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   BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 600/01   

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https://dejure.org/2003,3703
BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 600/01 (https://dejure.org/2003,3703)
BAG, Entscheidung vom 21.01.2003 - 9 AZR 600/01 (https://dejure.org/2003,3703)
BAG, Entscheidung vom 21. Januar 2003 - 9 AZR 600/01 (https://dejure.org/2003,3703)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Behandlung von Transferzeiten; Beförderungszeiten im Sinne von § 4 Abs. 2 der Zweiten Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (2. DV LuftBO); Bestimmtheit von Feststellungsanträgen; Feststellungsinteresse

  • Judicialis

    ArbZG § 20; ; 2. DV LuftBO § ... 3 Abs. 1 Nr. 5; ; 2. DV LuftBO § 4; ; 2. DV LuftBO § 6; ; 2. DV LuftBO § 9 Abs. 1; ; 2. DV LuftBO § 9 Abs. 5; ; 2. DV LuftBO § 9 Abs. 6; ; Manteltarifvertrag Nr. 5 für das Bordpersonal, gültig ab 1. März 1996

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitszeitrecht; Luftverkehrsrecht - Feststellungsinteresse; Flugdienst und Ruhezeiten nach 2. DV LuftBO

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anrechung von Transferzeiten an Bord eines Luftfahrzeugs auf Flugdienstzeiten ? Beförderung vom Flughafen zum Hotel ist grundsätzlich Ruhezeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 104, 280
  • NZA 2003, 930
  • BB 2003, 1236
  • DB 2003, 1123
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 24.03.1998 - 9 AZR 172/97

    Anspruch auf Unterlassung einer Arbeitszeitregelung; Lage von Ruhezeiten nach der

    Auszug aus BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 600/01
    Es besteht auch dann, wenn ein Teil eines Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien streitig und die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, diesen Streit zu klären (Senat 24. März 1998 - 9 AZR 172/97 - AP GVG § 21 e Nr. 4 = EzA GVG § 21 e Nr. 1).

    Das ist deshalb von Bedeutung, weil die 2. DV LuftBO eine Verkehrssicherheitsvorschrift ist und deshalb jedenfalls auch unter dem Gesichtspunkt der Vermeidung übermäßiger Belastungen der Besatzungsmitglieder auszulegen ist (Senat 24. März 1998 - 9 AZR 172/97 - aaO).

    bb) Entgegen der Ansicht des Landesarbeitsgerichts ist das auch mit der Regelung in § 9 Abs. 1 Satz 4 der 2. DV LuftBO vereinbar (zu dieser Vorschrift Senat 24. März 1998 - 9 AZR 172/97 - aaO).

  • LAG Hessen, 23.08.2001 - 5 Sa 100/01

    Vorliegen der Beförderungszeit (Dead-Head-Zeit) bei der Transportzeit vom Hotel

    Auszug aus BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 600/01
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 23. August 2001 - 5 Sa 100/01 - aufgehoben.
  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 142/04

    Konkurrentenklage

    Eine Feststellungsklage ist auch dann zulässig, wenn nur ein Teil eines Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien streitig und die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, diesen Streit zu klären (BAG 21. Januar 2003 - 9 AZR 600/01 -BAGE 104, 280).
  • BAG, 19.08.2003 - 9 AZR 641/02

    Feststellungsinteresse für Beschäftigungszeit

    Es kann dahingestellt werden, ob sich die Klage tatsächlich auf die Feststellung eines Rechtsverhältnisses bezieht (zum Begriff Rechtsverhältnis Senat 21. Januar 2003 - 9 AZR 600/01 - EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 7, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BAG 25. Oktober 2001 - 6 AZR 718/00 - BAGE 99, 250; BGH 3. Mai 1977 - VI ZR 36/74 - BGHZ 68, 331).
  • LAG Köln, 13.03.2007 - 9 Sa 1314/06

    Freistellung; Anrechnung auf Urlaub

    Jedoch ist anerkannt, dass das nach § 256 ZPO erforderliche rechtliche Interesse auch dann zu bejahen ist, wenn die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, jedenfalls den Streit über einen Teil des Rechtsverhältnisses zu klären (vgl. BAG, Urteil vom 21. Januar 2003 - 9 AZR 600/01 - NzA 2003, 930 f.).
  • LAG Hessen, 01.11.2010 - 17 Sa 968/10

    Zusammenfallen von tariflich vorgeschriebenen Ruhezeiten und Erholungsurlaub -

    Dies wurde bisher aus § 9 Abs. 6 2. DV LuftBO in der bis 15. April 2009 geltenden Fassung abgeleitet (BAG 21. Januar 2003 - 9 AZR 600/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 15), ergibt sich aber auch daraus, dass der Luftfahrtunternehmer sicherzustellen hat, dass die Ruhezeiten den Besatzungsmitgliedern ausreichend Zeit geben, sich von den Auswirkungen des vorangegangenen Dienstes zu erholen und zu Beginn der darauf folgenden Flugdienstzeit gut ausgeruht zu sein (OPS 1.1090, Nr. 3.5.), und dass Besatzungsmitglieder die zur Verfügung gestellten Gelegenheiten und Einrichtungen für Ruhepausen bestmöglich nutzen und ihre Ruhezeiten ordnungsgemäß planen und in Anspruch nehmen sollten (OPS 1.1090, Nr. 4.2.).
  • LAG Düsseldorf, 25.09.2008 - 17 Sa 281/08

    Teilnahme am Auswahlverfahren; Trennung der Auswahlverfahren nach Einstellungs-

    Eine Feststellungsklage ist auch dann zulässig, wenn nur ein Teil eines Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien streitig und die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, diesen Streit zu klären (BAG 21. Januar 2003 - 9 AZR 600/01 - BAGE 104, 280; BAG 15.03.2005 - 9 AZR 142/04 - BAGE 114, 80 - 88).
  • LAG Hamm, 15.04.2008 - 4 Sa 1638/07

    Betriebliche Altersversorgung, Auslegung, Ausbildungszeiten

    Das Feststellungsinteresse besteht auch dann, wenn ein Teil eines Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien streitig und die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, diesen Streit zu klären (BAG, Urteil vom 21.01.2003 � 9 AZR 600/01 = NZA 2003, 930 ff.).
  • LAG Hamm, 21.06.2017 - 4 Sa 792/16

    Höhe einer betrieblichen Hinterbliebenenrente bei dynamischer Verweisung auf die

    Das Feststellungsinteresse besteht auch dann, wenn ein Teil eines Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien streitig und die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, diesen Streit zu klären (BAG, Urteil vom 21.01.2003 - 9 AZR 600/01 = NZA 2003, 930 ff.).
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