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   BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 562/00   

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BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 562/00 (https://dejure.org/2002,721)
BAG, Entscheidung vom 27.02.2002 - 9 AZR 562/00 (https://dejure.org/2002,721)
BAG, Entscheidung vom 27. Februar 2002 - 9 AZR 562/00 (https://dejure.org/2002,721)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Freistellungsrecht des Arbeitgebers - Berufsausübungsfreiheit - Tarifautonomie

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision - Freistellungsrecht des Arbeitgebers - Berufsausübungsfreiheit - Tarifautonomie - Vorruhestand - SWR - Freistellung - Arbeitspflicht - Einseitiges Suspensierungsrecht - Rundfunkanstalt - Gerechtfertigter Grundrechtseingriff - Wertentscheidungen - ...

  • Judicialis

    GG Art. 12; ; Tarifvertrag über eine Vorruhestandsregelung beim Südwestrundfunk vom 20. Juli 1998 (TV Vorruhestand) § 8 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifrecht - Freistellungsrecht des Arbeitgebers; Berufsausübungsfreiheit; Tarifautonomie

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 12; Tarifvertrag über eine Vorruhestandsregelung beim Südwestrundfunk vom 20. 7. 1998 (TV Vorruhestand) § 8a
    Freistellungsrecht des Arbeitgebers aufgrund tarifvertraglicher Regelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 100, 339
  • NZA 2002, 1099
  • NZA 2002, 1100
  • BB 2002, 2018
  • DB 2002, 2054
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (32)

  • BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 114/00

    Arbeitsplatzsicherung - Vorübergehende Tarifabsenkung

    Auszug aus BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 562/00
    Eine solche Bezugnahme dient der Gleichstellung der nicht organisierten und organisierten Beschäftigten (vgl. BAG 28. Juni 2001 - 6 AZR 114/00 - EzA TVG § 4 Beschäftigungssicherung Nr. 7).

    Auch wenn ein Schutz der Arbeitsvertragsparteien vor schlechterdings nicht voraussehbaren oder billigerweise nicht erwarteter Klauseln grundsätzlich zu bejahen ist (vgl. hierzu BAG 28. Juni 2001 - 6 AZR 114/00 - aaO), kann das nur für einen Verbandstarifvertrag gelten, nicht aber für einen Haustarifvertrag.

    c) Ob die Tarifvertragsparteien wegen des in dem Verbandsbeitritt oder wegen des in der einzelvertraglichen Übernahme des Tarifvertrags liegenden Grundrechtsverzichts bis zur Grenze des "Unerträglichen" (Erfk/Dieterich 2. Aufl. Einl. GG Rn. 47, 64, 67) in die Berufsfreiheit eingreifen dürfen oder ob die Abwägung nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfolgen muß und es dann ausreicht, wenn die Tarifvertragsparteien einem Grundrechtseingriff eine "Gegenleistung" des hierdurch Begünstigten gegenüber gestellt haben (so BAG 25. Oktober 2000 - 4 AZR 438/99 - BAGE 96, 168) ist nicht abschließend zu entscheiden (vgl. auch BAG 28. Juni 2001 - 6 AZR 114/00- aaO).

  • BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 700/96

    Tarifliche Altersgrenze von 55 Jahren

    Auszug aus BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 562/00
    Die Kontrolle, ob der Eingriff in die Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG durch die Tarifvertragsparteien in Ausübung ihres kollektiven Grundrechts aus Art. 9 Abs. 3 GG gerechtfertigt ist, obliegt den Gerichten für Arbeitssachen (vgl. zu tarifvertraglichen Altersgrenzen BAG 25. Februar 1998 - 7 AZR 641/96 - BAGE 88, 118 und 11. März 1998 - 7 AZR 700/96 - BAGE 88, 162).
  • BAG, 25.02.1998 - 7 AZR 641/96

    Einzel- oder kollektivvertragliche Altersgrenzenregelung von 60 Jahren bei

    Auszug aus BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 562/00
    Die Kontrolle, ob der Eingriff in die Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG durch die Tarifvertragsparteien in Ausübung ihres kollektiven Grundrechts aus Art. 9 Abs. 3 GG gerechtfertigt ist, obliegt den Gerichten für Arbeitssachen (vgl. zu tarifvertraglichen Altersgrenzen BAG 25. Februar 1998 - 7 AZR 641/96 - BAGE 88, 118 und 11. März 1998 - 7 AZR 700/96 - BAGE 88, 162).
  • BAG, 27.01.1994 - 6 AZR 541/93

