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   BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 537/03   

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BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 537/03 (https://dejure.org/2004,597)
BAG, Entscheidung vom 07.09.2004 - 9 AZR 537/03 (https://dejure.org/2004,597)
BAG, Entscheidung vom 07. September 2004 - 9 AZR 537/03 (https://dejure.org/2004,597)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Konkurrentenklage

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Wiederholung eines Auswahlverfahrens; Besetzung eines Dienstpostens als Controller / Controllerin beim Versorgungsamt ; Artikel 33 Absatz 2 GG (Grundgesetz) als subjektives Recht auf chancengleiche Teilnahme am Bewerbungsverfahren; Beschränkte gerichtliche ...

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 2; ; LBG NW § 104; ; LGG NW § 7 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2; LBG NW § 104; LGG NW § 7 Abs. 2
    Beurteilungsspielraum des öffentlichen Arbeitgebers bei Personalauswahl - Gewichtung von Regelbeurteilung und Anlassbeurteilung - Erkenntniswert des Vorstellungsgesprächs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Beurteilungsspielraum bei Personalentscheidungen im öffentlichen Dienst

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 112, 13
  • NZA 2005, 879
  • BB 2005, 448
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (31)

  • BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 751/00

    Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 537/03
    Die Festlegung auf die in Art. 33 Abs. 2 GG genannten Kriterien von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gibt jedem Bewerber ein subjektives Recht auf chancengleiche Teilnahme am Bewerbungsverfahren (Senat 28. Mai 2002 - 9 AZR 751/00 - BAGE 101, 153 mwN).

    Damit wird einerseits berücksichtigt, dass möglichst viele potentiell leistungsstarke Bewerber in das Verfahren einbezogen werden und andererseits auch dem Interesse an einer ordnungsgemäßen Verwaltung, das bei der Anwendung von Art. 33 Abs. 2 GG ebenfalls zu beachten ist (Senat 28. Mai 2002 - 9 AZR 751/00 - BAGE 101, 153), Rechnung getragen.

    Das würde zu unerwünschten und mit dem Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip nicht vereinbarenden (dazu Senat 28. Mai 2002 - 9 AZR 751/00 - BAGE 101, 153) Verzögerungen führen (im Ergebnis wie hier: Hessischer VGH 10. April 1991 - 1 UE 354/85 - VG Augsburg 5. Februar 2004 - Au 2 K 03.1353 -).

  • OVG Niedersachsen, 18.06.1993 - 5 M 1488/93

    Versetzungsbewerber; Auswahl; Beförderung; Bestenauslese; Richter;

    Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 537/03
    Erheblich ist dies vor allen Dingen dann, wenn die dienstliche Beurteilung ansonsten im Wesentlichen gleich ist (OVG Lüneburg 18. Juni 1993 - 5 M 1488/93 - OVGE Mü Lü 43, 472; OVG Schleswig-Holstein 2. Dezember 1996 - 3 M 94/96 - NVwZ-RR 1997, 373).

    Das ist dann nicht der Fall, wenn er sich durch unterschiedliche dienstliche Anforderungen erklären lässt und nicht mehr als eine Notenstufe ausmacht (aA OVG Lüneburg 18. Juni 1993 - 5 M 1488/93 - OVGE Mü Lü 43, 472).

  • VG Augsburg, 05.02.2004 - Au 2 K 03.1353
    Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 537/03
    Das würde zu unerwünschten und mit dem Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip nicht vereinbarenden (dazu Senat 28. Mai 2002 - 9 AZR 751/00 - BAGE 101, 153) Verzögerungen führen (im Ergebnis wie hier: Hessischer VGH 10. April 1991 - 1 UE 354/85 - VG Augsburg 5. Februar 2004 - Au 2 K 03.1353 -).

    Der Umstand, dass ein Bewerber die Endnote seiner Beurteilung in einem höherbewerteten Amt erreicht hat, kann daher bei der vergleichenden Einschätzung der zusammenfassenden Eignungsbewertung durch den zuständigen Beurteiler, in die die Beurteilung der dienstlichen Leistungen in den vorher innegehabten Ämtern eingeflossen sind, Bedeutung erlangen (VGH Baden-Württemberg 22. September 1999 - 4 S 2143/99 -: im Ergebnis ebenso VG Augsburg 5. Februar 2004 - Au 2 K 03.1353 - unter Berufung auf Bay. VGH 28. Juni 1995 - 3 CE 95.1192 -).

