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   BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 44/02   

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BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 44/02 (https://dejure.org/2003,5092)
BAG, Entscheidung vom 18.03.2003 - 9 AZR 44/02 (https://dejure.org/2003,5092)
BAG, Entscheidung vom 18. März 2003 - 9 AZR 44/02 (https://dejure.org/2003,5092)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Vertragsauslegung - Ausschlußfristen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Urlaubsgeld und anteiliges Weihnachtsgeld; Einbeziehung und Wirksamkeit einer Verfallklausel in einen Formularvertrag; Auslegung eines Arbeitsvertrages; Inhaltskontrolle einer einzelvertraglich vereinbarten Klausel; Sittenwidrigkeit von Verfallklauseln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 133 157
    Vertragsauslegung; Ausschlußfristen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fristbeginn muß bei Verwirkungsklauseln nicht ausdrücklich angegeben werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 1359 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 543/00

    Einzelvertragliche Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 44/02
    Nach den vom Bundesarbeitsgericht aufgestellten Auslegungsgrundsätzen ist das der Zeitpunkt, zu dem die betroffene Forderung nach Grund und Höhe annähernd konkretisiert werden kann (ständige Rechtsprechung vgl. 27. Februar 2002 - 9 AZR 543/00 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 162 = EzA BGB § 138 Nr. 30; 3. März 1993 - 10 AZR 36/92 - nv.; 29. Mai 2002 - 5 AZR 680/00 - AP BGB § 812 Nr. 27 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 155, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Ausschlußklauseln konnten zulässig in einem Formularvertrag vereinbart werden (Senat 27. Februar 2002 - 9 AZR 543/00 - aaO).

    Abzustellen ist darauf, ob der Inhalt der Klausel für eine Seite ungewöhnlich belastend und als Interessenausgleich offensichtlich unangemessen ist (Senat 27. Februar 2002 - 9 AZR 543/00 - aaO; BAG 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 31 = EzA BGB § 611 Inhaltskontrolle Nr. 9, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 03.03.1993 - 10 AZR 36/92

    Gehalt und tarifliche Sonderzahlungen für einen Lehrer im Angestelltenverhältnis

    Auszug aus BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 44/02
    Nach den vom Bundesarbeitsgericht aufgestellten Auslegungsgrundsätzen ist das der Zeitpunkt, zu dem die betroffene Forderung nach Grund und Höhe annähernd konkretisiert werden kann (ständige Rechtsprechung vgl. 27. Februar 2002 - 9 AZR 543/00 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 162 = EzA BGB § 138 Nr. 30; 3. März 1993 - 10 AZR 36/92 - nv.; 29. Mai 2002 - 5 AZR 680/00 - AP BGB § 812 Nr. 27 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 155, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Diese Auslegungsregel gilt auch für vertragliche Verfallfristen (BAG 3. März 1993 - 10 AZR 36/92 - aaO).

    (3) Auch ohne diese ausdrückliche Klarstellung hätten sich die Rechtsfolgen der Ausschlußklausel für die Arbeitsvertragsparteien bei verständiger Würdigung des § 10 des Arbeitsvertrags auf Grund der Üblichkeit derartiger anspruchsvernichtender Fristen zur Geltendmachung im Arbeitsleben aus objektiver Sicht ergeben (BAG 3. März 1993 - 10 AZR 36/92 - nv.).

  • BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 515/98

    Bemessung des Urlaubsentgelts bei Überstunden

    Auszug aus BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 44/02
    Der Lauf der hier vereinbarten Ausschlußfristen begann daher mit den Terminen, zu denen die Beklagte die Zahlungen bisher betriebsüblich erbracht hat (vgl. BAG 18. Mai 1999 - 9 AZR 515/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 223 = EzA BUrlG § 11 Nr. 43).
  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 809/96

