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   BAG, 25.08.2020 - 9 AZR 612/19   

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https://dejure.org/2020,23876
BAG, 25.08.2020 - 9 AZR 612/19 (https://dejure.org/2020,23876)
BAG, Entscheidung vom 25.08.2020 - 9 AZR 612/19 (https://dejure.org/2020,23876)
BAG, Entscheidung vom 25. August 2020 - 9 AZR 612/19 (https://dejure.org/2020,23876)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Kein Annahmeverzug bei wirksamer Urlaubsgewährung; Vorsorgliche Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung für den Fall ihrer Unwirksamkeit; Eindeutige Befreiung von der Arbeitspflicht bei Urlaubsgewährung während der Kündigungsschutzklage; Keine Urlaubsverhinderung bei ...

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Urlaubsgewährung bei fristloser Kündigung - Ungewissheit der Arbeitspflicht - Einschränkung durch sozialversicherungsrechtliche Handlungsobliegenheiten

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Gewährung von Urlaub bei fristloser Kündigung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsgewährung bei fristloser Kündigung

  • rechtsportal.de

    Urlaubsgewährung bei fristloser Kündigung

  • datenbank.nwb.de

    Urlaubsgewährung bei fristloser Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Obliegenheiten nach SGB III hindern Urlaub nicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Vergleich im Kündigungsprozess - und die "ordnungsgemäße Abrechnung"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Urlaubsgewährung bei fristloser Kündigung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Urlaubsgewährung bei fristloser Kündigung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vorsorgliche Urlaubsgewährung für den Fall der Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung - vorsorgliche Urlaubsgewährung?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Umwandlung der Urlaubsabgeltung in Urlaubsentgelt

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Vorsorgliche Urlaubsgewährung bei fristloser Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kann der Arbeitgeber trotz fristloser Kündigung noch vorsorglich Urlaub gewähren?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Das Problem mit der Urlaubsgewährung - außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urlaub kann bei fristloser Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch vorsorglich gewährt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 172, 66
  • MDR 2021, 105
  • NZA 2020, 1633
  • NZA-RR 2021, 68
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (33)

  • EuGH, 04.06.2020 - C-588/18

    Fetico u.a.

    Auszug aus BAG, 25.08.2020 - 9 AZR 612/19
    Eine Erfüllung von Urlaubsansprüchen ist deshalb nicht schon dann ausgeschlossen, wenn bereits bei der Gewährung und Inanspruchnahme absehbar ist, dass der Arbeitnehmer im vorgesehenen Urlaubszeitraum aus seiner Sphäre stammenden Belastungen oder Anstrengungen ausgesetzt ist, die seine selbstbestimmte Erholung negativ berühren, solange die durch den bezahlten Jahresurlaub intendierten Mindestanforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitszeitgestaltung (vgl. EuGH 4. Juni 2020 - C-588/18 - [Fetico ua.] Rn. 29 mwN) nicht unterschritten werden.

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat bereits entschieden, dass eine nationale Regelung, die es Arbeitnehmern nicht erlaubt, den darin vorgesehenen Sonderurlaub an Arbeitstagen der Arbeitnehmer in Anspruch zu nehmen, sofern die Bedürfnisse und Verpflichtungen, die dem Sonderurlaub zugrunde liegen, während des bezahlten Jahresurlaubs eintreten, nicht gegen Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG verstößt (EuGH 4. Juni 2020 - C-588/18 - [Fetico ua.] Rn. 42) .

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat erkannt, dass derartige Sonderurlaubsregelungen nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2003/88/EG fallen, sondern der Ausübung der eigenen Befugnisse durch einen Mitgliedstaat unterliegen (EuGH 4. Juni 2020 - C-588/18 - [Fetico ua.] Rn. 31) .

