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   BAG, 09.08.2016 - 9 AZR 51/16   

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https://dejure.org/2016,24437
BAG, 09.08.2016 - 9 AZR 51/16 (https://dejure.org/2016,24437)
BAG, Entscheidung vom 09.08.2016 - 9 AZR 51/16 (https://dejure.org/2016,24437)
BAG, Entscheidung vom 09. August 2016 - 9 AZR 51/16 (https://dejure.org/2016,24437)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 Abs 2 Buchst b TV-L, § 5 Abs 1 BUrlG, § 26 Abs 1 TV-L, § 3 Abs 1 BUrlG, § 13 Abs 1 S 1 BUrlG
    Teilurlaub nach § 26 Abs 2 Buchst b TV-L

  • IWW

    § 7 Abs. 4 BUrlG, § ... 125 Abs. 1 Satz 1 SGB IX, § 5 BUrlG, § 3 Abs. 1 BUrlG, § 5 Abs. 1 BUrlG, § 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG, §§ 1, 3 BUrlG, § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, Art. 267 Abs. 3 AEUV, § 362 Abs. 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Zwölftelungsprinzip des Urlaubsanspruchs bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis nach erfüllter Wartezeit; Keine Unterschreitung des gesetzlichen Mindesturlaubs durch Anwendung des Zwölftelungsprinzips

  • Betriebs-Berater

    Umfang des Urlaubsanspruchs nach § 26 Abs. 2 Buchst. b TV-L

  • bag-urteil.com

    Teilurlaub nach § 26 Abs. 2 Buchst. b TV-L

  • rewis.io

    Teilurlaub nach § 26 Abs 2 Buchst b TV-L

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaub - Urlaubsabgeltungsanspruch; Umfang des Urlaubsanspruchs; Teilurlaub nach § 26 Abs. 2 Buchst. b TV-L

  • rechtsportal.de

    SGB IX § 125 Abs. 1 S. 1
    Zwölftelungsprinzip des Urlaubsanspruchs bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis nach erfüllter Wartezeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Teilurlaub im öffentlichen Dienst - und die Urlaubsabgeltung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Umfang des Urlaubsanspruchs nach § 26 Abs. 2 Buchst. b TV-L

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Erwerb von voller Urlaubsabgeltung nach Tarifvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2016, 1422
  • BB 2016, 2547
  • NZA-RR 2016, 615
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 18.02.2014 - 9 AZR 765/12

    Urlaub - tarifliche Kürzungsbestimmung bei Ausscheiden im Kalenderjahr

    Auszug aus BAG, 09.08.2016 - 9 AZR 51/16
    Aus § 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG hat die Rechtsprechung den Umkehrschluss hergeleitet, dass eine Zwölftelung des gesetzlichen Mindesturlaubs nach §§ 1, 3 BUrlG bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der zweiten Jahreshälfte nach erfüllter Wartezeit unzulässig sei (BAG 18. Februar 2014 - 9 AZR 765/12 - Rn. 13; 20. Januar 2009 - 9 AZR 650/07 - Rn. 21) .

    Eine Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV besteht nicht (vgl. BAG 18. Februar 2014 - 9 AZR 765/12 - Rn. 16; 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 - Rn. 19 mwN, BAGE 134, 1) .

  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 763/08

    Teilurlaub - tarifliche Zwölftelungsregelung

    Auszug aus BAG, 09.08.2016 - 9 AZR 51/16
    Abzugelten ist aber nur ein Urlaubsanspruch, der noch nicht erfüllt ist (BAG 13. Oktober 2009 - 9 AZR 763/08 - Rn. 12) .
  • BAG, 24.02.2010 - 10 AZR 1035/08

    Arzthelferin in der Funktionsdiagnostik - Zulage

    Auszug aus BAG, 09.08.2016 - 9 AZR 51/16
    aa) Bereits der Tarifwortlaut, von dem bei der Auslegung vorrangig auszugehen ist (st. Rspr., zB BAG 17. Juni 2015 - 10 AZR 518/14 - Rn. 14; 24. Februar 2010 - 10 AZR 1035/08 - Rn. 15) , spricht für diese Rechtsauffassung.
  • LAG Sachsen, 08.12.2015 - 3 Sa 363/15

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch einer schwerbehinderten Arbeitnehmerin bei

    Auszug aus BAG, 09.08.2016 - 9 AZR 51/16
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 8. Dezember 2015 - 3 Sa 363/15 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 17.06.2015 - 10 AZR 518/14

    Tariflicher Lohnzuschlag - Personen- und Warenkontrolle

    Auszug aus BAG, 09.08.2016 - 9 AZR 51/16
    aa) Bereits der Tarifwortlaut, von dem bei der Auslegung vorrangig auszugehen ist (st. Rspr., zB BAG 17. Juni 2015 - 10 AZR 518/14 - Rn. 14; 24. Februar 2010 - 10 AZR 1035/08 - Rn. 15) , spricht für diese Rechtsauffassung.
  • BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 650/07

    Urlaubsanspruch - Erfüllung - Abgeltung

    Auszug aus BAG, 09.08.2016 - 9 AZR 51/16
    Aus § 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG hat die Rechtsprechung den Umkehrschluss hergeleitet, dass eine Zwölftelung des gesetzlichen Mindesturlaubs nach §§ 1, 3 BUrlG bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der zweiten Jahreshälfte nach erfüllter Wartezeit unzulässig sei (BAG 18. Februar 2014 - 9 AZR 765/12 - Rn. 13; 20. Januar 2009 - 9 AZR 650/07 - Rn. 21) .
  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    Auszug aus BAG, 09.08.2016 - 9 AZR 51/16
    Eine Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV besteht nicht (vgl. BAG 18. Februar 2014 - 9 AZR 765/12 - Rn. 16; 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 - Rn. 19 mwN, BAGE 134, 1) .
  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 362/18

