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   BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 473/90   

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BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 473/90 (https://dejure.org/1993,1224)
BAG, Entscheidung vom 24.08.1993 - 9 AZR 473/90 (https://dejure.org/1993,1224)
BAG, Entscheidung vom 24. August 1993 - 9 AZR 473/90 (https://dejure.org/1993,1224)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sprachkurs als politische Weiterbildung - Zweck der Vertiefung vorhandener Sprachkentnisse - Anerkennung der Veranstaltung durch den Kultusminister des Landes Nordrhein-Westfalen - Begriff der politischen Weiterbildung - Notwendigkeit eines Bezugs zu dem ausgeübten Beruf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AWbd NW § 1 Abs. 2, § 9; WbG NW § 3 Abs. 1
    Sprachkurs als politische Weiterbildung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    AWbG NW § 1 Abs. 2, § 9; WbG NW § 3 Abs. 1
    Bildungsurlaub: Begriff der politischen Weiterbildung nach dem nordrhein-westfälischen AWbG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 451
  • BB 1994, 1292
  • BB 1994, 651
  • DB 1994, 582
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 261/90

    Arbeitnehmerweiterbildung in Nordrhein-Westfalen - Sprachkurs: Italienisch für

    Auszug aus BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 473/90
    Unter Berücksichtigung dessen muß eine Veranstaltung zur beruflichen Bildung den Arbeitnehmer in die Lage versetzen, die Möglichkeiten einer Mitsprache und Mitverantwortung in seinem Beruf zu fördern, oder Fähigkeiten des Arbeitnehmers entwickeln oder fördern, die für den Arbeitgeber ein auch nur gering einzuschätzendes Mindestmaß von greifbaren Vorteilen mit sich bringen(Senatsurteil vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 261/90 -, BB 1993, 2159).

    Denn ein hinreichender Bezug zur beruflichen Tätigkeit erfordert eine Kontinuität in der Verwendung der Sprache in der beruflichen Tätigkeit, wie dies bei einem berufsbedingten Umgang mit Ausländern der Fall ist(Senatsurteil vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 261/90 -, aaO).

  • BAG, 04.09.1986 - 8 AZR 2/84

    Feststellungsklage im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren - Erforderlichkeit

    Auszug aus BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 473/90
    Bei einer Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines vergangenen Rechtsverhältnisses ist das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse gegeben, soweit sich aus der Klage Rechtsfolgen für die Gegenwart oder Zukunft ergeben (Senatsurteil vom 22. September 1992, EzA § 256 ZPO Nr. 36 = NZA 1993, 429; BAG Urteil vom 4. September 1986 - 8 AZR 2/84 - EzBAT § 52 BAT Nr. 14).
  • BAG, 03.08.1989 - 8 AZR 249/87

    Aus- und Fortbildung: Arbeitnehmerweiterbildung in NRW - Lohnfortzahlungspflicht

    Auszug aus BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 473/90
    Die Tatbestandswirkung der Anerkennung der Bildungsveranstaltung verwehrt den Gerichten für Arbeitssachen nicht die Prüfung, ob die Bildungsveranstaltung gemäß den Bestimmungen des Weiterbildungsgesetzes durchgeführt wird und ob sie inhaltlich den Zwecken des § 1 Abs. 2 AWbG entspricht (BAG Urteile vom 3. August 1989 - 8 AZR 249/87 - BAGE 62, 280 = EzA § 9 AWbG NW Nr. 3 und - 8 AZR 335/87 - EzA § 7 AWbG NW Nr. 4).
  • BAG, 03.08.1989 - 8 AZR 335/87

    Aus- und Fortbildung: Arbeitnehmerweiterbildung in NRW - Lohnfortzahlungspflicht

    Auszug aus BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 473/90
    Die Tatbestandswirkung der Anerkennung der Bildungsveranstaltung verwehrt den Gerichten für Arbeitssachen nicht die Prüfung, ob die Bildungsveranstaltung gemäß den Bestimmungen des Weiterbildungsgesetzes durchgeführt wird und ob sie inhaltlich den Zwecken des § 1 Abs. 2 AWbG entspricht (BAG Urteile vom 3. August 1989 - 8 AZR 249/87 - BAGE 62, 280 = EzA § 9 AWbG NW Nr. 3 und - 8 AZR 335/87 - EzA § 7 AWbG NW Nr. 4).
  • BAG, 22.09.1992 - 9 AZR 404/90

    Feststellungsantrag auf Bestehen eines vergangenen Rechtsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 473/90
    Bei einer Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines vergangenen Rechtsverhältnisses ist das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse gegeben, soweit sich aus der Klage Rechtsfolgen für die Gegenwart oder Zukunft ergeben (Senatsurteil vom 22. September 1992, EzA § 256 ZPO Nr. 36 = NZA 1993, 429; BAG Urteil vom 4. September 1986 - 8 AZR 2/84 - EzBAT § 52 BAT Nr. 14).
  • BAG, 09.02.1993 - 9 AZR 648/90

    Bildungsurlaub nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz

    Auszug aus BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 473/90
    Eine restriktive Auslegung des Begriffs der politischen Weiterbildung in § 1 Abs. 2 AWbG kann schließlich auch nicht mit der Senatsentscheidung zum Begriff der politischen Bildung in § 1 Abs. 2 und Abs. 3 HBUG(Senatsurteil vom 9. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 - EzA § 1 HBUG Nr. 2 = NZA 1993, 1032) begründet werden.
  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

    Auszug aus BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 473/90
    Dazu bedarf es neben der Berücksichtigung von Wortlaut und Zweck des Gesetzes der Beachtung der vom Bundesverfassungsgericht im Beschluß vom 15. Dezember 1987 (BVerfGE 77, 308 = AP Nr. 62 zu Art. 12 GG = EzA § 7 AWbG NW Nr. 1) herausgestellten verfassungsrechtlichen Prüfungsmerkmale.
  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 104/04

    Bildungsurlaub - Allgemeine Bildung

    Dem Kläger steht aber ein Schadensersatzanspruch auf nachträgliche bezahlte Freistellung für Bildungszwecke aus Verzug zu, nachdem der Anspruch auf Bildungsurlaub auf Grund seiner zeitlichen Befristung untergegangen ist, der des Jahres 2002 am 31. Dezember 2003 und der des Jahres 2003 am 31. Dezember 2004 (vgl. BAG 24. August 1993 - 9 AZR 473/90 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 11 = EzA AWbG NW § 7 Nr. 18; Senat 16. März 1999 - 9 AZR 428/98 - AP BUrlG § 7 Übertragung Nr. 25 = EzA BUrlG § 7 Nr. 107).

    Landeskundliche Themen oder Organisationsstrukturen eines Landes sind regelmäßig nur Übungsfelder zur Sprachvermittlung (BAG 24. August 1993 - 9 AZR 473/90 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 11 = EzA AWbG NW § 7 Nr. 18; 17. November 1998.

    Folgerichtig hat der Senat dieses Merkmal daher ausdrücklich nicht auf die politische Arbeitnehmerweiterbildung erstreckt (Senat 9. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 - BAGE 72, 200; 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 - BAGE 74, 99), so dass politische Weiterbildung mit keinem messbaren Nutzen für den in Anspruch genommenen Arbeitgeber verbunden zu sein braucht (Senat 24. August 1993 - 9 AZR 473/90 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 11 = EzA AWbG NW § 7 Nr. 18).

  • BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 258/91

    Weiterbildung: Vorrang bundesrechtlichen Satzungsrechts vor landesrechtlicher

    c) Es liegen auch keine Anhaltspunkte dafür vor, daß die Parteien eine rechtsgeschäftliche Sondervereinbarung mit dem Inhalt abgeschlossen haben, im Falle einer gerichtlichen Feststellung, daß der Kläger eine anerkannte Arbeitnehmerweiterbildungsveranstaltung besucht hat, ihm über den Rahmen der Erholungsurlaubsverordnung hinaus neun weitere Tage Erholungsurlaub zu gewähren (vgl. Senatsurteil vom 24. August 1993, aaO).

    Es genügt nicht, daß Sprachkenntnisse schlechthin als "Schlüsselqualifikation" angesehen werden (vgl. Senatsurteile vom 15. Juni 1993, BAGE 73, 225 und 24. August 1993 - 9 AZR 473/90 - BB 1994, 1292).

    Insoweit handelt es sich in der Regel um einen bloßen Nebeneffekt in politischer Bildung (vgl. Senatsurteil vom 24. August 1993 - 9 AZR 473/90 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

  • LAG Niedersachsen, 20.01.2004 - 13 Sa 1042/03

    Anspruch auf Freistellung für die Teilnahme an Sprachkursen für Schwedisch nach

    Damit besteht ein Feststellungsinteresse (BAG vom 24.08.1993, 9 AZR 473/90, EzA § 7 AwbG Nordrhein-Westfalen Nr. 18).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BAG (z.B.: Urteil vom 24.08.1993, 9 AZR 473/90, a.a.O.) ist vielmehr von den Arbeitsgerichten zu prüfen, ob die Veranstaltungen den Voraussetzungen des Bildungsurlaubsgesetzes entsprechen.

    Landeskundliche, auf Politik bezogene Themen sind dabei regelmäßig nur ein Übungsfeld zur Vermittlung der Sprachkenntnisse (BAG vom 24.08.1993, 9 AZR 473/90, a.a.O.; BAG vom 17.11.1998, 9 AZR 503/97, EzA § 7 AWbG NordrheinWestfalen Nr. 29).

  • BAG, 21.10.1997 - 9 AZR 510/96

    Arbeitnehmerweiterbildung - Sprachkurs

    Die gesetzlichen Voraussetzungen werden deshalb auch dann erfüllt, wenn Kenntnisse vermittelt werden, die zwar zunächst dem Bereich der personenbezogenen Bildung im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 7 Weiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen zuzuordnen und von der Arbeitnehmerweiterbildung ausgeschlossen sind, die der Arbeitnehmer aber zum auch nur mittelbar wirkenden Vorteil des Arbeitgebers in seinem Beruf verwenden kann (BAG Urteil vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 261/90 - BAGE 73, 225 = AP Nr. 4 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; BAG Urteil vom 24. August 1993 - 9 AZR 473/90 - AP Nr. 11 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 24. August 1993 (- 9 AZR 473/90 - AP Nr. 11 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW) ausgeführt, ein hinreichender Bezug zur beruflichen Tätigkeit erfordere eine Kontinuität in der Verwendung der Sprache in der beruflichen Tätigkeit, wie dies bei einem berufsbedingten Umgang mit Ausländern der Fall sei.

  • LAG Hamm, 04.12.1998 - 15 Sa 1528/98

    Klage einer Arbeitnehmerin (Arbeiterin) gegen den Arbeitgeber auf Vergütung der

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  • LAG Hessen, 19.03.1996 - 15 Sa 1220/95

    Aus- und Weiterbildung: Begriff der politischen Bildung - Darlegungslast -

    Das Erfordernis des auch nur gering einzuschätzenden Mindestmaßes an greifbaren Vorteilen für den Arbeitgeber ist freilich in Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 24. August 1993 (- 9 AZR 473/90 -, AP Nr. 11 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; - 9 AZR 240/90 -, EzA AWbG NW § 7 Nr. 16) zum Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz für.

    Dementsprechend stellt auch das Bundesarbeitsgericht zutreffend auf die unmittelbare Ausrichtung der Bildungsmaßnahme ab (BAG, Urteil vom 24. August 1993 - 9 AZR 473/90 -, AP Nr. 11 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW).

    Dabei ist zunächst festzuhalten, dass entsprechend den oben umschriebenen Voraussetzungen der Begriff der politischen Bildung recht weit zu fassen ist, ohne dass es eines Bezuges zu dem vom Arbeitnehmer ausgeübten Beruf bedarf (BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1987, aaO., BAG, Urteil vom 24. August 1993 - 9 AZR 473/90 -, aaO.), dass also durchaus auch Veranstaltungen mit einem ökologisch ausgerichteten Thema Veranstaltungen politischer Bildung im Sinne des § 1 Abs. 3 HBUG sein können (zutreffend so bereits BAG, Urteil vom 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 -, AP Nr. 9 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW betreffend eine Veranstaltung mit dem Titel "Ökologische Wattenmeerexkursion", grundsätzlich ebenso - entgegen der Sichtweise der Beklagten ist mit dieser Entscheidung eine Änderung der vom Bundesarbeitsgericht herausgearbeiteten Grundsätze nicht erkennbar, wenn auch im konkreten Einzelfall politische Bildung verneint wurde - BAG, Urteil vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 433/94 -, DB 1996, 786 betreffend eine Veranstaltung "Das Meer - Ressource und Abfalleimer", entsprechend LAG Düsseldorf, Urteil vom 30. November 1993 - 16 (13) Sa 608/93 -, NZA 994, 511).