    Anders als bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit, bei der der Arbeitnehmer berechtigt ist, den Jahresurlaub auf seinen Antrag zu einer anderen als der mit dem Krankheitsurlaub zusammenfallenden Zeit zu nehmen, damit er ihn tatsächlich in Anspruch nehmen kann (EuGH 4. Juni 2020 - C-588/18 - [Fetico ua.] Rn. 34 mwN) , hat der Gerichtshof der Europäischen Union für den Eintritt der grundsätzlich zum Sonderurlaub berechtigenden Bedürfnissen und Verpflichtungen implizit erkannt, dass dadurch die Erfüllung des Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub nicht berührt wird.

    Anderenfalls liefe sein Argument, "die Bedürfnisse oder Verpflichtungen, die die Gewährung eines Sonderurlaubs rechtfertigen, [müssen] in einem Arbeitszeitraum eintreten", "so dass sich die Arbeitnehmer während ... des bezahlten Jahresurlaubs nicht auf ihn berufen können" (EuGH 4. Juni 2020 - C-588/18 - [Fetico ua.] Rn. 35 f.) , leer.

  • BAG, 22.10.2019 - 9 AZR 532/18

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    Auszug aus BAG, 25.08.2020 - 9 AZR 612/19
    Verpflichtet sich der Arbeitgeber in einem gerichtlichen Vergleich, das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß abzurechnen, wird hierdurch im Zweifel nur die ohnehin bestehende Rechtslage bestätigt (BAG 22. Oktober 2019 - 9 AZR 532/18 - Rn. 49; 19. Mai 2004 - 5 AZR 434/03 - zu I der Gründe; vgl. zu einer sonstigen Erklärung im Prozess: BAG 17. Oktober 2017 - 9 AZR 80/17 - Rn. 44) .

    Ein Anerkenntnis einer Zahlungspflicht liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn die Ansprüche, auf die sich die Abrechnungspflicht beziehen soll, nicht benannt sind (vgl. BAG 22. Oktober 2019 - 9 AZR 532/18 - Rn. 49; 18. September 2018 - 9 AZR 162/18 - Rn. 24, BAGE 163, 282) .

  • BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 384/92

    Urlaub bei Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft

    Auszug aus BAG, 25.08.2020 - 9 AZR 612/19
    Nur soweit der Gesetzgeber oder die Tarifvertragsparteien - wie in §§ 9, 10 BUrlG - besondere Regelungen zur Nichtanrechnung von Urlaub treffen, findet eine Umverteilung des Risikos zugunsten des Arbeitnehmers statt (vgl. BAG 18. März 2014 - 9 AZR 669/12 - Rn. 23; 10. Mai 2005 - 9 AZR 251/04 - Rn. 30, BAGE 114, 313; 9. August 1994 - 9 AZR 384/92 - zu 2 c der Gründe, BAGE 77, 296) .

    Ihre entsprechende Anwendung auf andere urlaubsstörende Ereignisse oder Tatbestände, aus denen sich eine Beseitigung der Arbeitspflicht des Arbeitnehmers ergibt, kommt grundsätzlich nicht in Betracht (BAG 9. August 1994 - 9 AZR 384/92 - zu 2 c der Gründe, aaO) .

  • BAG, 20.11.2019 - 5 AZR 578/18

    Freizeitausgleich zum Abbau des Arbeitszeitkontos - Freistellung in gerichtlichem

    Auszug aus BAG, 25.08.2020 - 9 AZR 612/19
    Ebenso sind die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck zu berücksichtigen (st. Rspr., vgl. nur BAG 20. November 2019 - 5 AZR 578/18 - Rn. 22; 25. Januar 2017 - 4 AZR 522/15 - Rn. 25; 24. September 2015 - 2 AZR 716/14 - Rn. 35, BAGE 153, 20, jeweils mwN) .

    Der Senat kann offenlassen, ob die Auslegung des materiell-rechtlichen Inhalts eines Prozessvergleichs durch das Landesarbeitsgericht der vollen revisionsrechtlichen Überprüfung unterliegt (so zB BAG 20. November 2019 - 5 AZR 578/18 - Rn. 22; 27. Mai 2015 - 5 AZR 137/14 - Rn. 18 mwN, BAGE 151, 382) oder ob sie nur darauf überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen, wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen oder eine gebotene Auslegung unterlassen hat (so zB BAG 23. Juni 2016 - 8 AZR 757/14 - Rn. 14 mwN) .

  • BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 434/03

    Annahmeverzug - fehlender Leistungswille

    Auszug aus BAG, 25.08.2020 - 9 AZR 612/19
    Verpflichtet sich der Arbeitgeber in einem gerichtlichen Vergleich, das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß abzurechnen, wird hierdurch im Zweifel nur die ohnehin bestehende Rechtslage bestätigt (BAG 22. Oktober 2019 - 9 AZR 532/18 - Rn. 49; 19. Mai 2004 - 5 AZR 434/03 - zu I der Gründe; vgl. zu einer sonstigen Erklärung im Prozess: BAG 17. Oktober 2017 - 9 AZR 80/17 - Rn. 44) .

    Sie zielt auf eine Berechnung nach den außerhalb des Vergleichs aufzufindenden, von ihm unabhängig anzuwendenden Rechtsnormen (vgl. BAG 19. Mai 2004 - 5 AZR 434/03 - zu I der Gründe) .

  • BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 669/12

    Urlaubsgewährung - Unmöglichkeit der Arbeitsleistung

    Auszug aus BAG, 25.08.2020 - 9 AZR 612/19
    b) Die Freistellungserklärung des Arbeitgebers kann nach § 362 Abs. 1 BGB das Erlöschen des Urlaubsanspruchs nur bewirken, soweit für den Freistellungszeitraum eine Arbeitspflicht des Arbeitnehmers besteht (st. Rspr., zB BAG 9. August 2016 - 9 AZR 575/15 - Rn. 11, BAGE 156, 65; 10. Februar 2015 - 9 AZR 455/13 - Rn. 19, BAGE 150, 355; 18. März 2014 - 9 AZR 669/12 - Rn. 16) .

    Nur soweit der Gesetzgeber oder die Tarifvertragsparteien - wie in §§ 9, 10 BUrlG - besondere Regelungen zur Nichtanrechnung von Urlaub treffen, findet eine Umverteilung des Risikos zugunsten des Arbeitnehmers statt (vgl. BAG 18. März 2014 - 9 AZR 669/12 - Rn. 23; 10. Mai 2005 - 9 AZR 251/04 - Rn. 30, BAGE 114, 313; 9. August 1994 - 9 AZR 384/92 - zu 2 c der Gründe, BAGE 77, 296) .

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 251/04

    Tätigkeit für das THW während des Erholungsurlaubs

    Auszug aus BAG, 25.08.2020 - 9 AZR 612/19
    (2) Grundsätzlich soll der Arbeitnehmer nach § 1 BUrlG zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt werden, um ihm die uneingeschränkte Möglichkeit selbstbestimmter Nutzung seiner Freizeit zu geben (BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 251/04 - Rn. 33, BAGE 114, 313) .

    Nur soweit der Gesetzgeber oder die Tarifvertragsparteien - wie in §§ 9, 10 BUrlG - besondere Regelungen zur Nichtanrechnung von Urlaub treffen, findet eine Umverteilung des Risikos zugunsten des Arbeitnehmers statt (vgl. BAG 18. März 2014 - 9 AZR 669/12 - Rn. 23; 10. Mai 2005 - 9 AZR 251/04 - Rn. 30, BAGE 114, 313; 9. August 1994 - 9 AZR 384/92 - zu 2 c der Gründe, BAGE 77, 296) .

  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 455/13

    Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

    Auszug aus BAG, 25.08.2020 - 9 AZR 612/19
    Eine wirksame Urlaubsgewährung setzt in diesem Fall jedoch voraus, dass der Arbeitgeber trotz der Ungewissheit der Parteien über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses durch eine entsprechende Freistellungserklärung eindeutig zum Ausdruck bringt, der Arbeitnehmer werde zur Erfüllung des Anspruchs auf Erholungsurlaub endgültig von der Arbeitspflicht befreit (vgl. BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 455/13 - Rn. 19, BAGE 150, 355; 19. Mai 2009 - 9 AZR 433/08 - Rn. 16, BAGE 131, 30) , und das Urlaubsentgelt entweder vor Antritt des Urlaubs zahlt oder dessen Zahlung vorbehaltlos zusagt (st. Rspr., BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 321/16 - Rn. 56; 19. Juni 2018 - 9 AZR 615/17 - Rn. 21, BAGE 163, 72; 19. Januar 2016 - 2 AZR 449/15 - Rn. 68; 10. Februar 2015 - 9 AZR 455/13 - Rn. 18 f., aaO) .

