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   BAG, 20.08.2019 - 9 AZR 468/18   

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https://dejure.org/2019,25330
BAG, 20.08.2019 - 9 AZR 468/18 (https://dejure.org/2019,25330)
BAG, Entscheidung vom 20.08.2019 - 9 AZR 468/18 (https://dejure.org/2019,25330)
BAG, Entscheidung vom 20. August 2019 - 9 AZR 468/18 (https://dejure.org/2019,25330)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 362 Abs. 1 BGB, § 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG, § 5 Abs. 2 BUrlG, § 1 BUrlG, Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG, § 561 ZPO, § 615 BGB, § 11 Abs. 2 BUrlG, § 157 BGB, §§ 390 ff. BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Erfüllung des Urlaubsanspruchs durch Freistellung und Zahlung der Urlaubsvergütung; Wirksame Urlaubserteilung als Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung der Urlaubsvergütung

  • bag-urteil.com

    Urlaub - Freistellungserklärung des Arbeitgebers

  • Betriebs-Berater

    Urlaub umfasst nicht nur die Freistellungserklärung des Arbeitgebers

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anspruch auf Freistellungserklärung und Zahlung einer Urlaubsvergütung

  • rewis.io

    Urlaub - Freistellungserklärung des Arbeitgebers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 157 ; BGB § 362 ; BUrlG § 1
    Urlaubsrecht - Urlaub; Freistellungserklärung des Arbeitgebers

  • rechtsportal.de

    RL 2003/88/EG Art. 7 Abs. 1 ; BUrlG § 11 Abs. 2
    Erfüllung des Urlaubsanspruchs durch Freistellung und Zahlung der Urlaubsvergütung

  • datenbank.nwb.de

    Urlaub - Freistellungserklärung des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urlaub - und die Freistellungserklärung des Arbeitgebers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urlaub ohne Entgeltfortzahlung im gekündigten Arbeitsverhältnis?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Freistellung nach Kündigung: Urlaub abgegolten, Überstunden nicht

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Freistellungserklärung des Arbeitgebers und die Urlaubsvergütung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Urlaub - Freistellungserklärung des Arbeitgebers

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Freistellungserklärung des Arbeitgebers kann konkludente Urlaubsvergütung darstellen

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Die Freistellung während der Kündigungsfrist

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Urlaubsgewährung durch Freistellungserklärung des Arbeitgebers

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Neues zur Urlaubsgewährung durch Freistellung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Unwiderrufliche Freistellung kostet den Urlaub

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2019, 1581
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 455/13

    Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

    Auszug aus BAG, 20.08.2019 - 9 AZR 468/18
    Der Senat hat bereits entschieden, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Anschluss an eine von ihm ausgesprochene fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses nur wirksam Urlaub erteilen kann, wenn er dem Arbeitnehmer die Urlaubsvergütung vor Antritt des Urlaubs zahlt oder vorbehaltlos zusagt (vgl. BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 455/13 - Rn. 19 ff., BAGE 150, 355) .

    Sie ist richtlinienkonform auszulegen (vgl. BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 455/13 - Rn. 21, BAGE 150, 355) .

    Der Arbeitnehmer wäre nämlich in unzumutbarer Weise in seiner Urlaubsgestaltung eingeschränkt, wenn er bei Urlaubsantritt nicht wüsste, ob er im Urlaubszeitraum Urlaubsentgelt erhält (vgl. BAG 22. Januar 2019 - 9 AZR 10/17 - Rn. 15; 10. Februar 2015 - 9 AZR 455/13 - Rn. 23, BAGE 150, 355) .

    Andernfalls ist nicht feststellbar, ob der Arbeitgeber als Schuldner des Urlaubsanspruchs eine Erfüllungshandlung bewirken oder als Gläubiger der Arbeitsleistung auf deren Annahme mit den in § 615 BGB bezeichneten Folgen verzichten will (vgl. BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 455/13 - Rn. 19, BAGE 150, 355) .

    Die Erteilung von Urlaub kann auch dadurch geschehen, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer unter Anrechnung auf Urlaubsansprüche von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freistellt (vgl. BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 455/13 - Rn. 19, BAGE 150, 355) .

  • BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 10/17

    Ruhendes Arbeitsverhältnis - Kürzung des Urlaubsanspruchs -

    Auszug aus BAG, 20.08.2019 - 9 AZR 468/18
    Die Vorschrift bezweckt - wie auch Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG - sicherzustellen, dass der Arbeitnehmer in regelmäßigem Rhythmus eine gewisse Zeit der Erholung erhält (BAG 22. Januar 2019 - 9 AZR 10/17 - Rn. 24) .

    Der Arbeitnehmer wäre nämlich in unzumutbarer Weise in seiner Urlaubsgestaltung eingeschränkt, wenn er bei Urlaubsantritt nicht wüsste, ob er im Urlaubszeitraum Urlaubsentgelt erhält (vgl. BAG 22. Januar 2019 - 9 AZR 10/17 - Rn. 15; 10. Februar 2015 - 9 AZR 455/13 - Rn. 23, BAGE 150, 355) .

  • EuGH, 06.11.2018 - C-569/16

    Bauer - Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers können von dessen ehemaligem

    Auszug aus BAG, 20.08.2019 - 9 AZR 468/18
    Die Richtlinie behandelt den Anspruch auf Jahresurlaub und denjenigen auf Zahlung des Urlaubsentgelts als die zwei Aspekte eines einzigen Anspruchs (EuGH 6. November 2018 - C-569/16 und C-570/16 - [Bauer und Willmeroth] Rn. 39) .
  • BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 702/13

    Wiedereinstellungszusage - Klageantrag - Eröffnung des Insolvenzverfahrens über

    Auszug aus BAG, 20.08.2019 - 9 AZR 468/18
    Sie kann in der Revision nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt hat oder gegen Denk- und Erfahrungssätze verstoßen, wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen oder eine gebotene Auslegung unterlassen hat (vgl. BAG 17. März 2015 - 9 AZR 702/13 - Rn. 31) .
  • EuGH, 15.09.2011 - C-155/10

    Das Entgelt, das den Linienpiloten während ihres Jahresurlaubs gezahlt wird, muss

    Auszug aus BAG, 20.08.2019 - 9 AZR 468/18
    Der Arbeitnehmer muss deshalb für diese Ruhezeit das gewöhnliche Arbeitsentgelt erhalten (EuGH 15. September 2011 - C-155/10 - [Williams ua.] Rn. 19) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 15.02.2018 - 5 Sa 425/17

    Urlaubsabgeltung, Eigenkündigung, ordentliche, Freistellung von der Arbeit,

    Auszug aus BAG, 20.08.2019 - 9 AZR 468/18
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 15. Februar 2018 - 5 Sa 425/17 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 43/18

    Verfallklausel - Mindestlohn - Urlaubsentgelt

    Auszug aus BAG, 20.08.2019 - 9 AZR 468/18
    Zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Urlaubsentgelt nicht vor Urlaubsantritt aus, ist die Urlaubserteilung des Arbeitgebers jedenfalls im bestehenden Arbeitsverhältnis nach Treu und Glauben gesetzeskonform so zu verstehen (§ 157 BGB) , dass der Arbeitgeber damit zugleich streitlos stellt, dass er für den gewährten Urlaub dem Grunde nach zur Zahlung von Urlaubsentgelt nach den gesetzlichen Vorgaben und etwaigen arbeitsvertraglichen Vereinbarungen verpflichtet ist, sofern dem nicht konkrete Anhaltspunkte entgegenstehen (BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 43/18 - Rn. 45) .
  • BAG, 16.07.2013 - 9 AZR 50/12

    Gewährung von Urlaub durch unwiderrufliche Freistellung

    Auszug aus BAG, 20.08.2019 - 9 AZR 468/18
    Eine zeitliche Festlegung des - im Voraus erteilten - Urlaubszeitraums ist deshalb grundsätzlich nicht notwendig (vgl. BAG 16. Juli 2013 - 9 AZR 50/12 - Rn. 16 f.) .
  • BAG, 19.01.2016 - 2 AZR 449/15

    Fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung - beharrliche Verletzung

    Auszug aus BAG, 20.08.2019 - 9 AZR 468/18
    Dieser Grundsatz ist nicht auf Fallkonstellationen beschränkt, in denen der Arbeitgeber den Arbeitnehmer im Nachgang zu einer Kündigung "vorsorglich" zu Urlaubszwecken von der Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung freistellt (vgl. BAG 19. Januar 2016 - 2 AZR 449/15 - Rn. 71) .
  • EuGH, 22.05.2014 - C-539/12

