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   BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 436/93   

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https://dejure.org/1995,20032
BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 436/93 (https://dejure.org/1995,20032)
BAG, Entscheidung vom 17.01.1995 - 9 AZR 436/93 (https://dejure.org/1995,20032)
BAG, Entscheidung vom 17. Januar 1995 - 9 AZR 436/93 (https://dejure.org/1995,20032)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tarifliche Urlaubsabgeltung - Zahlung eines zusätzlichen tariflichen Urlaubsgelds nur wenn auch der Anspruch auf Urlaubsentgelt besteht - Untergang eines Anspruchs auf Abgeltung noch nicht erteilten Urlaubs durch fortdauernde Arbeitsunfähigkeit - Charakter des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 346/92

    Tarifliche Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 436/93
    Sein Fortbestand setzt voraus, daß der ursprüngliche Anspruch auf Freistellung von der Arbeitspflicht noch erfüllt werden könnte, wenn das Arbeitsverhältnis noch weiter bestanden hätte (zuletzt Senatsurteile vom 7. Dezember 1993 - 9 AZR 683/92 - AP Nr. 15 zu § 7 BurlG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; und 9. August 1994 - 9 AZR 346/92 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Ohne eindeutige Anhaltspunkte für einen entsprechenden Willen der Tarifvertragsparteien kann nämlich nicht davon ausgegangen werden, daß arbeitsunfähig ausscheidende Arbeitnehmer bessergestellt werden sollen als die im Arbeitsverhältnis verbleibenden arbeitsunfähigen Arbeitnehmer (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 9. August 1994 - 9 AZR 346/92 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Dies hat der Senat bereits für die inhaltlich identische Regelung in Nr. 101 des durch den MTV 1991 abgelösten MTV vom 19. April 1986 festgestellt (vgl. Urteil vom 9. August 1994 - 9 AZR 346/92 -, a.a.O.).

  • BAG, 07.12.1993 - 9 AZR 683/92

    Befristung des Urlaubsanspruchs - IAO-Übereinkommen Nr. 132

    Auszug aus BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 436/93
    Sein Fortbestand setzt voraus, daß der ursprüngliche Anspruch auf Freistellung von der Arbeitspflicht noch erfüllt werden könnte, wenn das Arbeitsverhältnis noch weiter bestanden hätte (zuletzt Senatsurteile vom 7. Dezember 1993 - 9 AZR 683/92 - AP Nr. 15 zu § 7 BurlG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; und 9. August 1994 - 9 AZR 346/92 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 172/91

    Urlaubsabgeltung und Erfüllbarkeit; Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 436/93
    Sofern die Tarifvertragsparteien die Urlaubsabgeltung unabhängig von einer Arbeitsunfähigkeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Sinne einer Abfindung regeln wollten, hätten sie insoweit eine eindeutige Regelung treffen müssen (vgl. bereits zu Nr. 86 Satz 2 des MTV vom 28. Februar 1983 Senatsurteil vom 26. Mai 1992 - 9 AZR 172/91 - AP Nr. 58 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 22.06.1989 - 8 AZR 172/88

    Urlaubsabentgeltungsanspruch

    Auszug aus BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 436/93
    Für dieses Auslegungsergebnis hat sich das Landesarbeitsgericht auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in dem Urteil vom 22. Juni 1989 (- 8 AZR 172/99 - AP Nr. 50 zu § 7 BUrlG) berufen.
  • BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 652/10

    Urlaubsabgeltung - Aufgabe der Surrogatstheorie

    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wollte ausschließen, dass arbeitsunfähig ausscheidende Arbeitnehmer bessergestellt werden als die im Arbeitsverhältnis verbleibenden arbeitsunfähigen Arbeitnehmer (BAG 17. Januar 1995 - 9 AZR 436/93 - zu I 1 b der Gründe) .
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