September 2019 - 9 AZR 435/18 - Rn. 14; 18. September 2018 - 9 AZR 20/18 - Rn. 18) .
  • ArbG Düsseldorf, 29.05.2020 - 7 Ca 1198/20

    Elternzeit - Arbeitszeitverringerung und entgegenstehende betriebliche Gründe

  • BAG, 12.10.2021 - 9 AZR 133/21

    Anspruch auf Bildungszeit nach BzG BW - Qualifizierung zur Wahrnehmung

  • LAG Köln, 10.11.2021 - 11 Sa 138/21

    Elternzeit; Teilzeit

  • ArbG Köln, 24.09.2020 - 10 Ca 275/20
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