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   BAG, 22.01.2002 - 9 AZR 602/00   

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BAG, 22.01.2002 - 9 AZR 602/00 (https://dejure.org/2002,12147)
BAG, Entscheidung vom 22.01.2002 - 9 AZR 602/00 (https://dejure.org/2002,12147)
BAG, Entscheidung vom 22. Januar 2002 - 9 AZR 602/00 (https://dejure.org/2002,12147)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Wirksamkeit tarifvertraglicher Berechnungsklauseln für das Urlaubsentgelt; Ausschlußfristen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit tarifvertraglicher Berechnungsklauseln für das Urlaubsentgelt; Berücksichtigung von Zuschlägen für Spätschicht, Nachtschicht, Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit bei Bemessung des Urlaubsentgelts; Bezahlter Erholungsurlaub i.S.v. § 1 Bundesurlaubsgesetz ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 22.02.2000 - 9 AZR 107/99

    Mehrarbeit und Urlaubsvergütung - MTV Metall NRW

    Auszug aus BAG, 22.01.2002 - 9 AZR 602/00
    Derartige Leistungen können - ebenso wie sonstige nicht im Bundesurlaubsgesetz vorgesehene Leistungen (BAG 12. Januar 1989 - 8 AZR 404/87 - aaO) - nicht zur Bestimmung dessen, was tarifliches Urlaubsentgelt ist, herangezogen werden (Senat 22. Februar 2000 - 9 AZR 107/99 - BAGE 93, 376).

    Das gilt sowohl für die Vergütung solcher Stunden, die voraussichtlich angefallen wären (Senat 22. Februar 2000 - 9 AZR 107/99 - aaO; ebenso ErfK/Dörner 2. Aufl. § 13 BUrlG Rn. 47 ff.), als auch für die Zuschläge für die Lage der Arbeitszeit, soweit damit nicht die Abgeltung eines besonderen Aufwands verbunden ist.

    b) Dieses Ergebnis ist (entgegen der Ansicht von Buchner Anm. zu BAG 22. Februar 2000 - 9 AZR 107/99 - SAE 2001, 82, 86 ff.) mit der Tarifautonomie vereinbar:.

    Danach es ist unzulässig, Regelungen über Zusatzleistungen, die neben der Entgeltfortzahlung vereinbart sind, in diesem gesetzlich besonders geregelten (vgl. Senat 22. Februar 2000 - 9 AZR 107/99 - aaO; Leinemann/Linck Urlaubsrecht 2. Aufl. § 13 BUrlG Rn. 47 ff.) Günstigkeitsvergleich einzubeziehen.

    Weder eine gegenüber dem gesetzlichen Mindesturlaub erhöhte Anzahl von Urlaubstagen (Senat 22. Februar 2000 - 9 AZR 107/99 - aaO) noch ein in zusätzliches Urlaubsgeld (aA von seinem Standpunkt aus Berscheid/GK-BUrlG 5. Aufl. § 13 Rn. 64) kann daher berücksichtigt werden.

    Läßt daher § 13 Abs. 1 BUrlG die im Tarifvertrag vorgesehene Abweichung von der gesetzlichen Berechnungsmethode des Urlaubsentgelts nicht zu, ist § 11 Abs. 1 BUrlG weiter anzuwenden (Senat 22. Februar 2000 - 9 AZR 107/99 - aaO; Schütz/Hauck Gesetzliches und tarifliches Urlaubsrecht Rn. 909).

  • BAG, 12.01.1989 - 8 AZR 404/87

    Bei der Berechnung des Urlaubsentgelts für den gesetzlichen Urlaub sind

    Auszug aus BAG, 22.01.2002 - 9 AZR 602/00
    Gewährt ein Arbeitgeber Urlaub, so ist dieser grundsätzlich zunächst auf den gesetzlichen Mindesturlaub anzurechnen (BAG 12. Januar 1989 - 8 AZR 404/87 - BAGE 61, 1).