    b) Die Freistellungserklärung des Arbeitgebers kann nach § 362 Abs. 1 BGB das Erlöschen des Urlaubsanspruchs nur bewirken, soweit für den Freistellungszeitraum eine Arbeitspflicht des Arbeitnehmers besteht (st. Rspr., zB BAG 9. August 2016 - 9 AZR 575/15 - Rn. 11, BAGE 156, 65; 10. Februar 2015 - 9 AZR 455/13 - Rn. 19, BAGE 150, 355; 18. März 2014 - 9 AZR 669/12 - Rn. 16) .

  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 321/16

    Verfall von Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers - Kündigung

    Auszug aus BAG, 25.08.2020 - 9 AZR 612/19
    Eine wirksame Urlaubsgewährung setzt in diesem Fall jedoch voraus, dass der Arbeitgeber trotz der Ungewissheit der Parteien über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses durch eine entsprechende Freistellungserklärung eindeutig zum Ausdruck bringt, der Arbeitnehmer werde zur Erfüllung des Anspruchs auf Erholungsurlaub endgültig von der Arbeitspflicht befreit (vgl. BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 455/13 - Rn. 19, BAGE 150, 355; 19. Mai 2009 - 9 AZR 433/08 - Rn. 16, BAGE 131, 30) , und das Urlaubsentgelt entweder vor Antritt des Urlaubs zahlt oder dessen Zahlung vorbehaltlos zusagt (st. Rspr., BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 321/16 - Rn. 56; 19. Juni 2018 - 9 AZR 615/17 - Rn. 21, BAGE 163, 72; 19. Januar 2016 - 2 AZR 449/15 - Rn. 68; 10. Februar 2015 - 9 AZR 455/13 - Rn. 18 f., aaO) .

    Für das Vorliegen der für die Gewährung und Inanspruchnahme von Urlaub erforderlichen Arbeitspflicht ist allein die objektive Rechtslage maßgeblich (vgl. BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 321/16 - Rn. 55; 19. Juni 2018 - 9 AZR 615/17 - Rn. 20 ff., BAGE 163, 72) .

  • BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 579/16

    Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten - Kürzung des Urlaubsanspruchs

    Auszug aus BAG, 25.08.2020 - 9 AZR 612/19
    In Annahmeverzug kann ein Arbeitgeber nur geraten, wenn im streitgegenständlichen Zeitraum ein erfüllbares Arbeitsverhältnis besteht, aufgrund dessen der Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung verpflichtet ist (BAG 21. Mai 2019 - 9 AZR 579/16 - Rn. 30; 19. August 2015 - 5 AZR 975/13 - Rn. 22, BAGE 152, 213) .

    Hat ein Arbeitgeber den Arbeitnehmer rechtswirksam durch Urlaubsgewährung von der Arbeitspflicht befreit, kommen für diesen Zeitraum Ansprüche des Arbeitnehmers auf Annahmeverzugslohn nicht in Betracht (BAG 21. Mai 2019 - 9 AZR 579/16 - Rn. 30; 23. Januar 2001 - 9 AZR 26/00 - zu I 1 der Gründe, BAGE 97, 18) .

