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   BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 563/01   

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https://dejure.org/2003,2764
BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 563/01 (https://dejure.org/2003,2764)
BAG, Entscheidung vom 18.02.2003 - 9 AZR 563/01 (https://dejure.org/2003,2764)
BAG, Entscheidung vom 18. Februar 2003 - 9 AZR 563/01 (https://dejure.org/2003,2764)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Schadenersatzanspruch bei nichtgewährtem Urlaub; Urlaubs- übertragungszeitraum nach dem Manteltarifvertrag Ersatzkassen (EKT-MTV) bei andauernder Arbeitsunfähigkeit im Urlaubsjahr

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entstehung des Anspruchs auf Abgeltung eines Urlaubsanspruchs ; Voraussetzung der Gewährung von Ersatzurlaub; Unwirksamkeit von Tarifnormen die für vergleichbare Sachverhalte unterschiedliche Regelungen enthalten

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; BGB § ... 286 Abs. 1 aF; ; BGB § 287 Satz 2; ; BGB § 280 Abs. 1 aF; ; BGB § 249 Satz 1 aF; ; BUrlG § 3; ; BUrlG § 7 Abs. 3; ; BUrlG § 7 Abs. 4; ; Manteltarifvertrag Ersatzkassen § 26; ; Manteltarifvertrag Ersatzkassen § 27; ; Manteltarifvertrag Ersatzkassen § 28; ; Manteltarifvertrag Ersatzkassen § 30

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifauslegung - Schadenersatzanspruch bei nichtgewährtem Urlaub; Urlaubsübertragungszeitraum nach dem Manteltarifvertrag Ersatzkassen (EKT- MTV ) bei andauernder Arbeitsunfähigkeit im Urlaubsjahr

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schadensersatz bei nichtgewährtem Urlaub ? Ersatzurlaub anstelle des untergegangenen Urlaubsanspruchs bei Verzug des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 105, 141
  • NZA 2004, 52
  • DB 2003, 2554
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • LAG Hamm, 31.07.2001 - 11 Sa 408/01

    Ersatzansprüche für nicht gewährte Urlaubstage

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 563/01
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 31. Juli 2001 - 11 Sa 408/01 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 346/92

    Tarifliche Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 563/01
    Abweichend von der gesetzlichen Regelung des § 7 Abs. 4 BUrlG kann durch die Tarifvertragsparteien eine Abgeltung für Urlaubsansprüche vereinbart werden, die in Form der Arbeitsbefreiung nicht erfüllbar sind (vgl. BAG 9. August 1994 - 9 AZR 346/92 - BAGE 77, 291).
  • BAG, 16.03.1999 - 9 AZR 428/98

    Urlaubsgewährung im Übertragungszeitraum - schriftliche Geltendmachung -

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 563/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Arbeitnehmer, wenn er den Arbeitgeber hinsichtlich des Urlaubsanspruchs in Verzug gesetzt hat, anstelle des untergegangenen Urlaubsanspruchs Ersatzurlaub verlangen (Senat 16. März 1999 - 9 AZR 428/98 - AP BUrlG § 7 Übertragung Nr. 25 = EzA BUrlG § 7 Nr. 107 mwN).
  • BAG, 05.09.1995 - 9 AZR 455/94

    Öffentlicher Dienst - Kündigung - Arbeitnehmer - Zinsen - Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 563/01
    Der Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG kann nämlich nur erfüllt werden, wenn der Arbeitnehmer bei Fortdauer des Arbeitsverhältnisses jedenfalls für die Dauer seines Urlaubs seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung hätte erbringen können (Senat 5. September 1995 - 9 AZR 455/94 - ZTR 1996, 28).
  • BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 166/94

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 563/01
    Dies schließt im fortbestehenden Arbeitsverhältnis einen Schadenersatz in Geld aus (Senat 21. Februar 1995 - 9 AZR 166/94 - BAGE 79, 211).
  • BAG, 19.03.1996 - 9 AZR 1051/94

    Urlaubsvergütung nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 563/01
    Eine Tarifnorm ist nur dann unwirksam, wenn sie für vergleichbare Sachverhalte unterschiedliche Regelungen enthält und ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender einleuchtender Differenzierungsgrund nicht finden läßt (BAG 19. März 1996 - 9 AZR 1051/94 - BAGE 82, 230).
  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 352/00

    Ungleiche tarifliche Vergütung

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 563/01
    Dabei kann dahinstehen, ob und in welchen Umfang die Tarifvertragsparteien an den allgemeinen Gleichheitssatz gebunden sind (vgl. BAG 29. August 2001 - 4 AZR 352/00 - BAGE 99, 31).
  • BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 571/79

