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   BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 570/00   

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BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 570/00 (https://dejure.org/2001,1879)
BAG, Entscheidung vom 18.09.2001 - 9 AZR 570/00 (https://dejure.org/2001,1879)
BAG, Entscheidung vom 18. September 2001 - 9 AZR 570/00 (https://dejure.org/2001,1879)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 143
  • NZA 2002, 895
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 705/98

    Urlaubsabgeltung und Kündigungsschutzklage

    Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 570/00
    Mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wandelt sich nach § 7 Abs. 4 BUrlG ein bis dahin noch nicht erfüllter Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers in einen Abgeltungsanspruch um, ohne daß es weiterer Handlungen des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers bedarf (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vgl. BAG 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - BAGE 92, 299 mwN).

    Die Erhebung einer Kündigungsschutzklage hat regelmäßig nicht die Geltendmachung von Urlaubsansprüchen des Arbeitnehmers zum Inhalt ( vgl. zuletzt BAG 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - BAGE 92, 299 mwN ).

    Die vom Kläger unter Hinweis auf das Schrifttum ( Adam AiB 2000, 447 ff.) geäußerten Bedenken greifen nicht durch.

    Der Arbeitnehmer muß den Arbeitgeber auffordern, den Urlaub zeitlich festzulegen (vgl. Senat 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - aaO) .

    Die Entscheidung des Senats vom 21. September 1999 ( - 9 AZR 705/98 - aaO ) besagt nichts anderes.

  • BAG, 25.08.1987 - 8 AZR 118/86

    Urlaubsanspruch - Übertragungsregelung

    Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 570/00
    Die gesetzliche Befristungsregelung gilt auch für den einzelvertraglich vereinbarten Urlaub, dessen Dauer den gesetzlichen Mindestanspruch von 24 Werktagen (20 Arbeitstagen) übersteigt, sofern der Arbeitsvertrag keine vom Gesetz abweichende Regelung enthält ( vgl. zum Tarifurlaub BAG 25. August 1987 - 8 AZR 118/86 - BAGE 56, 53 ).
  • BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 405/99

    Urlaubserteilung - Rückrufrecht des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 570/00
    Der Anspruch auf Urlaubsentgelt ist vielmehr nichts anderes als der für die Dauer der Freistellung aufrechterhaltene Entgeltanspruch des Arbeitnehmers nach § 611 BGB ( BAG 20. Juni 2000 - 9 AZR 405/99 - AP BUrlG § 7 Nr. 28 = EzA BUrlG § 1 Nr. 23 ).
  • BAG, 16.03.1999 - 9 AZR 428/98

    Urlaubsgewährung im Übertragungszeitraum - schriftliche Geltendmachung -

    Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 570/00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( vgl. 16. März 1999 - 9 AZR 428/98 - AP BUrlG § 7 Übertragung Nr. 25 = EzA BUrlG § 7 Nr. 107 mwN) kann der Arbeitnehmer, der den Arbeitgeber wegen des Urlaubsanspruchs in Verzug gesetzt hat, anstelle des ursprünglichen Urlaubsanspruchs als Schadenersatz Urlaub (Ersatzurlaub) im gleichen Umfang und im Fall der Beendigung einen entsprechenden Abgeltungsbetrag dann verlangen, wenn die Urlaubsgewährung während des Verzugs des Arbeitgebers unmöglich wird (§ 286 Abs. 1, § 287 Satz 2, § 280 Abs. 1, § 249 Satz 1 BGB).
  • BAG, 26.06.1969 - 5 AZR 393/68

    Urlaubsanspruch

    Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 570/00
    Er entsteht nach Ablauf der Wartezeit mit Beginn des jeweiligen Urlaubsjahres und erlischt mit dem Ende des Urlaubsjahres, sofern er nicht vom Arbeitnehmer so rechtzeitig geltend gemacht wird, daß er noch vorher vom Arbeitgeber erfüllt werden kann ( so schon BAG 26. Juni 1969 - 5 AZR 393/68 - BAGE 22, 85; 7. Dezember 1993 - 9 AZR 683/92 - BAGE 75, 171 mwN ).
  • BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 915/98

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung - Anspruch auf einen der Urlaubsabgeltung

    Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 570/00
    Da der Arbeitgeber nicht berechtigt ist, Urlaub nachträglich auf Zeiten des Annahmeverzugs anzurechnen, kann er nur mit einer vorsorglichen Festlegung des Urlaubs nach Maßgabe von § 7 Abs. 1 BUrlG die Kumulation von Annahmeverzugs- und Urlaubsansprüchen vermeiden ( vgl. auch BAG 9. November 1999 - 9 AZR 915/98 - nv. ).
  • BAG, 07.12.1993 - 9 AZR 683/92