  • BAG, 20.08.2019 - 9 AZR 468/18

    Urlaub - Freistellungserklärung des Arbeitgebers

  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 615/17

    Ersatzurlaub - Ausschlussfristen - Anspruchsübergang

  • BAG, 22.10.2019 - 9 AZR 98/19

    Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten

  • BAG, 23.01.2019 - 4 AZR 445/17

    Ablösung von Tarifverträgen bei Betriebsübergang

  • BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 716/14

    Kündigungsschutzklage - Wirksamkeit eines Prozessvergleichs

  • BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 162/18

    Mindestlohn - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist

  • BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 571/79

    Urlaubsanspruch bei geringer Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

  • EuGH, 13.12.2018 - C-385/17

    Während seines unionsrechtlich garantierten Mindestjahresurlaubs hat ein

  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 219/07

    Urlaubsabgeltung bei zweiter Elternzeit - Änderung der Senatsrechtsprechung

  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 522/15

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags

  • BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 137/14

    Equal pay - Prozessvergleich - Ausgleichsklausel

  • BAG, 23.06.2016 - 8 AZR 757/14

    Auslegung eines gerichtlichen Vergleichs - Fälligkeit einer Forderung -

  • BAG, 17.10.2017 - 9 AZR 80/17

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussfristen - Fälligkeit - keine Geltendmachung des

  • BSG, 10.12.2019 - B 11 AL 4/19 R

    Arbeitslosengeldanspruch bei geförderter beruflicher Weiterbildung -

  • LAG Baden-Württemberg, 04.09.2019 - 4 Sa 15/19

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - vorsorgliche

  • BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 975/13

    Rückwirkend begründetes Arbeitsverhältnis - Annahmeverzug

  • BAG, 19.01.2016 - 2 AZR 449/15

    Fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung - beharrliche Verletzung

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 26/00

    Freistellung des Arbeitnehmers - Annahmeverzug

  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 433/08

    Keine Erfüllung des Urlaubsanspruch bei nur widerruflicher Freistellung von der

  • EuGH, 06.11.2018 - C-569/16

    Bauer - Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers können von dessen ehemaligem

  • EuGH, 20.07.2016 - C-341/15

    Beendet ein Arbeitnehmer von sich aus sein Arbeitsverhältnis, hat er Anspruch auf

  • BAG, 09.08.2016 - 9 AZR 575/15

    Beschäftigungsverbot nach Urlaubsfestlegung

  • BAG, 20.12.2022 - 9 AZR 266/20

    Verjährung von Urlaubsansprüchen nur nach Belehrung

    ihn unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freizustellen (vgl. BAG 25. August 2020 - 9 AZR 612/19 - Rn. 22, BAGE 172, 66) .
  • BAG, 30.11.2021 - 9 AZR 225/21

    Weniger Urlaub bei Geschäftsschließung wegen Corona

    Diese versicherungsrechtlichen Handlungsobliegenheiten gegenüber der Agentur für Arbeit sind dem persönlichen Lebensbereich des Arbeitnehmers zuzuordnen (vgl. BAG 25. August 2020 - 9 AZR 612/19 - Rn. 29) .
  • LAG Hamm, 27.01.2022 - 5 Sa 1030/21

    Kein Verfall von Urlaubstagen wegen Quarantäne; Nachgewährung von Urlaub bei

    Dieses Risiko werde regelmäßig durch innere und äußere Umstände beeinflusst, die dem persönlichen Lebensbereich des Arbeitnehmers zuzuordnen seien (BAG, Urteil vom 25.08.2020, 9 AZR 612/19, Rn. 28 - 33, juris unter Hinweis auf BAG 18. März 2014, 9 AZR 669/12, Rn. 23; 10. Mai 2005, 9 AZR 251/04, Rn. 30, BAGE 114, 313; 9. August 1994, 9 AZR 384/92 zu 2 c der Gründe, BAGE 77, 296).

    Mit dieser Begründung wurde die Verpflichtung zur Nachgewährung von Urlaub bei vorliegenden Handlungsobliegenheiten des Arbeitnehmers gegenüber der Agentur für Arbeit, die den Bezug von Arbeitslosengeld gewährleisten sollten während des Urlaubszeitraumes (BAG, Urteil vom 25.08.2020, 9 AZR 612/19, a.a.O.) oder aufgrund eines erteilten Beschäftigungsverbotes aufgrund Schwangerschaft vor deren ausdrücklicher gesetzlicher Regelung (9 AZR 384/92, a.a.O.) abgelehnt.

