Rechtsprechung
   BAG, 14.01.1992 - 9 AZR 546/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3465
BAG, 14.01.1992 - 9 AZR 546/90 (https://dejure.org/1992,3465)
BAG, Entscheidung vom 14.01.1992 - 9 AZR 546/90 (https://dejure.org/1992,3465)
BAG, Entscheidung vom 14. Januar 1992 - 9 AZR 546/90 (https://dejure.org/1992,3465)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,3465) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tarifliches Urlaubsgeld bei Erziehungsurlaub - Enge Wechselbeziehung zwischen Erholungsurlaub und zusätzlichem Urlaubsgeld - Anspruch auf ein zusätzliches Urlaubsgeld - Zusammenhang zwischen Urlaubsanspruch und Urlaubsgeld - Gewährung zusätzlichen Urlaubsgeldes aus ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifliches Urlaubsgeld bei Erziehungsurlaub

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 660/87

    Auswirkungen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub auf die Zahlung von

    Auszug aus BAG, 14.01.1992 - 9 AZR 546/90
    Diese Wechselbeziehung von Urlaubsanspruch und Urlaubsgeld steht indessen einer abweichenden tariflichen Bestimmung nicht entgegen, die ohne Rücksicht auf die Arbeitsleistung oder die Anwesenheit des Arbeitnehmers im Betrieb den Arbeitgeber verpflichtet, eine Sonderleistung wegen erwiesener Betriebstreue, zum Beispiel in Form eines zusätzlichen Urlaubsgeldes zu zahlen (vgl. zum Erziehungsurlaub BAG vom 21. Februar 1991 - 6 AZR 433/89 - nicht veröffentlicht; BAG vom 10. Mai 1989 - 6 AZR 660/87 - AP Nr. 2 zu § 15 BErzGG = EzA § 16 BErzGG Nr. 2; BAG vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 418/89 - EzA § 16 BErzGG Nr. 4; nach längerer Krankheit vgl. BAG vom 26. November 1964 - 5 AZR 502/63 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifliche Übung; Stahlhacke, GK-Bundesurlaubsgesetz, 4. Aufl., § 11 Rz 90; Dersch/Neumann, BUrlG, 7. Aufl., § 11 Rz 76).

    Das Arbeitsverhältnis ruht während des Erziehungsurlaubs nur für dessen Dauer; in dieser Zeit sind die Hauptpflichten (Arbeitsleistung und Vergütung) suspendiert, die arbeitsvertraglichen Nebenpflichten bestehen dagegen fort (ständige Rechtsprechung, BAGE 59, 62 [BAG 22.06.1988 - 5 AZR 526/87] = AP Nr. 1 zu § 15 BErzGG; BAG vom 10. Mai 1989, a.a.O.; BAG vom 7. Dezember 1989 - 6 AZR 322/88 - AP Nr. 3 zu § 15 BErzGG = EzA § 4 TVG Metallindustrie Nr. 66).

  • BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 322/88

    Erziehungsurlaub: Rechtsnatur der Erklärung über die Inanspruchnahme -

    Auszug aus BAG, 14.01.1992 - 9 AZR 546/90
    Das Arbeitsverhältnis ruht während des Erziehungsurlaubs nur für dessen Dauer; in dieser Zeit sind die Hauptpflichten (Arbeitsleistung und Vergütung) suspendiert, die arbeitsvertraglichen Nebenpflichten bestehen dagegen fort (ständige Rechtsprechung, BAGE 59, 62 [BAG 22.06.1988 - 5 AZR 526/87] = AP Nr. 1 zu § 15 BErzGG; BAG vom 10. Mai 1989, a.a.O.; BAG vom 7. Dezember 1989 - 6 AZR 322/88 - AP Nr. 3 zu § 15 BErzGG = EzA § 4 TVG Metallindustrie Nr. 66).
  • BAG, 21.02.1991 - 6 AZR 433/89