    Das Arbeitsentgelt, das Verkaufsberatern hinsichtlich des Jahresurlaubs gezahlt

    Auszug aus BAG, 20.08.2019 - 9 AZR 468/18
    Erst durch das Erfordernis der Zahlung dieses Urlaubsentgelts wird der Arbeitnehmer während des Jahresurlaubs in eine Lage versetzt, die in Bezug auf das Entgelt mit den Zeiten geleisteter Arbeit vergleichbar ist (vgl. EuGH 22. Mai 2014 - C-539/12 - [Lock] Rn. 17 mwN; 16. März 2006 - C-131/04 - [Robinson-Steele ua.] Rn. 58) .
  • EuGH, 16.03.2006 - C-131/04

    EIN IN DEN STUNDEN- ODER TAGESLOHN EINBEZOGENES ENTGELT FÜR DEN JAHRESURLAUB

  • BAG, 20.11.2019 - 5 AZR 578/18

    Freizeitausgleich zum Abbau des Arbeitszeitkontos - Freistellung in gerichtlichem

    Anderenfalls ist nicht feststellbar, ob der Arbeitgeber als Schuldner des Freizeitausgleichsanspruchs eine Erfüllungshandlung bewirken, (nur) den Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers - zB weil er an der Weiterarbeit nach Ausspruch einer Kündigung kein Interesse hat - ausschließen oder aus sonstigen Gründen als Gläubiger der Arbeitsleistung auf deren Annahme mit den in § 615 BGB bezeichneten Folgen - insbesondere der Anrechnung anderweitigen Verdienstes nach § 615 Satz 2 BGB - verzichten will (ebenso zum Urlaubsanspruch BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 455/13 - Rn. 19 mwN, BAGE 150, 355; 20. August 2019 - 9 AZR 468/18 - Rn. 18) .
  • BAG, 31.01.2023 - 9 AZR 456/20

    Urlaubsabgeltung - Verjährung

    Sie kann in der Revision in der Regel nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt hat oder gegen Denk- und Erfahrungssätze verstoßen, wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen oder eine gebotene Auslegung unterlassen hat (vgl. BAG 20. August 2019 - 9 AZR 468/18 - Rn. 15) .
  • BAG, 25.08.2020 - 9 AZR 612/19

    Urlaubsgewährung bei fristloser Kündigung

    Die Richtlinie behandelt den Anspruch auf Jahresurlaub und denjenigen auf Zahlung des Urlaubsentgelts als zwei Aspekte eines einzigen Anspruchs (EuGH 6. November 2018 - C-569/16 und C-570/16 - [Bauer und Willmeroth] Rn. 39; BAG 20. August 2019 - 9 AZR 468/18 - Rn. 12) .

    Das Gesetz verlangt darüber hinaus, dass die Zeit der Freistellung von der Arbeit "bezahlt" sein muss (BAG 20. August 2019 - 9 AZR 468/18 - Rn. 13 mwN) .

  • BAG, 16.02.2021 - 9 AS 1/21

    Insolvenz - geldwerte Urlaubsansprüche - Rangzuordnung

    Der Senat hat seine entgegenstehende frühere Rechtsprechung, auf der die Entscheidung des Senats vom 21. November 2006 (9 AZR 97/06 - Rn. 17, 22 ff., aaO) basierte, im Hinblick auf die Auslegung der Richtlinie 2003/88/EG durch den Gerichtshof der Europäischen Union modifiziert (st. Rspr. seit BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 455/13 - Rn. 23 f., BAGE 150, 355; vgl. zuletzt BAG 20. August 2019 - 9 AZR 468/18 - Rn. 11 ; 30. Januar 2019 - 5 AZR 43/18 - Rn. 44, BAGE 165, 205) .

    aa) Das Bundesurlaubsgesetz begründet mit dem Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub nicht nur einen Freistellungsanspruch, sondern auch einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Bezahlung (st. Rspr. seit BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 455/13 - Rn. 23 f., BAGE 150, 355; vgl. zuletzt BAG 20. August 2019 - 9 AZR 468/18 - Rn. 11 ; 30. Januar 2019 - 5 AZR 43/18 - Rn. 44, BAGE 165, 205) .