    Der Arbeitnehmer soll aber nach § 1 BUrlG zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt werden, um ihm die uneingeschränkte Möglichkeit selbstbestimmter Nutzung seiner Freizeit zu geben (BAG, Urteil vom 25.08.2020, 9 AZR 612/19, a.a.O., Rz. 26 unter Verweis auf BAG 10.5.2005, 9 AZR 251/04, Rn. 33, BAGE 114, 313 [ZTR 2006, 149]).

  • BAG, 16.08.2022 - 9 AZR 76/22

    Erfüllung von Urlaub - häusliche Quarantäne

    Die Erfüllung des Urlaubsanspruchs setzt voraus, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer durch entsprechende Erklärung von der Arbeitspflicht freistellt (st. Rspr., BAG 25. August 2020 - 9 AZR 612/19 - Rn. 15, BAGE 172, 66; 9. August 2016 - 9 AZR 575/15 - Rn. 11 mwN, BAGE 156, 65) und ihm das Urlaubsentgelt entweder nach § 11 BUrlG vor Antritt des Urlaubs zahlt oder dessen Zahlung vorbehaltlos zusagt (st. Rspr., BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 321/16 - Rn. 56; 19. Juni 2018 - 9 AZR 615/17 - Rn. 21, BAGE 163, 72) .

    Für das Vorliegen der für die Gewährung und Inanspruchnahme von Urlaub erforderlichen Arbeitspflicht ist allein die objektive Rechtslage maßgeblich (st. Rspr., BAG 25. Januar 2022 - 9 AZR 230/21 - Rn. 19; 25. August 2020 - 9 AZR 612/19 - Rn. 17, BAGE 172, 66) .

    Der Arbeitgeber schuldet bezahlte Freistellung zum Zwecke der Erholung und Entspannung, jedoch keinen bestimmten "Urlaubserfolg" (vgl. BAG 25. August 2020 - 9 AZR 612/19 - Rn. 28, BAGE 172, 66) .

    Nach Urlaubsbewilligung eintretende und vom Arbeitgeber nicht unmittelbar zu beeinflussende Umstände, die dazu führen, dass der Arbeitnehmer die Zeit der Befreiung von der Arbeitspflicht zum Zwecke des Erholungsurlaubs nicht oder nicht uneingeschränkt in der beabsichtigten Weise nutzen kann, sind regelmäßig dem persönlichen Lebensbereich des Arbeitnehmers zuzuordnen und fallen damit grundsätzlich in seine Risikosphäre (BAG 25. August 2020 - 9 AZR 612/19 - Rn. 29, BAGE 172, 66) .

    Der Arbeitgeber schuldet als Leistungserfolg allein die bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht; er hat jedoch nicht für eine bestimmte Qualität des Freistellungszeitraums einzustehen (BAG 25. August 2020 - 9 AZR 612/19 - Rn. 28, aaO) .

  • LAG Düsseldorf, 15.10.2021 - 7 Sa 857/21

    COVID-19-Quarantäne: Nichtanrechnung auf den Urlaub nur mit ärztlicher

    Alle danach eintretenden urlaubsstörenden Ereignisse fallen entsprechend § 275 Abs. 1 BGB als Teil des persönlichen Lebensschicksals grundsätzlich in den Risikobereich des einzelnen Arbeitnehmers (BAG 25.08.2020 - 9 AZR 612/19, NZA 2020, 1633; 18.03.2014 - 9 AZR 669/12, AP Nr. 72 zu § 7 BUrlG; 09.08.1994 - 9 AZR 384/92, BAGE 77, 296).

    Die Bestimmungen der §§ 9, 10 BUrlG sind daher nicht verallgemeinerungsfähige Ausnahmevorschriften (BAG 25.08.2020 - 9 AZR 612/19, aaO.; 10.05.2005 - 9 AZR 251/04, aaO.; 09.08.1994 - 9 AZR 384/92, aaO.; ErfK/Gallner aaO. Rn. 2; Schinz in HWK, 9. Aufl., § 9 BUrlG, Rn. 9).