    Kurzarbeit im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 562/00
    Eine Regelung, die den Arbeitgeber ermächtigt, zu einem von ihm bestimmten beliebigen Zeitpunkt und in einem von ihm bestimmten Umfang den Beschäftigungs- und Lohnanspruch des Arbeitnehmers auf unbestimmte Zeit zu verkürzen oder ganz auszuschließen, ist deshalb regelmäßig dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber ohne die Tarifnorm die Arbeitsbedingungen nur durch Kündigung oder im Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer ändern könnte (vgl. BAG 27. Januar 1994 - 6 AZR 541/93 - BAGE 75, 327; 18. Oktober 1994 - 1 AZR 503/93 - AP BGB § 615 Kurzarbeit Nr. 11 = EzA BGB § 615 Kurzarbeit Nr. 2).
  • BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 195/83

    Tarifliches Bestimmungsrecht und Arbeitszeitänderung

    Auszug aus BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 562/00
    Dem Gebot der für tarifvertragliche Bestimmungsklauseln geltenden Grundsätze von Rechtsklarheit und Rechtssicherheit wird in hinreichender Weise Rechnung getragen (vgl. hierzu BAG 28. November 1984 - 5 AZR 123/83 - BAGE 47, 238 und - 5 AZR 195/83 - AP TVG § 4 Bestimmungsrecht Nr. 2 mit zust. Anm. Wiedemann = EzA TVG § 4 Rundfunk Nr. 12).
  • BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 427/83

    Tätigkeitszuweisung nach Tarifvertrag - Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 562/00
    a) Tarifvertragliche Regelungen, die dem Arbeitgeber das Recht zur einseitigen Änderung des Arbeitsvertrags einräumen, sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (vgl. BAG 26. Juni 1985 - 4 AZR 585/83 - BAGE 49, 125; 22. Mai 1985 - 4 AZR 427/83 - BAGE 48, 351 und - 4 AZR 88/84 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bundesbahn Nr. 6).
  • BAG, 26.06.1985 - 4 AZR 585/83

    Arbeitszeitbestimmung durch Arbeitgeber-Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 562/00
    a) Tarifvertragliche Regelungen, die dem Arbeitgeber das Recht zur einseitigen Änderung des Arbeitsvertrags einräumen, sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (vgl. BAG 26. Juni 1985 - 4 AZR 585/83 - BAGE 49, 125; 22. Mai 1985 - 4 AZR 427/83 - BAGE 48, 351 und - 4 AZR 88/84 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bundesbahn Nr. 6).
  • BAG, 03.11.1999 - 7 AZR 898/98

    Bühnenengagementvertrag - Nichtverlängerungsmitteilung zur Vertragsänderung

    Auszug aus BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 562/00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, von der im Zweifel auch die Tarifvertragsparteien ausgehen, hat der Arbeitgeber, der den Inhalt des Arbeitsverhältnisses einseitig bestimmen kann, die Grundsätze billigen Ermessens nach dem Maßstab des § 315 BGB zu beachten (vgl. BAG 8. September 1994 - 6 AZR 254/94 - AP BGB § 611 Fleischbeschauer Nr. 18; 3. November 1999 - 7 AZR 898/98 - AP BGB § 611 Bühnenengagementsvertrag Nr. 54 = EzA TVG § 4 Bühnen Nr. 7; 15. November 2000 - 5 AZR 365/99 - BAGE 96, 228).
  • BAG, 08.09.1994 - 6 AZR 254/94

    Beschäftigungsanspruch einer Fleischbeschautierärztin

    Auszug aus BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 562/00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, von der im Zweifel auch die Tarifvertragsparteien ausgehen, hat der Arbeitgeber, der den Inhalt des Arbeitsverhältnisses einseitig bestimmen kann, die Grundsätze billigen Ermessens nach dem Maßstab des § 315 BGB zu beachten (vgl. BAG 8. September 1994 - 6 AZR 254/94 - AP BGB § 611 Fleischbeschauer Nr. 18; 3. November 1999 - 7 AZR 898/98 - AP BGB § 611 Bühnenengagementsvertrag Nr. 54 = EzA TVG § 4 Bühnen Nr. 7; 15. November 2000 - 5 AZR 365/99 - BAGE 96, 228).
  • BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 438/99

    Vorübergehende Reduzierung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 38, 5

    Auszug aus BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 562/00
    c) Ob die Tarifvertragsparteien wegen des in dem Verbandsbeitritt oder wegen des in der einzelvertraglichen Übernahme des Tarifvertrags liegenden Grundrechtsverzichts bis zur Grenze des "Unerträglichen" (Erfk/Dieterich 2. Aufl. Einl. GG Rn. 47, 64, 67) in die Berufsfreiheit eingreifen dürfen oder ob die Abwägung nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfolgen muß und es dann ausreicht, wenn die Tarifvertragsparteien einem Grundrechtseingriff eine "Gegenleistung" des hierdurch Begünstigten gegenüber gestellt haben (so BAG 25. Oktober 2000 - 4 AZR 438/99 - BAGE 96, 168) ist nicht abschließend zu entscheiden (vgl. auch BAG 28. Juni 2001 - 6 AZR 114/00- aaO).
  • BAG, 18.10.1994 - 1 AZR 503/93