    Einseitige Ausschlußfristen

    Auszug aus BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 44/02
    Auch ohne ausdrückliche Nennung der Rechtsfolgen für den Arbeitgeber verfallen dessen Ansprüche gegenüber dem Arbeitnehmer, wenn sie nicht fristgemäß geltend gemacht werden (offen gelassen für eine ähnliche tarifliche Formulierung: BAG 4. Dezember 1997 - 2 AZR 809/96 - BAGE 87, 210).
  • BAG, 29.11.1995 - 5 AZR 447/94

    Überraschende Klausel in Formulararbeitsverträgen

    Auszug aus BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 44/02
    Durch die drucktechnisch hervorgehobene Überschrift "Geltendmachung von Ansprüchen" war ausgeschlossen, daß die Klägerin von dem Erfordernis, sich fristgebunden um die Erfüllung ihrer Ansprüche zu bemühen, unzulässig überrascht wurde (vgl. BAG 29. November 1995 - 5 AZR 447/94 - BAGE 81, 317).
  • BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 158/00

    Ausbildungskosten eines Copiloten - Vertragskontrolle

    Auszug aus BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 44/02
    Abzustellen ist darauf, ob der Inhalt der Klausel für eine Seite ungewöhnlich belastend und als Interessenausgleich offensichtlich unangemessen ist (Senat 27. Februar 2002 - 9 AZR 543/00 - aaO; BAG 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 31 = EzA BGB § 611 Inhaltskontrolle Nr. 9, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LAG Baden-Württemberg, 19.07.2001 - 21 Sa 40/01

    Formulararbeitsvertrag - Ausschlußfristen

    Auszug aus BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 44/02
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 19. Juli 2001 - 21 Sa 40/01 - aufgehoben.
  • BAG, 13.12.2000 - 10 AZR 168/00

    Weihnachtsgratifikation - Arbeitsvertragliche Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 44/02
    Das kommt in Betracht, wenn die Klausel inhaltlich nicht ausgewogen ist und die Rechte einer Vertragspartei einseitig beschneidet (BAG 13. Dezember 2000 - 10 AZR 168/00 - BAGE 96, 371).
  • BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 680/00

    Rückabwicklung nach einem Statusurteil

    Auszug aus BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 44/02
    Nach den vom Bundesarbeitsgericht aufgestellten Auslegungsgrundsätzen ist das der Zeitpunkt, zu dem die betroffene Forderung nach Grund und Höhe annähernd konkretisiert werden kann (ständige Rechtsprechung vgl. 27. Februar 2002 - 9 AZR 543/00 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 162 = EzA BGB § 138 Nr. 30; 3. März 1993 - 10 AZR 36/92 - nv.; 29. Mai 2002 - 5 AZR 680/00 - AP BGB § 812 Nr. 27 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 155, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 245/99

    Vertragliche Schriftform für Aufhebungsvertrag

    Auszug aus BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 44/02
    Die Auslegung eines solchen Vertrags durch das Landesarbeitsgericht unterliegt der vollen revisionsrechtlichen Prüfung (ständige Rechtsprechung des BAG vgl. 16. Mai 2000 - 9 AZR 245/99 - BAGE 94, 325).
  • BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 196/03

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

    Das Bundesarbeitsgericht hat schon nach altem Schuldrecht im Rahmen von § 242 bzw. § 138 BGB das Verbot des unangemessenen Ausgleichs der beiderseitigen Interessen auf vorformulierte Klauseln in Arbeitsverträgen angewandt (Senat 24. Juni 1999 - 8 AZR 339/98 - AP BGB § 611 Ausbildungsverhältnis Nr. 36 = EzA BGB § 326 Nr. 1; 18. März 2003 - 9 AZR 44/02 - AP BGB § 157 Nr. 28; vgl. hierzu auch Lingemann NZA 2002, 181, 188).
  • BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 344/03

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

    Das Bundesarbeitsgericht hat schon nach altem Schuldrecht im Rahmen von § 242 bzw. § 138 BGB das Verbot des unangemessenen Ausgleichs der beiderseitigen Interessen auf vorformulierte Klauseln in Arbeitsverträgen angewandt (Senat 24. Juni 1999 - 8 AZR 339/98 - AP BGB § 611 Ausbildungsverhältnis Nr. 36 = EzA BGB § 326 Nr. 1; 18. März 2003 - 9 AZR 44/02 - AP BGB § 157 Nr. 28; vgl. hierzu auch Lingemann NZA 2002, 181, 188).
  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 753/14

