Rechtsprechung
   BAG, 22.10.1991 - 9 AZR 621/90   

Volltextveröffentlichungen (5)

mehr
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tariflicher Urlaubsanspruch - Berechnung der Urlaubsdauer

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Berechnung der Urlaubsdauer

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • ArbG Frankfurt/Main, 19.12.1989 - 12 Ca 108/89
  • LAG Hessen, 23.07.1990 - 11 Sa 312/90
  • BAG, 22.10.1991 - 9 AZR 621/90

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 68, 377
  • NJW 1993, 349 (Ls.)
  • BB 1992, 1724
  • DB 1993, 841
  • NZA 1993, 79



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)  

  • BAG, 18.02.1997 - 9 AZR 738/95  

    Berechnung der Urlaubsdauer in der chemischen Industrie

    Dann ist in einem weiteren Berechnunsvorgang die tarifliche Gesamturlaubsdauer dieser Arbeitnehmer so zumzhurechnen, daß sie mit der Urlaubsdauer der Arbeitnehmer, deren regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit auf fünf Tage verteilt ist, zeitlich gleichwertig ist (Fortführung von BAGE 68, 377 = AP Nr. 6 zu § 3 BUrlG).

    Für die Ermittlung des dem Kläger zustehenden Urlaubsanspruchs hat es dazu die in dem Urteil des erkennenden Senats vom 22. Oktober 1991 (BAGE 68, 377, 381 ff. = AP Nr. 6 zu § 3 BUrlG, zu 4 bis 6 der Gründe) zu dem im wesentlichen gleichlautenden Vorgänger-MTV entwickelte Berechnungsformel angewandt.

    Sie verkennt, daß nicht die tatsächlich geleistete Arbeitszeit, sondern die Soll-Arbeitszeit der von den Tarifvertragsparteien als Bezugsgruppe ausgewählten regelmäßig in der Fünf-Tage-Woche arbeitenden Arbeitnehmer und der in regelmäßiger Schichtarbeit eingesetzten Arbeitnehmer, deren regelmäßige Arbeitszeit auf weniger als fünf Werktage in der Woche verteilt ist, abgestellt werden muß (vgl. BAGE 68, 377, 383 = AP Nr. 6 zu § 3 BUrlG, zu 6 der Gründe).

    Der erkennende Senat hat diese Berechnungsformel für den Vorgängertarifvertrag in seinem Urteil vom 22. Oktober 1991 (BAGE 68, 377) entwickelt.

  • BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 626/04  

    Arbeitnehmerähnliche Person - Urlaubsanspruch - Vertragsauslegung

    Wiederholt sich - wie hier - ein Arbeitsrhythmus innerhalb eines Jahres nicht, ist der Umrechnung die Jahresarbeitszeit zugrunde zu legen (vgl. Senat 22. Oktober 1991 - 9 AZR 621/90 - BAGE 68, 377; 19. Januar 1993 - 9 AZR 53/92 - BAGE 72, 147; 5. November 2002 - 9 AZR 470/01 -AP TVG § 1 Tarifverträge: Chemie Nr. 15 = EzA TVG § 4 Chemische Industrie Nr. 4).
  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 261/01  

    Urlaub für freigestellte Betriebsratsmitglieder - Umrechnung tarifvertraglich

    Geht eine tarifliche Urlaubsregelung bei der Bestimmung der Urlaubsdauer von einer bestimmten Verteilung des Urlaubs auf einzelne Wochentage als Normalfall aus und unterscheidet sich die Verteilung der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers von diesem Normalfall, erfordert dies eine Umrechnung der Urlaubsdauer (vgl. Senat 22. Oktober 1991 - 9 AZR 621/90 - BAGE 68, 377; 8. September 1998 - 9 AZR 161/97 - BAGE 89, 362 mwN; 30. Oktober 2001 - 9 AZR 314/00 - EzA BUrlG § 3 Nr. 23).

    Hinsichtlich der in die Umrechnungsformel einzusetzenden Arbeitstage ist grundsätzlich - ohne Berücksichtigung von Wochenfeiertagen - davon auszugehen, daß 52 Wochen je fünf Arbeitstage haben, was 260 Arbeitstagen entspricht (Senat 22. Oktober 1991 - 9 AZR 621/90 - aaO).

mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht