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   BAG, 22.09.1992 - 9 AZR 483/91   

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https://dejure.org/1992,1575
BAG, 22.09.1992 - 9 AZR 483/91 (https://dejure.org/1992,1575)
BAG, Entscheidung vom 22.09.1992 - 9 AZR 483/91 (https://dejure.org/1992,1575)
BAG, Entscheidung vom 22. September 1992 - 9 AZR 483/91 (https://dejure.org/1992,1575)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Urlaubsansprüche und Freistellungsansprüche nach einer kirchlichen Vergütungsordnung - Urlaubsgewährung während der Kündigungsfrist - Äußerung von Urlaubswünschen durch einen gekündigten Arbeitnehmer - Berechnung von Urlaubsansprüchen - Aufrundung eines ...

  • archive.org
  • hensche.de

    Urlaub, Kündigungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsgewährung während der Kündigungsfrist

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BUrlg § 7 Abs. 1, § 13 Abs. 1; Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung für die (Erz-)Bistümer Aachen, Essen, Köln, Münster (rheinisch-westfälischer Teil) und Paderborn §§ 14a, 36, 37, 39
    Urlaubsgewährung während der Kündigungsfrist: Widerspruch des Arbeitnehmers - Keine Äußerung eines Urlaubswunsches

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 406
  • BB 1993, 76
  • DB 1993, 891
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 22.10.1991 - 9 AZR 373/90

    Zusatzurlaub eines Schwerbehinderten

    Auszug aus BAG, 22.09.1992 - 9 AZR 483/91
    Der Kläger hat aber seither einen Schadenersatzanspruch in dieser Höhe, weil sich der Beklagte spätestens ab 14. Dezember 1990 mit der Gewährung des Urlaubs in Verzug befunden hat (ständige Rechtsprechung des BAG vgl. zuletzt Urteil vom 22. Oktober 1991 - 9 AZR 373/90 - ZTR 92, 339).
  • LAG Düsseldorf, 20.06.2002 - 11 Sa 378/02

    Einführung von Betriebsferien durch den Arbeitgeber; Die Urlaubswünsche der

    Eine vorherige Meldung des Arbeitgebers, eine Inanspruchnahme- des Urlaubs, setzt das Gesetz nicht voraus (BAG 22.09.1992 9 AZR 483/91 - AP Nr. 13 zu § 7 BUrlG).
  • BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 26/00

    Freistellung des Arbeitnehmers - Annahmeverzug

    Die ohne einen solchen Wunsch des Arbeitnehmers erfolgte zeitliche Festlegung des Urlaubs durch den Arbeitgeber ist gleichwohl rechtswirksam, wenn der Arbeitnehmer auf die Erklärung des Arbeitgebers hin keinen anderweitigen Urlaubswunsch äußert (BAG 22. September 1992 - 9 AZR 483/91 - AP BUrlG § 7 Nr. 13 = EzA BUrlG § 7 Nr. 87; 20. Juni 2000 - 9 AZR 261/99 - zVv.).
  • BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 934/06

    Freistellung unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch - Auslegung

    Macht der Arbeitnehmer keine anderen Urlaubswünsche geltend, ist die Festlegung des Urlaubs auf die Zeit der Kündigungsfrist ordnungsgemäß (vgl. Senat 22. September 1992 - 9 AZR 483/91 - Rn. 17, AP BUrlG § 7 Nr. 13 = EzA BUrlG § 7 Nr. 87).

    Einen weitergehenden Erklärungswert hat die klageweise Geltendmachung nur, sofern der Arbeitnehmer eine konkrete andere zeitliche Festlegung des Urlaubs verlangt (vgl. Senat 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 - Rn. 35, EzA BGB § 615 Nr. 108; 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - Rn. 17 und 19, BAGE 92, 299; 22. September 1992 - 9 AZR 483/91 - Rn. 17, AP BUrlG § 7 Nr. 13 = EzA BUrlG § 7 Nr. 87).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2009 - 1 Sa 230/09

    Außerordentliche Kündigung - Beleidigung - Arbeitsverweigerung - Vortäuschen

    Ein solches setzt nämlich voraus, dass noch Raum für eine anderweitige Urlaubsgewährung bleibt (vgl. ErfK/Dörner, 9. Auflage, § 7 BUrlG 250 Rn. 15; BAG Urt. v. 22.09.1992 - 9 AZR 483/91, AP Nr. 13 zu § 7 BUrlG).
  • LAG Düsseldorf, 16.02.1995 - 12 (13) Sa 1885/94

    Urlaubsabgeltung: Arbeitsunfähigkeit - MTV -Metall NRW

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  • LAG Köln, 20.02.2006 - 14 (10) Sa 1394/05

    Anrechnung der Freistellung auf den Urlaub

    Denn er bringt ein Recht des Arbeitgebers zur Freistellung zum Ausdruck, dass dieser nach der Rechtsprechung ohnehin jedenfalls dann hat, wenn der Arbeitnehmer ohnehin selbst für diesen Zeitraum Freistellung und Urlaub begehrt (siehe BAG, Urteil vom 22.09.1992 - 9 AZR 483/91 -, NZA 1993, S. 406 ff.).