    Befristung des Urlaubsanspruchs - IAO-Übereinkommen Nr. 132

    Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 570/00
    Er entsteht nach Ablauf der Wartezeit mit Beginn des jeweiligen Urlaubsjahres und erlischt mit dem Ende des Urlaubsjahres, sofern er nicht vom Arbeitnehmer so rechtzeitig geltend gemacht wird, daß er noch vorher vom Arbeitgeber erfüllt werden kann ( so schon BAG 26. Juni 1969 - 5 AZR 393/68 - BAGE 22, 85; 7. Dezember 1993 - 9 AZR 683/92 - BAGE 75, 171 mwN ).
  • BAG, 16.06.1976 - 5 AZR 224/75

    Ausschlußfristen - Fristwahrung durch Erhebung der Kündigungsschutzklage -

    Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 570/00
    Richtig ist, daß das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung davon ausgeht, der Arbeitnehmer wahre mit der Kündigungsschutzklage Ausschlußfristen für die vom Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses abhängigen Vergütungsansprüche, soweit die mündliche oder schriftliche Geltendmachung verlangt werde ( schon 16. Juni 1976 - 5 AZR 224/75 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 56 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 27) .
  • LAG Hessen, 08.06.2000 - 3 Sa 1143/99

    Auskunftsanspruch über allgemeine und individuelle Gehaltserhöhungen;

    Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 570/00
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 8. Juni 2000 - 3 Sa 1143/99 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 11.12.2002 - 18 Sa 1475/02

    Widerruf des erteilten Urlaubs, Urlaubsabgeltung, Verfall, Erwerbsminderung auf

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 05.09.1985 - 6 AZR 86/82 - NZA 1986, 394; BAG, Urteil vom 26.06.1986 - 8 AZR 266/84 - NZA 1986, 833; BAG, Urteil vom 17.01.1995 - 9 AZR 664/93 - a.a.O.; BAG, Urteil vom 21.09.1999 - 9 AZR 705/98 - NZA 2000, 590; BAG, Urteil vom 18.09.2001 - 9 AZR 570/00 - ZTR 2002, 139) kann ein Arbeitnehmer einen der Urlaubsabgeltung entsprechenden Geldbetrag als Schadensersatz für den zwischenzeitlich infolge Fristablaufs erloschenen Anspruch fordern, soweit er seinen Arbeitgeber zuvor in Verzug gesetzt hatte (§§ 284 Abs. 1, Abs. 2, 286 Abs. 1, 287 Satz 2 BGB a.F.).
  • LAG Hessen, 27.08.2009 - 18 Sa 1114/08

    Freistellung unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch

    Beispielsweise im Urteil vom 18.9.2001 (9 AZR 570/00, NZA 2002, 895 f), bekräftigt durch das bereits mehrfach zitierte vom 14.8.2007 (9 AZR 934/06, dokumentiert in juris), führt das Bundesarbeitsgericht aus:.
  • LAG Hamm, 16.02.2005 - 18 (8) Sa 1646/04

    Urlaubsabgeltung, Fristablauf, Schadensersatz wegen Verzugs, Jahresprämie,

    1. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 05.09.1985 - 6 AZR 86/82 - NZA 1986, 394; BAG, Urteil vom 26.06.1986 - 8 AZR 266/84 - NZA 1986, 833; BAG, Urteil vom 17.01.1995 - 9 AZR 664/93 - a.a.O.; BAG, Urteil vom 21.09.1999 - 9 AZR 705/98 - NZA 2000, 590; BAG, Urteil vom 18.09.2001 - 9 AZR 570/00 - ZTR 2002, 139) kann ein Arbeitnehmer einen der Urlaubsabgeltung entsprechenden Geldbetrag als Schadensersatz für den zwischenzeitlich infolge Fristablaufs erloschenen Anspruch fordern, soweit er seinen Arbeitgeber zuvor in Verzug gesetzt hatte (§§ 280 Abs. 2, 286 Abs. 1, 249 Satz 1 BGB).
  • LAG Hamm, 21.02.2007 - 18 Sa 1539/06