    Elternzeit - Kürzung von Urlaubsansprüchen

    Daraus hat die Rechtsprechung den Umkehrschluss hergeleitet, dass eine Zwölftelung des gesetzlichen Mindesturlaubs nach §§ 1, 3 BUrlG bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der zweiten Jahreshälfte nach erfüllter Wartezeit unzulässig ist (BAG 9. August 2016 - 9 AZR 51/16 - Rn. 16 mwN) .
  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 495/17

    Elternzeit - Kürzung des Urlaubsanspruchs

    Daraus hat die Rechtsprechung den Umkehrschluss hergeleitet, dass eine Zwölftelung des gesetzlichen Mindesturlaubs nach §§ 1, 3 BUrlG bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der zweiten Jahreshälfte nach erfüllter Wartezeit unzulässig ist (BAG 9. August 2016 - 9 AZR 51/16 - Rn. 16 mwN) .
  • BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 481/18

    Altersteilzeit im Blockmodell - Urlaub für die Freistellungsphase

    Daraus hat die Rechtsprechung im Umkehrschluss hergeleitet, dass eine Zwölftelung des gesetzlichen Mindesturlaubs nach §§ 1, 3 BUrlG bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der zweiten Jahreshälfte nach erfüllter Wartezeit unzulässig ist (BAG 9. August 2016 - 9 AZR 51/16 - Rn. 16 mwN) .
  • BAG, 05.07.2022 - 9 AZR 341/21

    AGB-Kontrolle - Verfallklausel

    bb) Endet das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte, folgt im Umkehrschluss aus § 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG, dass die Regelung über den Teilurlaub keine Anwendung findet (vgl. BAG 9. August 2016 -  9 AZR 51/16  - Rn. 16) .

    So fehlt eine - in anderen Verträgen anzutreffende - Klausel, die die gesetzlichen Urlaubsansprüche aus dem Anwendungsbereich der Quotelungsregelung ausnimmt (vgl. zu einer solchen Vertragsgestaltung im Tarifrecht BAG 9. August 2016 - 9 AZR 51/16 - Rn. 14) .

  • BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 579/16

    Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten - Kürzung des Urlaubsanspruchs

    § 11 (5) Satz 2 Arbeitsvertrag trägt § 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG Rechnung, aus dem sich im Umkehrschluss ergibt, dass nach erfüllter Wartezeit bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der zweiten Jahreshälfte eine Verringerung des gesetzlichen Mindesturlaubs nach §§ 1, 3 BUrlG unzulässig ist (vgl. BAG 9. August 2016 - 9 AZR 51/16 - Rn. 16 mwN) .
  • BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 33/19

    Urlaubsanspruch - Altersteilzeit - Freistellungsphase

    Daraus hat die Rechtsprechung im Umkehrschluss hergeleitet, dass eine Zwölftelung des gesetzlichen Mindesturlaubs nach §§ 1, 3 BUrlG bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der zweiten Jahreshälfte nach erfüllter Wartezeit unzulässig ist (BAG 9. August 2016 - 9 AZR 51/16 - Rn. 16 mwN) .
  • BAG, 17.01.2017 - 9 AZR 325/16

    Fahrtkostenabgeltung nach § 7 Nr. 3. 1 BRTV

    a) Bereits der Tarifwortlaut, von dem bei der Auslegung vorrangig auszugehen ist (st. Rspr., zB BAG 9. August 2016 - 9 AZR 51/16 - Rn. 15 mwN) , setzt für den Anspruchsausschluss das bloße Bestehen einer kostenlosen Beförderungsmöglichkeit voraus.
  • LAG Nürnberg, 12.10.2018 - 8 Sa 250/18

    Mindesturlaub - tarifliche Zwölftelungsregelung

    Den Arbeitsvertrags- und den Tarifvertragsparteien ist es nach § 13 BUrlG verwehrt, den gesetzlichen Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz bei einem Ausscheiden nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Hälfte zu kürzen (BAG, Urteil v. 09.08.2016, Az. 9 AZR 51/16, in juris recherchiert).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2017 - 2 Sa 395/16

    Urlaubsabgeltung - Verfall des übergesetzlichen Urlaubs - Ausschlussfrist -

    Während es danach den Arbeitsvertrags- und Tarifvertragsparteien gemäß § 13 Abs. 1 BUrlG verwehrt ist, den gesetzlichen Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz bei einem Ausscheiden nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte zu kürzen, können sie den weitergehenden Urlaubsanspruch grundsätzlich frei regeln ( BAG 09. August 2016 - 9 AZR 51/16 - Rn. 16 und 17, NZA-RR 2016, 615 ).
  • BAG, 17.01.2017 - 9 AZR 326/16

    Fahrtkostenabgeltung nach § 7 Nr. 3.1 BRTV

    a) Bereits der Tarifwortlaut, von dem bei der Auslegung vorrangig auszugehen ist (st. Rspr., zB BAG 9. August 2016 - 9 AZR 51/16 - Rn. 15 mwN) , setzt für den Anspruchsausschluss das bloße Bestehen einer kostenlosen Beförderungsmöglichkeit voraus.
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