    Ihre entsprechende Anwendung auf andere urlaubsstörende Ereignisse oder Tatbestände, aus denen sich eine Beseitigung der Arbeitspflicht des Arbeitnehmers ergibt, kommt grundsätzlich nicht in Betracht (BAG 25.08.2020 - 9 AZR 612/19, aaO.; 09.08.1994 - 9 AZR 384/92, aaO.).

    Einen "Urlaubserfolg" schuldet der Arbeitgeber nicht (BAG 25.08.2020 - 9 AZR 612/19, aaO.).

  • LAG Schleswig-Holstein, 15.02.2022 - 1 Sa 208/21

    Urlaub, Covid 19, Ansteckungsverdacht, Absonderungsanordnung, Urlaubbstage,

    Nur soweit der Gesetzgeber oder die Tarifvertragsparteien - wie in §§ 9, 10 BUrlG - besondere Regelungen zur Nichtanrechnung von Urlaub treffen, findet eine Umverteilung des Risikos zu Gunsten des Arbeitnehmers statt (BAG, Urteil vom 25.08.2020 - 9 AZR 612/19 - Juris, Rn. 29).

    Ebenfalls seit langer Zeit, nämlich seit mehr als 25 Jahren vertritt das BAG durchgehend die Auffassung, eine analoge Anwendung des § 9 BUrlG auf andere ähnlich gelagerte Sachverhalte komme wegen des Ausnahmecharakters der Norm nicht in Betracht (BAG v. 09.08.1994 - 9 AZR 384/92 - zur analogen Anwendung bei einem Beschäftigungsverbot nach dem MuSchG; BAG v. 10.05.2005 - 9 AZR 251/04 - zur analogen Anwendung auf Einsatzzeiten als THW-Helfer, zuletzt: BAG v. 25.08.2020 - 9 AZR 612/19).

    Sie geht mit der Rechtsprechung des BAG davon aus, dass der Arbeitgeber mit der Festlegung des Urlaubszeitraums und der Zusage des Urlaubsentgelts das nach § 7 Abs. 1 BUrlG Erforderliche getan hat; einen Urlaubserfolg schuldet er nicht (BAG v. 25.08.2020 - 9 AZR 612/19 - Rn. 29).

  • ArbG Neumünster, 03.08.2021 - 3 Ca 362b/21

    Arbeitsverhältnis, Urlaub, Quarantäne, häusliche Absonderung, Analogie,

    Bei der Regelung handelt es sich um eine nicht verallgemeinerungsfähige Ausnahmevorschrift; eine entsprechende Anwendung auf andere urlaubsstörende Ereignisse oder Tatbestände, aus denen sich eine Beseitigung der Arbeitspflicht des Arbeitnehmers ergibt, kommt grundsätzlich nicht in Betracht (BAG, Urteil vom 09.08.1994 - 9 AZR 384/92 - juris, Rn. 33; BAG, Urteil vom 25.08.2020 - 9 AZR 612/19 - juris, Rn. 29; ErfK - Gallner , 21. Aufl., § 9 BUrlG Rn. 2; HWK - Schinz , 8. Aufl., § 9 BUrlG Rn. 9).
  • BAG, 27.10.2020 - 9 AZR 531/19

    Urlaubsabgeltungsanspruch - tarifliche Ausschlussfristen

    Der Arbeitgeber ist deshalb nach Ausspruch einer Kündigung, will er seinen Mitwirkungsobliegenheiten genügen, gehalten zu erklären, er sei trotz des Streits über die Wirksamkeit der Kündigung bereit, dem Arbeitnehmer im gekündigten Arbeitsverhältnis über den vorgesehenen Beendigungstermin hinaus durch eine Freistellung und die Zahlung der Urlaubsvergütung vor Antritt des Urlaubs oder eine ihn bindende Zahlungszusage vorbehaltlos bezahlten Urlaub zu gewähren (st. Rspr., vgl. BAG 25. August 2020 - 9 AZR 612/19 - Rn. 15; 19. Januar 2016 - 2 AZR 449/15 - Rn. 68; 10. Februar 2015 - 9 AZR 455/13 - Rn. 18, BAGE 150, 355) und auf die Befristung des Urlaubsanspruchs und den bei Fehlen eines Urlaubsverlangens mit Ablauf des Urlaubsjahres oder Übertragungszeitraums eintretenden Verfall hinzuweisen (vgl. BAG 21. Mai 2019 - 9 AZR 579/16 - Rn. 51) .
  • BAG, 30.11.2021 - 9 AZR 234/21