    Es steht sowohl den Arbeits- als auch den Tarifvertragsparteien frei, für weitergehende Urlaubsansprüche auch hinsichtlich der Berechnung des Urlaubsentgelts eigenständige Regelungen zu treffen (BAG 12. Januar 1989 - 8 AZR 404/87 - aaO).

    Anders als für die kraft Gesetzes ausgeschlossenen zusätzlichen Vergütung für Überstunden sind Vergütungen wegen der ungünstigen Lage der Arbeitszeit aber zu berücksichtigen (so schon für Nachtarbeit: BAG 12. Januar 1989 - 8 AZR 404/87 - aaO; für Sonn- und Feiertagsarbeit: BAG 8. Juni 1977 - 5 AZR 97/76 - AP BUrlG § 11 Nr. 13 = EzA BUrlG § 11 Nr. 14).

    Derartige Leistungen können - ebenso wie sonstige nicht im Bundesurlaubsgesetz vorgesehene Leistungen (BAG 12. Januar 1989 - 8 AZR 404/87 - aaO) - nicht zur Bestimmung dessen, was tarifliches Urlaubsentgelt ist, herangezogen werden (Senat 22. Februar 2000 - 9 AZR 107/99 - BAGE 93, 376).

    Tarifverträge dürfen aber durch eine von § 11 BUrlG abweichende Berechnung der weiterzuzahlenden Vergütung nicht die in § 1 BUrlG bestehende Lohnfortzahlungspflicht mindern (BAG 12. Januar 1989 - 8 AZR 404/87 - aaO unter Aufgabe von BAG 8. Oktober 1981 - 6 AZR 296/79 - AP BAT § 47 Nr. 3 = EzA BUrlG § 13 Nr. 15).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in einer älteren Entscheidung bei der Beurteilung einer tariflichen Regelung allerdings darauf abgestellt, daß der dortige Kläger während seiner Urlaubszeit tatsächlich Nachtarbeit geleistet hätte (BAG 12. Januar 1989 - 8 AZR 404/87 - aaO; zustimmend Leinemann/Linck Urlaubsrecht 2. Aufl. § 13 BUrlG Rn. 104).

  • BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 771/98

    Bemessung des Urlaubsentgelts

    Auszug aus BAG, 22.01.2002 - 9 AZR 602/00
    Es ist somit bei einem Stundenlohn - wie hier beim Kläger - der während des Bezugszeitraums verdiente Stundenlohn zu ermitteln (vgl. zum Ganzen: Senat 9. November 1999 - 9 AZR 771/98 - BAGE 92, 343; kritisch Gutzeit Anm. zu EzA BUrlG § 11 Nr. 46).

    Er hat die zusätzliche Überstundenvergütung aus der Bemessung des Geldfaktors herausgenommen (vgl. Senat 9. Februar 1999 - 9 AZR 771/98 - aaO).

  • BAG, 27.01.1987 - 8 AZR 66/84

    Anspruch auf Zahlung eines Differenzbetrages zur Urlaubsvergütung -

    Auszug aus BAG, 22.01.2002 - 9 AZR 602/00
    Soweit den Entscheidungen des früher für das Urlaubsrecht zuständigen Achten Senats vom 13. November 1986 (- 8 AZR 224/84 - BAGE 53, 331) und vom 27. Januar 1987 (- 8 AZR 66/84 - BAGE 54, 136) etwas anderes zu entnehmen sein sollte, stellt der nunmehr allein für das Urlaubsrecht zuständige Neunte Senat das klar.

    Soweit sich hinsichtlich des Urlaubsgeldes aus den Entscheidungen des früher für das Urlaubsrecht zuständigen Achten Senats vom 13. November 1986 (- 8 AZR 224/84 - BAGE 53, 331) und vom 27. Januar 1987 (- 8 AZR 66/84 - BAGE 54, 136) etwas anderes ergeben sollte, hält der nunmehr allein für das Urlaubsrecht zuständige Neunte Senat daran nicht fest.