    Die mit der Freistellung verknüpfte Verpflichtung zur Zahlung von Urlaubsvergütung ist integraler Bestandteil des Anspruchs auf bezahlten Urlaub (BAG 20. August 2019 - 9 AZR 468/18 - Rn. 11) .

    bb) Die Erfüllung des Urlaubsanspruchs (§ 362 Abs. 1 BGB) erfordert nicht nur die Freistellung des Arbeitnehmers durch eine entsprechende Freistellungserklärung des Arbeitgebers, sondern setzt zudem generell voraus, dass dem Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Urlaubs entweder das Urlaubsentgelt ausgezahlt wird oder ein Anspruch auf Vergütung aufgrund einer vorbehaltlosen Zahlungszusage sicher sein muss (BAG 20. August 2019 - 9 AZR 468/18 - Rn. 13 ) .

    Anderenfalls wird er während des Urlaubs nicht in die Lage versetzt, die in Bezug auf das Entgelt mit den Zeiten geleisteter Arbeit vergleichbar ist (EuGH 13. Dezember 2018 - C-385/17 - [Hein] Rn. 32 ff.; 29. November 2017 - C-214/16 - [King] Rn. 35 mwN; 22. Mai 2014 - C-539/12 - [Lock] Rn. 17 mwN; 16. März 2006 - C-131/04 - [Robinson-Steele ua.] Rn. 58; vgl. hierzu auch BAG 17. Juni 2020 - 10 AZR 210/19 (A) - Rn. 49 ff.; 20. August 2019 - 9 AZR 468/18 - Rn. 12; 22. Oktober 2019 - 9 AZR 98/19 - Rn. 29 ; 20. September 2016 - 9 AZR 429/15 - Rn. 19 mwN) .

    Der Arbeitnehmer wäre in unzumutbarer Weise in seiner Urlaubsgestaltung eingeschränkt, erhielte er für den Urlaubszeitraum das Entgelt nicht in gleicher Weise, wie für den Zeitraum geleisteter Arbeit (vgl. BAG 20. August 2019 - 9 AZR 468/18 - Rn. 13; 22. Januar 2019 - 9 AZR 10/17 - Rn. 15; 10. Februar 2015 - 9 AZR 455/13 - Rn. 23, BAGE 150, 355) .

    Der Anspruch ist nach § 11 Abs. 2 BUrlG, der arbeitsvertraglich nicht abdingbar ist (BAG 20. August 2019 - 9 AZR 468/18 - Rn. 22; 30. Januar 2019 - 5 AZR 43/18 - Rn. 44) , vorbehaltlich einer abweichenden tariflichen Regelung, grundsätzlich zu diesem Zeitpunkt fällig.

  • BAG, 17.06.2020 - 10 AZR 210/19

    Sind Urlaubszeiten für Mehrarbeitszuschläge zu berücksichtigen?

    Die Bestimmung des § 1 BUrlG, wonach jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub hat, entspricht den Regelungen in Art. 31 Abs. 2 der Charta und Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG (vgl. BAG 20. August 2019 - 9 AZR 468/18 - Rn. 13; 10. Februar 2015 - 9 AZR 455/13 - Rn. 21, BAGE 150, 355) .
  • BAG, 27.07.2021 - 9 AZR 376/20

    Berechnung des Urlaubsentgelts - variable erfolgsabhängige Vergütung

    Die mit der Freistellung verknüpfte Verpflichtung zur Zahlung von Urlaubsvergütung ist integraler Bestandteil des Anspruchs auf bezahlten Urlaub (BAG 16. Februar 2021 - 9 AS 1/21 - Rn. 13; 20. August 2019 - 9 AZR 468/18 - Rn. 11) .
  • LAG Baden-Württemberg, 01.10.2020 - 17 Sa 1/20

    Außerordentlich fristlose Kündigung - Selbstbeurlaubung - Prozessbeschäftigung

    Dieser Zweckbezug von Freistellung und Urlaubsentgelt besteht unabhängig davon, ob das Arbeitsverhältnis von einer Partei gekündigt worden ist oder ungekündigt fortbesteht (vgl. BAG 20. August 20019 - 9 AZR 468/18 - Rn. 13, AP BUrlG § 7 Nr. 91) .
  • LAG Hamm, 13.05.2020 - 6 Sa 1940/19