    Kurzarbeit im öffentlichen Dienst der neuen Länder

  • BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 123/83

    Arbeitszeit: Änderungsbefugnis durch Tarifvertrag

  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 560/99

    Widerruf einer Fahrvereinbarung

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

  • BAG, 03.08.1999 - 1 AZR 677/98

    Verbot der sachfremden Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer oder

  • BAG, 07.12.2000 - 2 AZR 391/99

    Betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines

  • BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 88/84

    Tätigkeitszuweisung nach Tarifvertrag

  • BAG, 26.07.1988 - 1 AZR 156/87

    Sozialplan - Altersruhegeld

  • BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 365/99

    Zuweisung einer Ersatztätigkeit bei Beschäftigungsverbot

  • BGH, 28.02.1991 - I ZR 94/89

    Porzellanmanufaktur - Spitzen-/Alleinstellungsbehauptung; Irreführung/Herstellung

  • BAG, 03.03.1999 - 5 AZR 275/98

    Rechtsschutzbedürfnis für ausschließlich vergangenheitsbezogene

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

  • LAG Baden-Württemberg, 02.08.2000 - 12 Sa 61/99

    Fehlende Einwilligung zu einer Vorruhestandsvereinbarung

  • BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 410/84

    Weiterbeschäftigung bei Streit über Befristung

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 455/90

    Tarifkonkurrenz - Tarifpluralität bei Haustarifvertrag

  • BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 43/97

    Freistellung zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs?

  • BAG, 08.05.2001 - 9 AZR 95/00

    Ausgliederung - Anstalt öffentlichen Rechts

  • BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 344/98
  • BAG, 04.09.1985 - 5 AZR 90/84

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf tatsächliches Tätigwerden entsprechend seinem

  • BAG, 23.02.2000 - 7 AZR 891/98

    Tariflicher Wiedereinstellungsanspruch

  • BAG, 03.09.1986 - 4 AZR 355/85

    Tarifgerechte Eingruppierung einer leitenden Unterrichtsschwester - Anspruch auf

  • BAG, 14.04.1999 - 4 AZR 189/98

    Bewährungsaufstieg nach BAT - Rückgriff auf Tätigkeiten zur Zeit der DDR

  • BAG, 20.04.2012 - 9 AZR 504/10

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - statische oder dynamische

    Allein aus dem Umstand, dass der Arbeitsvertrag von "dem ... Tarifvertrag" spricht, lässt sich nicht der Wille entnehmen, ausschließlich dem bei Vertragsabschluss aktuellen Tarifvertrag Geltung zu verschaffen (BAG 27. Februar 2002 - 9 AZR 562/00 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 100, 339) .

    Zwar sind die Arbeitsvertragsparteien grundsätzlich vor schlechterdings nicht voraussehbaren oder billigerweise nicht zu erwartenden Klauseln zu schützen (vgl. BAG 27. Februar 2002 - 9 AZR 562/00 - zu B II 1 c der Gründe, BAGE 100, 339; 28. Juni 2001 - 6 AZR 114/00 - zu C der Gründe, BAGE 98, 175) .

  • BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 41/05

    Urlaubsgeld - Bezugnahmeklausel - Formulararbeitsvertrag

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei fehlender Angabe einer konkret nach Datum festgelegten Fassung des in Bezug genommenen Tarifvertrages jedoch regelmäßig anzunehmen, der Tarifvertrag solle in der jeweiligen Fassung gelten (vgl. BAG 20. März 1991 - 4 AZR 455/90 - BAGE 67, 330; Senat 27. Februar 2002 - 9 AZR 562/00 - BAGE 100, 339; vgl. auch BAG 9. November 2005 - 5 AZR 128/05 - AP BGB § 305c Nr. 4 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LAG Düsseldorf, 22.10.2013 - 16 Sa 622/13

    Versetzung in Vermittlungs- und Qualifizierungsbetrieb

    Verboten sind Regelungen, die mit dem durch das Kündigungsschutzgesetz gewährleisteten Schutz nicht mehr vereinbar sind (BAG v. 27.02.2002, 9 AZR 562/00, BAGE 100, 339; BAG v. 11.03.1998, 7 AZR 700/96 BAGE 88, 162; BAG 25.02.1998, 7 AZR 641/96, BAGE 88, 118).

    Ein tarifvertraglicher Eingriff in den Beschäftigungsinhaltsschutz durch eine Suspendierungsklausel ist dann mit den kündigungsschutzrechtlichen Wertungen vereinbar, wenn er von Voraussetzungen abhängt, welche der sozialen Rechtfertigung einer betriebsbedingten (Änderungs-)Kündigung im Sinne von §§ 1, 2 KSchG zumindest "nahe kommen" (BAG v. 27.02.2002, 9 AZR 562/00, AP TVG § 1 Tarifverträge: Rundfunk Nr. 36, zu B. II. 4. c. der Gründe; LAG Brandenburg v. 30.06.2005, 9 Sa 79/05, juris).

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