    Urlaubsberechnung bei Kurzarbeit null

    Diese versicherungsrechtlichen Handlungsobliegenheiten gegenüber der Agentur für Arbeit sind dem persönlichen Lebensbereich des Arbeitnehmers zuzuordnen (vgl. BAG 25. August 2020 - 9 AZR 612/19 - Rn. 29) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.09.2022 - 6 Sa 280/22

    Risikominimierung im Kündigungsschutzprozess für Unternehmen

    Eine wirksame Urlaubsgewährung setzt in diesem Fall jedoch voraus, dass die Arbeitgeberin trotz der Ungewissheit der Parteien über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses durch eine entsprechende Freistellungserklärung eindeutig zum Ausdruck bringt, der Arbeitnehmer werde zur Erfüllung des Anspruchs auf Erholungsurlaub endgültig von der Arbeitspflicht befreit und das Urlaubsentgelt entweder vor Antritt des Urlaubs zahlt oder dessen Zahlung vorbehaltlos zusagt (BAG, Urteil vom 25. August 2020 - 9 AZR 612/19 -, BAGE 172, 66-77).
  • LAG Schleswig-Holstein, 17.02.2022 - 5 Sa 241/21

    Urlaub, Covid 19, Ansteckungsverdacht, Absonderungsanordnung, Urlaubbstage,

  • LAG Bremen, 31.05.2022 - 1 Sa 169/21

    Erfüllung der Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers mit der Festlegung und

  • ArbG Ulm, 09.07.2021 - 6 Ca 597/20
  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 08.06.2021 - 6 Ca 6035/21

    Jahresurlaub - Nichtanrechnung behördlich angeordnete Corona-Quarantäne

  • BAG, 25.01.2022 - 9 AZR 230/21

    Gewährung von Urlaub im Zusammenhang mit Altersfreizeit

  • LAG Baden-Württemberg, 16.02.2022 - 10 Sa 62/21

    Urlaub - COVID-19 - Quarantäne - Nichtanrechnung auf den Urlaub - Schadensersatz

  • ArbG Halle, 23.06.2021 - 4 Ca 285/21

    Nachgewährung von Urlaubstagen - Quarantäne

  • LAG Bremen, 10.02.2022 - 2 Sa 137/21

    Folgen einer Quarantäneanordnung für bewilligten Urlaub

  • BAG, 17.10.2023 - 9 AZR 39/23

    Tarifvertragsauslegung - Urlaubstarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen im

  • VG Würzburg, 17.01.2022 - W 8 K 21.532

    Keine Verdienstausfallentschädigung (Kostenerstattung der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.04.2022 - 2 Sa 341/21

    Absonderungsanordnung während Urlaubs - häusliche Quarantäne - keine

  • LAG Niedersachsen, 23.11.2022 - 2 Sa 93/22

    Risikoverteilung bei der Urlaubnahme Grundsätze zur analogen Gesetzesanwendung

  • ArbG Gera, 02.06.2022 - 2 Ca 338/22

    Behördliche Quarantäneanordnung - Anwendung von § 9 BUrlG - ärztliche

  • VG Augsburg, 17.01.2022 - Au 9 K 21.1925

    Keine infektionsschutzrechtliche Verdienstausfallentschädigung für die Dauer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2021 - 5 Sa 167/21

    Feststellungsklage - Feststellungsinteresse - Bildungsurlaub

  • ArbG Erfurt, 08.10.2021 - 7 Ca 1878/20

    Ausübung Kürzungsrecht des Urlaubsanspruchs - Kündigungsschutz - wirksames

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