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   BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 444/98   

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https://dejure.org/1999,16197
BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 444/98 (https://dejure.org/1999,16197)
BAG, Entscheidung vom 18.05.1999 - 9 AZR 444/98 (https://dejure.org/1999,16197)
BAG, Entscheidung vom 18. Mai 1999 - 9 AZR 444/98 (https://dejure.org/1999,16197)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Sachsen-Anhalt, 10.12.1997 - 3 Sa 684/96

    Rückerstattung einer vermeintlich zugesagten Provisionszahlung; Unterscheidung

    Auszug aus BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 444/98
    Auf des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 10. Dezember 1997 - 3 Sa 684/96 - aufgehoben.
  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 562/95

    Haftung eines Geldtransportfahrers

    Auszug aus BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 444/98
    Für die anspruchsbegründenden Tatsachen trägt die Klägerin die Darlegungs- und Beweislast (BAG 22. Mai 1997 - 8 AZR 562/95 - AP BGB § 611 Mankohaftung Nr. 1 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 62).
  • BGH, 17.03.1987 - VI ZR 282/85

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs einer Kommanditgesellschaft gegen den

    Auszug aus BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 444/98
    Die Beweislast für die entsprechende Pflichtwidrigkeit trägt nicht die Beklagte, sondern die Klägerin (BGH 17. März 1987 - VI ZR 282/85 - BGHZ 100, 190).
  • BGH, 05.03.1986 - IVa ZR 141/84

    Heilung einer formnichtigen Versprechensschenkung

    Auszug aus BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 444/98
    So hat der Bundesgerichtshof den Besitzer eines fremden Sparbuches die Beweislast dafür auferlegt, der Inhaber sei mit den vom Schuldner getätigten Abhebungen einverstanden gewesen (BGH 5. März 1986 - IV a ZR 141/84 - NJW 1986, 2107; zustimmend Baumgärtel/Strieder, aaO, Rn. 13; vgl. auch Rosenberg, Die Beweislast, 5. Aufl. S 196).
  • BGH, 14.11.2006 - X ZR 34/05

    Darlegungs- und Beweislast bei Abhebung von Beträgen von einem Bankkonto aufgrund

    Der IVa-Zivilsenat hat ebenfalls ausgesprochen, in einem solchen Fall trage der Bevollmächtigte die Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen der angeblichen Schenkungsvereinbarung (Urt. v. 05.03.1986 - IVa ZR 141/84, NJW 1986, 2107, 2108 m.w.N.; ebenso BAG, Urt. v. 19.05.1999 - 9 AZR 444/98; OLG Bamberg JurBüro 2003, 145; vgl. hierzu auch Wacke, AcP 191 (1991), 1 und ZZP 2001, 77; Schiemann, JZ 2000, 570; Schmidt, JUS 2000, 189; Böhr, NJW 2001, 2059).
  • LAG Hessen, 25.06.2012 - 17 Sa 1644/11

    Kollusives Zusammenwirken des Arbeitnehmers mit einem unternehmensfremden Dritten

    a) Die Beweislast des Bereicherungsgläubigers umfasst damit auch das Fehlen eines Rechtsgrundes (BGH 27. September 2002 - V ZR 98/01 - NJW 2003, 1039) , sofern es nicht im Einzelfall der besonderen Darlegung des Fehlens eines rechtlichen Grundes bereits deshalb nicht bedarf, weil die unstreitigen Tatumstände den Schluss nahelegen, dass der Bereicherungsschuldner etwas ohne rechtlichen Grund erlangt hat (BGH 18. Mai 1999 - X ZR 158/97 - NJW 1999, 2887; vgl. auch BAG 18. Mai 1999 - 9 AZR 444/98 - nv., juris) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.08.2010 - 11 Sa 245/10

    Beweislast des Schuldners für die Erfüllung einer Arbeitsentgeltforderung

    Solche Unstimmigkeiten im Sachvortrag können gegebenenfalls im Rahmen der Beweiswürdigung berücksichtigt werden, sie rechtfertigen aber nicht die Umkehr der Beweislast (BAG v. 18.05.1999 - 9 AZR 444/98 - zitiert nach JURIS).
  • AG Ribnitz-Damgarten, 27.07.2015 - 1 C 271/14

    Bereicherungsklage: Verteilung der Darlegungs- und Beweislast bei Abhebung bzw.

    Der Bundesgerichtshof hat ebenfalls ausgesprochen, in einem solchen Fall trage der Bevollmächtigte die Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen der angeblichen Schenkungsvereinbarung (Urt. v. 05.03.1986 - IVa ZR 141/84, NJW 1986, 2107, 2108 m.w.N.; ebenso BAG, Urt. v. 19.05.1999 - 9 AZR 444/98; OLG Bamberg JurBüro 2003, 145; vgl. hierzu auch Wacke, AcP 191 (1991), 1 und ZZP 2001, 77; Schiemann, JZ 2000, 570; Schmidt, JUS 2000, 189; Böhr, NJW 2001, 2059).
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