  • BAG, 13.11.1986 - 8 AZR 224/84

    Höhe der Urlaubsvergütung - Berechnung des Durchschnittslohns - Berechnung des

    Auszug aus BAG, 22.01.2002 - 9 AZR 602/00
    Soweit den Entscheidungen des früher für das Urlaubsrecht zuständigen Achten Senats vom 13. November 1986 (- 8 AZR 224/84 - BAGE 53, 331) und vom 27. Januar 1987 (- 8 AZR 66/84 - BAGE 54, 136) etwas anderes zu entnehmen sein sollte, stellt der nunmehr allein für das Urlaubsrecht zuständige Neunte Senat das klar.

    Soweit sich hinsichtlich des Urlaubsgeldes aus den Entscheidungen des früher für das Urlaubsrecht zuständigen Achten Senats vom 13. November 1986 (- 8 AZR 224/84 - BAGE 53, 331) und vom 27. Januar 1987 (- 8 AZR 66/84 - BAGE 54, 136) etwas anderes ergeben sollte, hält der nunmehr allein für das Urlaubsrecht zuständige Neunte Senat daran nicht fest.

  • BAG, 10.02.1966 - 5 AZR 408/65

    Kuraufenthalte - Bundesversicherungsanstalt für Angestellte - Beurlaubungen für

    Auszug aus BAG, 22.01.2002 - 9 AZR 602/00
    Dieses Verbot kann auch nicht durch einen mittelbaren Eingriff in die unabdingbaren Bestimmungen umgangen werden (BAG 10. Februar 1966 - 5 AZR 408/65 - BAGE 18, 129; Leinemann/Linck Urlaubsrecht 2. Aufl. § 13 BUrlG Rn. 57; ErfK/Dörner 2. Aufl. § 13 BUrlG Rn. 46; Dersch/Neumann BUrlG 8. Aufl. § 13 Rn. 16; Schütz/Hauck Gesetzliches und tarifliches Urlaubsrecht Rn. 910; aA Berscheid/GK-BUrlG 5. Aufl. § 13 Rn. 63).

    Das entspricht seit jeher der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (10. Februar 1966 - 5 AZR 408/65 - BAGE 18, 129) und hat in der Literatur überwiegend Zustimmung gefunden (Dersch/Neumann BUrlG 8. Aufl. § 13 Rn. 37; Leinemann/Linck Urlaubsrecht 2. Aufl. § 13 BUrlG Rn. 48 ff.; aA Berscheid/GK-BUrlG 5. Aufl. § 13 Rn. 65).

  • BAG, 17.01.1991 - 8 AZR 644/89

    Urlaubsabgeltungsanspruch; Berechnung

    Auszug aus BAG, 22.01.2002 - 9 AZR 602/00
    Da die Beklagte dem Kläger die vermögenswirksamen Leistungen als Festbetrag auch während des Urlaubs weiter gewährt hat, sind sie bei der Urlaubsentgeltberechnung nicht nochmals zu berücksichtigen (vgl. dazu BAG 17. Januar 1991 - 8 AZR 644/89 - BAGE 67, 94).

    Es steht ihnen zB frei, das Urlaubsentgelt entsprechend dem konkreten Lohnausfall zu berechnen (dazu BAG 19. September 1985 - 6 AZR 460/83 - BAGE 49, 370) oder den gesetzlichen Referenzzeitraum zu erweitern (BAG 17. Januar 1991 - 8 AZR 644/89 - aaO).

  • Drs-Bund, 30.11.1962 - BT-Drs IV/785
    Auszug aus BAG, 22.01.2002 - 9 AZR 602/00
    Im Gesetzgebungsverfahren (vgl. Bericht des Bundestagsausschusses für Arbeit BT-Drucks. IV/785 S 2, 4) ist zwar deutlich gemacht worden, die "Bedeutung der Tarifautonomie" für das Urlaubsrecht sei "nachdrücklich hervorzuheben".

    Der damalige Senatspräsident Prof. Dr. Dr. Boldt, der vom Ausschuß für Arbeit angehört wurde (vgl. dessen Bericht BT-Drucks. IV/785 S 1), wies darauf hin, daß nach der Formulierung des CDU-Entwurfs ein Gruppenvergleich ausgeschlossen sei und nur auf die jeweils einschlägige Regelung abgestellt werden könne (RdA 1962, 129, 130).