    Freistellung, Anrechnung anderweitigen Verdienstes, Sprinterklausel

    (a) Wegen der unterschiedlichen Rechtsfolgen, die eine Freistellung während einer Kündigungs- bzw. Beendigungsfrist haben kann, muss der Arbeitnehmer deutlich erkennen können, ob der Arbeitgeber als Schuldner eines Freizeitausgleichsanspruchs eine Erfüllungshandlung bewirken, allein den Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers ausschließen oder aus sonstigen Gründen als Gläubiger der Arbeitsleistung auf deren Annahme mit den in § 615 BGB bezeichneten Folgen - insbesondere auch der Anrechnung anderweitigen Verdienstes im Sinne des § 615 S. 2 BGB - verzichten will (BAG 20. November 2019 - 5 AZR 578/18; BAG 20. August 2019 - 9 AZR 468/18; BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 455/13).
  • LSG Sachsen, 08.09.2022 - L 7 AS 1023/18

    Von einer Urlaubsabgeltung können keine Erwerbstätigenfreibeträge abgesetzt

    Anders als bei Zahlungen von Arbeitsentgelt nach "Schlussabrechnung ... nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses", von denen die Erwerbstätigenfreibeträge abzusetzen sind (so z.B. BSG v. 24.04.2015 - B 4 AS 32/14 R - Rn, 18, 20 unter Annahme einer laufenden Einnahme; vgl. hierzu nunmehr indes § 11 Abs. 3 Satz 2 SGB II) , entsteht der Anspruch auf Urlaubsabgeltung erst mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (zum Urlaubsanspruch nach § 1 BUrlG als "eigner" Anspruch und nicht als Teil des Entgeltanspruchs vgl. z.B. Neumann in: Neumann / Fenski / Kühn, BUrlG, 12. Aufl., § 1 Rn. 63 ff. u.a. unter Bezug auf BAG v. 20.08.2019 - 9 AZR 468/18 - Rn. 12) .

    Darüber hinaus könnte dies zur Beeinträchtigung des durch § 1 BUrlG beabsichtigten Zwecks der Sicherstellung, dass der Arbeitnehmer in regelmäßigem Rhythmus eine gewisse Zeit der Erholung erhält (vgl. z.B. BAG v. 20.08.2019 - 9 AZR 468/18 - Rn. 13), führen, da sonst insbesondere in den vorinstanzlich besonders hervorgehobenen befristeten Arbeitsverhältnissen Anreiz bestünde, während des Arbeitsverhältnisses keinen bezahlten Erholungsurlaub in Anspruch zu nehmen.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2020 - 21 Sa 1684/19

    Anrechnung Beschäftigungszeit - Betriebsübergang - Unterbrechung

    (a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bedarf die Erfüllung des Urlaubsanspruchs einer dem oder der Arbeitnehmer*in zugegangenen Freistellungserklärung des oder der Arbeitgeber*in, die hinreichend deutlich erkennen lässt, dass die Freistellung zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs und nicht aus anderen Gründen erfolgt (vergleiche BAG 20. August 2019 - 9 AZR 468/18 - Rn. 18; BAG 10. Februar 2015 - 2 AZR 859/11 - Rn. 19 mwN).
  • LAG Köln, 03.02.2022 - 6 Sa 465/21

    Entgeltzahlungsanspruch des Arbeitnehmers bei unwiderruflicher Freistellung nach

  • LAG Baden-Württemberg, 05.03.2020 - 17 Sa 11/19

    Güteverhandlung als früherer Termin bei einer Entscheidung nach Aktenlage -

  • BAG, 17.10.2023 - 9 AZR 39/23

    Tarifvertragsauslegung - Urlaubstarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen im

  • LAG München, 24.01.2023 - 6 Sa 326/22

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung trotz Vergleich mit Erledigungserklausel im

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.06.2023 - 5 Sa 173/22

    Urlaubsabgeltung - Urlaubsgewährung - Kurzarbeit - Annahmeverzug

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.11.2022 - 2 Sa 214/21

    Unverzügliche Zurückweisung der Kündigung - Arbeitsverweigerung -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2021 - 8 Sa 16/21

    Erfüllung des Urlaubsanspruchs - Freistellungserklärung - Arbeitnehmerhaftung -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2021 - 7 Sa 10/21

    Überstundenvergütung - Darlegungslast - Arbeitszeitkonto - Verrechnung

  • LAG Hamm, 16.09.2021 - 5 Sa 616/21

    Anforderungen an wirksame Urlaubserteilung im Profisport.

  • ArbG Hamburg, 25.03.2021 - See 1 Ca 352/20

    Einseitige Gewährung von Urlaubstagen durch den Arbeitgeber für

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