    Urlaubsanspruch bei geringer Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 563/01
    Damit folgten sie der Änderung der Rechtsprechung (BAG 28. Januar 1982 - 6 AZR 571/79 - BAGE 37, 382), wonach der volle Urlaubsanspruch allein auf Grund des Bestehens des Arbeitsverhältnisses und der Erfüllung der Wartezeit, unabhängig von einer Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erworben wird.
  • BAG, 16.08.1977 - 5 AZR 436/76

    Rechtsmißbrauch - Urlaubsanspruch - Krankheit - Rechtsmißbrauch bei

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 563/01
    Dies entsprach auch der damaligen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Rechtsmißbrauch (zB 16. August 1977 - 5 AZR 436/76 - AP BUrlG § 3 Rechtsmißbrauch Nr. 10 = EzA BUrlG § 3 Nr. 12).
  • BAG, 13.04.1994 - 3 AZR 936/93

    Tariflicher Abfindungsanspruch für Betriebsteilerwerber

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 563/01
    Bei verbleibenden Zweifeln kann die Tarifgeschichte, die praktische Tarifübung und die Entstehungsgeschichte des jeweiligen Tarifvertrages herangezogen werden (BAG 13. April 1994 - 3 AZR 936/93 - BAGE 76, 247 mwN).
  • BAG, 20.08.1996 - 9 AZR 22/95

    Tarifliche Regelung der Urlaubsübertragung - Metallindustrie NRW

  • BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 230/08

    Wechsel eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft - "Andere

    Sie schuldet daher nach § 280 Abs. 1, § 286 Abs. 1, § 287 Satz 2, § 249 BGB Schadensersatz für den untergegangenen Erfüllungsanspruch in Form von Ersatzurlaub (vgl. zur st. Rspr. BAG 18. Februar 2003 - 9 AZR 563/01 - BAGE 105, 141).
  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 51/04

    Arbeitnehmerähnliche Person - Gebührenbeauftragte

    Eine für die Auslegung möglicherweise heranziehbare praktische Tarifübung (Senat 18. Februar 2003 - 9 AZR 563/01 - BAGE 105, 141) kann daraus nicht abgeleitet werden.
  • LAG Hamm, 04.06.2009 - 16 Sa 1557/08

    Schadensersatzanspruch eines privatliquidationsberechtigten Chefarztes bei

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Arbeitnehmer, wenn er den Arbeitgeber hinsichtlich des Urlaubsanspruchs in Verzug gesetzt hat, anstelle des untergegangenen Urlaubsanspruchs Ersatzurlaub verlangen (vgl. BAG vom 18.02.2003, 9 AZR 563/01, NZA 2004, 52 m.w.N.).
  • BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 232/08

    Wechsel eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft - "Andere

    Sie schuldet daher nach § 280 Abs. 1, § 286 Abs. 1, § 287 Satz 2, § 249 BGB Schadensersatz für den untergegangenen Erfüllungsanspruch in Form von Ersatzurlaub (vgl. zur st. Rspr. BAG 18. Februar 2003 - 9 AZR 563/01 - BAGE 105, 141).
  • BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 231/08

    Wechsel eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft - "Andere

    Sie schuldet daher nach § 280 Abs. 1, § 286 Abs. 1, § 287 Satz 2, § 249 BGB Schadensersatz für den untergegangenen Erfüllungsanspruch in Form von Ersatzurlaub (vgl. zur st. Rspr. BAG 18. Februar 2003 - 9 AZR 563/01 - BAGE 105, 141).
  • ArbG Frankfurt/Main, 29.05.2019 - 7 Ca 1229/18

    Einzelfallentscheidung zu einem Ausgleich oder Vergütung für einem Arbeitnehmer

    Insoweit besteht eine gewisse Ähnlichkeit zu den Fällen, in denen die Erfüllung des Urlaubsanspruchs unmöglich geworden ist; auch in diesen Fällen kann der Arbeitnehmer die Gewährung von Urlaub als Schadensersatzanspruch verlangen (vgl. hierzu nur BAG, Urteil vom 18. Februar 2003 - 9 AZR 563/01, BAGE 105, 141; BAG, Urteil vom 22. Oktober 1991 - 9 AZR 373/90, BAGE 68, 362; BAG, Urteil vom 05. September 1985 6 AZR 86/82, BAGE 49, 299).
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