    Anspruch auf Weihnachtszuwendung während des Erziehungsurlaubs - Erfordernis der

    Auszug aus BAG, 14.01.1992 - 9 AZR 546/90
    Diese Wechselbeziehung von Urlaubsanspruch und Urlaubsgeld steht indessen einer abweichenden tariflichen Bestimmung nicht entgegen, die ohne Rücksicht auf die Arbeitsleistung oder die Anwesenheit des Arbeitnehmers im Betrieb den Arbeitgeber verpflichtet, eine Sonderleistung wegen erwiesener Betriebstreue, zum Beispiel in Form eines zusätzlichen Urlaubsgeldes zu zahlen (vgl. zum Erziehungsurlaub BAG vom 21. Februar 1991 - 6 AZR 433/89 - nicht veröffentlicht; BAG vom 10. Mai 1989 - 6 AZR 660/87 - AP Nr. 2 zu § 15 BErzGG = EzA § 16 BErzGG Nr. 2; BAG vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 418/89 - EzA § 16 BErzGG Nr. 4; nach längerer Krankheit vgl. BAG vom 26. November 1964 - 5 AZR 502/63 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifliche Übung; Stahlhacke, GK-Bundesurlaubsgesetz, 4. Aufl., § 11 Rz 90; Dersch/Neumann, BUrlG, 7. Aufl., § 11 Rz 76).
  • BAG, 15.11.1973 - 5 AZR 166/73

    Zusätzliches Urlaubsgeld - Urlaubsgeld - Übertragener Urlaub

    Auszug aus BAG, 14.01.1992 - 9 AZR 546/90
    Für die rechtliche Beurteilung des Urlaubsgeldanspruchs sind dann allein die tariflichen Rechtsgrundlagen ausschlaggebend (vgl. BAG vom 15. November 1973 - 5 AZR 166/73 - AP Nr. 11 zu § 11 BUrlG).
  • BAG, 22.06.1988 - 5 AZR 526/87

    Krankengeld - Teilzeit - Erziehungsurlaub

    Auszug aus BAG, 14.01.1992 - 9 AZR 546/90
    Das Arbeitsverhältnis ruht während des Erziehungsurlaubs nur für dessen Dauer; in dieser Zeit sind die Hauptpflichten (Arbeitsleistung und Vergütung) suspendiert, die arbeitsvertraglichen Nebenpflichten bestehen dagegen fort (ständige Rechtsprechung, BAGE 59, 62 [BAG 22.06.1988 - 5 AZR 526/87] = AP Nr. 1 zu § 15 BErzGG; BAG vom 10. Mai 1989, a.a.O.; BAG vom 7. Dezember 1989 - 6 AZR 322/88 - AP Nr. 3 zu § 15 BErzGG = EzA § 4 TVG Metallindustrie Nr. 66).
  • BAG, 26.11.1964 - 5 AZR 502/63

    Tarifübung - Auslegungsgesichtspunkt für Tarifverträge - Langdauernde Krankheit -

    Auszug aus BAG, 14.01.1992 - 9 AZR 546/90
    Diese Wechselbeziehung von Urlaubsanspruch und Urlaubsgeld steht indessen einer abweichenden tariflichen Bestimmung nicht entgegen, die ohne Rücksicht auf die Arbeitsleistung oder die Anwesenheit des Arbeitnehmers im Betrieb den Arbeitgeber verpflichtet, eine Sonderleistung wegen erwiesener Betriebstreue, zum Beispiel in Form eines zusätzlichen Urlaubsgeldes zu zahlen (vgl. zum Erziehungsurlaub BAG vom 21. Februar 1991 - 6 AZR 433/89 - nicht veröffentlicht; BAG vom 10. Mai 1989 - 6 AZR 660/87 - AP Nr. 2 zu § 15 BErzGG = EzA § 16 BErzGG Nr. 2; BAG vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 418/89 - EzA § 16 BErzGG Nr. 4; nach längerer Krankheit vgl. BAG vom 26. November 1964 - 5 AZR 502/63 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifliche Übung; Stahlhacke, GK-Bundesurlaubsgesetz, 4. Aufl., § 11 Rz 90; Dersch/Neumann, BUrlG, 7. Aufl., § 11 Rz 76).
  • BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 418/89

