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   BAG, 19.01.2010 - 9 AZR 51/09   

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https://dejure.org/2010,3523
BAG, 19.01.2010 - 9 AZR 51/09 (https://dejure.org/2010,3523)
BAG, Entscheidung vom 19.01.2010 - 9 AZR 51/09 (https://dejure.org/2010,3523)
BAG, Entscheidung vom 19. Januar 2010 - 9 AZR 51/09 (https://dejure.org/2010,3523)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Altersteilzeit - Blockmodell - pauschales Leistungsentgelt - LeistungsTV-Bund

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Altersteilzeit - Blockmodell - pauschales Leistungsentgelt nach § 16 Abs 1 LeistungsTV-Bund

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 387 BGB, § 388 BGB, § 389 BGB, § 394 BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB
    Altersteilzeit - Blockmodell - pauschales Leistungsentgelt nach § 16 Abs 1 LeistungsTV-Bund

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verteilung eines tarifvertraglich zuerkannten pauschalen Leistungsentgelts bei Altersteilzeitarbeitsverhältnissen im Blockmodell; Voraussetzungen für die Erstattung von vorschriftswidrig einbehaltenen Steuern bei irrtümlicher Zahlung erhöhten Arbeitsentgeltes

  • bag-urteil.com

    Altersteilzeit - Blockmodell - pauschales Leistungsentgelt nach § 16 Abs 1 LeistungsTV-Bund

  • rewis.io

    Altersteilzeit - Blockmodell - pauschales Leistungsentgelt nach § 16 Abs 1 LeistungsTV-Bund

  • ra.de
  • rewis.io

    Altersteilzeit - Blockmodell - pauschales Leistungsentgelt nach § 16 Abs 1 LeistungsTV-Bund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verteilung eines tarifvertraglich zuerkannten pauschalen Leistungsentgelts bei Altersteilzeitarbeitsverhältnisse im Blockmodell

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 1311 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 449/04

    Vergütungsberechnung - Altersteilzeit - Blockmodell

    Auszug aus BAG, 19.01.2010 - 9 AZR 51/09
    Lediglich Bezügebestandteile, die üblicherweise in die Berechnung des Aufschlags zur Urlaubsvergütung/Zuschlags zum Urlaubslohn einfließen, sowie Wechselschicht- und Schichtzulagen (§ 4 Abs. 1 2. Alt. TV ATZ) werden entsprechend dem Umfang der tatsächlich geleisteten Tätigkeit gezahlt (unständige Bezügebestandteile) (vgl. Senat 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 116, 86).

    Mit dem pauschalierten Leistungsentgelt werden auch keine durch die Erbringung einer Arbeitsleistung hervorgerufenen Erschwernisse ausgeglichen (vgl. zu Erschwerniszuschlägen, die als Monatspauschalen gezahlt werden, auch Senat 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - zu B I 3 g (2) der Gründe, BAGE 116, 86).

    § 4 Abs. 1 1. Alt. TV ATZ gewährleistet damit bei einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis im Blockmodell, dass dem Altersteilzeitarbeitnehmer zeitversetzt in der Freistellungsphase zumindest das ausgezahlt wird, was er in der Arbeitsphase erarbeitet hat bzw. was er an Bezügen aufgrund seiner erbrachten Vollzeittätigkeit hätte beanspruchen können (vgl. Senat 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - zu B I 3 g (3) der Gründe, BAGE 116, 86).

  • BAG, 30.04.2008 - 5 AZR 725/07

    Einbehalt von Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus BAG, 19.01.2010 - 9 AZR 51/09
    Im Übrigen sind die Gerichte für Arbeitssachen nicht befugt, die Berechtigung der Abzüge für Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge zu überprüfen, weil der Arbeitgeber insoweit Aufgaben der Finanzbehörden und Sozialversicherungsträger wahrnimmt (vgl. auch BAG 30. April 2008 - 5 AZR 725/07 - Rn. 20, BAGE 126, 325, in dem dort zu entscheidenden Fall ging es allerdings um die Frage, ob der Arbeitgeber zu viel Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt hatte).
  • BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 664/02

    Fälligkeit eines Rückzahlungsanspruchs aus Überzahlung

    Auszug aus BAG, 19.01.2010 - 9 AZR 51/09
    Wenn der Arbeitnehmer den Erstattungsanspruch bereits realisiert hat, besteht ein Anspruch auf Auszahlung dieser Beträge (vgl. BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR 664/02 - zu I 2 b der Gründe, AP BAT-O § 70 Nr. 3 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 174).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.11.2008 - 14 Sa 1695/08

    Zur Höhe des pauschalen Leistungsentgelts nach § 16 Abs. 1 LeistungsTV-Bund in

    Auszug aus BAG, 19.01.2010 - 9 AZR 51/09
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. November 2008 - 14 Sa 1695/08 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Köln, 30.03.2009 - 5 Sa 1236/08

    Altersteilzeit

    Auszug aus BAG, 19.01.2010 - 9 AZR 51/09
    (2) Im Übrigen folgt aus § 11 Abs. 6 Satz 3 LeistungsTV-Bund nicht, dass sich für Altersteilzeitarbeitnehmer im Blockmodell das nach § 16 Abs. 1 Satz 1 LeistungsTV-Bund im Jahr 2007 pauschaliert zu zahlende Leistungsentgelt nach der Arbeitszeit, die während der jeweiligen Phase der Altersteilzeit geschuldet wird, bemisst (aA LAG Köln 30. März 2009 - 5 Sa 1236/08 - ZTR 2009, 486, das der Auffassung ist, § 11 Abs. 6 Satz 3 LeistungsTV-Bund enthalte einen allgemein festgelegten Grundsatz, den § 16 Abs. 1 LeistungsTV-Bund nicht außer Kraft setze).
  • BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 647/03

    Altersteilzeit in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 19.01.2010 - 9 AZR 51/09
    Das für die Freistellungsphase angesparte Entgelt ist die Gegenleistung für die bereits in der Arbeitsphase geleistete, über die verringerte Arbeitszeit hinausgehende Arbeit (vgl. Senat 19. Oktober 2004 - 9 AZR 647/03 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 112, 214).
  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 353/02

    Vorhandwerkerzulage - Weiterzahlung - Altersteilzeit

    Auszug aus BAG, 19.01.2010 - 9 AZR 51/09
    Der Arbeitnehmer erarbeitet sich damit im Umfang seiner Vorleistungen zum einen Ansprüche auf die spätere Zahlung der Bezüge und zum anderen einen entsprechenden Anspruch auf Freistellung von der Pflicht zur Arbeitsleistung (Senat 24. Juni 2003 - 9 AZR 353/02 - zu A II 1 b bb (2) der Gründe, BAGE 106, 353).
  • BAG, 25.09.2002 - 10 AZR 7/02

    Rückforderung einer Zuwendung

    Auszug aus BAG, 19.01.2010 - 9 AZR 51/09
    In der Erteilung dieser Bezügemitteilung und dem tatsächlichen Einbehalt des Nettobetrags von 25, 78 Euro liegt jedenfalls eine konkludente Aufrechnungserklärung der Beklagten gemäß § 388 BGB hinsichtlich der einbehaltenen 25, 78 Euro (vgl. BAG 25. September 2002 - 10 AZR 7/02 - zu II 4 der Gründe, BAGE 103, 1).
  • BAG, 17.02.2009 - 9 AZR 676/07

    Berufskleidung - Aufrechnung - Pfändungsschutz

    Auszug aus BAG, 19.01.2010 - 9 AZR 51/09
    Maßgeblich sind die für den Arbeitnehmer anzuwendenden öffentlich-rechtlichen Bestimmungen über die abzuführenden Steuern und Beiträge (Senat 17. Februar 2009 - 9 AZR 676/07 - Rn. 25 f., AP ZPO § 850 Nr. 16 = EzA BGB 2002 § 394 Nr. 2).
  • BAG, 20.11.2018 - 9 AZR 349/18

    Aufrechnung - Pfändungsverbot - Urlaubsentgelt - Erhöhung der Arbeitszeit

    a) Mit Erteilung der Entgeltabrechnung für den Monat März 2017 hat die Beklagte gegenüber dem Kläger zwar hinreichend bestimmt die Aufrechnung iSv. §§ 387, 388 BGB wegen Überzahlung von Urlaubsentgelt iHv. 227, 49 Euro netto gegen das dem Kläger für den Monat März 2017 zustehende Nettoarbeitsentgelt erklärt (vgl. BAG 19. Januar 2010 - 9 AZR 51/09 - Rn. 16; 25. September 2002 - 10 AZR 7/02 - zu II 4 der Gründe, BAGE 103, 1) .
  • BFH, 12.01.2011 - I R 49/10

    Besteuerungsrecht für Bezüge nach dem sog. Blockmodell im Rahmen der

    Dem Altersteilzeitarbeitnehmer wird zeitversetzt in der Freistellungsphase das ausgezahlt, was er in der Arbeitsphase erarbeitet hat bzw. was er an Arbeitsbezügen aufgrund seiner erbrachten Vollzeittätigkeit hätte beanspruchen können (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 19. Januar 2010  9 AZR 51/09, Arbeitsrechtliche Praxis Nr. 3 zu § 4 ATG; vom 4. Oktober 2005  9 AZR 449/04, BAGE 116, 86).
  • BAG, 21.01.2011 - 9 AZR 870/09

    Altersteilzeit im Blockmodell - Berechnung des Leistungsentgelts während der

    Bei dem von dem Kläger begehrten Leistungsentgelt handelt es sich um eine Einmalzahlung, die als fester Bezügebestandteil iSv. § 4 Abs. 1 Alt. 1 iVm. Abs. 2 TV ATZ anzusehen ist (vgl. Senat 19. Januar 2010 - 9 AZR 51/09 - Rn. 32, AP ATG § 4 Nr. 3) .