  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 72/02

    Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage - Verletzung des

    Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 537/03
    Der öffentliche Arbeitgeber hat dabei - soweit es sich, wie hier, nicht um Wahlämter handelt - ein Anforderungsprofil zu erstellen und festzustellen, welcher der Bewerber diesem Anforderungsprofil am Besten entspricht (vgl. Senat 21. Januar 2003 - 9 AZR 72/02 - BAGE 104, 295).

    Auch der Senat (21. Januar 2003 - 9 AZR 72/02 - BAGE 104, 295, 300) hat lediglich unter Bezugnahme auf die von ihm angeführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (18. Juli 2001 - 2 C 41/00 - DRiZ 2003, 49) zum Ausdruck bringen wollen, dass Regelbeurteilungen innerhalb einer Behörde zum selben Stichtag und Anlassbeurteilungen vor einer Personalentscheidung, wenn sie vorgenommen werden, zeitnah stattzufinden haben.

  • BVerwG, 30.01.2003 - 2 A 1.02

    Beschränkte Überprüfbarkeit einer Eignungseinschätzung des Dienstherrn bei der

    Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 537/03
    Deshalb hat sich die gerichtliche Kontrolle darauf zu beschränken, ob der öffentliche Arbeitgeber den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachwidrige Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (BVerwG 30. Januar 2003 - 2 A 1/02 - Buchholz BVerwG 232 § 8 BBG Nr. 55; ebenso Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen 27. Dezember 2000 - 1 U 20/00 - OLGR Bremen Hamburg Schleswig 2001, 55).

    Soweit er sich der Eignung - sei es insgesamt, sei es hinsichtlich eines bestimmten Eignungsmerkmals - in einem Vorstellungsgespräch vergewissern will und sein Eignungsurteil von dessen Ergebnis abhängig macht, kommt es gerade auf den persönlichen Eindruck an, den der Gesprächsführer auf Grund der Äußerungen des Bewerbers und dessen Verhaltensweise im Verlaufe des Gesprächs gewinnt (BVerwG 30. Januar 2003 - 2 A 1/02 - Buchholz BVerwG 232 § 8 BBG Nr. 55).

  • VGH Hessen, 10.04.1991 - 1 UE 354/85

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Entscheidung

    Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 537/03
    Das würde zu unerwünschten und mit dem Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip nicht vereinbarenden (dazu Senat 28. Mai 2002 - 9 AZR 751/00 - BAGE 101, 153) Verzögerungen führen (im Ergebnis wie hier: Hessischer VGH 10. April 1991 - 1 UE 354/85 - VG Augsburg 5. Februar 2004 - Au 2 K 03.1353 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1994 - 4 S 2152/94

    Beamtenrecht: Beförderung eines Polizeibeamten - Beurteilungsverfahren -

    Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 537/03
    Eine längere Dauer des Vorstellungsgespräches ist nicht notwendig (dazu VGH Baden-Württemberg 2. Dezember 1994 - 4 S 2152/94 - IÖD 1995, 134).
  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00

    Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien,

    Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 537/03
    Auch der Senat (21. Januar 2003 - 9 AZR 72/02 - BAGE 104, 295, 300) hat lediglich unter Bezugnahme auf die von ihm angeführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (18. Juli 2001 - 2 C 41/00 - DRiZ 2003, 49) zum Ausdruck bringen wollen, dass Regelbeurteilungen innerhalb einer Behörde zum selben Stichtag und Anlassbeurteilungen vor einer Personalentscheidung, wenn sie vorgenommen werden, zeitnah stattzufinden haben.
  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 307/02

    Konkurrentenklage - Vorrang unterrepräsentierter Frauen - Härtefallregelung für

    Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 537/03
    Erst dann ist auf die Kriterien des LGG zurückzugreifen (vgl. für die entsprechende Regelung in Rheinland-Pfalz Senat 21. Januar 2003 - 9 AZR 307/02 - BAGE 104, 264).
  • OVG Bremen, 19.02.1999 - 2 B 11/99

    Beförderungsverfahren ; Vorstellungsgespräche; Bewerber; Hausbewerber;

    Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 537/03
    Entgegen der (unter Bezugnahme auf OVG Bremen 19. Februar 1999 - OVG 2 B 11/99 - ZBR 2001, 221) gewonnenen Auffassung des Landesarbeitsgerichts kommt Vorstellungsgesprächen mehr als ein nur "begrenzter Erkenntniswert" zu.
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1996 - 3 M 94/96

    Versetzungsbewerber; Dienstherr; Grundsatz der Bestenauslese;

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.1993 - 2 B 11694/93

    Beförderungsentscheidung; Dienstliche Beurteilungen; Leistungsbild;

  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.1999 - 4 S 2143/99

    Stellenbesetzung: Konkurrenz zwischen Versetzungsbewerber und

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2000 - 10 B 10931/00

    Beförderung zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht

  • BVerwG, 26.09.2000 - 1 WB 73.00

    Versetzung eines Soldaten; Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung

  • OLG Bremen, 27.12.2000 - 1 U 20/00

    Amtspflichtwidrig unterlassene Beamtenbeförderung - Schadensersatzanspruch -

  • BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 668/96

    Konkurrentenklage wegen Nichtbeachtung einer landesrechtlichen Regelung zur

  • BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 445/96

    Arbeitsrechtliche Konkurrentenklage

  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 457/01

    Altersteilzeitanspruch für sächsische Grundschullehrer

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • LAG Hamm, 03.07.2003 - 11 (5) Sa 985/02

    Konkurrentenklage

  • BVerwG, 26.01.1994 - 6 P 21.92

    Personalvertretung - Unterlagen - Versetzungsbewerbung - Vorlage - Bestenauslese

  • LAG Hamm, 03.08.2001 - 5 Sa 136/01

    Beimessung eines höheren Gewichts bei einer Personalentscheidung bei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2002 - 1 B 1133/01

    Stellenausschreibung eines Beförderungsdienstpostens; Verbindlichkeit des

  • BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 155/97

    Funktionsvorbehalt für Beamte - Bankenaufsicht

  • BVerwG, 27.07.1993 - 1 WB 15.92

    Rechtswidrigkeit einer Besetzung des Dienstpostens Leiter Spezialstab Auswertung,

  • BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 44.79

    Reichweite und Zweck einer diesbezüglichen Informationspflicht seitens der

  • BVerfG, 22.03.2000 - 2 BvR 15/00
  • BVerfG, 29.05.2002 - 2 BvR 723/99

    Keine Verletzung des Gebots des effektiven Rechtsschutzes gemäß GG Art 19 Abs 4

  • BAG, 05.03.1996 - 1 AZR 590/92

    Bremer Frauenquote verstößt gegen EG-Recht

  • BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 724/12

    Konkurrentenklage - Anforderungsprofil

    Daraus folgt angesichts der Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung in Art. 33 Abs. 2 GG ein subjektives Recht jedes Bewerbers auf chancengleiche Teilnahme am Bewerbungsverfahren (BAG 12. Oktober 2010 - 9 AZR 518/09 - aaO; 7. September 2004 - 9 AZR 537/03 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 112, 13) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.11.2018 - 21 Sa 1643/17

    Benachteiligung wegen einer Schwerbehinderung - interne Stellenausschreibung -

    Bei formal gleichen Beurteilungen gilt die Beurteilung in einer höheren Position in aller Regel als besser als die Beurteilung in einer niedrigeren Position, weil mit einer höheren Position regelmäßig gesteigerte Anforderungen und eine größere Verantwortung verbunden sind ( vgl. BVerwG 24. Mai 2016 - 1 WB 26/15 - Rn. 45 unter Verweis auf BVerfG 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 - Rn. 13 sowie bereits BAG 7. September 2004 - 9 AZR 537/03 - unter B I 3 b bb 3 der Gründe, NZA 2005, 879 ).
  • BAG, 19.02.2008 - 9 AZR 70/07

    Konkurrentenklage - Schadensersatz

    Zudem würde die Einbeziehung späterer Entwicklungen die Gefahr heraufbeschwören, dass letztlich nie eine endgültige Entscheidung getroffen werden könnte (Senat 7. September 2004 - 9 AZR 537/03 - BAGE 112, 13, zu B I 3 b bb (1) der Gründe).
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