    Denn der Arbeitgeber erfüllt den gesetzlichen Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers, wenn er während der Kündigungsfrist Urlaub gewährt und der Arbeitnehmer keine anderweitigen Urlaubsansprüche äußert (siehe BAG, Urteil vom 22.09.1992 - 9 AZR 483/91 - NZA 1993, S. 406 ff.).

  • LAG Düsseldorf, 20.02.2002 - 12 (8) Sa 56/02

    Urlaubsgewährung nach Freistellung von der Arbeit

    b) Die Wirksamkeit der anschließenden Urlaubsgewährung kann allerdings nicht auf die in der BAG-Rechtsprechung gegebene Begründung (BAG, Urteil vom 22.09.1992, 9 AZR 483/91, AP Nr. 13 zu § 7 BUrlG, zu 2 b, Urteil vom 23.01.2001, a.a.O.) gestützt werden.

    Erteile er Urlaub, ohne den Arbeitnehmer nach seinen Urlaubswünschen gefragt zu haben, und äußere der Arbeitnehmer daraufhin keinen anderweitigen Urlaubswunsch, sei der Urlaub wirksam erteilt (BAG, Urteil vom 22.09.1992, a.a.O., Urteil vom 20.06.2000, 9 AZR 261/99, AP Nr. 1 zu § 611 BGB Arbeitspapiere, zu I 2 b aa, Leinemann/Linck, § 7 BUrlG, Rz. 34).

  • BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 661/99

    Berichtigung der Lohnnachweiskarte im Baugewerbe

    Auch wenn der Kläger keinen Wunsch auf Freistellung zum Zwecke des Urlaubs geäußert hat, ist die von dem Arbeitgeber festgesetzte Urlaubsgewährung dennoch wirksam (BAG 22. September 1992 - 9 AZR 483/91 - AP BUrlG § 7 Nr. 13 = EzA BUrlG § 7 Nr. 87; 20. Juni 2000 - 9 AZR 261/99 - zVv.).
  • ArbG Dortmund, 29.03.2012 - 6 Ca 4596/11

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei vorsorglicher Freistellung unter Anrechnung auf

    Macht der Arbeitnehmer keine anderen Urlaubswünsche geltend, ist die Festlegung des Urlaubs auf die Zeit der Kündigungsfrist ordnungsgemäß (vgl. BAG, 22.09.1992 - 9 AZR 483/91 - Rn. 17, AP BUrlG § 7 Nr. 13).

    Entgegen der Ansicht des Klägers war es nicht erforderlich, am 17.06.2011 ausdrücklich eine Anrechnung des Urlaubs auf die Freistellung zu vereinbaren, denn die vorsorgliche Urlaubsgewährung war bereits unwidersprochen (vgl. oben unter a. mit Hinweis auf BAG, 22.09.1992 - 9 AZR 483/91 - Rn. 17, AP BUrlG § 7 Nr. 13) in der Kündigung erfolgt und damit der Urlaub für den durch den Vergleich eingetretenen Fall des Fortbestandes des Arbeitsverhältnisses in Natur gewährt.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.09.2011 - 6 Sa 1629/11

    Urlaubsgewährung

    Während der Widerspruch gegen die Urlaubgewährung im Schreiben vom 21. März 2011 noch keinen Urlaubswunsch darstellte, der nämlich eine zeitliche Konkretisierung erfordert (dazu BAG, Urteil vom 22.09.1992 - 9 AZR 483/91 - AP BUrlG § 7 Nr. 13 zu 2 b der Gründe), kam der Urlaubswunsch der Klägerin im Schriftsatz vom 30. Mai 2011 zu spät.
  • ArbG Berlin, 21.01.2004 - 48 Ca 26309/03

    Verpflichtung der ehemaligen Arbeitgeberin zur Zahlung von Urlaubsabgeltung für

  • LAG Köln, 16.03.2001 - 11 Sa 1479/00

    Kündigung; fristlos; eigenmächtige Urlaubsnahme; Selbstbeurlaubung;

  • LAG Köln, 29.06.2001 - 11 Sa 305/01

    Erfüllung von Urlaubsansprüchen durch Freistellung; Urlaubsverfall

  • LAG Niedersachsen, 28.01.1999 - 3 Sa 1536/98

    Anrechnung des Zeitraum der Freistellung auf den Urlaubsanspruch bei

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