  • LAG Hamm, 03.09.1999 - 15 Sa 2495/98

    Freistellungsanspruch für Veranstaltung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz

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  • LAG Hamm, 19.12.1997 - 15 Sa 1362/97

    Streit über die Vergütung eines Arbeitnehmers für die Zeit der Teilnahme an einem

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  • BAG, 17.02.1998 - 9 AZR 100/97

    Bildungsurlaub - berufliche Weiterbildung

    Die gesetzlichen Vorgaben werden deshalb auch dann erfüllt, wenn Kenntnisse vermittelt werden, die zwar zunächst der allgemeinen Weiterbildung zuzuordnen sind, die der Arbeitnehmer aber zum auch nur mittelbar wirkenden Vorteil des Arbeitgebers in seinem Beruf verwenden kann (BAG Urteil vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 261/90 - AP Nr. 4 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; Urteil vom 24. August 1993 - 9 AZR 473/90 - AP Nr. 11 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW).
  • BAG, 24.10.2000 - 9 AZR 645/99

    Politische Arbeitnehmerweiterbildung

    Dazu ist erforderlich, daß nach dem didaktischen Konzept der Veranstaltung sowie der zeitlichen und sachlichen Ausrichtung der einzelnen Lerneinheiten das Erreichen dieses Ziels uneingeschränkt ermöglicht wird (Senat 15. Juni 1993 - 9 AZR 411/89 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 5 = EzA AWbG NW § 7 Nr. 12, zu 3 a der Gründe; 24. August 1993 - 9 AZR 473/90 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 11 = EzA AWbG NW § 7 Nr. 18; 9. Mai 1995 - 9 AZR 185/94 - BAGE 80, 94, 101 f., zu III 1 der Gründe; 24. Oktober 1995 - 9 AZR 433/94 - BAGE 81, 185, 189, zu III 1 der Gründe; 5. Dezember 1995 - 9 AZR 666/94 - BAGE 81, 328, zu II 2 a aa der Gründe; 19. Mai 1998 - 9 AZR 395/97 und 396/97 - nv., jeweils zu I 1 der Gründe; 16. März 1999 - 9 AZR 166/98 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 27 = EzA AWbG NW § 7 Nr. 30, zu II 2 a der Gründe; mit zustimmender Anmerkung Dauner-Lieb SAE 2000, 354 ff.).
  • BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 241/99

    Politische Arbeitnehmerweiterbildung im Ausland

  • LAG Hamm, 18.07.2007 - 18 Sa 243/07

    Arbeitnehmerweiterbildung, Sprachkurs Spanisch, Flugbegleiter einer

  • LAG Hamburg, 16.04.1998 - 1 Sa 48/97

    Spanisch-Sprachkurs ohne irgendeinen beruflichen Bezug kein Bildungsurlaub zur

  • LAG Hamm, 19.04.1996 - 15 Sa 933/95

    Aus- und Fortbildung: Sprachkurs für Journalistin

  • LAG Hessen, 18.03.1997 - 15 Sa 1445/96

    Bildungsurlaub für berufliche Weiterbildung

  • LAG Hamm, 02.05.2007 - 18 Sa 1994/06

    Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW, berufliche Arbeitnehmerweiterbildung,

  • BAG, 09.05.1995 - 9 AZR 552/93

    Tarifliche Urlaubsübertragung

  • LAG Hamm, 07.11.1997 - 15 Sa 1126/97

    Vergütung eines Arbeitnehmers für die Zeit der Teilnahme an einer

  • LAG Hamm, 13.09.1996 - 15 Sa 2186/94

    Aus- und Weiterbildung: Rhetorik-Kurs für CNC-Maschinenführer

  • ArbG Hamburg, 25.06.1996 - 25 Ca 148/96

    Anspruch auf Gewährung von Bildungsurlaub unter Gehaltsfortzahlung für den Besuch

  • LAG Hamm, 18.04.1997 - 15 Sa 2008/96

    Anspruch auf Anerkennung einer Veranstaltung mit dem Titel "Selbsthilfeprojekt,

  • LAG Hessen, 07.12.1999 - 15 Sa 116/99

    Erstattungsfähigkeit von Bildungsurlaub; Zum didaktischen Konzept bei

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