    Ausschlussfrist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Verfall "vertraglicher"

    Mit ihr sollen streitige Ansprüche möglichst zeitnah geklärt werden (vgl. etwa BAG 18. März 2003 - 9 AZR 44/02 - zu I 2 f bb (1) der Gründe; zu tariflichen Ausschlussfristen vgl. BAG 10. Februar 2015 - 3 AZR 65/14 - Rn. 72) .
  • BAG, 02.03.2004 - 1 AZR 271/03

    Betriebliche Vergütungsordnung nach Wegfall der Tarifbindung - einseitige

    In einem Urteil aus jüngster Zeit hat es die Frage dahinstehen lassen (BAG 18. März 2003 - 9 AZR 44/02 - AP BGB § 157 Nr. 28, zu I 2 f bb der Gründe).
  • BAG, 20.04.2012 - 9 AZR 504/10

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - statische oder dynamische

    Ein anderes Verständnis wäre auch nicht mit dem Zweck von Ausschlussfristen vereinbar, im Interesse von Rechtssicherheit und Rechtsklarheit streitige Ansprüche möglichst zeitnah zu klären (vgl. BAG 18. März 2003 - 9 AZR 44/02 - zu I 2 f bb (1) der Gründe, AP BGB § 157 Nr. 28) .
  • BAG, 27.10.2005 - 8 AZR 546/03

    Einzelvertragliche Ausschlussfrist vor In-Kraft-Treten des

    Abzustellen war darauf, ob der Inhalt der Klausel für eine Seite ungewöhnlich belastend und als Interessenausgleich offensichtlich unangemessen war (BAG 18. März 2003 - 9 AZR 44/02 - AP BGB § 157 Nr. 28 für eine Ausschlussfrist nach früherem Schuldrecht).
  • BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 522/09

    Urlaubsgeld" als saisonale Sonderleistung - Stundungsvereinbarung - MTV Pro

    Eine Ausschlussfrist beginnt erst an dem Termin zu laufen, zu dem der Arbeitgeber die Zahlungen betriebsüblich erbringt (vgl. Senat 18. März 2003 - 9 AZR 44/02 - zu I 2 d der Gründe, AP BGB § 157 Nr. 28) .
  • LAG Baden-Württemberg, 26.02.2007 - 4 Sa 63/06

    Keine analoge Anwendung des § 207 Abs 1 BGB auf eine einstufige

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 44/02 - AP BGB § 157 Nr. 28) steht dies jedoch der wirksamen Einbeziehung der Ausschlussklausel nicht entgegen.

    Zweimonatige Ausschlussfristen halten danach erst recht einer Inhaltskontrolle stand (BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 543/00 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 162; BAG, 18.03.2003, a.a.O.).

  • BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 328/03

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

    Das Bundesarbeitsgericht hat schon nach altem Schuldrecht im Rahmen von § 242 bzw. § 138 BGB das Verbot des unangemessenen Ausgleichs der beiderseitigen Interessen auf vorformulierte Klauseln in Arbeitsverträgen angewandt (Senat 24. Juni 1999 - 8 AZR 339/98 - AP BGB § 611 Ausbildungsverhältnis Nr. 36 = EzA BGB § 326 Nr. 1; 18. März 2003 - 9 AZR 44/02 - AP BGB § 157 Nr. 28; vgl. hierzu auch Lingemann NZA 2002, 181, 188).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.2016 - 3 Sa 529/15

    AGB Kontrolle - tarifliche Ausschlussfristen

    dann auszugehen, wenn die Arbeitsvertragsparteien diesen Zeitpunkt nicht ausdrücklich festgelegt haben (BAG, 18.03.2003, NZA 2003, 1359 LS).
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