    Jahresabschlußzahlung und Erziehungsurlaub

    Auszug aus BAG, 14.01.1992 - 9 AZR 546/90
    Diese Wechselbeziehung von Urlaubsanspruch und Urlaubsgeld steht indessen einer abweichenden tariflichen Bestimmung nicht entgegen, die ohne Rücksicht auf die Arbeitsleistung oder die Anwesenheit des Arbeitnehmers im Betrieb den Arbeitgeber verpflichtet, eine Sonderleistung wegen erwiesener Betriebstreue, zum Beispiel in Form eines zusätzlichen Urlaubsgeldes zu zahlen (vgl. zum Erziehungsurlaub BAG vom 21. Februar 1991 - 6 AZR 433/89 - nicht veröffentlicht; BAG vom 10. Mai 1989 - 6 AZR 660/87 - AP Nr. 2 zu § 15 BErzGG = EzA § 16 BErzGG Nr. 2; BAG vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 418/89 - EzA § 16 BErzGG Nr. 4; nach längerer Krankheit vgl. BAG vom 26. November 1964 - 5 AZR 502/63 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifliche Übung; Stahlhacke, GK-Bundesurlaubsgesetz, 4. Aufl., § 11 Rz 90; Dersch/Neumann, BUrlG, 7. Aufl., § 11 Rz 76).
  • BAG, 06.09.1994 - 9 AZR 92/93

    Urlaubsgeld und Erziehungsurlaub

    Die Tarifvertragsparteien sind frei, ohne Rücksicht auf Arbeitsleistung oder Betriebsanwesenheit eine "Urlaubsgeld" genannte Sonderzahlung, insbesondere wegen erwiesener Betriebstreue, zu vereinbaren (vgl. BAG Urteil vom 21. Februar 1991 - 6 AZR 433/89 - n.v.; BAGE 62, 35 = AP Nr. 2 zu § 15 BErzGG; BAG Urteil vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 418/89 - AP Nr. 5 zu § 15 BErzGG; zuletzt BAG Urteil vom 14. Januar 1992 - 9 AZR 546/90 - n.v.).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 14. Januar 1992 (- 9 AZR 546/90 - n.v.) ausgeführt hat, waren diese Probleme den Tarifvertragsparteien bereits vor den zum 1. Januar 1986 in Kraft getretenen Regelungen des BErzGG bekannt.

  • BAG, 18.03.1997 - 9 AZR 84/96

    Urlaubsgeld während des Erziehungsurlaubs

    bb) Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG (Urteile vom 6. September 1994 - 9 AZR 92/93 - AP Nr. 5 zu § 1 TVG: Einzelhandel; vom 14. Januar 1992 - 9 AZR 546/90 -, n.v.; vom 21. Februar 1991 - 6 AZR 433/89 -, n.v.) sind die Tarifvertragsparteien frei, ohne Rücksicht auf den Bestand von Arbeitspflichten oder Urlaubsansprüchen eine "Urlaubsgeld" genannte Sonderzahlung zu vereinbaren.
  • BAG, 21.10.1997 - 9 AZR 255/96

    Tarifliches Urlaubsgeld

    Der Anspruch auf ein zusätzliches Urlaubsgeld nach § 17 Ziff. 13 Abs. 1 MTV Schuhindustrie ist sowohl von der Gewährung des Urlaubs als auch dem Bestand eines Anspruchs auf Urlaubsentgelt abhängig (Aufgabe der Senatsrechtsprechung im Urteil vom 14. Januar 1992 - 9 AZR 546/90 - n.v.).

    a) Zwar hat der Senat im Urteil vom 14. Januar 1992 (- 9 AZR 546/90 - n.v.) die Auffassung vertreten, § 17 Ziff. 13 Abs. 1 MTV sei so zu verstehen, daß ein zusätzliches Urlaubsgeld auch dann zu zahlen sei, wenn kein Anspruch auf Urlaubsentgelt bestehe.

  • BAG, 08.12.1992 - 9 AZR 538/91

    Anspruch auf Zahlung zusätzlicher Urlaubsvergütung bei Kürzung des

    In der Praxis kommen auch zahlreiche Mischformen vor (vgl. Urteil des Senats vom 14. Januar 1992 - 9 AZR 546/90 -, n.v.).

    Nach manchen Regelungen ist die Zusatzleistung ohne Rücksicht auf die Arbeitsleistung oder die Anwesenheit des Arbeitnehmers im Betrieb und auch ohne Rücksicht auf das Bestehen eines Urlaubsanspruchs zu gewähren (vgl. Urteil des Senats vom 14. Januar 1992 - 9 AZR 546/90 -, n.v.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.03.2000 - 7 Sa 1352/99

    Anspruch auf Zahlung von Urlaubsgeld; Urlaubsgeld nach dem Tarifvertrag über

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht