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   BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 588/05   

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BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 588/05 (https://dejure.org/2006,1257)
BAG, Entscheidung vom 13.06.2006 - 9 AZR 588/05 (https://dejure.org/2006,1257)
BAG, Entscheidung vom 13. Juni 2006 - 9 AZR 588/05 (https://dejure.org/2006,1257)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Wöchentliche Unterrichtsverpflichtung eines Lehrers im Angestelltenverhältnis in Bayern ; Anspruch eines Lehrers im Angestelltenverhältnis auf Gewährung von Altersermäßigung; Ermäßigung der vertraglich vereinbarten Unterrichtspflichtzeit; Sinn und Zweck von ...

  • Judicialis

    BAT Nr. 3 der Anlage SR 2l l; ; GG Art. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersteilzeit; Pflichtstundenermäßigung; Gleichheitssatz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2007, 832 (Ls.)
  • NZA-RR 2007, 41
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 23.06.2005 - 2 C 21.04

    Lehrer, Arbeitszeit der -, Unterrichtsverpflichtung und Arbeitszeit der -,

    Auszug aus BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 588/05
    Bei der Festlegung des Pflichtdeputats der wöchentlichen Unterrichtsstunden ist die zusätzlich zum Unterricht anfallende zeitliche Belastung mithin berücksichtigt (vgl. BVerwG 23. Juni 2005 - 2 C 21.04 - ZTR 2006, 167) .

    Die Stundenermäßigung aus Altersgründen verändert die Gesamtarbeitszeit der Lehrer als solche nicht; sie verringert sich nicht (BVerwG 23. Juni 2005 - 2 C 21.04 - ZTR 2006, 167) .

    Wegen der psychischen und physischen Auswirkungen der Unterrichtserteilung, die von älteren Lehrern stärker als von jüngeren empfunden wird, und weil ältere Lehrer auch für die dienstlichen Verrichtungen außerhalb der Unterrichtserteilung infolge altersbedingter Einschränkungen bei typisierender Betrachtung möglicherweise mehr Zeit und Aufwand benötigen, wird ihnen ein Teil der vorgeschriebenen Unterrichtsstunden erlassen (BVerwG 23. Juni 2005 - 2 C 21.04 - ZTR 2006, 167) .

    Die der Lehrkraft zustehende anteilige Vergütung bemisst sich unverändert nach dem ungeminderten Stundenmaß; bei 28 Unterrichtspflichtstunden einer vollbeschäftigten Lehrkraft und bei Teilzeit im Umfang von 14 Unterrichtsstunden beträgt die Vergütung 14/28 und nicht 14/27 oder 14/26 (vgl. BVerwG 23. Juni 2005 - 2 C 21.04 - ZTR 2006, 167) .

  • VGH Bayern, 16.12.2003 - 3 CE 03.3012
    Auszug aus BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 588/05
    Das gilt auch unter Berücksichtigung der von ihm zu den Akten gereichten Entscheidung des BayVGH vom 16. Dezember 2003 (- 3 CE 03.3012 -), in der der Gerichtshof den Ausschluss der beamteten Lehrkräfte in Altersteilzeit aus der Stundenermäßigung als nicht gleichheitswidrig beurteilt hat.

    Es verschiebt sich lediglich die zeitliche Relation vom Unterrichtsanteil zu Gunsten einer (pauschal betrachteten) länger bemessenen Vor- und Nacharbeit (BayVGH 16. Dezember 2003 - 3 CE 03.3012 - ) .

    Wird grundsätzlich - wenn auch pauschalierend - anerkannt, dass ältere Lehrkräfte auf Grund ihres Alters einer Entlastung vom Unterricht bedürfen, so ergibt sich daraus zwangsläufig als Nebeneffekt, dass sie vermutlich länger "durchhalten", wie der BayVGH (16. Dezember 2003 - 3 CE 03.3012 -) treffend formuliert.

    (6) Das vom beklagten Freistaat herangezogene Kostenargument findet sich auch in der Entscheidung des BayVGH vom 16. Dezember 2003 (- 3 CE 03.3012 -).

  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 4/02

    Pflichtstundenermäßigung für ältere Lehrkräfte - Ungleichbehandlung der

    Auszug aus BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 588/05
    cc) Der Senat hat den Ausschluss von Lehrkräften in Altersteilzeit von einer Altersermäßigung bereits wiederholt wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht als rechtsunwirksam beurteilt (Senat 21. Januar 2003 - 9 AZR 4/02 - BAGE 104, 272 [Land Brandenburg]; 13. Dezember 2005 - 9 AZR 220/05 - [Land Bremen]) .

    Sie solle es den älteren Lehrern ermöglichen, weiter im Arbeitsleben zu verbleiben (Senat 21. Januar 2003 - 9 AZR 4/02 - BAGE 104, 272) .

    Der Senat hat beide Regelungsziele vor Augen gehabt (21. Januar 2003 - 9 AZR 4/02 - BAGE 104, 272) .

  • BVerwG, 28.01.2004 - 2 C 19.03

    Arbeitszeit der Lehrer; regelmäßige wöchentliche Unterrichtsverpflichtung;

    Auszug aus BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 588/05
    Das gilt insbesondere deshalb, weil der für diesen Aufgabenbereich aufzuwendende Zeitanteil nach Schülerzahl, Schulfächern und schließlich individuell auch nach Fähigkeiten und Erfahrung der Lehrer differiert; er lässt sich daher - grob pauschalierend - nur schätzen (BVerwG 28. Januar 2004 - 2 C 19.03 - NVwZ-RR 2004, 593) .

    Der Erlassgeber hat im Rahmen der ihm zustehenden Einschätzungsprärogative entschieden, diesen älteren Lehrkräften ein geringeres Unterrichtsdeputat aufzuerlegen und in Wahrnehmung seines Gestaltungsspielraums die von ihm als angemessen angesehene Anzahl der Ermäßigungsstunden festgelegt (vgl. BVerwG 28. Januar 2004 - 2 C 19.03 - NVwZ-RR 2004, 593) .

  • BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 18/98

    Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung für ältere Lehrer; Zulässigkeit der

    Auszug aus BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 588/05
    Wird ein öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber verklagt, ist jedoch zu erwarten, dass dieser sich einer Feststellung seiner rechtlichen Verpflichtung entsprechend verhalten wird (st. Rspr. des BAG, vgl. 30. September 1998 - 5 AZR 18/98 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 70 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 58) .

    Da eine Reduzierung der Unterrichtsstunden während der Blockfreizeit nicht mehr möglich ist, besteht für die Klägerin ein Anspruch auf anteilige Bezahlung nach Maßgabe des § 34 Abs. 1 Satz 3 BAT (vgl. BAG 30. September 1998 - 5 AZR 18/98 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 70 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 58) .

  • BAG, 13.12.2005 - 9 AZR 220/05

    Pflichtstundenermäßigung für ältere Lehrkräfte - Altersteilzeit

    Auszug aus BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 588/05
    cc) Der Senat hat den Ausschluss von Lehrkräften in Altersteilzeit von einer Altersermäßigung bereits wiederholt wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht als rechtsunwirksam beurteilt (Senat 21. Januar 2003 - 9 AZR 4/02 - BAGE 104, 272 [Land Brandenburg]; 13. Dezember 2005 - 9 AZR 220/05 - [Land Bremen]) .

    Die Stundenermäßigung werde ausschließlich für die altersbedingten Belastungen im Unterricht gewährt (Senat 13. Dezember 2005 - 9 AZR 220/05 -) .

  • BAG, 23.11.2004 - 9 AZR 639/03

    Dienstvereinbarung - Privatisierung - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 588/05
    Maßgeblich ist vielmehr der dahinter stehende sachliche Grund (vgl. Senat 23. November 2004 - 9 AZR 639/03 - AP GG Art. 72 Nr. 1 = EzA BetrVG 2001 § 75 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) .
  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 146/03

    Altersteilzeit - "Störfall" - Blockmodell

    Auszug aus BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 588/05
    Die Aufstockung ist zwar Entgelt iSd. §§ 611 und 612 BGB (Senat 20. August 2002 - 9 AZR 710/00 - BAGE 102, 225) , sie ist aber keine Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer geschuldete Arbeit (Senat 14. Oktober 2003 - 9 AZR 146/03 - BAGE 108, 95) .
  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 710/00

    Altersteilzeit - Aufstockung des Entgelts ohne Arbeitszeitverringerung -

    Auszug aus BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 588/05
    Die Aufstockung ist zwar Entgelt iSd. §§ 611 und 612 BGB (Senat 20. August 2002 - 9 AZR 710/00 - BAGE 102, 225) , sie ist aber keine Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer geschuldete Arbeit (Senat 14. Oktober 2003 - 9 AZR 146/03 - BAGE 108, 95) .
  • BVerfG, 10.11.1999 - 2 BvR 2861/93

    Umsatzsteuerbefreiung

    Auszug aus BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 588/05
    Der Gleichheitssatz ist umso strikter, je mehr er den Einzelnen als Person betrifft, und ist um so mehr für Gestaltungen offen, als allgemeine Lebensverhältnisse geregelt werden (BVerfG 10. November 1999 - 2 BvR 2861/93 - BVerfGE 101, 151) .
  • VGH Bayern, 20.09.2000 - 3 N 99.2335
  • LAG München, 27.07.2005 - 5 Sa 1184/04

    Altersstundenermäßigung für Lehrer auch bei Altersteilzeit

  • BVerwG, 21.09.2005 - 2 B 25.05

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Schätzung

  • BAG, 17.05.2000 - 5 AZR 783/98

    Vergütung einer Teilzeitkraft nach Erhöhung der Pflichtstundenzahl für

  • BAG, 18.09.1991 - 5 AZR 620/90

    Pflichtstundenzahl für Lehrer; Anrechnung der Arbeitszeitverkürzung auf eine

  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 219/07

    Urlaubsabgeltung bei zweiter Elternzeit - Änderung der Senatsrechtsprechung

    Die Intensität der gerichtlichen Kontrolle richtet sich deswegen vor allem danach, ob der Arbeitnehmer die ihn benachteiligende Maßnahme vermeiden kann (Senat 13. Juni 2006 - 9 AZR 588/05 - Rn. 28, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 30 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 21; BAG 8. Juni 1999 - 1 AZR 831/98 - BAGE 92, 11, zu II 2 c aa der Gründe).

    Wählt der Arbeitnehmer eine weitere Elternzeit, wäre der Verfall seines übertragenen Resturlaubs nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats unvermeidlich (vgl. zum Anspruch von Lehrkräften auf Altersermäßigung ihres Stundendeputats aus Art. 3 Abs. 1 GG, obwohl sie "freiwillig" in die Altersteilzeitarbeit wechseln, 13. Juni 2006 - 9 AZR 588/05 -Rn. 29, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 30 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 21).

  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 630/06

    Bezugnahme auf Arbeitszeit vergleichbarer Beamter

    Überdies ist anzunehmen, die Beklagte als Teil des öffentlichen Dienstes werde auch einem Feststellungsurteil Folge leisten (BAG 9. Februar 2005 - 5 AZR 164/04 - EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 6, zu I 2 der Gründe; 13. Juni 2006 - 9 AZR 588/05 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 30 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 21).
  • BAG, 30.04.2008 - 5 AZR 502/07

    Arbeitspflicht der Lehrer - Lernstundenaufsicht

    Denn bei der Festsetzung der Pflichtstundenzahl für beamtete Lehrkräfte sind die Grenzen billigen Ermessens zu wahren (BAG 15. Dezember 2005 - 6 AZR 227/05 - BAGE 116, 346, 349 ff., 351; speziell für Bayern: 13. Juni 2006 - 9 AZR 588/05 -, Rn. 20 bis 22, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 30 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 21; 12. September 2006 - 9 AZR 675/05 - BAGE 119, 248, 251; Senat 8. November 2006 - 5 AZR 5/06 -, Rn. 17, AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 177 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 10, alle mwN).
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