    Dies hat der Senat in seiner Entscheidung vom 19. Januar 2010 (- 9 AZR 51/09 - Rn. 38 ff., AP ATG § 4 Nr. 3) im Einzelnen ausgeführt.

  • BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 597/09

    Altersteilzeit - Blockmodell - Urlaubsgeld

    Lediglich Bezügebestandteile, die üblicherweise in die Berechnung des Aufschlags zur Urlaubsvergütung/Zuschlags zum Urlaubslohn einfließen, sowie Wechselschicht- und Schichtzulagen (§ 4 Abs. 1 Alt. 2 TV ATZ) werden entsprechend dem Umfang der tatsächlich geleisteten Tätigkeit gezahlt (unständige Bezügebestandteile; Senat 19. Januar 2010 - 9 AZR 51/09 - Rn. 31, AP ATG § 4 Nr. 3) .
  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 379/10

    Zuwendung - Altersteilzeit im öffentlichen Dienst

    Der Arbeitnehmer geht während der Arbeitsphase mit seiner vollen Arbeitsleistung im Hinblick auf die anschließende Freistellungsphase in Vorleistung (BAG 21. Januar 2011 - 9 AZR 870/09 - Rn. 18, NZA 2011, 593; 21. September 2010 - 9 AZR 515/09 - Rn. 34; 19. Januar 2010 - 9 AZR 51/09 - Rn. 32, AP ATG § 4 Nr. 3; 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - Rn. 16, BAGE 116, 86) .

    Ein etwaiger Anspruch des beklagten Landes aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB wäre im Zeitpunkt der Überzahlung entstanden (für den Fall der Überzahlung eines Anspruchs nach § 16 LeistungsTV-Bund BAG 19. Januar 2010 - 9 AZR 51/09 - AP ATG § 4 Nr. 3) , aber nach Maßgabe der tariflichen Ausschlussfrist des § 70 BAT-O verfallen.

  • BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 515/09

    Berechnung des Altersteilzeitentgelts in einer Spielbank - Auszahlung des in der

    Im Blockmodell tritt der Arbeitnehmer während der Arbeitsphase mit seiner vollen Arbeitsleistung im Hinblick auf die anschließende Freistellungsphase in Vorleistung (vgl. Senat 19. Januar 2010 - 9 AZR 51/09 - Rn. 32, AP ATG § 4 Nr. 3) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2020 - 7 Sa 258/19

    Vergütung in der Freistellungsphase der Altersteilzeit -

    Der Arbeitnehmer erarbeitet sich damit im Umfang seiner Vorleistungen zum einen Ansprüche auf die spätere Zahlung der Bezüge und zum anderen einen entsprechenden Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistungspflicht (BAG 21. September 2010 - 9 AZR 515/09 - Rn. 34; 19. Januar 2010 - 9 AZR 51/09 - Rn. 32; 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - Rn. 16, jeweils mwN.; 24. Juni 2003 - 9 AZR 353/02 - unter II.1.b.bb (2)).

    Der Hinweis der Klägerin auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Januar 2010 - 9 AZR 51/09 - führt zu keiner abweichenden Beurteilung.

  • BAG, 20.03.2012 - 9 AZR 489/10

    Altersteilzeit im Blockmodell - Wegfall der Voraussetzungen für den Ortszuschlag

    Deshalb gilt auch hier der Grundsatz, dass Bezügebestandteile in der Freistellungsphase zumindest in der Höhe zu zahlen sind, in der sie zeitversetzt während der Arbeitsphase erarbeitet wurden (vgl. BAG 19. Januar 2010 - 9 AZR 51/09 - Rn. 41, AP ATG § 4 Nr. 3) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2015 - 14 Sa 1552/14

    Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Besitzstandszulage

    Er kann ferner die aufgrund einer Überzahlung im Vormonat abgeführten Steuern mit den für den laufenden Monat abzuführenden Steuern verrechnen und auch im Vormonat zu Unrecht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge ggf. im Erstattungsverfahren geltend machen (vgl. hierzu z. B. BAG, 19.01.2010, 9 AZR 51/09, ZTR 2010, 370).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2014 - 3 Sa 1427/14

    Besitzstandszulage - Ausschluss - Krankheitsfall - MTV

    Er kann ferner die aufgrund einer Überzahlung im Vormonat abgeführten Steuern mit den für den laufenden Monat abzuführenden Steuern verrechnen und auch im Vormonat zu Unrecht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge ggf. im Erstattungsverfahren geltend machen (vgl. hierzu insgesamt BAG 19. Januar 2010 - 9 AZR 51/09 - Rn. 14ff., ZTR 2010, 370).
  • OLG Stuttgart, 30.11.2017 - 7 U 133/17

    Anspruch auf Krankentagegeld nach erfolgtem Eintritt eines Versicherungsnehmers

  • LAG Bremen, 24.08.2011 - 2 Sa 367/10

    Zahlung leistungsbezogenen Arbeitsentgelts ohne betriebliche Regelung

  • ArbG Essen, 21.12.2015 - 6 Ca 908/15

    Vergütungsansprüche während der Passivphase der Altersteilzeit; Verteilung der

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