  • BAG, 08.06.1977 - 5 AZR 97/76

    Lohnzuschläge für Mehrarbeit - Sonntags- und Feiertagsarbeit - Berechnung des

    Auszug aus BAG, 22.01.2002 - 9 AZR 602/00
    Anders als für die kraft Gesetzes ausgeschlossenen zusätzlichen Vergütung für Überstunden sind Vergütungen wegen der ungünstigen Lage der Arbeitszeit aber zu berücksichtigen (so schon für Nachtarbeit: BAG 12. Januar 1989 - 8 AZR 404/87 - aaO; für Sonn- und Feiertagsarbeit: BAG 8. Juni 1977 - 5 AZR 97/76 - AP BUrlG § 11 Nr. 13 = EzA BUrlG § 11 Nr. 14).
  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvL 32/97

    Urlaubsanrechnung

    Auszug aus BAG, 22.01.2002 - 9 AZR 602/00
    Durch gesetzliche Regelung kann in die Tarifautonomie jedenfalls dann eingegriffen werden, wenn der Gesetzgeber mit den Eingriffen den Schutz der Grundrechte Dritter oder anderer mit Verfassungsrang ausgestatteter Belange bezweckt und wenn die Eingriffe den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren (BVerfG 3. April 2001 - 1 BvL 32/97 - BVerfGE 103, 293).
  • BAG, 20.03.1969 - 5 AZR 463/68

    Urlaubsentgelt

  • BAG, 19.09.1985 - 6 AZR 460/83

    Referenzprinzip - Tarifvertrag - Lohnausfallprinzip - Urlaubsgeld

  • BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 266/99

    Urlaubsentgelt - Vermittlungsprovision - Bezirksprovision

  • BAG, 26.09.2001 - 5 AZR 539/00

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Unentgeltliche Nacharbeit; Kürzung des

  • BVerfG, 07.02.1990 - 1 BvR 26/84

    Handelsvertreter

  • BAG, 08.10.1981 - 6 AZR 296/79

    Urlaubsgeld - Nachtzuschlag

  • Drs-Bund, 23.01.1962 - BT-Drs IV/142
  • LAG Thüringen, 08.05.2000 - 8 Sa 465/99

    Urlaubsentgelt: Berechnung - Berücksichtigung von Zuschlägen

  • BAG, 18.10.1990 - 8 AZR 490/89

    Öffentlicher Dienst - befristetes Arbeitsverhältnis, Urlaubsabgeltung

  • BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 196/90

    Aufeinanderfolgende Arbeitsverhältnisse - Urlaubsanspruch

  • BAG, 10.06.1965 - 5 AZR 432/64

    Abschluß ersetzender Tarifverträge - Geltungsbereich - Grundrecht der

  • BAG, 07.12.1977 - 4 AZR 474/76

    Einzelvertragliche Bezugnahme auf tarifrechtlich unwirksame Bestimmungen

  • BAG, 22.03.1994 - 1 ABR 47/93

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingruppierungen; Tarifkonkurrenz und

  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 442/83

    Keine tarifvertragliche Ausschlussmöglichkeit für Urlaubs- und

  • BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 506/99

    Bezugnahme auf branchenfremde Tarifwerke

  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 563/02

    Urlaubsgeld im Gebäudereiniger-Handwerk im Jahre 2000

    Es ist nach der Bemessungsvorschrift des § 11 Abs. 1 BUrlG zu berechnen (Senat 22. Januar 2002 - 9 AZR 602/00 - 20. Juni 2000 - 9 AZR 405/99 - BAGE 95, 104) und nach § 11 Abs. 2 BUrlG bei Urlaubsantritt zu zahlen.
  • LAG Hamburg, 24.03.2009 - H 2 Sa 164/08

    Vereinbarkeit einer tarifvertraglichen Schlechterstellung von Leiharbeitnehmern

    Diesem Ergebnis stehen auch die beiden Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Januar 2002 nicht entgegen (BAG Az. 9 AZR 601/00 und 9 AZR 602/00).
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