    Arbeitnehmerähnliche Person, Musikschullehrer, Urlaubsgewährung, Verfall des

    Der Urlaubsanspruch kann seiner Natur nach nur geltend gemacht werden durch die Aufforderung des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber, den Urlaub zeitlich festzusetzen (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 18.09.2001 - 9 AZR 570/00 - NZA 2002, 895; BAG, Urteil vom 21.09.1999 - 9 AZR 705/98 - NZA 2000, 580).
  • LAG Nürnberg, 11.03.2003 - 6 Sa 237/02

    Urlaubsabgeltung, Geltendmachung - Ausschlussfristen und Abrechnungspflicht

    Dies gilt selbst dann, wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde und wenn Streit über die Berechtigung der Kündigung besteht (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. zuletzt etwa Urteil vom 18.09.2001, 9 AZR 570/00, EzA § 7 BUrlG Nr. 109).
  • LAG Hamm, 22.11.2006 - 18 Sa 996/06

    Geltendmachung des Urlaubsanspruchs, Verfall des Urlaubsanspruchs,

    aa) Der Urlaubsanspruch kann seiner Natur nach nur geltend gemacht werden durch die Aufforderung des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber, den Urlaub zeitlich festzusetzen (vgl. z.B. BAG, v. 18.09.2001 - 9 AZR 570/00 - NZA 2002, 895; BAG, v. 21.09.1999 - 9 AZR 705/98 - NZA 2000, 590; BAG, v. 17.01.1995 - 9 AZR 664/93 - NZA 1995, 531).
  • LAG Hamm, 16.02.2005 - 18 Sa 1675/04

    Urlaubsabgeltung, Befristung des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung,

    1. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 05.09.1985 - 6 AZR 86/82 - NZA 1986, 394; BAG, Urteil vom 26.06.1986 - 8 AZR 266/84 - NZA 1986, 833; BAG, Urteil vom 17.01.1995 - 9 AZR 664/93 - a.a.O.; BAG, Urteil vom 21.09.1999 - 9 AZR 705/98 - NZA 2000, 590; BAG, Urteil vom 18.09.2001 - 9 AZR 570/00 - ZTR 2002, 139) kann ein Arbeitnehmer einen der Urlaubsabgeltung entsprechenden Geldbetrag als Schadensersatz für den zwischenzeitlich infolge Fristablaufs erloschenen Anspruch nur dann fordern, soweit er den Arbeitgeber zuvor in Verzug gesetzt hatte (§§ 280 Abs. 2, 286 Abs. 1, 249 Satz 1 BGB).
  • LAG Berlin, 20.01.2005 - 13 Sa 2210/04

    Feststellungsinteresse; Annahmeverzug

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (siehe nur BAG 18.9.2001 - 9 AZR 570/00 - EzA § 7 BUrlG Nr. 109, zu II 1 der Gründe mit weiteren Nachweisen) kann der Arbeitnehmer, der den Arbeitgeber wegen des Urlaubsanspruchs in Verzug gesetzt hat, anstelle des ursprünglichen Urlaubsanspruchs als Schadensersatz Urlaub (Ersatzurlaub) im gleichen Umfang und im Fall der Beendigung einen entsprechenden Abgeltungsbetrag dann verlangen, wenn die Urlaubsgewährung während des Verzugs des Arbeitgebers unmöglich wird (§§ 286 Abs. 1, 287 Satz 2, § 280 Abs. 1, § 249 Satz 1 BGB).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.07.2015 - 4 Sa 4/15

    Klage auf Urlaubsabgeltung bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis

    Der Kläger kann sich auch nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des BAG vom 18.09.2001 - 9 AZR 570/00 - berufen.
  • LAG München, 23.10.2008 - 3 Sa 513/08

    Ausschlussfrist

    Es trifft auch zu, dass die Erhebung der Kündigungsschutzklage, die am 05.02.2007 zugestellt wurde, die erste Stufe der Ausschlussfrist - Ausschlussfrist für die schriftliche Geltendmachung - gemäß § 18 Ziffer 1 c MTV gewahrt hat (vgl. BAG 26.04.2006 - 5 AZR 403/05; BAG 11.12.2001 - 9 AZR 570/00; BAG 08.08.2000 - 9 AZR 418/99).
  • LAG Hamm, 09.10.2002 - 18 (2) Sa 900/02

    Zulässigkeit der Berufung, Beschwer des Berufungsklägers, Identität des

  • LAG Hamm, 16.02.2005 - 18 Sa 1646/04

    Urlaubsabgeltung, Fristablauf, Schadensersatz wegen Verzugs, Jahresprämie,

  • ArbG Trier, 15.06.2010 - 3 Ca 319/10

    Verfall von Urlaubsabgeltungsansprüchen

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