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   BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 545/03   

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https://dejure.org/2004,2316
BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 545/03 (https://dejure.org/2004,2316)
BAG, Entscheidung vom 07.09.2004 - 9 AZR 545/03 (https://dejure.org/2004,2316)
BAG, Entscheidung vom 07. September 2004 - 9 AZR 545/03 (https://dejure.org/2004,2316)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Zuordnung einer Firmenbezeichnung als Vermögensbestandteil und Teil der Insolvenzmasse - Bestimmung der Gerichtszuständigkeit in Kennzeichenstreitsachen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern - Ende der Pflicht eines Arbeitnehmers zur Wettbewerbsenthaltung mit dem Ende ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    MarkenG § 5 Abs. 2; ; MarkenG § 15 Abs. 2; ; MarkenG § 15 Abs. 4; ; MarkenG § 20; ; MarkenG § 21; ; MarkenG § 23

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 5 Abs. 2 § 15 Abs. 2, 4 § 20 § 21 § 23
    Markenrecht - Schutz geschäftlicher Bezeichnungen; Untersagung der Nutzung eines Domainnamens

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Untersagung der Nutzung eines Domainnamens nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ? Grundsätze des Markenschutzes gelten auch bei Nutzung von Firmenbestandteilen als Domainname

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Selbständiger muss Internet-Adresse aufgeben - Ex-Angestellter verwandte den Firmennamen des früheren Arbeitgebers

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Verwendung einer Geschäftsbezeichnung des Arbeitgebers durch Arbeitnehmer

Besprechungen u.ä.

  • De-legibus-Blog PDF (Entscheidungsanmerkung)

    Vom Wildern in fremden Gründen (Thomas Fuchs; JR 10/2005, S. 439-440)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 105
  • MMR 2005, 173
  • DB 2004, 2699
  • JR 2005, 439
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Dresden, 20.10.1998 - 14 U 3613/97

    Verfügungsgrund bei Marken- und Wettbewerbsverletzung

    Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 545/03
    Die Registrierung stellt deshalb eine Benutzung dar (OLG Dresden 20. Oktober 1998 - 14 U 3613/97 - CR 1999, 589 ff. - cyberspace.de).

    Das gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier - über die Adresse auch eine Homepage aufgerufen werden kann (für Benutzung allein durch Registrierung OLG Dresden 20. Oktober 1998 - 14 U 3613/97 - aaO).

    Die umstrittene Frage, ob bereits die Einrichtung einer Domain auch ohne eine dahinterstehende Homepage markenrechtliche Unterlassungsansprüche auslösen kann (bejahend OLG Dresden 20. Oktober 1998 - 14 U 3613/97 - CR 1999, 589 ff. - cyberspace.de; verneinend OLG Karlsruhe 12. September 2001 - 6 U 13/01 - GRUR-RR 2002, 138), bedarf hier keiner Stellungnahme.

  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 230/99

    Defacto.de

    Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 545/03
    Das können insbesondere solche Firmenbestandteile sein, die nicht beschreibend auf den Unternehmensgegenstand hinweisen (vgl. BGH 21. Februar 2002 - I ZR 230/99 - NJW 2002, 3551 ff. - defacto).

    Der Grund für diesen selbständigen Schutz besteht in der Neigung des Verkehrs, längere Firmenbezeichnungen auf den (allein) unterscheidungsfähigen Bestandteil zu verkürzen (BGH 21. Februar 2002 - I ZR 230/99 - NJW 2002, 3551 ff. - defacto).

    Es besteht eine Wechselwirkung zwischen dem Ähnlichkeitsgrad der einander gegenüberstehenden Bezeichnungen, der Kennzeichnungskraft des Kennzeichens und dem wirtschaftlichen Abstand der Tätigkeitsgebiete der Parteien (BGH 21. Februar 2002 - I ZR 230/99 - NJW 2002, 3551 ff. - defacto).

  • OLG Köln, 02.11.2001 - 6 U 48/01

    UWG -Recht und Verbraucherrecht; Verwendung der second-level-domain "freelotto"

    Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 545/03
    Der Anspruch auf Löschung besteht hier schon deshalb, weil jegliche Anhaltspunkte dafür fehlen, dass der Beklagte die Internetadresse zu anderen als den bisherigen, rechtlich zu beanstandenden Zwecken verwenden wird (vgl. OLG Köln 2. November 2001 - 6 U 48/01 - WRP 2002, 249 ff.).
  • OLG München, 02.04.1998 - 6 U 4798/97

    Unlautere Ausnutzung einer bekannten Marke durch Eintragung eines Domain-Namens;

    Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 545/03
    Zumindest in diesen Fällen ist der Anspruch auf Abgabe einer Verzichtserklärung gegenüber dem Rechenzentrum ein unselbständiger, den Unterlassungsanspruch ergänzender Beseitigungsanspruch (vgl. dazu OLG München 2. April 1998 - 6 U 4798/97 - NJW-RR 1998, 984 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 12.09.2001 - 6 U 13/01

    Internet: Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Registrierung einer Domain

    Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 545/03
    Die umstrittene Frage, ob bereits die Einrichtung einer Domain auch ohne eine dahinterstehende Homepage markenrechtliche Unterlassungsansprüche auslösen kann (bejahend OLG Dresden 20. Oktober 1998 - 14 U 3613/97 - CR 1999, 589 ff. - cyberspace.de; verneinend OLG Karlsruhe 12. September 2001 - 6 U 13/01 - GRUR-RR 2002, 138), bedarf hier keiner Stellungnahme.
  • BGH, 27.06.2002 - I ZR 103/00

    Marken- und wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche unter Anwendern der sog.

    Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 545/03
    Die Regelung betrifft beschreibende Angaben (vgl. BGH 27. Juni 2002 - I ZR 103/00 - NJW-RR 2003, 623 ff. - Feldenkrais).
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 545/03
    Es ist eine Begehungsgefahr bestehen geblieben, die durch das "Berühmen" mit dem Recht, sich in bestimmter Weise zu verhalten, begründet wird (dazu BGH 22. November 2001 - I ZR 138/99 - BGHZ 149, 191 ff. - shell.de).
  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 152/96

    SZENE; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 545/03
    Die §§ 5, 15 MarkenG, auf denen der Anspruch beruht, haben ohne wesentliche Änderungen die Bestimmungen des bisherigen § 16 Abs. 1 UWG in der vor In-Kraft-Treten des Markengesetzes geltenden Fassung zum 1. Januar 1995 (Art. 50 Abs. 3 des Gesetzes vom 25. Oktober 1994; BGBl. I S. 3082 ff.) übernommen (BGH 29. April 1999 - I ZR 152/96 - NJW-RR 1999, 1643 ff. - Szene).
  • BGH, 09.10.1986 - I ZR 158/84

    Herleitung der Erstbegehungsgefahr für einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch

    Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 545/03
    Das galt für die Verjährungsregelung in § 21 UWG (vgl. BGH 9. Oktober 1986 - I ZR 158/84 - DB 1987, 578 f.) vor In-Kraft-Treten des neuen UWG vom 3. Juli 2004 (BGBl. I S. 1414 ff.).
  • BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 145/01

    Verwirkung

    Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 545/03
    Der Berechtigte muss vielmehr unter Umständen untätig gewesen sein, die den Eindruck erweckten, dass er sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, so dass der Verpflichtete sich darauf einstellen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (Senat 28. Mai 2002 - 9 AZR 145/01 - EzA BGB § 242 Verwirkung Nr. 2).
  • LAG Niedersachsen, 02.09.2003 - 13 Sa 453/03

    Nutzung eines Firmenbestandteils als Internet-Adresse

  • BGH, 01.03.2001 - I ZR 211/98

    Die ARD unterliegt im Titelstreit - Sat.1 und ProSieben dürfen ihre Nachrichten

  • BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 394/97

    Verschwiegenheitspflicht, Unterlassungsansprüche

  • BGH, 27.09.1982 - II ZR 51/82

    Fortführung einer einen Personennamen enthaltenden Firma nach Ausscheiden des

  • BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 443/91

    Rechtsmittel gegen inkorrekte Rechtswegentscheidung

  • LAG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - 13 Sa 69/05

    Wettbewerbsverbot: Schadensersatzanspruch wegen Konkurrenztätigkeit eines

    cc) (1) Die "Kantenbänderentscheidung" des Bundesarbeitsgerichts vom 19.05.1998 beschreibt Umfang und Rechtsfolge der nachvertraglichen Verschwiegenheitspflicht in der Folge des Thrombosol- und des Kundenschutzurteils zusammenfassend wie folgt (BAG 19.05.1998 - 9 AZR 394/97 - "Kantenbänder" AP BGB § 611 Treuepflicht Nr. 11, zu C I der Gründe; im Ergebnis ebenso beispielsweise BAG 07.09.2004 - 9 AZR 545/03 - NZA 2005, 105, zu B 1 der Gründe) :.
  • BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 583/04

    Widerruf einer Gesamtversorgungszusage

    Der Berechtigte muss unter Umständen untätig gewesen sein, die den Eindruck erweckten, dass er sein Recht nicht mehr geltend machen wolle (vgl. BAG 7. September 2004 - 9 AZR 545/03 - NZA 2005, 105, zu B 2 d bb (2) der Gründe).
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